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Konzernbilanzierung

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Konzernbilanzierung ist der Bereich des externen Rechnungswesens, der sich mit der Bilanzierung von Konzernen beschäftigt.

Konsolidierungskreis

Zunächst muss zwischen den verschienden Unternehmen unterschieden werden, die überhaupt in einen Konzern einbezogen werden können. Die Aufzählung beginnt mit der stärksten Form der Einbeziehung und erfolgt dann in absteigender Folge.

Die erste Gruppe sind die Tochterunternehmen nach §290 HGB. Sie stehen entweder unter der einheitlichen Leitung des Mutterunternehmens im Sinne von §290 I HGB und das Mutterunternehmen besitzt eine Beteiligung nach §271 I HGB oder das Mutterunternehmen kann nach §290 II HGB mindestens eine der genannten Möglichkeiten des Control-Prinzips ausüben.

Die zweite Gruppe stellen die Gemeinschaftsunternehmen gem. §310 I HGB dar ( auch bekannt als Joint Venture). Hier müssen die beteiligten Gründungsunternehmen einen gemeinschaftlichen Einfluss ausüben, d.h. keines der Gesellschaftsunternehmen darf einen vorherrschenden Einfluss ausüben. Auch dürfen die Gemeinschaftsunternehmen nicht Mitglieder des gleichen Konzerngebildes sein.

Formen der Einbeziehung

Gestaltungselemente des Konzernabschlusses

Literatur

  • Ammann/Müller: Konzernbilanzierung - Grundlagen sowie Steuerungs- und Analysemöglichkeiten 2004