Einleitungstext für Beamter(Schweiz)
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Rekrutierung und Karrieremodelle bei der PTT
Die Anfänge 1848–1910
Der Personalkörper der Postverwaltung setzte sich nach der Gründung des Post- und Baudepartements aus Beamten und Angestellten zusammen. Die Beamten befassten sich im Betrieb mit allen Büroarbeiten, dem Kassen- und Rechnungswesen, usw… Im Verwaltungsbetrieb beschäftigten sich Beamten mit schriftlichen Arbeiten, während die Angestellten manuelle Arbeiten besorgten, etwa als Posthalter.[1] Eine vorgegebene Musterlaufbahn in Form von Vorschriften wie in Deutschland oder Frankreich gab es für Beamtinnen und Beamten de jure nicht. Die benötigten Arbeitskräfte wurden aufgrund ihrer Vorkenntnisse und nötigenfalls einer Prüfung zu Beamten gewählt. Bis 1868 wurden die Beamtinnen und Beamten aus Privatgehilfen und aussenstehenden Anwärtern rekrutiert, die keine eigentliche Lehrzeit zu absolvieren hatten. Auf Dauer genügte dieses Rekrutierungssystem nicht, so dass die Verwaltung des Postdepartements sich gezwungen sah, eine Neuregelung der Auswahl der Postbeamten durchzuführen. Mit der Verordnung des Bundesrats vom April 1869 wurde die Anstellung von Postlehrlingen bzw. Postlehrtöchter erstmals geregelt. Somit wurde zur Gewinnung besserer Arbeitskräfte nur noch Anwärter gewählt, die sich vorerst in einer Lehrzeit bewährt hatten und die erste Grundlage für ein PTT-Karrieremodell erstellt.[2]
Das Postdepartement bestimmte die Zahl des alljährlich aufzunehmenden Lehrpersonals (ab 1873 war die Generalpostdirektion für die Rekrutierung zuständig). Die Stellen wurden von den Kreispostdirektionen ausgeschrieben. Sowohl Frauen als auch Männer wurden je nach Stelle in gleicher Weise zugelassen. Dabei soll das Mindestalter der Bewerberin oder des Bewerbers nicht unter 16 und das Höchstalter nicht über 25 Jahre sein (1873 wurde das Höchstalter auf 30 festgesetzt). Bevor die Bewerberinnen und Bewerber zu einer Prüfung einberufen wurden, hatten sich die Kreispostdirektionen über jede einzelne oder jeden einzelnen möglichst eingehend zu erkundigen.[3]
Aufnahmeprüfung und Lehrzeit
Die Prüfung erstreckte sich auf die allgemeine Bildung, die Handschrift, Fertigkeit im Rechnen, Kenntnisse in der politischen Geographie und die Nationalsprachen. Sie fand in Gegenwart des Kreispostdirektors und eines Beamten der Generalpostdirektion statt (ab 1873 aus zwei Beamten der Generalpostdirektion und dem Kreispostdirektor oder seinem Stellvertreter). Mit der Verordnung vom März 1895 mussten sich Bewerberinnen und Bewerber aus den oberen Klassen einer Mittelschule (Gymnasium, Kantonsschule oder Technikum) mit bestandenem Abgangszeugnis keiner Aufnahmeprüfung mehr zu unterziehen.[4] Während der Lehrzeit wurde das Lehrpersonal praktisch und theoretisch in alle Dienstzweige eingeführt. Die Lehrzeit dauerte in der Regel ein Jahr (ab 1873 dauerte sie 18 Monate und ab 1913 zwei Jahre). Während der Lehre bekam das Lehrpersonal die Möglichkeit, seine allgemeine Bildung zu ergänzen und Sprachkurse zu besuchen. Durch eine Patentprüfung wurde die Lehrzeit abgeschlossen. Je nach Ergebnis erhielt die Anwärterin oder der Anwärter ein Patent erster, zweiter oder dritter Klasse (sehr befriedigend, befriedigend und mittelmässig) und wurden von da an Aspiranten, wobei der Zutritt zur Patentprüfung unter gewissen Voraussetzungen auch anderen Personen offen stand.
Bis zur festen Wahl wurden die Inhaberinnen und Inhaber von Patent I. oder II. Klasse als provisorische Gehilfen verwendet. Für die Anwärterinnen und Anwärter des Patents III. Klasse bestand keine Garantie sich zu Beamtinnen oder Beamten wählen zu lassen. Die jungen Leute konnten sich um ausgeschriebene Postbeamtenstellen bewerben und wurden darauf zu Postkommis (Postsachbearbeiter) gewählt.[5] Damit wurde die erste Grundlage für eine Karriereplanung erstellt. Zur Verwaltungsbeamtenprüfung wurden Bewerberinnen und Bewerber nur zugelassen, wer mindestens 12 Jahre im Betriebsdienst tätig war und tadellose Leistungen und Verhalten aufweisen konnte. Die Bewerberinnen und Bewerber hatten sich mündlich und schriftlich über eine gute allgemeine Bildung (Muttersprache und Fremdsprachen, Staatskunde und Schweizergeschichte, allgemeine Literatur, Wirtschafts- und Rechtskunde, Tagesfragen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Natur) und über gründliche Fachkenntnisse auszuweisen. Nach bestandener Prüfung hat der endgültigen Wahl einer Anwärterin oder eines Anwärters im Verwaltungsdienst eine Probezeit von mindestens sechs Monaten voranzugehen. Nicht einbezogen in das allgemein Ausleseverfahren waren die wenigen Spezialbeamten mit höherer Fachbildung, das heisst Juristen, Volkswirtschafter, Architekten, Ingenieure, Techniker, usw.. wie sie vorläufig ausschliesslich bei der Generaldirektion direkt angestellt wurden. Diese Beamten wurden unmittelbar durch den Abteilungschef oder den Generaldirektor ausgewählt.[6]
Für die Besetzung der mittleren und höheren Kaderstellen des Kreisverwaltungsdienstes kam bisher technisch oder akademisch gebildetes Personal nicht in Betracht. Aus diesem Grund absolvierten eine überwältigende Mehrheit der Beamtinnen oder der Beamten der mittleren und höheren Kaderstellen des Kreisverwaltungsdienstes zwischen 1849 und 1949 bereits zuvor eine Postlehre.[7] Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Beamtenstelle innerhalb der Generaldirektion (Zentralverwaltung), den Kreispostdirektionen und übrigen Beamtenstellen:
Jahr | Generaldirektion | Kreisdirektion | Betrieb | Total | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Zahl | in % | Zahl | in % | Zahl | in % | Total | |
1850 | 18 | 0.6 | 37 | 1.3 | 2748 | 98.1 | 2803 |
1890 | 50 | 0.7 | 213 | 3 | 6815 | 96.3 | 7078 |
1910 | 130 | 1 | 423 | 3.2 | 12730 | 95.8 | 13283 |
1947 | 618 | 3 | 420 | 2 | 19641 | 95 | 20679 |
Reformen des Rekrutierungsverfahrens ab 1910
Das Rekrutierungsverfahren, welches zuletzt 1873 angepasst wurde, wies mit der Zeit immer mehr Mängel auf. Unbefriedigend war die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter, da die wenigsten Bürovorstände sich der Lehrlinge richtig annahmen und bemühten sich, sie methodisch anzuleiten. Die jungen Leute waren meist auf sich selbst angewiesen. Den Anstoss zu durchgreifender Änderung gab schliesslich der Beamtenverband, indem er eine Umgestaltung der Lehre forderte. Gehör fand aber der Beamtenverband erst mit seiner Oberpostdirektion gerichteten Eingabe vom Februar 1910, die unter anderem folgende Reformvorschläge enthielt:
- Erhöhung des Eintrittsalters
- Erweiterung der Aufnahmeprüfung
- Beizug von pädagogischen Experten zur Prüfungskommission
- Verlängerung der Lehrzeit
- Schaffung von Einführung- und Schlusskursen
- Sorgfältige Auswahl der Lehrbüros
- Verpflichtung der Lehrlinge zum Besuch von Fortbildungsschulen, erweiterte Fachprüfung.[9]
In der Postordnung vom November 1910 und deren Ausführungsbestimmungen wurden einige der vom Beamtenverband gemachten Anregungen berücksichtigt. Das Mindestalter der Bewerber wurde auf 17 Jahre erhöht. Zur Aufnahmeprüfung wurden nur noch Bewerber männlichen Geschlechts zugelassen, die während zwei Jahre eine Sekundarschule besucht hatten (1894 fiel der Beschluss, keine Frauen mehr zur diplomierten Postlehre zuzulassen).[10] Die Oberpostdirektion war befugt, als Prüfungsexperten auch Pädagogen beizuziehen. Der Ausbildung während der Lehrzeit wurde mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Der neu aufgestellte Lehrplan setzte sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Pflicht des Bürovorstands war es, den Lehrling zweckmässig anzuleiten und ihn auch ausserdienstlich zu überwachen. Einführungskurse waren nur für den Fall, dass Bedarf an etwas bestand, vorgesehen, hingegen wurde ein zweiwöchiger Schlusskurs angeordnet. Die Kreispostdirektionen waren für den Besuch von Fortbildungsschulen für Lehrlinge verantwortlich. Die Dauer der Lehrzeit blieb nach der Reform auf 18 Monate unverändert. Als zwischen 1910 und 1912 die Anmeldungen von Bewerbern merklich zurückgingen, wurde das Mindestalter wieder auf 16 Jahre herabgesetzt und auf die Forderung der Sekundarschulbildung verzichtet, um den Bewerbern aus weniger begüterten Volkskreisen die Türe zur Verwaltung nicht zu verschliessen.[11]
Die Auswahl der Anwärter wurde aber nicht allein vom Prüfungsergebnis, sondern auch von den Auskünften abhängig gemacht, die über sie eingeholt wurden. So waren die Familienverhältnissen, die Lebensweise und der Ruf des Anwärters und seiner Eltern relevante Aspekten für einen Anwärter. Ebenfalls spielte die geistige und sittliche Eignung des Bewerbers eine nicht zu unterschätzende Rolle. Schliesslich mussten die Anwärter einer Untersuchung des Vertrauensarztes der Postverwaltung unterziehen lassen. Das vertrauensärztliche Zeugnis wurde vom Oberarzt der allgemeinen Bundesverwaltung begutachtet und er beurteilte, ob ein Anwärter vom medizinischen Standpunkt aus für eine Anstellung im Bundesdienst als tauglich zu betrachten sei.[12]
Einführungskursen und Schlusskursen für PTT-Lehrlinge
1929 wurde in Winterthur in einem ersten Pilotversuch einen Einführungskurs für PTT-Lehrlinge durchgeführt. Die Rückmeldung und die positiv gewonnenen Erfahrungen des ersten Einführungskurses führte zu einer schweizweiten Errichtung von obligatorischen Einführungskursen für alle PTT-Lehrlinge. Der Einführungskurs ging der eigentlichen Lehrzeit voran und dauerte drei Wochen. Während der Lehre erhielten die Lehrlinge die Möglichkeit einen einwöchigen theoretischen Kurs am Sitz der Kreispostdirektion zu besuchen. Einige Wochen vor Beendigung der Lehrzeit fand ein Schlusskurs von drei Wochen statt, an dem sich eine Reihe von Beamten aus Verwaltung und Betrieb als Unterrichtende beteiligen. Den Lehrjahren schliesst sich die Aspirantenzeit an, die Ende 1947 von 20 Monaten auf 12 Monaten herabgesetzt worden ist. Während der Aspirantenzeit wurden die angehenden Beamten zur weiteren praktischen Ausbildung da und dorthin, in die Stadt und auf das Land, vor allem aber auch, und zwar für längere Zeit, in fremdes Sprachgebiet versetzt. Im Übrigen bleibt es nach der Fachprüfung jedem einzelnen überlassen, wie er sich, allgemein und beruflich, weiterbilden will.[13]
Die Entwicklung ab 1960
Mit der umfassenden Reform von 1960 wurden auch die Laufbahnen der PTT-Beamten angepasst. So wurde im Regelwerk unter C15 die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten geregelt. So nahmen die Einstieg-, Übertritts- und Beförderungsbedingungen innerhalb der PTT-Verwaltung eine wichtige Rolle ein. Die Laufbahnen waren mit jenen der Bundesverwaltung und der übrigen Bundesbetriebe verknüpft.[14] Die Bezeichnung Monopolberuf wurde erstmals 1967 in den Personalvorschriften C2 erwähnt, die die Ausbildung des PTT-Lernpersonals regeln.[15]
Das Betriebspersonal
Die Mitarbeitenden im Betrieb absolvierten eine Monopollehre (das heisst, eine Lehre, die zu einem Beruf bei der Post ausüben lässt). Neben den sogenannten "Monopollisten" arbeiteten im Betrieb auch angelerntes Personal und Aushilfen. Der Postbetrieb kannte drei grosse Kategorien der Mitarbeitenden:[16]
Die diplomierten Beamten
Die diplomierten Beamten arbeiten nach ihrer Lehre zum Betriebssekretär am Schalter, im Versand- und Bahnpostdienst und in betrieblichen Führungsfunktionen. Bis 1972 wurden Frauen nicht zugelassen.[17]
Die Betriebsassistentinnen
Die Betriebsassistentinnen bedienten den Schalter und arbeiteten im Backoffice und es war vor allem Frauen in diesem Beruf tätig gewesen. Erst 1972 stossen die ersten Männer dazu.[18]
Die uniformierten Beamten
Die uniformierten Beamten arbeiteten als Briefträger, in der Verarbeitung von Briefen und Paketen oder übernehmen manuelle Arbeiten im Bürodienst. Bis 1973 war der Beruf Männern vorbehalten. Ihre Uniform liess sie nach aussen als PTT-Mitarbeitende erkennen. Ein Aufstieg in untere Kaderstellen war möglich.[19]
Das Verwaltungspersonal
Wie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, gehörte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zum Verwaltungspersonal, wer bei der Generaldirektion oder in einer Kreispostdirektion arbeitete. Anders als in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts konnte eine diplomierte Beamtin oder ein diplomierter Beamte frühestens nach sieben Jahren im Postbetrieb (Lehre eingeschlossen) nach einer internen Prüfung in die Laufbahn des höheren Verwaltungspersonals übertreten. Ähnlich wie die Verwaltungsbeamtenprüfung ab 1930 wurden das Allgemeinwissen über Volks- und Betriebswirtschaft, Geschichte und Staatskunde und Muttersprache und Fremdsprachenkenntnissen geprüft. Nach bestandener Prüfung besetzten die Beamtinnen und Beamten nahezu alle höheren Funktionen in den Kreispostdirektionen und viele in der Generaldirektion.[20]
Schulungskonzeption
Die PTT bildeten in fünf Monopolberufen aus:
- Sekretärlehrling (künftiges Kader)
- Betriebsassistentenlehrlinge (Schalterpersonal)
- Uniformierte Betriebslehrlinge (Briefträger)
- Telefonlehrtöchter
- Telegraphenlehrtöchter und Telegraphenlehrlinge
Solche Monopolberufe konnten nur bei der PTT erlernt und ausgeübt werden und ihre Grundausbildung dauerte je nach Vorbildung zwischen 15 und 36 Monate. Die PTT-Monopollehrlinge besuchten eine betriebsinterne Berufsschule und neben den Fachthemen wurden Sprachen, Staatskunde und Informatik gelehrt. Nach der Lehrzeit erhielten die Anwärterinnen und Anwärter die Gelegenheit, ihre Sprachkenntnissen in der zweiten und/oder dritten Landessprache durch eine Praktikumstelle zu vertiefern. Für höhere Ämter wie Adjunkt, Sektionschef, Abteilungschef oder Direktor war der Besuch von weiteren Weiterbildungskursen eine Bedingung.[21]
Karrieremodell einer Post-Betriebssekretärin oder eines Post-Betriebssekretär in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts[22]
Schulische Vorbildung | Ideal wären Verkehrsschule, Handelsschule, Mittelschule (mind. 2 Jahre), Matura, Lehrerpatent, KV-Lehre |
Eignungsabklärung | Je nach Schule nur Eignungsabklärung oder auch Aufnahmeprüfung |
Ausbildung | Ausbildungszeit in einem geeigneten Postamt oder Lehrpostamt |
Vertiefungsphase (4-6 Jahre) | Welschlandaufenthalt, Versand-/Bahnpostdienst, Reisedienst, Postcheckdienst, Schalterdienst, Flughafenpostämter / Zollpostämter |
Vorbereitungsphase auf Kaderposition | Einsatz im Kadernachwuchs als Kursleiter, Betriebsaufsicht, Stellvertreter Betriebskader, Posthalterablösungen |
Kaderfunktion | Kaderfunktion im Betrieb als Bürochef, Posthalter, Dienstchef, Amtsleiter (Verwalter) oder Verwaltungsaufgaben bei einer Kreisdirektion oder der Generaldirektion |
Weblinks
- Commons: Medien des PTT-Archivs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Wiktionary: Postregal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Karl Kronig: Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Website Museum für Kommunikation in Bern
- PTT-Archiv, Köniz
- Oral History Website des PTT-Archivs
- Poststellenchronik Schweiz 1849 – 2017
- Herbert Stucki, Ein Leben lang bei der PTT - Die Monopolberufe
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 81.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 81.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 191.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 199–200.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 199–200.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 203–204.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 86
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 87.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 202.
- ↑ Herbert Stucki, Ein Leben lang bei der PTT - Die Monopolberufe
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 202.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 202.
- ↑ Vgl. Ernest Bonjour, Geschichte der schweizerischen Post. 1849–1949, Band Nr. 1, Bern 1948, S. 203.
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 79
- ↑ Herbert Stucki, Ein Leben lang bei der PTT - Die Monopolberufe
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 80
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 80
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 80.
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 80.
- ↑ Die Schweizerische Post (Hg.), Gelb bewegt. Die Schweizerische Post ab 1960, Bern, 2010, S. 80.
- ↑ Vgl. Albert Keller, Aus- und Fortbildung in den Monopolberufen der PTT, in: Panorama Band Nr. 3 vom September 1988, S. 13–17.
- ↑ Vgl. Albert Keller, Aus- und Fortbildung in den Monopolberufen der PTT, in: Panorama Band Nr. 3 vom September 1988, S. 13–17, hier S. 15.