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Ordnungsnummer (Taxi)

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Im deutschen ÖPNV wird im Bereich des Taxiverkehrs eine Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) vergeben bei der Konzessionserteilung bzw. -erweiterung (d.h. Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens). Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde mit polizeilichem Kennzeichen aufgeführte Fahrzeug.

Zur eindeutigen Zuordnung bzw. Identifizierung einer Taxe muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle im Taxi angebracht sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind behördlicherseits geregelt und verbindlich.

Ebenso muss die Nummer auf den zum Fahrzeug gehörenden Quittungen aufgestempelt, aufgedruckt bzw. gelocht sein.