Die Patientenakte sammelt verwaltungstechnische und medizinische Informationen zu einem Patienten innerhalb einer Institution (z. B. einer Arztpraxis, einer Klink). Sie dient sowohl dem Arzt als Arbeitshilfe (Erinnerungshilfe, Abrechnunggrundlage) als auch dazu, gegenüber Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung(z. B. bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen) oder dem Patienten und seinen Angehörigen (z. B. beim Verdacht auf Behandlungsfehler) Rechenschaft abzulegen. Patienten haben grundsätzlich das Recht, ihre Akten einzusehen.
Inhaltlich umfasst die Akte u. a. Diagnosen und Verdachtsdiagnosen, Laborbefunde, Röntgenbilder, Arzneimittelverordnungen, an den Patienten ausgegebene Warnungen, Arztbriefe, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, Notizen zu besonderen Zwischenfällen und die Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen und Therapiemaßnahmen, zu der Krankenhäuser, Ärzte und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet sind. Es ist auch gesetztlich festgelegt, wie und wie lange (z. B. 10 Jahre) die Akten aufbewahrt werden müssen, was bei einer Praxisübergabe geschieht u.v.m.
Die klassische Patientenakte in Papierform hat mehrere Schwächen:
- Verlustgefahr (vor allem von einzelnen Schriftstücken)
- Hoher Aufwand bei Kooperation mehrerer Behandler
- Schlechte Auffindbarkeit von Einzelinformationen bei großen Datenmengen
- Keine automatisierte Auswertung (z. B. Vergleich von Befunden, automatische Ausgabe von Impferinnerungen etc.)
- Zugriffe können nicht protokolliert werden
In den meisten Institutionen ist sie deshalb inzwischen von der elektronischen Patientenakte abgelöst worden.
Siehe auch: elektronische Patientenakte, Medizinische Dokumentation