Als Knorpelhaft bezeichnet man eine knorpelige Verbindung zwischen zwei Knochen. Die Knorpelhaft ist ein unechtes Gelenk.
- Zu Verbindungen durch Faserknorpel (Schambeinfuge, Bandscheiben), siehe Symphyse
- Zu Verbindungen durch hyaline Knorpel (zwischen Schädelknochen der Schädelbasis, den beiden Hälften des Unterkiefers, den Knochenstücken des Brustbeins), siehe Synchondrosis
siehe auch: Bandhaft, Knochenhaft