Eine Marktgemeinde – oder Stadtgemeinde ist in Deutschland und Österreich, auch in Südtirol eine Gemeinde mit historischem Marktrecht oder per Landesgesetz zur solchen erhoben. Dasselbe gilt für die Bezeichnung Stadtgemeinde. Daraus erwachsen keine Rechte oder Pflichten (ein Titel ohne Mittel).
Voraussetzungen sind eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Diese Bezeichnungen werden vom jeweiligen Land verliehen.
Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche kleine Schweizer Städte schon im Mittelalter zur Stadt erhoben worden, bzw. zum Marktflecken und obwohl vielleicht auch noch dörflich klein, bezeichnen sie sich bis heute stolz als Stadt.