Ludwig IV. (HRR)

römisch-deutscher König und Kaiser
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Ludwig IV. der Bayer (* Ende 1281/Anfang 1282 in München; † 11. Oktober 1347 bei Fürstenfeldbruck) entstammte dem Haus Wittelsbach. Er war seit 1294 Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, seit 1314 Rex Romanorum (römisch-deutscher König) und seit 1328 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Kaiser Ludwig der Bayer (Grabplatte in der Frauenkirche)

Regierungsbeginn als Herzog von Oberbayern

Ludwig war der zweite Sohn Herzog Ludwigs II. des Strengen von Oberbayern und seiner Frau Mathilde, Tochter König Rudolfs I. von Habsburg. Nach dem Tod seines Vaters 1294 wurde Ludwig auf Wunsch seiner Mutter bis 1301 zeitweise bei seinen österreichischen Verwandten in Wien erzogen. 1301 wurde er mit ihrer Unterstützung und der ihres Bruders König Albrechts I. an der Seite seines Bruders Rudolf I. als Mitregent im Herzogtum Oberbayern anerkannt.

Das Verhältnis der beiden Brüder war zeit ihres Lebens gespannt und trat schon im Thronkampf zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg zutage, als Rudolf seinen Schwiegervater Adolf unterstützte, Ludwig hingegen zu Albrecht tendierte. Um 1308 heiratete Ludwig in Schlesien die Beatrix, Tochter des Herzogs von Schlesien-Glogau.

Schon zu Beginn seiner (Mit-)Regentschaft verlieh Ludwig 1302 in der Schneitbacher Urkunde den bayerischen Landständen das Privileg der Steuerbewilligung, das bis heute vom Parlament ausgeübt wird. Nachdem Ludwig von seinem Bruder 1310 die Teilung des Herzogtums erzwungen hatte, söhnten sich die beiden 1313 im Frieden von München vorübergehend wieder aus, um gemeinsam Habsburger Versuche, in Niederbayern Fuß zu fassen, abzuwehren. 1314 besiegte Ludwig seinen habsburgischen Vetter und Jugendfreund Friedrich den Schönen in der Schlacht von Gammelsdorf. Friedrich musste daraufhin auf die Vormundschaft über die jugendlichen Herzöge von Niederbayern zugunsten Ludwigs verzichten.

In der älteren Forschung war gängige Meinung, erst durch den Sieg bei Gammelsdorf sei Ludwig überhaupt in den Gesichtskreis der Kurfürsten gekommen. Dies war wohl der so genannten Heerkaiserideologie („exercitus facit imperatorem“), wie sie u.a. bei Hieronymus und Widukind von Corvey zu finden ist, geschuldet. Neuere Erkenntnisse stehen dem allerdings entgegen. Das Haus Wittelsbach war auch schon vorher als königswürdig angesehen worden, was sich unter anderem daran zeigt, dass bereits bei der Königswahl 1308 die Kandidatur eines Wittelsbacher im Gespräch war.

 
Erzbischof Peter Aspelt von Mainz, Grabmal im Dom zu Mainz. Der Kirchenfürst ist in voller Amtstracht dargestellt. Über dem damals noch glockenförmigen Messgewand, der Kasel, trägt er als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde das kreuzgeschmückte weiße Pallium. Die drei Könige stellen die von ihm gekrönten Johann von Böhmen, Heinrich VII. und Ludwig den Bayern dar. Die Könige sind kleiner dargestellt, um den Erzbischof als Hauptperson herauszustellen. Die architektonische Umrahmung zeigt gotische Formen.

Die Doppelwahl des Jahres 1314

Nach dem plötzlichen Tod Kaiser Heinrichs VII. 1313 in Italien sollte ursprünglich dessen Sohn Johann von Luxemburg Kandidat der Luxemburger Partei für die Königswahl werden. Als sich jedoch abzeichnete, dass dieser nicht genug Stimmen bekommen würde, suchten die Luxemburger nach einem anderen mehrheitsfähigen Kandidaten. Ludwig nahm von sich aus Kontakt zu Balduin von Trier und anderen Kurfürsten auf und bewarb sich schließlich als erster Wittelsbacher um die römisch-deutsche Königskrone.

Am 20. Oktober 1314 wurde Ludwig in Frankfurt von Mainz, Trier, Böhmen, Brandenburg und Sachsen-Lauenburg zum König gewählt und in Aachen durch den Erzbischof von Mainz, Peter von Aspelt, gekrönt. Bereits einen Tag zuvor, am 19. Oktober wählten Köln, die Pfalz, Sachsen-Wittenberg und Böhmen Friedrich den Schönen in Sachsenhausen zum König, der Erzbischof von Köln krönte ihn anschließend in Bonn, da Aachen sich weigerte, Friedrich die Tore zu öffnen.

Jeder der beiden Thronprätendanten beanspruchte die rechtmäßige Wahl für sich. Dabei ist zu beachten, dass Ludwig zwar in der traditionellen Krönungsstadt (Aachen), aber durch den falschen Erzbischof (Mainz) gekrönt worden ist, wohingegen Friedrich in der falschen Stadt (Bonn) durch den traditionellen Krönungserzbischof (Köln) gekrönt worden ist. Zusätzlich war die böhmische Stimme für Friedrich umstritten, da sie der vertriebene König Heinrich von Kärnten abgab, wohingegen Johann von Böhmen für Ludwig stimmte. Die Frage der Echtheit der Krönungsinsignien, die die ältere Forschung dazu bisweilen heranziehen wollte, ist nach neueren Erkenntnissen hinfällig, da eine Neuanfertigung der Insignien nichts mit der Legitimität des damit Gekrönten zu tun hatte.

Eine militärische Entscheidung musste also die Konflikt lösen, jedoch wichen beide Parteien erst einmal davor zurück und warben um die Unterstützung der Fürsten und Städte im Reich, Ludwig hatte dabei den Großteil der Städte auf seine Seite zu bringen gewusst und auch mit seinem Bruder söhnte er sich unmittelbar nach seiner Königswahl wieder aus. Die Niederlage der Habsburger in der Schlacht am Morgarten gegen die Eidgenossen, deren Unabhängigkeit Ludwig 1316 anerkannte, und eine zusätzliche größere Hungersnot im Reich zögerten die endgültige Entscheidung weiter hinaus. In vier kleineren Treffen von Heerhaufen wurde nichts entschieden.

Nachdem Rudolf ein weiteres Mal gegen die Einigung der Brüder von 1314 verstieß, besiegte ihn Ludwig und die beiden vereinbarten 1317, solange Ludwig gegen Friedrich Krieg führte, verzichtete Rudolf zugunsten seines Bruders auf seine Regierung in Bayern und der Pfalz, nach Kriegsende sollten die beiden wieder gemeinsam regieren. Im selben Jahr 1317 erließ Ludwig mit dem rheinischer Landfrieden sein erstes großes Gesetz als König.

Schließlich konnte Ludwig seinen Kontrahenten um den Thron in der Schlacht bei Mühldorf auf der Ampfinger Heide am 28. September 1322 vernichtend schlagen und Friedrich selbst wird neben weiteren 1300 Angehörigen des österreichischen und salzburgischen Adels gefangen genommen und bis 1325 auf der Burg Trausnitz in der Oberpfalz gefangen gesetzt.

Die letzte Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst

Konflikt in Italien

 
Die Goldene Bulle Ludwigs des Bayern von 1326

Ludwig bemühte sich nach seinem Sieg vergeblich um die Anerkennung durch den apostolischen Stuhl. Papst Johannes XXII. wollte vorläufig keinen der beiden anerkennen um so im Thronkonflikt die Verhältnisse noch etwas offen zu halten und seine eigenen Interessen zu verwirklichen. Der Konflikt mit zwischen Ludwig und dem Johannes war unvermeidlich, da die Politik des Papsttums stark von Frankreich abhing, dessen wesentliches Ziel in Italien es war, die Anjou-Herrschaft in Unteritalien nicht durch einen Kaiserzug nach Rom zu gefährden.

Johannes XXII. entwickelte dazu die neue Theorie des Reichsvikariats des Papstes, die besagte, dass in kaiserloser Zeit der Papst allein und nicht der römisch-deutsche König das Reichsvikariat über Reichsitalien innehabe und ernannte Robert den Weisen von Neapel zum päpstlichen Reichsvikar für Italien. Ludwig schickte zur Wahrung seiner Reichsrechte 1323 den Grafen Berthold von Neuffen als Reichsvikar nach Italien und fand Unterstützung bei den bisherigen kaiserlichen Reichsvikaren, die sich nicht einfach ausboten lassen wollten. Die Visconti in Mailand unterstütze er militärisch gegen einen päpstlich unterstützten Angriff Roberts von Neapel um den Papst aus seiner bequemen Schiedsrichterrolle zu drängen.

Johannes XXII. eröffnete jedoch daraufhin am 18. Oktober 1323 einen kanonischen Prozess gegen Ludwig wegen Führung des Königstitels ohne päpstliche Approbation. Ludwig der Bayer wurde darüber hinaus unter Androhung des Kirchenbannes aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Monaten vor dem päpstlichen Gericht in Avignon zu erscheinen, die Krone niederzulegen sowie seine Regierungshandlungen zu widerrufen.

Johannes konnte nicht an einer wie von Ludwig geforderten neutralen Untersuchung zur Rolle des Papstes bei der Kaiserkrönung interessiert sein, Einwände und Appellationen Ludwigs wurden von ihm entweder ignoriert oder durch „Verfahrenstricks“ obsolet. Ludwig legte in der Nürnberger Appellation vom 18. Dezember 1323 Berufung an den (abstrakten) Apostolischen Stuhl wegen des Vorgehens Johannes’ ein, forderte zur Klärung die Einberufung eines Konzils und weigerte sich, einen päpstlichen Approbationsanspruch anzuerkennen. In der Frankfurter Appellation vom 5. Januar 1324 bestritt er jeden päpstlichen Anspruch auf ein Vikariat in Italien, da er, Ludwig, gültig gekrönter König sei.

Daraufhin verhängte Johannes am 23. März 1324 den Kirchenbann über den König wegen Ungehorsams gegen den Papst. Ludwig wurde fortan vom Papst nur noch verächtlich als „Bavarus“ („der Bayer“) bezeichnet, um anzuzeigen, dass er jeglichen Herrschaftsanspruch Ludwigs ablehnte.

Ludwig legte gegen den Bann die Sachsenhausener Appellation ein. Darin betonte er erstmals das auf die Mehrheitswahl begründete Herrschaftsprinzip und rief nochmals ein allgemeines Konzil an. Zusätzlich nahm die Appellation Anschuldigungen der Spiritualen, die mit Johannes im Konflikt wegen ihrer radikalen Armutsforderung standen, mit auf und klagte den Papst der Ketzerei an. Ungeachtet dessen sprach Johannes XXII. am 11. Juli 1324 Bann und Interdikt gegen Ludwig und seine Anhänger aus.

Der Italienzug

 
Krönung Ludwig des Bayern im Jahre 1328, Gemälde in den Hofgartenakaden in München (Ausschnitt)

Ludwig plante nun, durch einen von den Ghibellinen schon lange geforderten Romzug die Stellung des Papstes in Italien zu schwächen. Dazu schuf er durch die Aussöhnung mit Friedrich von Habsburg 1325 die geeigneten Voraussetzungen im Reich. Indem er Friedrich gegen dessen Thronverzicht mit den Habsburgerlanden belehnt, verhindert er einen potentiellen Gegenkönig im Reich. 1326 bot Ludwig seinen Verzicht auf die Königswürde an, falls Friedrich vom Papst anerkannt würde. Diese taktische Maßnahme sollte seine Versöhnungsbereitschaft zur Schau stellen, Ludwig konnte aber sicher sein, dass Johannes nicht zu einer solchen Beilegung des Konfliktes bereit war. Gleichzeitig beendete Ludwig mit der Einsetzung Friedrichs als Mitkönig, der im Fall des Italienzuges im Reich die Geschäfte führen sollte, endgültig die innerdeutsche Opposition gegen ihn.

Im Frühjahr 1327 brach Ludwig in Absprache mit verschiedenen Führern der Ghibellinen und nach einem Bündnis mit den Aragonesen in Sizilien zu seinem Romzug auf. Am 31. Mai 1327 wurde er in Mailand mit der Eisernen Krone der Langobarden zum König von Italien gekrönt und versuchte, durch die Absetzung alter Stadtherren in einigen oberitalienischen Städten, dort für Ordnung zu sorgen.

In Rom hatte derweil eine Volksbewegung den päpstlichen Vikar abgesetzt und einen neuen Senat mit Sciarra Colonna an der Spitze eingesetzt. Colonna rief umgehend Ludwig, der mittlerweile als Ketzer verurteilt wurde, nach Rom. Am 17. Januar 1328 ließ sich Ludwig dann in Rom von Colonna zum Römisch-deutschen Kaiser krönen und von einem Bischof salben. Diese Krönung ist die einzige mittelalterliche Kaiserkrönung ohne jegliche päpstliche Beteiligung: Ein Stadtvertreter und drei Bischöfe bildeten das Gremium, die Krönungszeremonien vornahm, das Volk nahm die Bewerbung per Akklamation an und erhob Ludwig für ein Jahr zum Stadtherren von Rom. Anschließend zog Ludwig zur Bekräftigung der papstfreien Kaiseridee zum römischen Kapitol – und nicht in den Lateran, wie dies bisher üblich war.

Ludwig erklärte nun seinerseits 18. April 1328 den Papst für abgesetzt und ließ sich den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen. Johannes XXII. schickte im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündete. Am 12. Mai 1328 erhob er Nikolaus V. zum Gegenpapst und am 27. Mai erfolgte die gegenseitige Krönung von Kaiser und (Gegen-)Papst. Die Fronten hatten sich nun so verhärtet, dass es von nun an zu keiner Einigung zwischen Johannes und Ludwig mehr kommen konnte.

Nach einem gescheiterten Südfeldzug und massiven finanziellen Problemen musste Ludwig Rom verlassen und bald bemächtigten sich die papsttreuen Anjou wieder der Herrschaft. Während der Überwinterung 1328/1329 in Pisa flohen einige der führenden Franziskaner zu Ludwig, weitere finanzielle Schwierigkeiten, der Abfall mehrerer italienischer Städte und schließlich der Tod Friedrichs des Schönen 1330 war Anlass für Ludwig nach Deutschland zurückzukehren. Nach Beendigung seines Italienzuges stiftete Ludwig 1330 das Kloster Ettal.

1332 versuchte Ludwig nochmals, sich mit Johannes zu verständigen und bot den Verzicht auf eine Anklage gegen den Papst an, falls dieser ihn vom Bann löse und als Kaiser anerkenne. 1333 bot er einen Thronverzicht zugunsten Heinrichs von Niederbayern an, falls Ludwig vorher die Absolution erteilt werden würde. Der Tod Johannes’ XXII. 1334 machte den Verzichtspläne aber ein Ende.

Reichspolitik als antipäpstliche Politik

Annäherungsversuche an den neuen Papst Benedikt XII. scheiterten entweder am französischen Druck wegen der immer noch nicht gelösten Italienfrage und an kirchenpolitischen Erwägungen Benedikts, dem Ludwig in einem Schreiben unvorsichtigerweise indirekt eine Ketzeranklage in Aussicht gestellt hatte.

Da der französische König Philipp VI. jegliche Annäherung zwischen Ludwig und Benedikt XII. unterminierte, ging Ludwig 1337 ein Bündnis mit Eduard III. von England ein und hoffte so einerseits auf politische Entlastung, demonstrierte aber andererseits auch seinen kaiserlichen Universalitätsanspruch. Das Bündnis wurde im September 1338 durch den Besuch Eduards während des Hoftages in Koblenz bekräftigt, wo Ludwig Eduard zum linksrheinischen Reichsvikar ernannte und als König von Frankreich anerkannte.

Ein innenpolitischer Erfolg im Kampf gegen das Papsttum gelang Ludwig im Kurverein von Rhense, in dem sich die Kurfürsten im Juli 1338 zum Schutz ihrer Rechte und der Rechte des Reiches zusammenschlossen. In einem Fürstenweistum stellten sie fest, dass ein von ihnen mehrheitlich gewählter König nicht vom Papst bestätigt werden müsse. Für die „Reichsverfassung“ war der Kurverein von großer Bedeutung, da dort auch das Mehrheitsprinzip festgelegt wurde und sich das Kurfürstenkollegium als solches fest etablierte.

Im August 1338 wurde auf dem Reichstag zu Frankfurt im Gesetz Licet iuris die Bestimmungen des Kurvereins nochmals bestätigt und festgehalten, dass schon mit der rechtmäßigen Königswahl ein Anspruch auf die Kaiserkrönung ohne päpstliche Approbation besteht. Das Manifest Fidem catholicam, das eventuell von den geflohenen Franziskanern in Ludwigs Umfeld verfasst worden war, betonte nochmals die Unabhängigkeit des Kaisers vom Papst und verbot die Beachtung des Interdikts.

Städte- und Ordenspolitik

Ludwig betrieb eine gezielte Städtepolitik und versuchte, die Rechtsprechung in seinem Herrschaftsraum zu vereinheitlichen. Überall im Reich förderte er die wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung in den Städten, die ihn im Gegenzug fest in seiner Politik unterstützen. So steht der Name Ludwigs in den Chroniken zahlreicher Städte, denen er Privilegien wie die Zollfreiheit verlieh.

1320 erteilte er beispielsweise der Stadt Landsberg am Lech das Recht, Salzzölle zu erheben und verhalf ihr damit zu einer ergiebigen Einnahmequelle. Im April 1330 erließ er das Privileg zu einer Frankfurter Frühjahrsmesse. 1337 bestätigte der Kaiser die Freiheiten der Stadt Erfurt, besonders das Privileg, dass die Bürger nicht vor auswärtige Gerichte gezogen werden sollen, solange sie Recht vor dem Gericht in Erfurt nicht verweigern. 1342 bestätigte er dann den Ratsmeistern, dem Rat und der gesamten Bürgerschaft Erfurts das Recht der freien Bürgeraufnahme. Lübeck erhielt 1340 als erste deutsche Stadt das Recht, Goldgulden zu prägen.

München wurde ausgebaut und zur ersten Residenzstadt des Reiches, in der der Kaiser tatsächlich auch lange Zeit seiner Regierung residierte. Es erhielt 1340 das Große Stadtrecht. Neben der politischen Bedeutung, die sich im Alten Hof architektonisch manifestierte, war es auch eines der bedeutendsten religiösen Zentren der Zeit. Dazu trug das Franziskanerkloster maßgeblich bei, in dem die aus Avignon geflohenen Ordensoberen Zuflucht fanden. In München wirkten unter anderem der Generalminister und der Prokurator des Franziskanerordens Michael von Cesena und Bonagratia von Bergamo, der ehemalige Rektor der Universität Paris Marsilius von Padua und der Oxforder Professor Wilhelm von Ockham, die auf theoretischer Basis die Stellung des Kaisertums als Institution gegenüber dem Papsttum verteidigten und neben Ludwigs Kanzlei mit dem Kanzler Johannes von Neumarkt und dem Notar Ulrich Wild führend an der Ausarbeitung Ludwigs Appellationen und Traktate beteiligt waren. Nicht zu halten ist allerdings die ältere These, der Alte Hof sei eine Art „Hofakademie“ gewesen, in dem sich alles abspielte.

Besondere Förderung wurde neben den Franziskanern dem Deutschen Orden zuteil. Ludwig der Bayer verlieh ihm 1332 das Recht, aus Eschenbach „eine Stadt zu machen“, wodurch der Ritterorden erstmals innerhalb der Reichsgrenzen zum uneingeschränkten Stadtherren aufstieg. Neben weiteren Förderungen erließ Ludwig 1337 das Patent für den Deutschen Orden, das ihn zur Eroberung Litauens und Russlands berechtigte.

Hausmachtpolitik

Im Vergleich zu den anderen beiden königsfähigen Dynastien im Reich, den Habsburgern und den Luxemburgern, war das Hausgut der Wittelsbacher mit dem Herzogtum Bayern und der Pfalzgrafschaft bei Rhein vergleichsweise klein. Zusätzlich verpfändeten in der Vergangenheit viele Könige Reichsgut, um sich finanzielle Grundlagen zu schaffen. Auch wegen des zunehmenden Wegfalls des Reichsgutes ging Ludwig bald nach seiner Wahl daran, sich eine Hausmacht aufzubauen.

Nach dem Aussterben der Askanier belehnte Ludwig seinen ältesten Sohn Ludwig V. auf dem Hoftag von Nürnberg im Jahre 1323 mit der Mark Brandenburg. Damit sicherte er seiner Familie nicht nur die brandenburgische Kurstimme, sondern baute auch seine Stellung im Norden des Reiches aus, eine Strategie, die er durch Ludwigs V. Vermählung mit der Tochter des dänischen Königs und der Vermählung seiner Tochter Mathilde mit dem Landgrafen Friedrich von Thüringen weiter vorantrieb und schließlich 1324 mit seiner Heirat mit Margarete, Tochter von Wilhelm III., Graf von Hennegau und Holland, abschloss.

Auch die innerdynastischen Beziehungen wurden neu justiert. Noch während seines Italienzuges regelte Ludwig 1329 im Hausvertrag von Pavia die Erbfolge der Wittelsbacher dergestalt, dass im Falle des Aussterbens der rudolfinischen Linie der Pfalz oder der Linie Ludwigs in Bayern das Erbe der jeweils anderen Linie zufallen sollte. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein, die Ludwig seit dem Verzicht seines Bruders Rudolf 1317 regierte, wurde daraufhin an die Nachkommen Rudolfs zurückgegeben. 1340 erbte Ludwig schließlich nach dem Aussterben der niederbayrischen Linie der Wittelsbacher ganz Niederbayern und vereinigte das Herzogtum wieder mit Oberbayern.

1341 vertrieb der Tiroler Adel seinen böhmischen Herren Johann Heinrich von Luxemburg und nahm Kontakt zu Ludwig auf, um sich eventuell unter seine Herrschaft zu stellen. Der Kaiser zögerte nicht, verheiratete 1342 seinen Sohn Ludwig V. mit der Tiroler Erbin Margarete, obwohl diese noch mit dem Luxemburger Johann Heinrich verheiratet und die Scheidung wegen „Impotenz“ noch nicht abgeschlossen war und belehnte das Paar mit Tirol und Kärnten. Damit zog sich Ludwig sowohl die Feindschaft Habsburgs, dem er für ein Stillhalten zuvor Kärnten versprochen hatte, als auch Luxemburgs zu. Im so genannten „Großen Tiroler Freiheitsbrief“ 1342 bestätigten Ludwig der Bayer und sein Sohn den Tirolern ihre Rechte und Freiheiten.

1345 erbte Ludwig schließlich durch seine Frau Margarete die Grafschaft Hennegau sowie Holland, Seeland und Friesland. Ludwigs Hausmacht hatte damit einen beeindruckenden Umfang erreicht.

Das Ende Ludwigs Herrschaft

1341 löste Ludwig das Bündnis mit England wieder und wendet sich Frankreich zu in der Hoffnung auf eine Verständigung mit dem Papsttum. Da dies nicht eintritt, steht Ludwig ohne jeden politischen Nutzen ziemlich unglaubwürdig da. Die unstete Außenpolitik und die rücksichtslose Vergrößerung seiner Hausmacht brachten Ludwig zunehmend Gegner unter den Reichsfürsten ein. Auch die Offerte des Papstes an die Kurfürsten, nach einer Absetzung Ludwigs ihre Reichsrechte anzuerkennen, trug dazu ihren Teil bei.

Im Hochsommer des Jahres 1346 wurde mit Unterstützung der Kurie und des französischen Königshofes Karl IV. nach weitreichenden Zugeständnissen an den Papst von fünf Kurfürsten in Rhens zum Gegenkönig gewählt. Nach der päpstlichen Approbation wurde er in Bonn gekrönt, da Aachen wie die meisten Städte fest zu Ludwig standen. Die Luxemburger hatten lange taktiert und waren immer noch verbittert über die gewaltsame Vertreibung Johann Heinrichs aus Tirol und die Ausnutzung der Situation durch Ludwig. Wenig später fiel in der Schlacht bei Crécy jedoch Karls Vater Johann von Luxemburg, Karl selbst hatte das Schlachtfeld schon früh verlassen, ohne großes Aufsehen zu erregen.

Im Frühjahr 1347 begann schließlich der Kampf zwischen Ludwig und Karl. Der anstehenden Entscheidungsschlacht zwischen den beiden Königen, bei der Ludwig wohl im Vorteil gewesen wäre, auch weil die Habsburger, zahlreiche Freie und Reichsstädte und die Ritterschaft weiter auf seiner Seite standen, kam allerdings der Tod Ludwigs durch einen Schlaganfall auf der Bärenjagd in Puch bei Kloster Fürstenfeldbruck am 11. Oktober 1347 zuvor.

Die lange Unfähigkeit der Wittelsbacher, sich auf einen gemeinsamen Kadidaten als Nachfolger zu einigen und der Wechsel der Habsburger ins luxemburgische Lager, brachten Karl schließlich in Vorteil. Die Söhne Ludwigs des Bayern stellten 1349 Günther von Schwarzburg als Gegenkönig auf, arrangierten sich aber nach dessen schnellen Tod noch im selben Jahr mit Karl IV. im Vertrag von Eltville und teilten die Wittelsbacher Besitzungen im Landsberger Vertrag unter sich auf.

Ludwig wurde in der Frauenkirche in München beigesetzt. Obwohl er im Bann starb, wurden vielfach Messen für ihn gelesen. Diese liturgische memoria blieb allerdings auf Bayern beschränkt. Erst 1625 wurde der Kaiser dann auch kirchlich bestattet, nachdem sein Nachfahre Kurfürst Maximilian I. für ihn die Absolution erwirkt hatte.

Bedeutung

Wie sein unmittelbarer Vorgänger betrachtete sich Ludwig als universeller Kaiser, daher griff er sowohl in Italien als auch in die Politik des Deutschen Ordens ein. Obwohl der päpstliche Bann – anders als bei früheren Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und dem Papsttum – keine nennenswerte Wirkung mehr zeigte, überschattete doch der langjährige, verbissene Streit mit drei Päpsten Ludwigs Regierungszeit und lähmte seine Politik nicht unerheblich. Auf dem Schlachtfeld unbesiegt, war Ludwig anders als sein Nachfolger kein geschickter Diplomat, obwohl er den Konflikt Habsburgs mit den Eidgenossen zielstrebig für sich nutzte und ihm später die Aussöhnung mit den Habsburgern und den pfälzischen Wittelsbachern gelang. Das Lavieren zwischen England und Frankreich und seine sich immer unverbrämter gestaltende Hausmachtvergrößerung offenbarten die Schwäche von Ludwigs Politik, allerdings auch einen Mangel an Verschlagenheit. Anders als unter seinem Nachfolger kam es während seiner Herrschaft zu keinen Reichsverlusten, da Ludwig niemals Reichsrechte gegenüber fremden Herrschern preisgab. Ein großes Verdienst des Kaisers ist die Förderung der Entwicklung der Städte im Reich. Auch verfassungsgeschichtlich ist seine Regentschaft von wichtigen Neuerungen geprägt, von denen allerdings die meisten keine Zukunft haben: das Mehrheitswahlprinzip wird erstmals festgeschrieben und das einzige Mal im Mittelalter findet eine gänzlich papstfreie Kaiserkrönung statt. Das Urteil über Ludwig bleibt bis heute gespalten.

Mit seinem Drama Ludwig der Bayer hat der Dichter Ludwig Uhland ihm ein literarisches Denkmal gesetzt.

Nachkommen

Erste Ehe: Ludwig heiratete 1308 Beatrix von Schlesien-Glogau († 1322).

Zweite Ehe: Anschließend heiratete Ludwig 1324 Margarethe von Holland († 1356).

Literatur

  • Kaufhold, Martin: Gladius spiritualis. Das päpstliche Interdikt über Deutschland in der Regierungszeit Ludwigs des Bayern. Heidelberg 1994.
  • Menzel, Michael: Ludwig der Bayer. Der letzte Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum. In: Alois Schmid und Katharina Weigand (Hgg.): Die Herrscher Bayerns. 25 historische Porträts von Tassilo III. bis Ludwig III. München 2001, S. 134-148.
  • Miethke, Jürgen: Ludwig IV. In: Theologische Realenzyklopädie 21 (1991), S. 482-487.
  • Nehlsen, Hermann und Hermann, Hans-Georg (Hgg.): Kaiser Ludwig der Bayer. Konflikte, Weichenstellungen und Wahrnehmung seiner Herrschaft. (= Quellen und Darstellungen aus dem Gebiet der Geschichte NF. 22). Paderborn 2002.
  • Schütz, Alois: Kronrat und Reichskanzlei als Zentralbehörden des Reiches unter Ludwig dem Bayern. Paderborn 2002.
  • Schütz, Alois: Ludwig der Bayer. In: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 334-346.
  • Straub, Michael: Ludwig der Bayer. In: Große bayerische biographische Enzyklopädie (2005), Sp. 1216.
  • Suckale, Robert: Die Hofkunst Ludwigs des Bayern. München 1993.
  • Heinz Thomas: Deutsche Geschichte des Spätmittelalters. Stuttgart 1983. (Beste moderne Darstellung der politischen Geschichte des deutschen Spätmittelalters; für Ludwig: S. 153-217)
  • Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketzer. Regensburg 1993.
  • Thomas, Heinz: Ludwig IV. der Bayer. In: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (1997), Sp. 1096f.
  • Walter Jaroschka u. a.: Ludwig der Bayer als bayerischer Landesherr. Probleme und Stand der Forschung. (= Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 60,1 (1997).

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