Copyleft

Einschränkung für Verwendung lizenzfreier Plattformen
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Copyleft ist ein Schutzverfahren in bestimmten Lizenzen freier Software bzw. freier Inhalte, welches einen bestimmten Aspekt des Copyrights (bzw. Urheberrechts) in sein Gegenteil zu verkehren versucht; daher auch der Name.

Bearbeitet ein Urheber das Werk eines anderen, so erhält er nach geltender Rechtsprechung ein Mitspracherecht, darüber zu entscheiden, wie die Bearbeitung verwendet werden darf. War das ursprüngliche Werk noch für jeden frei kopierbar, verteilbar, veränderbar usw., so übertragen sich diese Freiheiten nicht automatisch auf die Bearbeitung. Dies versuchen Copyleft-Lizenzen umzukehren. Da auch der ursprüngliche Autor ein Mitspracherecht an der Bearbeitung hat, erlaubt er nur dann die Weitergabe der Bearbeitungen, wenn sie zu den gleichen umfangreichen Rechten an jedermann lizenziert werden. Das Copyleft soll somit verhindern, dass freie Software zum Ausgangsmaterial künstlich knapper proprietärer Software wird.

Das Copyleft-Verfahren wurde zunächst von der Free Software Foundation für die GNU-Lizenzen (GPL, LGPL und GFDL) verwendet. Inzwischen wird das Verfahren jedoch auch von anderen Organisationen nachgeahmt. Dies betrifft beispielsweise diverse Musiklizenzen wie die OAL der Electronic Frontier Foundation, sowie Versuche, eine für alle Werkstypen anwendbare Copyleft-Lizenz zu schaffen, zum Beispiel die DSL oder die Share Alike License des Projekts Creative Commons.

Durch das Copyleft der GPL wurden Menschen veranlasst, freie Software zu schreiben, die es sonst nicht getan hätten. So hätte es sonst beispielsweise einen freien Compiler für C++ erst später oder gar nicht gegeben. Doch auch wenn das Copyleft-Verfahren bei freien Computerprogrammen gute Dienste leistet, so ist es doch kein Allheilmittel:

  • Zwei Copyleft-Lizenzen sind meistens inkompatibel zueinander, so dass zwei unterschiedlich lizenzierte Werke nicht zu einem verschmolzen werden können. (Eine Ausnahme sind hierbei GPL und LGPL. Werke unter diesen beiden Lizenzen können kombiniert werden, wenn das resultierende Werk unter der GPL lizenziert wird.) Die Inkompatibilität ist bei Computerprogrammen weniger tragisch, zumal sich dort die GPL als Quasi-Standard etabliert hat, als etwa im Bereich Musik, wo es noch keinen solchen Standard gibt.
  • Die Maßnahmen, die die Lizenzen den Nutzern der Werke abverlangen sind zum Teil sehr drastisch. Das Debian-Projekt überlegt daher zum Beispiel, ob Werke unter der GFDL überhaupt der DFSG (den Debian-Richtlinien für freie Software) entsprechen.
  • Da es immer mal wieder zu ungewollten Verstößen gegen die Copyleft-Lizenzen kommt, beispielsweise durch zu strenge Klauseln oder durch Inkompatibilitäten mit anders lizenzierten Werken, ist ein Szenario denkbar, in welchem ein Autor bewusst Verstöße provoziert, um die Benutzer dann mit Rechtsmitteln (zum Beispiel Serienabmahnungen) zu schikanieren.

Eine mögliche Lösung dieser Probleme wäre daher eine weltweite Änderung der Copyright-Gesetze, wodurch einfachere Lizenzen möglich wären.

Siehe Auch: Open Source, Open Publication License