Zulässige Gesamtmasse
Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll:
So ist das kein Artikel --Silberchen ••• +- 17:27, 8. Jul 2006 (CEST)
Das zulässige Gesamtgewicht (GG) bezeichnet die Summe aus Eigengewicht plus maximaler Zuladung eines Fahrzeugs. Der Gesetzgeber hat das GG hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW das GG für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland z.B. sind LKW mit einem GG < 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.
- GG < 2,8 t = PKW
- GG < 3,5 t = Schwere PKW und Transporter
- GG < 7,5 t = Leichte LKW
- GG < 18,0 t = Mittelschwere LKW
- GG > 18,0 t = Schwere LKW