Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Schnabeltassentier in Abschnitt Liedtext
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
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2 D- Regel zu mittelalterlichen Buchmalereien und Handschriften

Ich habe das leider erst heute gesehen, dass der Passus komplett gestrichen wurde. Vielleicht wäre es sinnvoll den Passus an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen?! Gestern und heute habe ich mittelalterliche Handschriften und Buchmalereien aus dem Katalog Historisches Museum der Pfalz Speyer von Alexander Schubert (Hrsg.): Richard Löwenherz: König – Ritter – Gefangener. Katalog zur Ausstellung in Speyer, 2017, Verlag Schnell und Steiner, ISBN 978-3-7954-3165-5 eingescannt und dann hochgeladen. [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7]. Nur ist dort nirgendwo ein Fotograf genannt, wenn man von Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme ausgeht. Man darf also generell keine mittelalterlichen Handschriften, Buchmalereien mehr einscannen? Das heißt, die müssen alle gelöscht werden? Darf ich sie dann von der British Library [8] direkt entnehmen? Oder geht das auch nicht? --Armin (Diskussion) 10:46, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Commons akzeptiert solche Bilder noch, vgl. Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet. Die Streichung des Passus geht ansonsten auf aktuelle Rechtsprechung zurück: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie#Rechtsprechung. Die Rechtslage scheint auch im Vereinigten Königreich nicht deutlich besser zu sein, vgl. Commons:Reuse of PD-Art photographs#United Kingdom / UK. Wenn ich richtig informiert bin, würde die vorgeschlagene EU-Urheberrechtsreform hier vermutlich eine Verbesserung bringen. Viele Bibliotheken veröffentlichen allerdings ihre (Handschriften-)Digitalisate unter einer freien (und Commons-kompatiblen) Lizenz, auf Commons wäre für solche Dateien die Vorlage Licensed-PD-Art zu verwenden. --HHill (Diskussion) 14:38, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Aber das Urteil oben bezieht sich ja nur auf Reproduktionsfotografien, nicht auf Scans. Scans alter Sachen dürften (da auch hier selbst die handwerklichen Fähigkeiten wie Winkel, Beleuchtung, Positionierung etc. wegfallen) weiterhin wie früher problemlos möglich sein. @Armin P.: Bei dir ist natürlich das Problem, dass hier die Lichtbilder aus dem Buch geschützt sind und daher dein Scan dann auch nicht erlaubt wäre. Ob die jetzt von der British Library mit einem Auflichtscanner gemacht wurden, kann man so direkt nicht sehen. Wenn ja (und danach siehts fast aus), dürfte man die verwenden. --Quedel Disk 15:56, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Mein Scan aus dem Katalog und das Bild bei der British Library. Dann werde ich die löschen und das Digitalisat von der British Library ggf. zuschneiden und dann hier hochladen. @ Benutzer:HHill Wo finde ich denn den Hinweis, dass die Digitalisate der Paris, Bibliotheque Nationale de France oder der British Library unter freier Lizenz stehen? Vielleicht wäre es nach der neuen Rechtsprechung sinnvoll, die Bibliotheken, die unter einen freien Lizenz ihre Bilder zur Verfügung stellen, irgendwo auf einer Seite sammeln. --Armin (Diskussion) 16:16, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das Digitalisat von Paris, BN, fr. 12473 ist domaine public, also wohl gemeinfrei, siehe den Eintrag Droits unter Informations détaillées beim Digitalisat. Für die British Library habe ich entsprechende exemplarspezifische Angaben noch nicht gefunden, die Chancen dafür stehen aber nicht schlecht, vgl. die Terms of Use. Einiges ist ja auch schon auf Commons z. B. in c:Category:Historia Anglorum (1250-1259) - BL Royal MS 14 C VII. --HHill (Diskussion) 16:42, 17. Mär. 2019 (CET) PS: Zum Beispiel bei der Europeana kannst Du nach Lizenzen filtern. --HHill (Diskussion) 16:53, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wir sollte da im Moment gar nichts tun. Die EU-Urheberrechtsreform würde - wenn sie denn durchgeht - das BGH-Urteil revertieren und uns künftig das Recht geben, jede Reproduktion gemeinfreier 2D-Werke zu nutzen. Bis Ende März werden wir sehen, was das EU-Parlament tut. Ist die Reform dann durch, können wir die Richtlinie anpassen. Wird sie gestoppt, können wir uns etwas Zeit zum Nachdenken nehmen und eine geeignete Formulierung suchen. Zwei Wochen können wir auf jeden Fall warten. Grüße --h-stt !? 15:21, 19. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Die Anfrage sehe ich nicht als erledigt an. Wäre gut, wenn man sich einig wäre. Aus diesen Gründen setze ich auch einen Baustein, der die Archivierung hier unterbindet. Ich bin Laie in der Thematik. Der Passus war erst durchgestrichen und wurde dann wieder eingefügt von Benutzer:Chaddy [9] und nun wieder gestrichen von Benutzer:H-stt [10]. Ich kann die juristische Kompetenz von den Leuten , die hier mitreden wollen, nicht einschätzen, aber es wirkt halt komisch. Meine Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben: Wenn Bilder bzw. Scans aus Kunstbänden nicht mehr erlaubt sein sollen, kann ich die Buchmalereien dann von der Bibliothek, die diese Handschrift aufbewahrt, entnehmen [11]? Was passiert mit den bisherigen Scans aus Kunstbänden in wikipedia? Das sind ja nicht nur eine handvoll, sondern unzählige Bilder. Was ändert sich durch die Urheberrechtsreform der Europäischen Union in der Sache? Diese Antworten sollten auch verständlich auf der Regelseite WP:Bildrechte aufbereitet. --Armin (Diskussion) 22:56, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Die Urheberrechtsreform revidiert das BGH-Urteil zu Reis-Engelhorn und erlaubt uns bei allen 2D-Werken, deren Urheberrechte abgelaufen sind, jede beliebige Reproduktion zu nehmen. Streng genommen tritt das erst in Kraft, wenn die nationale Umsetzung stattgefunden hat - also irgendwann vor dem Mai 2021. Aber vermutlich werden wir das das intern schon vorher zum Standard erklären. Grüße --h-stt !? 22:59, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.
Hallo h-stt, kannst Du bitte kurz die Stelle nennen (bestenfalls verlinken), welche das BGH-Urteil revidiert? --Stepro (Diskussion) 01:53, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das würde mich auch interessieren? --Armin (Diskussion) 12:02, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten
Einstweilen die Stellungnahme der Wikimedia Foundation (leider ohne Link zur einschlägigen Stelle), dort heißt es: A new safeguard for the public domain will ensure that faithful reproductions of public domain works remain uncopyrighted, even as they are digitized. Wenn ich das richtig sehe, ist der Bezugspunkt folgende Formulierung des EU-Parlaments: […] Im Bereich der bildenden Kunst trägt die Verbreitung von originalgetreuen Vervielfältigungen gemeinfreier Werke zum Zugang zur Kultur und ihrer Förderung und zum Zugang zum kulturellen Erbe bei. In einem digitalen Umfeld ist der Schutz solcher Vervielfältigungen durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte nicht mit dem Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks in Einklang zu bringen. Zudem führen Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtsgesetzen, die den Schutz solcher Vervielfältigungen regeln, zu Rechtsunsicherheit und wirken sich auf die grenzüberschreitende Verbreitung von gemeinfreien Werken der bildenden Kunst aus. Bestimmte Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken der bildenden Kunst sollten daher nicht durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt werden. […] (S. 50 im PDF). Aber: IANAL. --HHill (Diskussion) 18:10, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist der Art. 14 der Urh-RL in der vom EP beschlossenen Fassung. HHill hat nur die "Erwägensgründe" dazu zitiert, die eigentliche Regelung ist im letzten Abschnitt des Dokuments. Wegen dieser und einige anderer kleinerer Änderungen waren die Proteste ja nicht gegen die Richtlinie als ganzes gerichtet, sondern nur gegen die Art. 11 (jetzt 15) und Art. 13 (jetzt 17), sowie vereinzelt auch gegen Art. 12 (16) und die Begriffsbestimmungen in Art 2+3. Grüße --h-stt !? 16:33, 3. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Imperator_Rome_logo.png

Hallo, ich hatte im Diskussionstab unter dem Artikel zu Imperator: Rome die Frage gestellt, ob es möglich ist, das betreffende Logo in die Übersichtstabelle einzufügen, wie auf der englischsprachigen Seite, wollte aber keinen Ärger mit dem Urheberrecht bekommen. Ein User hat mich also zu dieser Seite weitergeleitet. Meine Frage bleibt weiterhin die selbe: Kann ich oder jemand anderes das Logo in den Artikel einfügen, ohne sich Gedanken über Urheberrechtsprobleme machen zu müssen, oder erreicht das Logo die Schöpfungshöhe bzw. gibt es eine andere Möglichkeit? Ich bedanke mich für alle kommenden Antworten, --TreborZ6 (Diskussion) 01:23, 23. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Bilder aus Familenbesitz

Wie ist das mit der Freigabe von Fotos aus Familienbesitz? Die Abgebildete stellt ein Foto, das in den 1940er-Jahren von einem Straßenfotografen gemacht wurde, zur Verfügung. Der OTRS-Mitarbeiter besteht aber auf Freigabe durch den Fotografen. Eine offensichtlich unerfüllbare Forderung. Dennoch gibt es zahlreiche Bilder aus Familienbesitz in der Wikipedia, deren Fotografen unbekannt sind und die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Otberg (Diskussion) 10:15, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

siehe Artikel Gleichbehandlung im Unrecht. --Goesseln (Diskussion) 11:11, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Darum geht hier es nicht. Offenbar gibt es die Möglichkeit solche Bilder hochzuladen und einzubinden, denn die Rechte liegen bei privaten Aufnahmen natürlich in der Realität beim Fotografierten und Besitzer der Fotos. Der OTRS-Mitarbeiter hat das bei der Bearbeitung einfach nicht beachtet. --Otberg (Diskussion) 13:15, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Die Rechte liegen nahezu nie beim Fotografierten, die Uploader behaupten das nur. --M@rcela   13:43, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wer glaubt im Ernst, dass die Rechte eines Straßenfotografen für ein über 70 Jahre altes privates Foto durch das hochladen verletzt werden? Es gibt schon andere pragmatische Regeln für alte Fotos. Greifen könnte da besipielsweise: „Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb)“. --Otberg (Diskussion) 14:16, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich sehe das genauso wie du. In Deutschland gibt es aber immer irgendwelche "Cabezas cuadradas", die alles bis ins Kleinste geregelt haben wollen und denen pragmatische Lösungen nicht passen. Echt piefkig. --M@rcela   14:50, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Die Rechte des Straßenfotografen werden tatsächlich durch das Hochladen verletzt, das braucht keiner glauben, das ist so. Du meinst wohl eher, ob sich jemand daran stoßen würde. Das ist aber nicht der Anspruch hier dieses Projekts, einfach mal zu handeln und erst im Take-Down-Verfahren nachträglich zu handeln. Die Rechtslage ist eindeutig und damit auch die Handlungsrichtung der WMF. Anonyme Werke werden hier nicht angewandt, da es quasi unmöglich ist es nachzuweisen, ebenso ob es jemals eine Art Veröffentlichung gab. Wir haben pragmatische Regelungen, die bereits jetzt auch nur sehr verwässert in ihren Schranken wahrgenommen werden. Du kannst also dem OTRS-Team nicht vorwerfen, dass sie hier einen vorsätzlichen Rechtsbruch nicht dulden wollen. Was passiert, wenn man danach handelt "wird schon keiner meckern kommen" sieht man ja mit Artikel 13. --Quedel Disk 23:20, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Und zweitens ist der Straßfotograf möglicherweise vieleicht schon mit der Aufnahme bekannt, daneben kann es ja auch sein, dass der Fotograf schon Tod ist (dann Absatz 2) 3.) Habitator terrae   23:29, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Diese Diskussion hatten wir doch gerade erst. Nach jedem gesunden Menschenverstand überlässt der "Straßenfotograf" (ich würde ihn "zufälliger Passant" nennen) alle Nutzungsrechte dem Besitzer der Kamera. Das geht aus der Art der Gefälligkeit hervor, ohne dass dies erst schriftlich vereinbart werden müsste. Das ist einfach gelebte Praxis.
Oder ist mit "Straßenfotograf" etwas anderes gemeint? --Stepro (Diskussion) 08:46, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich hatte den "Straßenfotografen" als Fotografen des Straßengewerbes (Artikel Sraßengewerbe. in: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 22, 1979, S. 659) verstanden, aber auch der hat irgendwo eine Dunkelkammer. Also: mehr Licht, als Bitte an den Anfragenden.
Auch ein solcher Straßenfotograf hat Rechte an seinem Werk (wie auch der ambulante Straßenporträtist), die vor einem Upload erwogen werden müssen. --Goesseln (Diskussion) 09:31, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich seh im Straßenfotograf bietet vermutlich seine Dienstleistung und das Foto an auch etwas anderes, als im kürzlichen Fall jemand aus dem Bekanntenkreis mit einem Foto konkret beauftragen. Sowohl von der Profession als auch vom Werkgestalter her. --Quedel Disk 16:58, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Otberg, könntest Du uns bitte erklären, was Du in diesem Fall unter einem "Straßenfotograf" verstehst? --Stepro (Diskussion) 01:50, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

„Straßenfotograf“ ist die Angabe der Abgebildeten und Besitzerin des Bildes. Ob sie dafür bezahlt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass man solche privaten Schnappschüsse, am Rande der Schöpfungshöhe nicht verwenden kann, widerspricht IMO unserer langjährig geübten Praxis. --Otberg (Diskussion) 08:23, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
(Zumindest in den letzten 5-7 Jahren, in denen 90% der neu hochgeladenen Bilder durch meine Finger ging, entspricht das der langjährig durchgeführten Praxis. --Quedel Disk 16:17, 28. Mär. 2019 (CET))Beantworten
@ Quedel: kannst du bitte nochmal wiederholen, wie du deinen Upload-Filter eingestellt hast und was das Ergebnis bei Schnappschüssen unsicherer Urheberschaft und unsicherer Schöpfungshöhe in der de-WP und/oder bei Commons war? --Goesseln (Diskussion) 17:10, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Goesseln: Da bei mir nichts hochgeladen wird, habe ich auch keinen Upload-Filter. Das Ergebnis bei unklarer Herkunft von Bildern und unklarer Schöpfungshöhe war stets löschen. Du kannst gerne das Gegenteil aufzeigen, wo du Bilder mit unbekanntem Fotografen hier findest, die nicht unter den bekannten Ausnahmeregelungen (100-Jahr bzw. 1923er) stehen. --Quedel Disk 18:46, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten

Fragliche Weiternutzung von IP-Beiträgen

Ogivar wäre eigentlich mangels Belegen löschbar, aber vielleicht sollte man vorher noch klären, ob dies – „© 2007 by Otto and Mechtild Reuber“ – davon abgeschrieben ist – oder doch nicht, weil bloß eine IP den Text 2005 eingestellt hat? Bei der Klärung der Urheberschaftsfrage findet man vielleicht einen Vorgängertext der Reubers, den die IP abgeschrieben hat, und hätte dann einen Beleg, um den Artikel (inhaltlich) zu retten (diese Stoßrichtung: Portal:Geowissenschaften/Qualitätssicherung#Ogivar).

Sicherer bin ich mir, dass ein Teil eines Eintrags im Killy Literaturlexikon der Wikipedia mit geringfügigen Abänderungen entnommen ist, siehe Diskussion:Ines Geipel#Irgendwo „vom Markt genommen“ – Quellen, Quelle Wikipedia?, weil die Darstellung falsch ist. Welche juristischen Schritte werden gegen Abkupferer ergriffen, wenn (a) der Text per IP eingestellt wurde, (b) das Abgekupferte nicht zutrifft? – Weniger interessant: Es gibt auch exakte Kopien, teils nur „Quelle: Wikipedia“ (reicht das? auf Literatur-Empfehlungsseiten) sowie in einer Ankündigung einer Lesung oder so ohne Quellenangabe. --Lückenloswecken! 21:31, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

 Info: WP:Löschkandidaten/11. April 2019#Ogivar (zum ersten Fall) --Lückenloswecken! 23:00, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Unternehmensinformationen

Eigendarstellungen von Firmen sind keine zuverlässige Quelle und können zudem eine URV darstellen, wie das Beispiel MeVis_Medical_Solutions#Geschichte zeigt. Zudem findet sich auf der Homepage der Firma folgende sprachliche Merkwürdigkeit: "Der Ursprung in der 1997 gegründeten MeVis geht auf das Jahr 1992 zurück, ..." - nur das Wörtchen "in" wurde weggelassen. Es ist müßig, über die Versionsgeschichte zu suchen, wer von wem den Text kopiert hat, da ich es inzwischen geändert habe. Das URV-Problem bleibt aber als solches grundsätzlich bestehen und tritt in vielen Unternehmensartikeln auf. --TennisOpa (Diskussion) 10:52, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Wo ist hier die Frage? --Magnus (Diskussion) 11:00, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Fragen: Was tun? Bearbeitungsbaustein setzen, URV anmahnen oder entsprechende Passagen sofort löschen - alles zuviel auf einmal, besonders bei diversen Beteiligungen, Firmenkonstrukten usw. --TennisOpa (Diskussion) 11:26, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Wenige Sätze, die wie im verlinkten Beispiel einige Eckpunkte einer Firmengeschichte chronologisch aufzählen, dürften üblicherweise nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweisen. Fakten sind nicht schützbar. Eine URV liegt in einem solchen Fall also nicht vor. Übrigens würde ich Eigendarstellungen von Firmen als Quelle nicht in Bausch und Bogen verdammen - detailliertere Ausführungen sind sicher mit Vorsicht zu geniessen, da sie z.B. beschönigend oder unvollständig sein können, aber für so etwas wie aktuelle Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen hat man nicht nur (logischerweise) oft keine andere Quelle (bzw. andere Quellen geben auch nur wieder, was die Firma mitteilt), sondern es dürfte auch selten (und dann, wenn es auffliegt, unter Umständen ein Skandal) sein, wenn ein Unternehmen da falsche Angaben macht. Gestumblindi 18:37, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten

by-sa 3.0 vs. by-sa 3.0 de???

Könnte mir jemand mit Englischkenntnissen erklären, warum in der allgemeinen Version von CC BY-SA 3.0, der Verzicht auf Datenbankrechte fehlt, während in der deutschen Version dieser vorhanden (4. d) sowie 3. letzter Satz) ist? Oder hab ich da was überlesen?

Meine sich daraus ergebende Frage ist, ob der folgende Satz die Möglichkeit der Lizensierung einer Abwandlung einer Datenbank unter CC BY-SA 3.0, als CC BY-SA 3.0 DE, bietet: "You may Distribute or Publicly Perform an Adaptation only under the terms of: [...] (iii) a Creative Commons jurisdiction license (either this or a later license version) that contains the same License Elements as this License (e.g., Attribution-ShareAlike 3.0 US))" (4. b) [12])

Der Hintergrund ist diese Stimmabgabe.

Habitator terrae   22:02, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Released into the public domain (by the author)

Steht da jetzt:
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit...
nur habe ICH das nicht geschrieben, als ich gestern die Datei:Joseph Schorer Bücherverbrennung 1933.jpg lokal unter Vorlage:Bild-PD-alt hier einstellte. Wegen der URAA-Problematik hatte ich gedacht, es sei best practice, das Foto nicht bei Commons einzustellen. Nun steht es unter c:File:Joseph Schorer Bücherverbrennung 1933.jpg dort, weil Benutzer:Bahnmoeller es so wollte, wie ich heute irgendwie herausbekam. Also, wer kann mir mal auf die Sprünge helfen? --Goesseln (Diskussion) 23:14, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Goesseln: Da hat wohl jemand (oder ein Script) aus dem Bild-PD-alt bei uns ein PD-release gemacht und daher diese fehlerhafte Angabe produziert. Aber es wurde bereits gefixt. Problem bei der alten Commons-Transfererei ist noch, dass die Dateien unter dem Benutzer erscheinen, der sie auf Commons hochluad. Erst die neuere Version des Verschiebetools (noch Beta) lässt den ursprünglichen Hochlader im System eintragen, so dass man die Dateien auf seiner Liste weiterhin hat. --Quedel Disk 23:32, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, das man nirgendwo die richtigen Texte zur Auswahl findet. Dabei wäre hier der Fall eindeutig, da der Fotograf 72 Jahre tot ist. Ein aufzupoppender Entscheidungsbaum wäre da sehr hilfreich. --Bahnmoeller (Diskussion) 07:26, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Buchcover

Bedürfen Fotos von Buchcovern nicht einer Genehmigung der Verlage? Scheint hier in einem Fall vorzuliegen. Bei diesem und jenem wird Gemeinfreiheit behauptet. MfG --Andrea (Diskussion) 09:57, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Andrea014: Also hier mal eine Einschätzung:
Habitator terrae   12:11, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
mein Senf
1 und 3 sind als c:Template:PD-ineligible eingetragen, das sehe auch ich so (in my humble opinion)
bei 2 herrscht für mich ein Informationschaos
der Hochladende Benutzer:Janvwirth behauptet mit c:Template:Bild-CC-by-sa/3.0/de, dass er der Autor der Farbkomposition auf dem Cover sei oder wenigstens über das Urheberrecht verfügt. Das hat er durch ein OTRS-Ticket bekräftigt, das Normalsterbliche nicht einsehen können, sondern nur glauben - so verstehe ich (imho) die Angabe der Ticketnummer 2016020610005781. --Goesseln (Diskussion) 14:58, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Jan V. Wirth ist als Autor auf dem Buchcover genannt, somit ist schon stark davon auszugehen, dass dieser Jan V. Wirth über das Nutzungsrecht am Buchcover verfügen könnte. Somit wurde, falls im OTRS-Ticket dies über eine nachvollziehbare E-mail-Adresse bekräftigt wurde (wo von ich im Vertrauen auf meine bescheidenen OTRS-Kenntnisse übrigens überzeugt bin), alles korrekt gemacht. Habitator terrae   15:57, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Habitator terrae: Si tacuisses, philosophus mansisses
schon deine Formulierungsakrobatik stark davon auszugehen ... könnte macht mich neugierig.
also habe ich mir das Buch, von dem unser Jan Volker Wirth einer von zwei (!) Herausgebern ist, in meiner UB gegriffen, und siehe da, im Impressum auf S. 6 steht
Umschlaggestaltung: Uwe Göbel,
Ich gehe mal „stark“ davon aus, dass es dieser ergoogelbare Uwe Göbel ist.
und ich gehe mal schwach davon aus, dass der Hochlader Benutzer:Janvwirth es schlicht "vergessen" hat, den Göbel in den Bildparametern zu nennen und auch in dem OTRS-Ticket nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat. Und der OTRS-Kollege hat wahrscheinlich auch nicht nachgefragt, warum da zwei Autoren auf dem Buchumschlag stehen, in den Commonsparametern aber nur einer genannt ist ... ...
Wahrscheinlich ist unsere Benutzerführung beim Hochladen von Bildern immer noch nicht klar genug
Ist dieses Bild wirklich von dir, ist die Abbildung, die du hier hochladen willst, nicht doch vielleicht von einem Picasso, der zwar in deinem Besitz ist, aber dessen Urheberrechte du abwägen musst und so weiter
und natürlich wird das niemand lesen, wenn er sein Foto/Scan hier hochlädt und dabei doch nur der Menschheit etwas freies Wissen spenden will (AGF).
--Goesseln (Diskussion) 18:20, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Goesseln: Si tacuisses, philosophus mansisses --Habitator terrae   20:01, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
ich werde nicht schweigen, sondern ich habe jetzt eine Anfrage bei Commons:OTRS/Noticeboard eingestellt, in der Hoffnung, dass alle Rätsel in dem OTRS-Ticket gelöst sind, nur noch nicht angemessen in den Bildattributen hinterlegt sind. --Goesseln (Diskussion) 10:21, 3. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Musikrechte

Ich würde gerne diese Datei in den Artikel Western Music einbauen, bin aber nicht sicher, ob das ok ist. Problem: Laut den Angaben bei Commons ist die Aufnahme aus dem Jahr 1956 gemeinfrei, weil seither mehr als 50 Jahre vergangen sind, sog. „Leistungsschutz“. Laut Wikipedia:Musikrechte#Wichtig:_die_Fristen sind Aufnahmen aber erst 70 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten, hier also ab 2026. Was gilt denn hier nun? --TheRingoKid (Diskussion) 17:07, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Da der Komponist nach den Angaben dort bereits 1860 verstorben ist, sind die 70 Jahre mehr als rum. Das Leistungsschutzrecht ist 50 Jahre nach Veröffentlichung ebenfalls abgelaufen. --Magnus (Diskussion) 17:18, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ach so. Ich dachte, die weiteren 70 Jahre würden sich auf die Musiker beziehen, die an der Aufnahme 1956 beteiligt waren. Vielleicht sollte man das bei der Aufzählung der verschiedenen Fristen genauer darstellen. Ich werde die Datei dann mal einfügen; danke, Magnus für Deine Hilfe. --TheRingoKid (Diskussion) 12:18, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Datei:Friedenstaube weiss blau kreis.svg

Bei der Friedenstaube habe ich jetzt mal den Grafiker nachgetragen, so wie er auch im Artikel und auch in der Literatur steht. Frage ich´ mich allerdings, wieso die Grafik als Vorlage:Bild-LogoSH eingetragen ist. --Goesseln (Diskussion) 18:31, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Weil das Symbol sowas von alt ist. Habitator terrae   18:34, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Was hat das Alter mit der Schöpfungshöhe zu tun? --Stepro (Diskussion) 00:34, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Stepro: Wen ein Symbol schon in tausenden verschiedenen Arten gezeichnet worden ist, darf eine Zeichnung nicht sehr vereinfachend sein, um etwas wirklich neues zu schaffen. Habitator terrae   10:53, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das mag ja alles sein, hat doch aber nichts mit dem Alter zu tun. --Stepro (Diskussion) 19:41, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

(Nachtrag) und auch Datei:Friedenstaube weiss blau kreis.gif, bei der steht Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe

eine Taube, der beim Fotoshooting eine Schwanzfeder abging, ist imho schon was Besonderes. Ich hab jetzt mal den Artikel zum Grafiker Mika Launis angelegt. Außer den zwei Reproduktionen in der de:WP habe ich bei Commons unter 100 Friedenstauben nur ein Foto mit der Launis-Taube gefunden (und natürlich kein einziges aus den Varianten, die Picasso geschaffen hatte, weil, dessen Tauben haben Schöpfungshöhe, das werden die Picasso-Erben noch ein paar Jahre für teueres Geld durchfechten lassen, bien sûr). Dass der Launis-Taube der Ölzweig fehlt, das wäre noch so ein Alleinstellungsmerkmal. Launis selbst hat sich, soweit ich das gesehen habe, zur Plagiatsfrage nicht so wirklich geäußert. --Goesseln (Diskussion) 15:14, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich kann in meinen Wikipedia-Eintrag keine Bilder hochladen

Ich habe den Artikel "Sabina Bockemühl" erstellt. Alle Bilder die in für diesen Artikel hochladen will, werden mir immer rausgelöscht. Wieso? Ich habe daran die Rechte und dies auch bestätigt. Bei einem Bild kommt jetzt immer die folgende Fehlermeldung: Eine mit dieser identische Datei (File:Sabina_Bockemühl.jpg) wurde früher gelöscht. Sieh das Lösch-Logbuch ein, bevor du sie hochlädst. Was kann ich tun um Bilder hochzuladen? --Kabinaka

Beachte die Hinweise auf deiner Commons-Benutzerseite. --Magnus (Diskussion) 08:27, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich kümmere mich darum. --Stepro (Diskussion) 17:41, 9. Apr. 2019 (CEST) Die Arroganz der Commons-Admins ist mir einfach zu blöd. --Stepro (Diskussion) 07:59, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Willkommen im Club, Stepro. -- Chaddy · D   15:06, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Sollte man vielleicht auch User:Schnabeltassentier fragen, denn er hatte die Löschantrage mit "guter" Erklärung gestellt. Vielleicht weiß er mehr als den Baustein. --K@rl du findest mich aber hauptsächlich im RegiowikiAT 15:10, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich kann die Bilder natürlich auch nicht mehr sehen. Es sind meistens Fälle, bei denen entweder ein Fotograf angegeben ist, aber keine Freigabe und/oder Quelle vorliegt oder um Fotos von Werken von Künstlern, bei denen eindeutig noch Urheberrechtsschutz besteht und eine Freigabe fehlt. --Schnabeltassentier (Diskussion) 15:13, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Britische Karte von 1911

Folgende Karte von Belize ([13]) würde ich gerne auf Commons hochladen. Sie ist 1909 im Verlag en:Waterlow and Sons (London) erstellt worden und wurde 1911 ergänzt. Ein individueller Autor ist nicht ersichtlich.

Gehe ich recht in der Annahme, dass das Bild als Bild-PD-alt-100 für de.wp geeignet wäre, aber auf Commons nach PD-old-assumed nicht erwünscht wäre, weil noch keine 120 Jahre vergangen sind?

Gibt es irgendwelche Regeln, die das Bild vielleicht doch commonsfähig machen? Ich vermute mal, dass "Compiled from records in the Survey Dept." nicht für Crown Copyright reicht... --::Slomox:: >< 11:03, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Slomox: Dass "Compiled from records in the Survey Dept." nicht für Crown Copyright reicht, stimmt: Das ganze wird ja durch die Zusammenstellung zu einem Werk. Da wir aber immer Nachprüfen müssen, ob es wirklich keine Autorenangaben gibt würde ein Link auf die Seite, wo die Karte eingebettet ist helfen. Habitator terrae  
Eingebunden ist das Bild in [14]. Aber die Seite gibt keine zusätzlichen Infos zu dem, was auf der Karte aufgedruckt ist. --::Slomox:: >< 14:59, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Slomox: Nachdem ich ein bisschen gesucht habe, bin ich nur auf die Karte (hier eingebunden) gestoßen (bessere Auflösung). Mehr Informationen bietet die nicht, folglich wäre ein hochladen mit {{Bild-PD-alt-100}} möglich. Habitator terrae   18:34, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Danke für deine Einschätzung! Für Commons besteht aber keine Chance, oder? (Da ich die Karte gerne auch auf nds.wp einsetzen würde) --::Slomox:: >< 10:42, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Slomox: Dann mach doch einfach copy-paste-Übersetzen mit unserer Vorlage (hat keine Schöpfungshöhe) und lade das lokal hoch. Das haben ja auch die Nordfriesen gemacht, oder habt ihr euch darauf geeinigt keine lokaler Uploads zu erlauben? Habitator terrae   12:28, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Lokale Uploads sind deaktiviert. Es läuft alles über Commons. --::Slomox:: >< 12:32, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Über Waterlow and Sons kommt man zur Commons Kategorie "Waterlow & Sons". Dort ist diese Karte zum Beispiel unbeanstandet eingebunden. Ich würde mit der selben Lizenz hochladen. --Wuselig (Diskussion) 13:11, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Slomox: stimmt! Habitator terrae   13:19, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Danke euch beiden! Das habe ich dann mal gemacht: Bild:British Honduras Map 1909.jpg. --::Slomox:: >< 14:03, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Allein Allein

Hallo Kollegen. Fällt dieses Coverbild unter den Urheberschutz oder fällt es unter einfache geometrischen Formen und Text und kann mittels {{PD-textlogo}} hochgeladen werden? Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 18:03, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@ChrisHardy: Wenn ich mir andere Fotos ansehe, sieht mir das Cover, wie ein Foto eines Eisblockes aus - Also eher nicht hochladen. Eine Nachzeichnung des mittleren Kreises würde aber als {{PD-textlogo}} gehen. Habitator terrae   18:25, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
OK, danke der schnellen Antwort. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 18:34, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Fotos der Kriminalpolizei im Deutschen Reich

Es gibt noch keine Antwort auf die Frage, ob erkennungsdienstliche Fotos, die von einer Kriminalpolizeistelle des Deutschen Reichs (1933 bis 1945) angefertigt wurden, mit der Vorlage:Bild-PD-§-134 in der deutschen Wikipedia verwendbar sind. Siehe Eingangsfrage. HeinrichStuerzl (Diskussion) 22:55, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Nein: Erkennungsdienstliche Fotos werden als solche nicht veröffentlicht im Sinn des § 5 KUG a.F. Нактаффэ 07:02, 12. Apr. 2019 (CEST)

Liedtext

Ist der Liedtext in diesem Artikel so wiedergabefähig, oder muss das raus? --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:16, 13. Apr. 2019 (CEST)Beantworten