Markus Mössle

deutscher Politiker (NPD) und Neonazi
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Markus Mössle (* 26. Februar 1963) ist ein Politiker der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ehemaliges Mitglied der verbotenen Freiheitlichen Arbeiter Partei (FAP). Wegen Raubüberfällen auf drei Banken und einen Sexshop wurde er Ende der 1980er Jahre zu neun Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll Geld für rechtsextreme Bewegungen beschafft haben. Im Verfassungsschutzbericht von 1987 wird er als Neonazi bezeichnet.[1] Bei den Kommunalwahlen 2019 tritt er für die Ulmer AfD an.

Leben

Markus Mössle hatte Anfang der 1980er Jahre Kontakte zum Neonazi Michael Kühnen. 1983 trat Mössle bei der Bundestagswahl für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) an. 1984 bewarb er sich um ein Landtagsmandat für die FAP im Wahlkreis Ehingen. Im Zeitraum zwischen Dezember 1984 und Januar 1985 überfiel Markus Mössle in Baden-Württemberg und Hessen insgesamt drei Bankfilialen und einen Sexshop, bewaffnet mit einer Maschinenpistole aus dem Arsenal von Ernst Tag. Nach eigener Aussage wollte er Geld für Michael Kühnen besorgen. Er erbeutete mehr als als 100.000 Mark, wovon der Waffengeber Ernst Tag laut Staatsanwaltschaft 50.000 D-Mark erhalten haben soll. Laut Oberstaatsanwalt sollte mit dem Geld ein Nationales Zentrum aufgebaut werden. Mössle wurde gefasst und und zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er saß zwei Drittel seiner Haftstraße ab. In der Haft nahm er eine Lehre auf und im Freigang studierte er Betriebswirtschaftslehre.

Seit mindestens 2016 engagiert sich Markus Mössle für die AfD in Ulm. Der Ortsverband Ulm setzte ihn auf Platz 1 seiner Kandidatenliste für die Wahl zum Ulmer Gemeinderat 2019. Diese Kandidatenliste wurde vom Ulmer Ortsverband entgegen dem Willen des Landesverbandes abgegeben. Der Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg erklärte, Mössle sei kein AfD-Mitglied. Die Ulmer AfDler hätten wohl von dem Unvereinbarkeitsbeschluss nichts gewusst, nach dem ehemalige NPD-Mitglieder nicht AfD-Mitglied sein dürften. Man wolle "Parteiordnungsmaßnahmen" gegen die AfDler einleiten, die gegen Gremienbeschlüsse verstoßen hätten.

Einzelnachweise

  1. Bundesminister des Innern: "Verfassungsschutzbericht 1987". Abgerufen am 5. April 2019.