Kfz-Kennzeichen (Deutschland)

Überblick über Kfz-Kennzeichen in Deutschland
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Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen.

Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den "Auslaufenden Kennzeichen", also solche, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.

Überblick

 
KFZ-Kennzeichen (neu)
 
KFZ-Kennzeichen (alt)

Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 auch auf die neuen Bundesländer übertragen. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen ist grundlegend in Vorlage:Zitat de § StVZO geregelt.

Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen; ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren, seit 1956 verwendeten sog. DIN-Kennzeichen, genannt nach ihrer Schriftart, welche nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist, zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen (seit 1994), die die sogenannte FE-Schrift (FE=fälschungserschwerend) verwendet. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, so dass Manipulationen erschwert und automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken und LKW-Maut). Der Nachteil ist, dass die FE-Schrift für den Menschen etwas schlechter lesbar ist als die DIN-Schrift. Seit 1. November 2000 werden von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben. Ein weiterer Vorteil dieser Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen "D" am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Seit Anfang der 1990er Jahre muss der weiße Hintergrund stark reflektierend sein.

Abmessungen

Einzeilige Nummernschilder sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Nummernschilder (ausschließlich zweizeilig) gelten folgende Maße: 255 mm breit und 150 mm hoch.

 
Zulassungsplakette der Landeshauptstadt München. N.B. Es wird das Bayerisches Staatswappen, nicht das Stadtwappen („Münchner Kindl“) gezeigt.
 
Zulassungsplakette des BMI, z. B. für die BA THW
 
Zulassungsplakette der Bundeswehr (gemeinsam mit dem Kennzeichen für die NATO-Hauptquartiere die einzigen nicht-reflektierende Kennzeichen und das einzige Kennzeichen mit der Deutschlandfahne)

Aufbau

Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus

oder
  • für das Behördenkürzel.

Anders als in einigen anderen Ländern sind die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Besitzer zugeordnet. Aus diesem Grund geht das Kennzeichen beim Verkauf auf den neuen Besitzer über, außer der Verkäufer meldet das Fahrzeug vor dem Verkauf ab und der Käufer mit neuem Kennzeichen wieder an. Wenn der Standort des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt wird, müssen dort neue Kennzeichen beantragt werden. Anders als z. B. in einigen Kantonen in der Schweiz oder Liechtenstein gibt es auch keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen anhand des Kennzeichens auf den Halter geschlossen werden kann.

Auch der Zeitraum der Zulassung ist nicht irgendwie im Kennzeichen vermerkt. Jedoch vergeben viele Zulassungsstellen wie z. B. Göttingen die Kennzeichen nach einem fortlaufendem System, so dass bei Kenntnis dieses Systems und hinreichender Beobachtung grob auf den Zeitraum der Zulassung geschlossen werden kann. Als weitere grobe Referenz können auch Nummernraumerweiterungen herangezogen werden. So weisen z. B. mehr als drei Ziffern in einem privaten Nummernschild aus Paderborn auf eine Anmeldung erst nach dem Jahr 2001 hin.

Nach dem Unterscheidungzeichen befinden sich oben auf dem hinteren Kennzeichen die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette) und auf dem vorderen Kennzeichen i. d. R. seit 1985 eine AU-Plakette und unten der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem der Kreis liegt. Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer abtrennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich zu erhalten. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen unter anderem in Berlin und Brandenburg Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.

Nach den Plaketten folgt

  • Die Erkennungsnummer, bestehend aus
    • ein oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben, außer den Umlauten Ä, Ö und Ü) ohne Systematik (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich, siehe auch den Abschnitt Wissenswertes;
    • ein bis vier (oder bis zu sechs) Ziffern ohne Systematik. Bis zu sechs Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden, siehe unten (Behördenkennzeichen).

Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln (gilt nicht in der gesamten BRD, siehe StVZO Anlage I). So ist z. B. in Hamburg neben dem Kürzel "HH" der Aufbau der folgenden Zahlen und Ziffern ein Indiz für den Zulassungsbezirk (Hamburg-Harburg hat z. B. einen Buchstaben, gefolgt von vier Ziffern. Bsp: HH-L1234).

Bei einigen Sonderkennzeichen folgt noch ein Feld, das sie als Sonderkennzeichen identifiziert, z. B. Datumsangaben.

Anbringung am Fahrzeug

Die Kennzeichen müssen waagerecht und gut lesbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.

Prüfplaketten

 
Runde Plakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich 12/2007
 
Sechseckige Plakette als Nachweis der Abgasuntersuchung

Auf dem vorderen Kennzeichen muss die Plakette mit dem Hinweis auf den nächsten AU-Termin angebracht sein. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung an. Prüfplaketten (umgangssprachlich meist als Tüv-Plaketten bezeichnet) für die HU werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben. Bevor man die Plaketten einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des Tüv-Termins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Das Erscheinungsbild ist seit nunmehr 45 Jahren annähernd konstant. In der Anfangsphase waren diese Plaketten nicht immer farbig (1973 war sie wie die allererste Plakette 1961 weiß). Das Farbschema folgt seit der 1974er Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, der sich alle sechs Jahre wiederholt. Es gibt regional unterschiedliche Siegel, die weitverbreitenden Abziehplaketten und die Töpfchensiegel. Letztere sind besonders im süddeutschen Raum sowie um Hannover verbreitet. Seit 1985 werden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung ausgegeben Diese erste Plakette mit den Jahreszahlen 1986 wurde zunächst als "ASU-Plakette" bezeichnet, später als AU-Plakette. Sie wird stets auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Sie folgt dem Farbschema der Prüfplaketten der HU und wird auch (selten) als Töpfchensiegel ausgebeben. Vermutlich wird die AU-Plakete zum Jahr 2010 entfallen, da HU und AU zusammengelegt werden sollen.

Farben der Plaketten seit 1974

Farbe Jahr
Orange 1977 1983 1989 1995 2001 2007
Blau 1978 1984 1990 1996 2002 2008
Gelb 1979 1985 1991 1997 2003 2009
Braun 1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010
Rosa 1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011
Grün 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012

Sonderkennzeichen

Behördenkennzeichen

 
Behördenkennzeichen der Feuerwehr
 
Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes

Kfz von Behörden haben das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in welchem die Behörde ihren Dienststellensitz inne hat, gefolgt von einer Ziffernfolge.

Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:

  • Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1-199, 1000-1999, 10000-19999
  • Kommunale Verwaltungsebene (auch Feuerwehr): 200-299, 2000-2999, 20000-29999, 300-399, 600-699, 6000-6999, 60000-69999
  • Polizei: 3000-3999, 7000-7999, 30000-39999, 70000-79999
  • Katastrophenschutz: 8000-8999, 80000-89999
  • Konsularische Vertretungen: 900-999, 9000-9999
  • Sonstige Behörden und Einrichtungen (teilw. Nummernreserven): 500-899, 5000-5999, 50000-59999, 90000-99999

Seit Einführung der Euro-Kennzeichen sind viele Zulassungstellen dazu übergegangen, kommunale Fahrzeuge mit dem Buchstaben Y zu kennzeichnen (z. B. A-Y100).

Die durch die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sieht vor, dass diese Art von Behördenkennzeichen ab dem 1. März 2007 nicht mehr zugeteilt werden.

Saison-Kennzeichen

Saison-Kennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass die An- und Abmeldung automatisch geschieht. Somit werden die Gebühren, die vorher für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren, vermieden. Man findet diese Kennzeichen auf Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, z. B. Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes.

Historische Fahrzeuge

 
Kennzeichen für Historische Fahrzeuge

Historische Fahrzeuge haben ein nachgestelltes H auf dem Nummernschild. Das H-Kennzeichen ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Das einzelne Fahrzeug muss nachweislich vor mindestens 30 Jahren produziert oder erstzugelassen worden sein.

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein H als abschließendes Zeichen und die Gesamtzahl der Zeichen darf deswegen nicht mehr als 7 (8 bei regulären Nummernschildern) überschreiten. Beispiel: A-BC1234H. Mit dem H-Kennzeichen sind Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden.

Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens sind leicht uneinheitlich: oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber "zu viele" gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten verbaut wurden: ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist schon ein KO-Kriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeit-untypisches Zubehör teils ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch erkennbar im Alltag "abgerittenen" Gebrauchsfahrzeugen wird oftmals der H-Status verweigert. (Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, welches für ein H-Kennzeichen angemeldet werden soll, sollte in einen Zustand sein, der nicht schlechter als "3 = gebrauchter Zustand, kleine Mängel aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen" ist.)

Rote Kennzeichen

 
neues rotes FE-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Kamenz
 
altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg

Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit 06 oder 07 beginnt.

Rote Nummern mit der Folgenummer 06 werden nur noch an Kfz-Betriebe zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.

Rote Nummern mit der Folgenummer 07 können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Die FZV sieht vor, dass 07 Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Oldtimer zugeteilt werden dürfen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter 07-Nummer bis zu 10 Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes, längliches für einen PKW und ein kleines, quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich vergünstigt, und Versicherungen bieten oft recht günstige Tarife dafür an. Allerdings sind diese Kennzeichen in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt, da nur gewisse Fahrten zulässig sind und Einzelnachweise geführt werden müssen. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.

Grüne Kennzeichen

 
Kennzeichen steuerbefreite Fahrzeuge

Grüne Kennzeichen, d. h. Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund, werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Krane und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Sportgeräte-Anhänger (z. B. für Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall seine Fahrzeuge unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen sind für Fahrzeug-Überführungen vorgesehen. Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 04 beginnt. Nach FZV werden ab dem 1. März 2007 die Erkennungsnummern um Nummern erweitert, die mit 03 beginnen. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende "normale" Anmeldung anrechnen zu lassen.

Leider sind diese Regelungen in Europa nicht einheitlich. Gleichaussehende Kennzeichen aus Portugal benennen mit dem Datum im gelben Feld den Tag der Erstzulassung. siehe Kfz-Kennzeichen (Portugal)

Exportkennzeichen

 
Ausfuhrkennzeichen (neu)
 
Ausfuhrkennzeichen (alt)

Internationale Kurzzeit-Zulassungen mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Sie sind gültig in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet allerdings nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate beträgt. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit "abgelaufener" Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland exportiert worden sein und darf auf deutschen Straßen nicht mehr bewegt werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Euro-Streifen und der Landeskennung gibt. Von 1948 bis 1988 war es ein ovales Schild, welches ein Siegel der Bundesfinanzverwaltung trug (Ausnahme bzg. Siegel: Berlin (West)).

Diplomatenkennzeichen

Kennzeichen von Fahrzeugen mit diplomatischer Immunität beginnen mit der Ziffer Null gefolgt von einem Bindestrich.

Staatsführung der Bundesrepublik Deutschland

Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0-1, des Bundeskanzlers 0-2, des Außenministers 0-3, des ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0-4. Der Bundestagspräsident führt als Ausnahme das Kennzeichen 1-1. Normalerweise nutzt nur der Bundespräsident das Sonderkennzeichen an seinem Dienstwagen.

Kennzeichen deutscher Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht) beginnen mit "BD".

Diplomatisches Korps

Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und anderes diplomatisches Personal) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal).

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Dienstgrad des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Dienstgrad. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nie an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der u. U. auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen.

Bundesland- und Landtagskennzeichen

Kfz von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis, sondern für das jeweilige Bundesland; so haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge im Leasing-Verfahren in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form NRW-4-9999. Dabei steht die Ziffer "4" für das Innenministerium.

Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:

  • 1 Landtag
  • 2 Reserve
  • 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
  • 4 Innenministerium
  • 5 Justizministerium
  • 6 Finanzministerium
  • 7 Verkehrsministerium

Bundesbehörden

Die ehemalige staatliche Deutsche Bundesbahn (DB) und die Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er Jahren eigene Kennzeichen, wobei die ersten beiden folgenden Zahlen den Fahrzeugtyp codierten. Andere Behörden, wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (BW) oder die Bundespolizei (seit 30. April 2006 BP, auslaufend: BG), besitzen spezielle Kennzeichen.

Bundeswehr

Der Bundeswehr ist der Buchstabe Y für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. Grund hierfür ist, dass der Name keiner größeren Stadt in Deutschland mit einem Y beginnt. Weiterhin befindet sich die deutsche Flagge (schwarz-rot-gold), eine sechsstellige Nummer und der Stempel der Zulassungsstelle auf den aus taktischen Gründen nichtreflektierenden Kennzeichen. Bei Motorrädern mit Y-Kennzeichen ist die Nummer nur fünfstellig, bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleibt, ebenfalls aus taktischen Gründen, der Stützpunktstandort des Fahrzeugs unerkannt.

Die Zulassung erfolgt zentral durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer Technischen Durchsicht gemäß speziellen Technischen Dienstvorschriften (TDV) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z. B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug beim TÜV oder ähnlichen Institutionen vorgeführt werden.

Kfz-Steuern fallen nicht an, hinsichtlich der Kfz-Haftpflicht tritt die Bundesrepublik Deutschland wie ein Versicherer ein.

Bundespolizei

Einsatzfahrzeuge für die Bundespolizei fahren mit der Kennung BP, der überwiegende Teil des Fahrzeugparks ist noch mit dem alten Kennzeichenkürzel "BG" (für den ehemaligen Namen Bundesgrenzschutz) ausgerüstet, welches nunmehr ausläuft.

Technisches Hilfswerk

 
Kfz-Kennzeichen des THW

Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben THW. Vor der Einführung der neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000-8999; 80000-89999). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender 9 erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben. Hinsichtlich der Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht gilt das gleiche wie für Bundeswehrfahrzeuge.

NATO-Hauptquartiere

Internationale Hauptquartiere führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein X, dem eine vierstellige Zahl folgt. Obwohl die 15. Ausnahmeverordnung zur StVZO die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem X-Kennzeichen keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgt nach den Vorschriften der StVZO.

Wissenswertes

 
Beispiel einer unzulässigen Erkennungsnummer (hier NS), welche trotzdem vergeben wurde.
  • Unzulässige Erkennungsnummern: Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn diese eine der o. g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungsnummern A, S, D sowie ED (für S-ED), für den Kreis Warendorf ein prägnantes Beispiel: WAF-SS. Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: K-Z). Allerdings wurden in Einzelfällen, wohl versehentlich, diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen, so ist im Zulassungsbezirk der Region Hannover H-J9999 eine zulässige und auch vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination. Eine solche ist zum Beispiel, wenn die Initialen des Fahrzeughalters eine der Abkürzungen ergeben. Wenn das Fahrzeug verkauft wird, steht dem Käufer offen, das Kennzeichen kostenfrei ändern zu lassen.
  • Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z. B. für Taxis (TX) oder Verkehrsbetriebe.
Auswahl:
Firma Kennzeichen Bemerkung
Europcar HH-xx 7xxx Kennzeichen mit zwei Buchstaben und einer vierstelligen Zahl, die mit 7 beginnt
Hertz DN-Hx xxxx Unterscheidungszeichen beginnt mit einem H
Sixt DN-Sx xxxx Unterscheidungszeichen beginnt mit einem S
M-Ix xxxx Unterscheidungszeichen beginnt mit einem I
M-Ox xxxx Unterscheidungszeichen beginnt mit einem O
Avis EU-xx xxxx Unterscheidungszeichen hat vier Ziffern
Budget EU-BU xxxx Unterscheidungszeichen hat vier Ziffern
BMW M-xx 39xx bis 43xx Dienst- oder Versuchsfahrzeuge von BMW bzw. KFZ, die von BMW-Angestellten geleast werden
BVG B-V xxxx
DaimlerChrysler AG A oder BS-O xxx
S oder BB-DC xxx
S oder BB-MB xxx
S oder BB-DB xxx
BB-VC xxx
GER-DC xxx
Firmenfahrzeuge; A und BS nur bei Testwagen
Deutsche Telekom BN-DT xxxx; BN-T xxxx; BN-TS xxxx (T-Systems); BN-TM xxxx (T-Mobile); BN-TC xxxx (T-Com); BN-TO xxxx (T-Online); MS-FL (Fleet); MS-FM überwiegend Firmenfahrzeuge des Unternehmens
Deutsche Post AG xx-BP xxxx oder xx-P xxxx In Hamburg HH-XY xxxx, mit etlichen Ausnahmen, z. B.: SO-ZB xxx
Deutsche Postbank AG BN-PB xxxx überwiegend Firmenfahrzeuge des Unternehmens
Deutsche Postbank Systems AG BN-PY xxxx überwiegend Firmenfahrzeuge des Unternehmens
WDR K-WR xxxx Werden als steuerbefreite "Grüne" Kennzeichen herausgegeben
Microsoft M-MS xxxx
MobilCom RD-MC xxx
Bitburger Brauerei BIT-TE xxx Nach dem Werbeslogen "Bitte ein Bit", Geschäftsführer hat die Zahl 1
Audi AG IN-C xxxx oder HN-CG xxx Werkswagen der C-Reihe (A6) häufig mit diesem Kennzeichen (A4=B, A8=D, Q7=Q, S6=S). HN für die Wagen im Werk Neckarsulm
Porsche S-OE, -Z, -NZ Porsche Werkswagen
B+S Banksysteme AG BS-AG xxx Österreichische Firma mit Salzburger Firmensitz
Dortmunder Stadtwerke DO-DS (x)xxx Dortmunder Verkehrsbetrieb
e.on Energie E-ON xxxx Firmenfahrzeuge des Unternehmens (Essener Zulassung)
FraPort F-AG xxxx Frankfurt Airport AG
Hessischer Rundfunk F-HR xxxx Hessischer Rundfunk
Stuttgarter Straßenbahnen AG S-BS xxxx
S-SB xxx
Busse und Arbeitsfahrzeuge
Hamburg Wasser HH-SE xxx(x) Fahrzeuge der Abteilung Stadtentwässerung
Coca Cola HAS-CC xxx Fahrzeuge der Getränke-Abfüllanlage Knetzgau
Stadtwerke Lübeck HL-CS xxx überwiegend Fahrzeuge der ehem. Stadtwerke Lübeck
Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel HER-CR xxx Busse
Südzucker-AG, Mannheim MA-SZ xxx Dienstwagen Fa. Südzucker Mannheim
Südzucker-AG, Ochsenfurt WÜ-SZ xxxx Dienstwagen Fa. Südzucker Ochsenfurt
Tupperware M-TW


  • Für Fahrzeuge, die in Fernseh- und Filmproduktionen vorkamen, wurden bei den DIN-Kennzeichen aus Datenschutzgründen damals unzulässige Erkennungsnummern wie z. B. "AI" oder "BG" vergeben bzw. bis 1989 das damals nicht existierende Städtekennzeichen "P". Hintergrund: Die Buchstaben B, F, G (bis 1992) sowie I, O und Q durften wegen der Verwechslungsgefahr nicht für DIN-Schilder vergeben werden. Teilweise sind diese bei einigen Zulassungsstellen (z. B. Stadt Hof) auch für die heutigen FE-Kennzeichen gesperrt. Vereinzelt werden sogar ganze Zulassungsbezirke erfunden.
Auswahl:
Film/Serie Zulassungsbezirk Name der fiktiven Stadt bzw. des Zulassungsbezirks
Der Fahnder G und GX bis 1990 G, danach GX für die fiktive Stadt "Gleixen"
Julia – Wege zum Glück FA Falkental (fiktiver Ort der Handlung)
Alarm für Cobra 11 AP "Autobahnpolizei"; nach Einrichtung des Landkreises Weimarer Land mit Sitz der Kreisverwaltung in Apolda mit dem Kennzeichen AP wurde die Kennung AP in der Serie nicht mehr verwendet
Knockin' On Heaven's Door NA
Schule KER Kerkweiler; die Zulassungsiegel wurden bewusst nur undeutlich gezeigt oder durch Schmutz unlesbar gemacht, um keine Rückschlüsse auf ein Bundesland zuzulassen
  • Für die alten DIN-Kennzeichen galt: Reichte der Platz für die Zeichen nicht aus, so konnte die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem trat vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthielten, zum Beispiel W oder M, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. Es wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d. h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite.
    Für die FE-Schrift wird eine Nichtproportionale Schriftart verwendet, d. h. alle Zeichen sind gleich breit. Für normal große Nummernschilder kann in der Regel bei bis zu 7 Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei 8 Zeichen wird für alle Zeichen die Engschrift benutzt.
  • Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel "OH-TP 1" zu reservieren. Die zulässigen Mindestbreiten von Motorrad-Kennzeichen variieren zwischen verschiedenen Landkreisen, so dürfen sie beispielsweise in Oberhavel schmaler sein als in Berlin.
  • Auf Kennzeichen griechischer LKW kann es eine Plakette geben, die der deutschen TÜV-Plakette sehr ähnelt, jedoch wird dort eine Schrift mit Serifen verwendet.
  • Eine technische Innovation, die selbstleuchtenden Kennzeichenschilder, werden derzeit in Deutschland erprobt. Ihre allgemeine Zulassung in Deutschland für den Straßenverkehr bis Ende 2006 wird angestrebt.

Versicherungskennzeichen

 
Versicherungskennzeichen, Schriftfarbe wechselt jährlich. V. l. n. r. 2002, 2003, 2004
 
Rotes Versicherungs- kennzeichen
  • Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse M bzw. S und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), fast quadratisch und deutlich kleiner als Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Das Kennzeichen dokumentiert nicht die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün. Darüber hinaus gibt es noch rote Kennzeichen für Sammler alter Mofas und Mopeds zur Teilnahme an Veranstaltungen wie Oldtimertreffen und für Überprüfungs- und Überführungsfahrten. Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben Z um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Ein Kennzeichen drei Jahre später nochmal zu benutzen, ist nicht möglich, da die Polizei über Funk abfragen kann, ob es gültig ist.

Wunschkennzeichen

Seit einigen Jahren ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von 10,20 € (Geb.-Nr. 221 der GebOSt) Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an, daneben gibt es private Dienstleister. Die Zulassungsstellen behalten sich dabei das Recht vor, für bestimmte Kennzeichen (DO-OF in Dortmund, DON-AU im Kreis Donau-Ries, EN-TE im Ennepe-Ruhr-Kreis etc.) höhere Gebühren zu verlangen.

Für manche Personen, darunter auch Prominente, ist ein markantes Autokennzeichen Teil ihrer Selbstdarstellung. Andere möchten einfach nur eine leicht zu merkende Buchstaben- und/oder Zahlenkombination.

Siehe auch