Diskussion:Volksverhetzung
Warum ist der Artikel momentan so deutschlandlastig?
In anderen deutschsprachigen und nicht deutschsprachigen Staaten existieren die fast identischen Regeln. Wenn man immr nur auf Paragraf 130 abhebt schränkt man das Lemma zu sehr ein. Etwas mehr über den Tellerand zu blicken wäre wünschenswert. Oder man schreibt, wenn man sich beschränken möchte, einfach das Lemma § 130 StGB. --FederauerJoe (Diskussion) 09:24, 24. Okt. 2015 (CEST)
- Weil die österreichische Regelung einen eigenen Artikel hat: Verhetzung - die Benennungerfolgt immer nach der jeweiligen Gesetzgebung. Es ist ein Grundprinzip der Rechtsartikel, dass die Rechtskreise getrennt werden. --jergen ? 11:14, 24. Okt. 2015 (CEST)
- Dann, Jergen, ist aber der Baustein zu Beginn der Artikels falsch, dann sollte dort eher verlinkt sein, wie das vergleichbare Delikt in AUT heißt. --2003:E2:ABCD:3000:30C7:3B47:E34C:3BE4 14:29, 2. Jan. 2018 (CET)
- Weil in Detuschland durchgehend seit dem Mittelalter keine Rede- und Pressefreiheit existiert, oder nur auf dem Papier. --L.Willms (Diskussion) 11:48, 9. Jan. 2018 (CET)
- Bullshit. Deissler (Diskussion) 01:52, 10. Okt. 2018 (CEST)
- "Bullshit"? Was ist das? 2604:2000:1580:440E:1920:48F:A553:49A1 11:05, 11. Dez. 2018 (CET)
- Bullshit. Deissler (Diskussion) 01:52, 10. Okt. 2018 (CEST)
kritik fehlt
aushebelung der im gg geschützten meinungs / redefreiheit etc etc etc. desweiteren wird dafür gesorgt das leute nicht mehr zu ihrer wahren gesinnung stehen können und somit die möglichkeit gegeben ist leute die NICHT eine solche meinung haben in diesen topf zu werfen ohne das diese die möglichkeit haben sich davon zu distanzieren weil dann gesagt wird - kein wunder sagen sie das sie "nicht soeiner" sind - sonst würden sie sich ja strafbar machen. man sich also in eine teufelkreis befindet und tun kann was man will - es ist immer falsch. schlimmer als mittelalter.. im mittelalter konnte man sich bei der inquisition wenigsten noch lossagen - hier ist dies nicht mehr möglich.. (nicht signierter Beitrag von 87.245.78.135 (Diskussion) 04:14, 3. Jan. 2016 (CET))
Natürlich steht im Artikel auch Kritik - Sie müßten ihn nur mal lesen... Und was das restliche wirre Zeug angeht - wo genau steht jetzt, Holocaustleugner müßten dies immer bleiben und dürften sich nicht von früheren Aussagen distanzieren?--Giebenrath (Diskussion) 19:06, 7. Mär. 2016 (CET)
- Wo schreibt er denn was von "Holocaustleugnern"? Ich hab das beim OP nicht gelesen. Die Kritik im Artikel ist leider duerftig, eher etwas in Richtung ergebnisgeschlossener dialektischer Argumentation. --154.69.11.178 16:50, 9. Okt. 2016 (CEST)
- Es geht um Holocaustleugnung, weil der Paragraph primär Holocaustleugnung und ähnliche hate crimes gegenüber ohnmäöchtigen Minderheiten erfaßt und es dementsprechend immer die Holocaustleugner und Hate-Crime-Verbrecher sind, die derart rumjammern, wie das der OP tut. Und seit wann wäre dialektische Argumentation: "ergebnisgeschlossen"? Dialektik bedeutet seit Hegel, immer mehrere Seiten und den historischen Zeitablauf zu betrachten und auf diese Weise zu begreifen, wie dieselbe Sache irrtümlich verschieden erscheinen kann (oder umgekehrt verschiedene Sachen wie dieselbe), weil man nämlich von verschiedenen Seiten draufgekuckt hat. Dielaketik besteht dabei auch in der Erkenntnis, daß die so verschieden erscheinenden Pole in Wahrheit Endpunkte einer dazwischenliegenden Achse mit weichen Übergängen sind.
- Wo schreibt er denn was von "Holocaustleugnern"? Ich hab das beim OP nicht gelesen. Die Kritik im Artikel ist leider duerftig, eher etwas in Richtung ergebnisgeschlossener dialektischer Argumentation. --154.69.11.178 16:50, 9. Okt. 2016 (CEST)
- Und der OP muß erst noch begreifen lernen, daß das Grundgesetz schon seit 1949 Straftatbestände wie denjenigen der Volksverhetzung ausdrücklich von der Meinungsfreiheit ausnimmt, hier also rein garnichts neuerdings: "ausgehebelt" wird; es sei denn, man dächte, daß sich das GG selber: "aushebeln" könnte. Und genausowenig (was seinesgleichen ja auch nie begreift und für eine total neue Entwicklung hält) ist es: "Gesinnungsschnüffelei" oder: "Aushebelung der Meinungsfreiheit", wenn es schon mindestens seit dem antiken Römischen Recht der römischen Republik ein rechtsstaatlicher Grundsatz ist, daß ein entsprechendes, hinter einer Straftat stehendes Motiv sich durchaus mildernd wie verschärfend auf die Strafbemessung auswirken kann. --2003:71:4E16:4B07:C68:52D5:A64E:7447 20:56, 1. Jan. 2018 (CET)
- Quatsch, der Paragraph 130 ist 1870 gegen die Arbeiterbewegung in des Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes aufgenommen worden, welches 1871 von "wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc" zum "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reiche" erklärt worden war (nach Abstimmungen im Reichsrat und Reichstag). Was mein Vorredner da anspricht ist die Strafbarkeit von falschen Tatsachenbehauptungen, wo wie das auch unter der aktuellen Militärdiktatur in Ägypten praktiziert wird, wo seit mehr als einem Jahr ein Journalist von Al Jazeera wegen Verbreitung (angeblich) falscher Tatsachen einsitzt -- ohne Gerichtsverfahren. In China und der Russischen Föderation und allen anderen diktatorischen Regimes werden ebenfalls Menschen wegen "falschen Tatsachenbehauptungen" eingeknastet oder gar aus dem Leben befördert. --L.Willms (Diskussion) 12:02, 9. Jan. 2018 (CET)
- Und der OP muß erst noch begreifen lernen, daß das Grundgesetz schon seit 1949 Straftatbestände wie denjenigen der Volksverhetzung ausdrücklich von der Meinungsfreiheit ausnimmt, hier also rein garnichts neuerdings: "ausgehebelt" wird; es sei denn, man dächte, daß sich das GG selber: "aushebeln" könnte. Und genausowenig (was seinesgleichen ja auch nie begreift und für eine total neue Entwicklung hält) ist es: "Gesinnungsschnüffelei" oder: "Aushebelung der Meinungsfreiheit", wenn es schon mindestens seit dem antiken Römischen Recht der römischen Republik ein rechtsstaatlicher Grundsatz ist, daß ein entsprechendes, hinter einer Straftat stehendes Motiv sich durchaus mildernd wie verschärfend auf die Strafbemessung auswirken kann. --2003:71:4E16:4B07:C68:52D5:A64E:7447 20:56, 1. Jan. 2018 (CET)
Warum wird nur Absatz 1 zitiert?
Obwohl zu Absatz 3 und 4 Geschichtliches steht, sieht man den Wortlaut nicht und auch keinen Direktlink.
Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html --Triebel (Diskussion) 12:00, 13. Aug. 2017 (CEST)
Kapitel "Anwendung auf Auslandstaten"
"Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen." Der Satz ist unglücklich formuliert, da es bei der Volksverhetzung ja nicht um deutsche Bürger geht (siehe das nächste Kapitel!), sondern um "erkennbare Minderheiten" wie Juden oder Türken. Würde ich umschreiben. --88.152.161.113 13:33, 3. Jan. 2018 (CET)
- Nicht ganz richtig, zum Schutz von Minderheiten wurde der §130 schon geschafften, aber zum Schutz der besitzenden Minderheiten gegen den Klassenkampf der Arbeiterbewegung. Siehe den Urtext von 1870. --L.Willms (Diskussion) 12:52, 9. Jan. 2018 (CET)
Wo kommt die Überschrift "Volksverhetzung" her?
Ursprünglich hatte diese Paragraph (klar gegen das Wort vom Klassenkampf der Arbeiterbewegung als Gesinnungsstrafbestand formuliert) keine Überschrift. Wenn man sich die weitere Entwicklung dieses Zensurparagraphen auf Lexetius ansieht, dann ist auch bei praktisch allen nachfolgenden Änderungen bis in die Nazizeit keine Überschrift sichtbar, obwohl die Formulierung "Volksverhetzung" ja ganz deutlich Nazijargon ist, entsprechend "Volksgerichtshof" und dem Geschrei des Mordrichters Freisler.
Wer hat diese Nazisprache in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch eingeführt, und wann? Das muß doch in dem Abschnitt "Geschichte" behandelt werden. --L.Willms (Diskussion) 11:53, 9. Jan. 2018 (CET)
- Nur weil die Nationalsozialisten das Wort "Volk" so gerne hatten, ist nicht alles Nazisprache, was damit zu tun hat (Ich bin Kunde der Volksbank und treffe dort keine Nazis). Der Begriff Staatsvolk geht grundlegend (wenn auch nicht ausschließlich) auf Georg Jellinek zurück und ist Teil des Völkerrechts und deutlich vor der NS-Zeit entstanden. Unter dem Staatsvolk versteht man seither alle Personen, die aufgrund ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit die Bürgerschaft eines Staates bilden. Das BVerfG setzt diesen im Grundgesetz nicht vorkommenden Begriff mit dem des Deutschen Volkes gleich (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 83, Seite 37, Zitat Seite 50f.). Der Begriff (Deutsches) Volk ist im Grundgesetz mehrfach prominent vertreten (u.a. in der Präambel, Art. 20 II, Art. 56, Art 116, Art. 146). Der Begriff "Volk" im Paragrafen 130 StGB bezieht sich jedoch auf die Volksgruppe und somit auf eine (abgrenzbare) ethnische Gruppe, im engeren Sinne eine Minderheit innerhalb eines Staates, speziell eine einzelne ethnische Gruppe innerhalb eines polyethnischen Staates (Vielvölkerstaat). Diese Zuschreibung hat somit nichts mit Nazisprech zu tun, sie ist im Gegenteil eine Antwort auf den Missbrauch alles "völkischen" durch die Nazis und eine Schutzgarantie für all jene, die durch solche Theorien "außerhalb der Volksgemeinschaft" angesiedelt wurden und werden. --OnlyMe (Diskussion) 20:56, 9. Jan. 2018 (CET)
Abschnitt "Anwendbarkeit nur auf erkennbare Minderheiten"
Die Überschrift des Abschnitts ist grob irreführend. Sie suggeriert, es sei herrschende Meinung, dass eine Volksverhetzung nur gegen erkennbare Minderheiten möglich ist. Dies ist nicht belegt und lässt sich aus der Quelle nicht herleiten; in der Quelle wird im Gegenteil gerade betont, dass die Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft umstritten ist. Ich werde, sofern keine Belege dafür vorgelegt werden, dass die herrschende Meinung davon ausgeht, dass es Volksverhetzung nur gegenüber erkennbaren Minderheiten geben kann, die Überschrift des Abschnitts und auch dessen Inhalt entsprechend anpassen. --Zxy5000 (Diskussion) 17:58, 28. Apr. 2018 (CEST)
- Dass in rechtswissenschaftlichen Kreisen die Ansicht der StA Hamburg umstritten ist, mag schon sein, in der Praxis sehen das aber alle deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte ganz genauso, denn es hat bundesweit noch nie ein Verfahren, geschweige denn eine Verurteilung, wegen Volksverhetzung gegeben, weil jemand gegen die Mehrheitsdeutschen gehetzt hat. De facto ist dies uneingeschränkt zulässig, jedenfalls sind gegenüber den Mehrheitsdeutschen Aussagen zulässig, die gegenüber keiner anderen Gruppe zulässig wären.
Troubled @sset Work • Talk • Mail 22:48, 28. Apr. 2018 (CEST)- Alle deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte? Außer dem im Abschnitt genannten Fall habe ich da noch nichts vernommen, und dieser Fall ist nicht vor Gericht gelandet. Es gibt dazu also bisher auch keine Rechtsprechung. --Bwiesem (Diskussion) 10:38, 3. Mai 2018 (CEST)
- Wo liegt das Problem? Die These wird doch durch ein Beispiel untermmauert. --197.169.237.245 10:54, 15. Dez. 2018 (CET)
- Theoriefindung ist aber nicht erlaubt in der WP. --2A02:908:1963:180:C542:DB08:7C2B:2A2E 16:24, 7. Feb. 2019 (CET)
- Wo liegt das Problem? Die These wird doch durch ein Beispiel untermmauert. --197.169.237.245 10:54, 15. Dez. 2018 (CET)
- Alle deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte? Außer dem im Abschnitt genannten Fall habe ich da noch nichts vernommen, und dieser Fall ist nicht vor Gericht gelandet. Es gibt dazu also bisher auch keine Rechtsprechung. --Bwiesem (Diskussion) 10:38, 3. Mai 2018 (CEST)
Wer einen Streitstand in den Artikel schreibt, muss auch mehrere gegenseitige Auffassungen, mit Quelle, einpflegen. Sonst ist diese Behauptung unbelegt. --Subamaggus (Diskussion) 00:24, 15. Feb. 2019 (CET)
- Im bereits vorhandenen SPON-Artikel steht, dass es auch andere Auffassungen zu der Streitfrage in der Rechtswissenschaft gibt. Das konstituiert die Umstrittenheit der Auffassung, wie sie die StA HH vertrat. Fischer schreibt von einer Zweifelhaftigkeit, lässt die Frage also letztlich offen. Und, nein, man muss nicht "mehrere gegenseitige Auffassungen" explizit darstellen, um die Umstrittenheit, wie sie in einer als reputabel geltenden Quelle (SPON) erwähnt wird, festzustellen. Falsch jedenfalls ist es, diese Infos in dem Artikel zu ignorieren, und dadurch Theoriefindung zu betreiben, indem man einfach behauptet, so und so wäre ein Gesetz auszulegen. --2A02:908:1963:180:D5CA:E7C6:705A:A7A7 16:49, 15. Feb. 2019 (CET)
- Nein TF ist es zu schreiben etwas wäre umstritten und dies nicht mit Primärquellen zu belegen. Die vorhandenen Quellen belegen nur eine Ansicht. Sorry aber wenn du dir die Arbeit nicht machen willst da Primärquellen rauszusuchen kann ich dir auch nicht helfen. --Subamaggus (Diskussion) 23:32, 15. Feb. 2019 (CET)
- Schmarrn. Für deine Behauptung zu TF kannst du mir dann bestimmt auch die entsprechende Stelle in den WP-Regeln zeigen. Deiner Behauptung zufolge wäre auch der Abschnitt, wie er jetzt da steht, TF, weil er nicht auf einer Primärquelle beruht. (Ich hingegen weise darauf hin, dass der Abschnitt deshalb TF ist, weil er Informationen einer reputablen Quelle ignoriert -- nämlich diejenigen, die die Umstrittenheit erwähnen -- und illegitimerweise eine Rechtsauffassung als die einzig wahre darstellt.) Erstens ist Sekundärliteratur gefragt und zweitens belegt(! -- nicht: beweist) die vorhandene Quelle (der SPON-Artikel) die Umstrittenheit(!), indem er darauf hinweist, dass es noch die gegenteilige Ansicht bzgl. der Streitfrage in der Rechtswissenschaft gibt. Was du meinst, ist, dass dort nur eine Ansicht ausführlicher dargestellt wird -- das ist aber etwas Anderes. Nichtsdestotrotz ist die Umstrittenheit mit der Quelle belegt. --109.91.37.88 13:24, 16. Feb. 2019 (CET)
- Nein TF ist es zu schreiben etwas wäre umstritten und dies nicht mit Primärquellen zu belegen. Die vorhandenen Quellen belegen nur eine Ansicht. Sorry aber wenn du dir die Arbeit nicht machen willst da Primärquellen rauszusuchen kann ich dir auch nicht helfen. --Subamaggus (Diskussion) 23:32, 15. Feb. 2019 (CET)
- Wikipedia:Belege#Was_sind_zuverlässige_Informationsquellen?. --Subamaggus (Diskussion) 18:37, 17. Feb. 2019 (CET)
- Pardon, kannst du bitte die Stelle zitieren, die du meinst? Ich habe dort nirgends etwas gefunden, das deine von mir angezweifelte Aussage zu TF stützt. --109.91.38.29 19:58, 17. Feb. 2019 (CET)
- Wikipedia:Belege#Was_sind_zuverlässige_Informationsquellen?. --Subamaggus (Diskussion) 18:37, 17. Feb. 2019 (CET)
"Grundsätzlich sind daher wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen. Damit keine veralteten oder überholten Informationen in Wikipedia eingearbeitet werden, sollten möglichst aktuelle Ausgaben Verwendung finden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, inwieweit diese Quellen in den akademischen Diskurs, etwa in akademischen Fachzeitschriften des betreffenden Themengebiets, einbezogen werden und welches Gewicht ihnen darin beigemessen wird. Im Selbstverlag erschienene Publikationen, beispielsweise BoD, VDM o. Ä., sind im Allgemeinen keine geeigneten Quellen, falls sie nicht zuvor als Dissertations- oder Habilitationsschriften angenommen worden sind."
Wer behauptet in "den Rechtswissenschaften" wird auch die gegenteilige Auffassung vertreten muss das konkret belegen, auch der Spiegel-Artikel belegt das nicht, denn dort findet sich dazu auch kein Beleg. Im Übrigen hast du scheinbar den Spiegelartikel an dieser Stelle einfach kopiert und eingefügt, das verstößt gegen Wikipedia:URV. Außerdem hast du einen Edit-War losgetreten, der jetzt dazu geführt hat, dass der Artikel gesperrt ist. --Subamaggus (Diskussion) 15:31, 18. Feb. 2019 (CET)
- Ich kann nicht erkennen, wie diese von dir zitierte Passage deine Aussage stützen oder gar bestätigen soll, die du tätigtest: "TF ist es zu schreiben etwas wäre umstritten und dies nicht mit Primärquellen zu belegen." -- Kannst du das bitte genauer -- und nachvollziehbar -- erläutern? (Weder steht da etwas von Primärquellen, noch etwas von Theoriefindung.) Warum in einer reputablen Sekundärquelle wie dem SPON(-Artikel), auf der(/dem) der ganze bisherige Abschnitt basiert, selbst nochmal Belege für eine darin getätigte (nicht aus einer Kolumne oder einem sonstigen Meinungsartikel stammende) Aussage nötig seien, um als Beleg WP-tauglich zu sein, kannst du mir dann sicherlich auch unter Verweis auf und mit Zitation der dies bestätigenden WP-Regel-Textstelle begründen, oder? Wenn du von dieser Behauptung abrücken solltest, kann ich nur wiederholen: Die Tatsache, dass die gegenteilige Auffassung in "den Rechtswissenschaften" (Anführungszeichen übrigens unnötig) vertreten wird und die Frage der Anwendbarkeit daher umstritten ist, wird durch den SPON-Artikel ausreichend belegt, weil er eine reputable Quelle ist. Wie, wann, wo und und von wem genau diese gegenteilige Auffassung vertreten wird, wird im von mir eingefügten Text nirgends behauptet und bedarf daher auch keines Belegs. Wenn du hier anderer Ansicht bist, begründe dies bitte unter Verweis auf und mit Zitation der dies bestätigenden WP-Regel-Textstellen.
- Schade auch, dass du meine anderen Argumente bisher missachtest -- z.B. dieses hier: "Falsch jedenfalls ist es, diese Infos in dem Artikel zu ignorieren, und dadurch Theoriefindung zu betreiben, indem man einfach behauptet, so und so wäre ein Gesetz auszulegen". Auch deine neuerlichen Äußerungen können diese Argumentationslücke, die du dadurch hast entstehen lassen, dass du darauf bloß mit "Nein TF ist es (...)" antwortetest und somit eine m.E. falsche Dichotomie konstatiertest, jedenfalls nicht schließen.
- Wie du schon schreibst: "scheinbar" habe ich bloß kopiert und eingefügt, tatsächlich aber habe ich ein paar Wörter aus dem ersten eingefügten Satz heraus gestrichen sowie tw. durch ein anderes Wort ersetzt und nur den zweiten von mir eingefügten, sehr kurzen Satz original beibehalten (wenn ich mich recht entsinne). Sodann folgt direkt darauf die Quellenangabe. Es kann aber trotzdem sein, dass es auch dort einer kleinen Änderung im Satz oder einer Zitatkennzeichnung bedürfte -- so genau kenne ich die Regeln da nicht mehr. Das könnte ich dann noch vornehmen -- kein Problem. Mit Zitatkennzeichnung könnten wir vielleicht auch unseren Disput zur Frage der nötigen Art und des nötigen Umfangs der Belege bei der Aussage zur Umstrittenheit der Frage der Anwendbarkeit des hier behandelten Gesetzes entschärfen, wenn wir bei dem Abschnitt eingangs schrieben: "(...) ist umstritten, wie SPON berichtet.", und bei dem oben erwähnten originalen Satz, der in Anführungszeichen zu setzen wäre, voranstellten: "SPON weiß außerdem zu berichten: "[...]".", oder ohne Doppelpunkt und dann mit syntaktisch-grammatikalischer Anpassung jenes Satzes (sowie ohne Anführungszeichen): "SPON weiß außerdem zu berichten, dass die Rechtslage hier unklar ist, der Bundesgerichtshof diese Frage noch nicht entschieden hat und es in der Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung gibt.".
- Zu einem Edit-War gehören immer mindestens zwei. Ich war, weil du vorher jeweils immer innerhalb von ein paar Stunden geantwortet hattest, davon ausgegangen, dass wenn ich 28 Stunden vergeblich auf eine Antwort von dir gewartet habe, ich den Artikel aufgrund meiner Argumentation und Kenntnis in Sachen TF-Regelung in die bekannte, diskutierte Version umändern dürfte. Gut, da hatte Horst Gräbner anscheinend was dagegen -- so kann's gehen ... Einen Edit-War "loszutreten" -- wie du dich so schön auszudrücken weißt --, bedeutet übrigens nichts Anderes, als einen Edit zu tätigen, der dann direkt von jemand Anderem editiert wird, was dann wieder direkt von jemandem editiert wird usw. Hätten die Leute gleich mal eine sinnvolle, hinreichende Begründung für ihre Edits meiner Edits gebracht -- so wie du es dann erstmalig tatst und einen Diskussionsbeitrag dazu abliefertest --, anstatt verlogenerweise bloß freche Schutzbehauptungen für ihre -- wahrscheinlich politisch oder anderweitig WP-Regel-widrig motivierten -- Edits in der Edit-Begründungszeile zu bringen, wäre auch dieses Hin und Her nicht entstanden. --2A02:908:1963:180:61AB:D743:BA04:C5F6 20:38, 21. Feb. 2019 (CET)
- Entschuldige im Vorfeld, dass ich so kurz antworte auf deine lange Elaboration. Im Wesentlichen ist dein Argument "der Spiegel ist eine reputable Quelle". Das mag für politisches Tagesgeschehen stimmen, aber ganz sicher nicht für rechtswissenschaftliche Dispute. TF ist der Artikel in der derzeitigen Form nicht, da er den Stand der Meinung einer StA und eines rechtwissenschaftlichen Kommentars wiedergibt. Die Tatsache ob es andere Ansichten dazu gibt muss mit rechtwissenschaftlich reputabler Literatur belegt werden. Bis dahin ist es keine TF, sondern das, was die Quellen im Artikel hergeben. LG --Subamaggus (Diskussion) 23:14, 22. Feb. 2019 (CET)
- Ich zitiere dich: "TF ist der Artikel in der derzeitigen Form nicht, da er den Stand der Meinung einer StA und eines rechtwissenschaftlichen Kommentars wiedergibt." -- Und genau das ist TF. Die Meinung einer StA und ein rechtswissenschaftlicher Kommentar, der die Frage letztlich nicht abschließend beantworten will/ beantwortet, reichen eben nicht aus, um zu schreiben, dass das Gesetz nur so auszulegen sei. Zumal der Abschnitt selbst nur auf dem SPON-Artikel als Quelle beruht. Wenn er aber offensichtlich als reputabel gilt, dann bitteschön der ganze Artikel (und darin steht auch: "Die Rechtslage ist hier unklar"). Mir wird nach wie vor nicht ersichtlich, warum die Tatsache, dass es noch andere Ansichten zu der Rechtsfrage gibt, mit rechtswissenschaftlich reputabler Literatur belegt werden muss, aber das, was im WP-Artikel steht, nicht -- du widersprichst dir selbst. Der SPON-Artikel macht übrigens gar keine richtigen Quellenangaben zu den Dingen, die im WP-Artikel stehen -- schon von daher ist dein letzter Satz Nonsense (falls du mit "Artikel" den SPON-Artikel meinst, wovon ich mal ausgehe, da du von QuelleN und dem (ganzen) Artikel sprichst, es sich bei uns aber nur im einen Abschnitt des WP-Artikels mit einer einzigen Quelle handelt, und da ich dir erst mal keine Frechheit unterstellen will (s.u.)). Im Übrigen möchte ich gerne, wie ich schon schrieb, die Textstelle in den WP-Regeln gezeigt bekommen, die belegt, dass in einer Quelle wie dem SPON-Artikel die einzelnen Aussagen darin wiederum belegt sein müssten, wie du es hier behauptest/suggerierst. Solltest du mit "Artikel" in deinem letzten Satz jedoch den WP-Artikel meinen (etwas Differenziertheit im Ausdruck schadet übrigens nicht), dann würde ich es angesichts meiner Elaborationen, die die so verstandene Aussage dieses Satzes schon widerleg(t)en, nur als Frechheit ansehen können, dass du dies nun so geschrieben hättest. Ich habe da schon dargelegt, warum es sehr wohl TF ist und warum meine Ergänzung kein TF ist, und darauf bist du -- wohl aufgrund deiner falschen Einschätzung zur Rolle des SPON-Artikels -- nicht eingegangen. Und nein, ich habe nicht nur ein Argument, das du als "das wesentliche" festzustellen meinst, sondern mehrere vorgetragen. Deine weiter oben vorgetragenen Behauptungen wolltest du deshalb oder konntest du wohl nun auch nicht mit WP-Regel-Textstellen belegen und gingst nun auch nicht mehr auf meine Forderungen diesbezüglich in irgendeiner Art (genauer) ein -- nicht mal um ggf. ein Missverständnis auszuräumen --: ich schrieb u.a.: "Warum in einer reputablen Sekundärquelle wie dem SPON(-Artikel), auf der(/dem) der ganze bisherige Abschnitt basiert, selbst nochmal Belege für eine darin getätigte (nicht aus einer Kolumne oder einem sonstigen Meinungsartikel stammende) Aussage nötig seien, um als Beleg WP-tauglich zu sein, kannst du mir dann sicherlich auch unter Verweis auf und mit Zitation der dies bestätigenden WP-Regel-Textstelle begründen, oder?" Auf meine Kompromissvorschläge bist du ebenfalls nicht eingegangen. -- Ich stelle also fest, dass du eine sachliche und möglichst zielführende -- alle ernsthaften Argumente und Vorschläge für die Verbesserung des WP-Artikels berücksichtigende -- Diskussion verweigerst. --80.187.85.119 (nicht ausreichend signierter Beitrag von 80.187.85.119 (Diskussion) 00:10, 27. Feb. 2019 (CET))
- Entschuldige im Vorfeld, dass ich so kurz antworte auf deine lange Elaboration. Im Wesentlichen ist dein Argument "der Spiegel ist eine reputable Quelle". Das mag für politisches Tagesgeschehen stimmen, aber ganz sicher nicht für rechtswissenschaftliche Dispute. TF ist der Artikel in der derzeitigen Form nicht, da er den Stand der Meinung einer StA und eines rechtwissenschaftlichen Kommentars wiedergibt. Die Tatsache ob es andere Ansichten dazu gibt muss mit rechtwissenschaftlich reputabler Literatur belegt werden. Bis dahin ist es keine TF, sondern das, was die Quellen im Artikel hergeben. LG --Subamaggus (Diskussion) 23:14, 22. Feb. 2019 (CET)
- Der Spiegel-Artikel gibt die Meinung der StA Hamburg wieder. Dafür kann er als Beleg dienen. Die Aussage in dem Spiegel-Artikel "es gibt in der Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung" ist dort unbelegt (nicht mal ein Name, wer die andere Auffassung vertreten würde), damit eine bloße Behauptung und damit als Quelle für die Wikipedia ungeeignet, da TF. Die Kompromissvorschläge deinerseits sind nicht tauglich, da diese nicht umfassen, die andere Ansicht unter Nennung der Person/en oder Institution/en die sie vertreten, darzustellen, sondern sich auf den Spiegel-Artikel beschränken. Der ist aber wie bereits gesagt nur bezüglich der Meinung der StA Hamburg aussagegekräftig, da dazu mehr als ein Halbsatz drin steht und eine Darstellung einer faktischen Entscheidung ist, während der Halbsatz zu der anderen Ansicht eine bloße Behauptung darstellt. Dir bleibt es unbenommen deine Mühen in die Recherche entsprechender Fundstellen zu investieren. LG --Subamaggus (Diskussion) 14:58, 1. Mär. 2019 (CET)
- Ich stelle fest, dass du weiterhin meine Argumente ignorierst und deine Behauptungen nicht mit den WP-Regel-Textstellen belegst. Nun weitest du den Begriff der TF sogar auf den SPON-Artikel aus, indem du behauptest, der darin enthaltene "Halbsatz" zu der gegenteiligen Ansicht (die Tatsache, dass dort auch steht "Die Rechtslage ist unklar", ignorierst du) sei eine bloße Behauptung, zweifelst damit also die Reputabilität des SPON-Artikels an, was wiederum dem gegenwärtigen Konsens in der Wikipedia entgegensteht und diese Quelle auch als beleguntauglich klassifizieren würde, mithin den Abschnitt im hiesigen WP-Artikel, für den sie als Beleg angegeben ist, als unbelegt gelten lassen müsste. Inwiefern konstituiert die Nicht-Darstellung der anderen Ansicht und die Nichtnennung der sie vertretenden Person/-en oder Institution/-en die Untauglichkeit des Kompromissvorschlags -- kannst du das bitte per Zitation der WP-Regel-Textstelle(n) belegen? Was mir unbenommen bleibt, brauche ich von dir nicht gesagt zu bekommen. Dir hingegen bleibt es nicht unbenommen, auf meine bereits vorgetragenen Argumente einzugehen und deine Behauptungen mit WP-Regel-Textstellen zu belegen, anstatt nur Mantra-artig deine Behauptungen zu wiederholen, wenn du als Diskutant hier ernst genommen werden willst. --2A02:908:1963:180:B527:B809:2077:EBEA 18:51, 3. Mär. 2019 (CET)
- Sorry wir drehen uns im Kreis, zur Reputabilität von SPON im juristischen Kontext und im Bezug auf die Position der StA hab ich alles geschrieben. Da bist du nicht drauf eingegangen. So hat das keinen Sinn. Wir werden uns da wohl nicht einig. --Subamaggus (Diskussion) 21:36, 4. Mär. 2019 (CET)
- Sehr wohl bin ich da schon drauf eingegangen. Hör auf zu lügen. Wir bräuchten uns nicht "im Kreis drehen", wenn du mal auf meine Argumente eingehen würdest und als Belege für deine Behauptungen die entsprechenden WP-Regel-Textstellen zitieren würdest. Dein "Sorry" kann ich also nur als sarkastisch-frechen Affront werten. Was du "alles" zur Reputabilität von SPON im juristischen Kontext und im Bezug auf die Position der StA geschrieben hast, hat meinen Argumenten nämlich nicht standgehalten u.a. in Hinsicht darauf, dass der Abschnitt, wie er jetzt da steht, TF ist -- und zwar wenn dies aus demjenigen Grund der Fall wäre, dass der SPON(-Artikel) nicht reputabel wäre, dann eben weil er bislang der einzige Beleg für die Aussagen der jetzigen Abschnittversion ist, womit der Abschnitt als unbelegt gelten müsste. --80.187.119.185 23:59, 7. Mär. 2019 (CET)
- Sorry wir drehen uns im Kreis, zur Reputabilität von SPON im juristischen Kontext und im Bezug auf die Position der StA hab ich alles geschrieben. Da bist du nicht drauf eingegangen. So hat das keinen Sinn. Wir werden uns da wohl nicht einig. --Subamaggus (Diskussion) 21:36, 4. Mär. 2019 (CET)
- Ich stelle fest, dass du weiterhin meine Argumente ignorierst und deine Behauptungen nicht mit den WP-Regel-Textstellen belegst. Nun weitest du den Begriff der TF sogar auf den SPON-Artikel aus, indem du behauptest, der darin enthaltene "Halbsatz" zu der gegenteiligen Ansicht (die Tatsache, dass dort auch steht "Die Rechtslage ist unklar", ignorierst du) sei eine bloße Behauptung, zweifelst damit also die Reputabilität des SPON-Artikels an, was wiederum dem gegenwärtigen Konsens in der Wikipedia entgegensteht und diese Quelle auch als beleguntauglich klassifizieren würde, mithin den Abschnitt im hiesigen WP-Artikel, für den sie als Beleg angegeben ist, als unbelegt gelten lassen müsste. Inwiefern konstituiert die Nicht-Darstellung der anderen Ansicht und die Nichtnennung der sie vertretenden Person/-en oder Institution/-en die Untauglichkeit des Kompromissvorschlags -- kannst du das bitte per Zitation der WP-Regel-Textstelle(n) belegen? Was mir unbenommen bleibt, brauche ich von dir nicht gesagt zu bekommen. Dir hingegen bleibt es nicht unbenommen, auf meine bereits vorgetragenen Argumente einzugehen und deine Behauptungen mit WP-Regel-Textstellen zu belegen, anstatt nur Mantra-artig deine Behauptungen zu wiederholen, wenn du als Diskutant hier ernst genommen werden willst. --2A02:908:1963:180:B527:B809:2077:EBEA 18:51, 3. Mär. 2019 (CET)
- Der Spiegel-Artikel gibt die Meinung der StA Hamburg wieder. Dafür kann er als Beleg dienen. Die Aussage in dem Spiegel-Artikel "es gibt in der Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung" ist dort unbelegt (nicht mal ein Name, wer die andere Auffassung vertreten würde), damit eine bloße Behauptung und damit als Quelle für die Wikipedia ungeeignet, da TF. Die Kompromissvorschläge deinerseits sind nicht tauglich, da diese nicht umfassen, die andere Ansicht unter Nennung der Person/en oder Institution/en die sie vertreten, darzustellen, sondern sich auf den Spiegel-Artikel beschränken. Der ist aber wie bereits gesagt nur bezüglich der Meinung der StA Hamburg aussagegekräftig, da dazu mehr als ein Halbsatz drin steht und eine Darstellung einer faktischen Entscheidung ist, während der Halbsatz zu der anderen Ansicht eine bloße Behauptung darstellt. Dir bleibt es unbenommen deine Mühen in die Recherche entsprechender Fundstellen zu investieren. LG --Subamaggus (Diskussion) 14:58, 1. Mär. 2019 (CET)
Ein von Jens Maier verfasster Gesetzentwurf der AfD-Fraktion von 2018 [1] zitiert für die Auffassung, daß es Volksverhetzung gegen Deutsche geben kann: MITSCH, WOLFGANG: „Volksverhetzung gegen Deutsche“ in Juristische Rundschau Heft 9/2011; NOWROUSIAN, BIJAN: „Volksverhetzung gegen Deutsche?“ in Juristische Rundschau 2017; KÜHL, KRISTIAN in Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014; SCHÄFER, JÜRGEN in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 3, 3. Auflage 2017. Damit sollte hinreichend belegt sein, daß es solche Auffassungen gibt, Rosenkohl (Diskussion) 01:11, 5. Mär. 2019 (CET)
- Danke! :-) Wäre aber für das, was ich ändern will (d.i. meine eingestellte Abschnittversion oder aber vorläufige Abschnittlöschung), gar nicht nötig gewesen. Vielleicht werde ich mir dennoch die Stellen mal anschauen und dann darauf basierend noch was ganz Anderes in den Artikel schreiben ... --80.187.119.185 23:59, 7. Mär. 2019 (CET)
- Danke dafür. Wenn aber diese Fundstellen als Quelle die Ansicht belegen sollen, muss der/die Autor/in diese natürlich gelesen haben und mit genauer Fundstelle zitieren. --Subamaggus (Diskussion) 13:14, 6. Mär. 2019 (CET)
- Woher wissen wir denn z.B., daß der Spiegel Online die Wahrheit über eine angebliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg berichtet? Bereits der Spiegel bzw. Spiegel Online gelten für Wikipedia als in der Regel zuverlässige Informationsquelle. Jeder Artikel wird von der dortigen Dokumentationsabteilung auf sachliche Richtigkeit gechecktz. Wer bezweifelt daß zutrifft, was in diesem Spiegel Online-Artikel steht müßte auch konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler des Spiegel nennen. Ständig nachgeschobene Arbeits- und Rechercheaufforderungen legen den ganzen Betrieb der Wikipedia lahm, Rosenkohl (Diskussion) 15:02, 6. Mär. 2019 (CET)
- Das Wort "Betrieb" passt nicht zu Wikipedia. Das hier ist eine Enzyklopädie, kein Unternehmen. Da kann man bei umstrittenen Punkten auch mal mehr als einen von Spiegel Online abgeschriebenen Halbsatz verlangen. Es geht hier um einen Straftatbestand. Da ist Spiegel Online nicht so reputabel wie im Allgemeinen. Hier zählen Quellen die ernsthaft belegen, welche Ansichten vertreten werden. --Subamaggus (Diskussion) 22:15, 6. Mär. 2019 (CET)
- Woher wissen wir denn z.B., daß der Spiegel Online die Wahrheit über eine angebliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg berichtet? Bereits der Spiegel bzw. Spiegel Online gelten für Wikipedia als in der Regel zuverlässige Informationsquelle. Jeder Artikel wird von der dortigen Dokumentationsabteilung auf sachliche Richtigkeit gechecktz. Wer bezweifelt daß zutrifft, was in diesem Spiegel Online-Artikel steht müßte auch konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler des Spiegel nennen. Ständig nachgeschobene Arbeits- und Rechercheaufforderungen legen den ganzen Betrieb der Wikipedia lahm, Rosenkohl (Diskussion) 15:02, 6. Mär. 2019 (CET)