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Verfassung, Grundgesetz, Deutscher Bundestag, Bundesrat (Deutschland), Bundesregierung (Deutschland), Bundeskanzler (Deutschland), Bundespräsident (Deutschland), nulla poena sine lege, habeas corpus, Ewigkeitsklausel, Grundrecht

Europarat, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Union, Europäische Gemeinschaft, Römische Verträge, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, EG-Vertrag, EU-Vertrag

Staat, Internationale Organisation, de-facto-Regime, Vereinte Nationen, UN-Charta, ius cogens, Völkerrechtlicher Vertrag, UN-Generalversammlung, UN-Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof

Verwaltungsrecht, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Sozialrecht

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Strafgesetzbuch (StGB), Todesstrafe, Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Notwehr

Politik

Filibuster

Entwürfe

UN-Sonderorganisation

Die '''Sonder-''' oder '''Spezialorganisationen''' der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] sind selbstständige [[Internationale Organisation]]en. Sie werden gemäß Art. 57 in Verbindung mit Art. 52 [[UN-Charta]] durch den [[UN-Wirtschafts- und Sozialrat]] mittels besonderer Abkommen mit den Vereinten Nationen assoziiert. Den Sonderorganisationen werden bestimmte Fachbereiche zugewiesen, die sie anstelle der [[UN-Generalversammlung]] ausüben.

== Begriff ==
Während der Begriff ''Sonderorganisation'' von der amtlichen Übersetzung der UN-Charta gebraucht wird, handelt es sich bei dem Ausdruck ''Spezialorganisation'' um eine bessere Übersetzung des englischen Originals ''"specialized agencies"''.

== Liste ==

Begriffswirrwar im Europarecht

Das Europarecht ist gekennzeichnet durch eine Reihe europäischer Organisationen mit einer Vielzahl von Verflechtungen. Die Namen diesr Organisationen und ihrer Organe sind zum Teil sehr ähnlich und werden vorallem in den Medien oft falsch benutzt. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die einzelnen Organisationen und ihre Organe geben und damit helfen den Begriffswirrwar im Europarecht ein wenig zu entknoten.

Insbesondere folgende Begriffe werden häufig verwechselt:

* Europäische Union
* Europäisch<u>e</u> Gemeinschaf<u>t</u>
* Europäisch<u>e</u> Gemeinschaf<u>ten</u>


* Europarat
* Europäischer Rat
* Rat der Europäischen Gemeinschaften
* Rat der Europäischen Union
* Ministerrat


* Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
* Europäischer Gerichtshof
* Europäisches Gericht erster Instanz


== Europarat ==

Die erste Organisation auf europäischer Ebene war der 1949 gegründete '''[[Europarat]]'''. Dabei handelt es sich um eine eigenständige [[Internationale Organisation]]. (Aufgabe) Auf seine Initiative hin wurde die '''[[Europäische Menschenrechtskonvention]]''' (EMRK) ausgearbeitet, die 1953 in Kraft trat. Als rechtsprechende Instanz für die EMRK wurde der '''[[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäische Gerichtshof für Menschenrechte]]''' mit Sitz in Straßburg eingerichtet.

== Europäische Gemeinschaften ==

Die Europäisch<u>en</u> Gemeinschaft<u>en<u> sind eine historisch gewachsene Gruppe europäischer Organisationen. Ursprünglich existierte nur eine europäische Gemeinschaft, die 1951 in Paris gegründete '''[[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl]]''' (EGKS oder Montanunion). 1957 kamen zwei weitere Gemeinschaften hinzu: Die '''[[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]]''' (EWG) und die '''[[Europäische Atomgemeinschaft]]''' (EAG oder EURATOM).

* Die '''Europäische Wirtschaftsgemeinschaft''' wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht in '''[[Europäische Gemeinschaft]]''' umbenannt.
* Die '''Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl''' ist 2002 ausgelaufen und existiert heute nicht mehr.

1951 - Gründung der EGKS<br>
1957 - Gründung der EWG und der EAG<br>
1993 - Umbenennung der EWG in EG<br>
2002 - Auslaufen der EGKS<br>

Die (ursprünglich drei, heute zwei) Europäischen Gemeinschaften haben gemeinsame Organe: Die '''[[Europäische Kommission]]''', den '''[[Rat der Europäischen Union]]''' sowie den '''[[Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften]]''' (= Europäischer Gerichtshof, EuGH).

=== Europäische Kommission ===

Die Europäische Kommission könnte man als "Regierung" (Exekutive) der Europäischen Gemeinschaften bezeichnen. Sie besteht aus den Kommissaren und dem Kommissionspräsidenten. Wenn die Kommission die "Regierung" ist, so sind die Kommissare die "Minister" und der Kommissionspräsident der "Regierunschef".

=== Rat der Europäischen Union ===

Der '''Rat der Europäischen Union''' wird auch '''Ministerrat''' genannt. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten.

Sein Name ist ein Beispiel für die begriffliche Unschärfe des Europarechts: Er ist eben kein Organ der '''Europäischen Union''', sondern ein Organ der '''Europäischen Gemeinschaften'''. Ursprünglich hieß er auch '''Rat der Eurpäischen Gemeinschaften''', aber er wurde umbenannt.

=== Europäisches Parlament===

=== Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ===

EuGH, EuG



Die Europäischen Gemeinschaften sind mehr als gewöhnliche Internationale Organisationen. Sie sind sogenannte '''supranationale Organisationen'''. Der Unterschied zur Internationalen Organisation besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten einer supranationalen Organisation Hoheitsbefugnisee an die supranationale Organisation abgeben und die supranationale Organisation daher Recht setzen kann, das '''unmittelbar gilt''' und nicht erst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss.

== Europäische Union==

Die '''[[Europäische Union]]''' wurde 1993 mit dem '''Vertrag von Maastricht''' gegründet. Sie fasst die '''Europäischen Gemeinschaften''' EG und EAG als supranationale Organisationen zusammen mit den gewöhnlichen Internationalen Organisationen '''[[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]]''' (GASP) und '''[[Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]]''' (PJZS) unter einem gemeinsamen Dach zusammen. Die Europäische Union ist dabei selbst auch eine gewöhnliche Internationale Organisation.

Die Europäische Union an sich hat keine eigenen Organe. Die bedient sich aber der Organe der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Organleihe.

Der ''' Europäische Rat''' ist ein rein intergouvernmentales Gremium.