Pflichtexemplar

Exemplar einer Publikation, das an bestimmte Bibliotheken eines Landes abgegeben werden muss
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Das Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung, die aufgrund des Pflichtexemplarrechtes an bestimmte Bibliotheken abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht ist in verschiedenen Gesetzen, Landesgesetzen und Verordnungen sowie lokalen Durchführungsbestimmungen festgelegt.

Deutschland

Geschichte

In Deutschland baute der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die nationalbibliothekarische Sammlung der 1912 gegründeten Deutschen Bücherei durch freiwillige Abgabe der Verleger auf, bis 1935 ein deutschlandweites Pflichtexemplargesetz verabschiedet wurde. Ebenso sammelte die 1946 in Westdeutschland gegründete Deutsche Bibliothek bis 1969 ohne eine bundesweite Pflichtexemplarregelung.

Am 29.06.2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) in Kraft, in dem die Erweiterung des Sammelauftrags der Deutschen Nationalbibliothek um Netzpublikationen geregelt wird.

Umfasste Medien

Das Pflichtexemplarrecht erstreckt sich auf fast alle öffentlich publizierten Printmedien und einige Non-Print-Medien (Filmmedien und Videos gehören z.B. in der Regel nicht dazu). Die vollständige Sammlung aller Publikationen und ihre Verzeichnung in der Nationalbibliografie, die vor 1912 auch von den großen Bibliotheken wie der Preußischen Staatsbibliothek nicht vollzogen wurde, stellt weitgehend sicher, dass auch Werke überliefert werden, die sich erst im Nachhinein als wertvoll erweisen (das erst mit einiger Verzögerung begonnene Sammeln von so genannter „Schundliteratur“ und neuer Medien, wie zum Beispiel Comics, Videos und Computerspielen zeigt, dass dies nicht ohne Widerstände erfolgt).

Literatur

Eine Aufstellung über alle Pflichtexemplarbibliotheken und die historische Aufteilung der Pflichtexemplare enthält die Broschüre „Bibliotheken mit Pflichtexemplar in Deutschland“, Berlin: DBI 1995

Siehe auch

Andere Länder

Das Pflichtexemplarrecht gibt es auch in anderen Ländern in verschiedener Form. Beispielsweise galt das Amerikanische Copyright bis vor einigen Jahren nur, wenn ein Exemplar des betreffenden Werkes an die Library of Congress gesandt wurde.