Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

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Tabelle einiger Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB- Gesellschaft) AG KGaA GmbH eG
Gründung Mindestanzahl der Gründer 1 2 2 2 2 1 5 1 7
Form - nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben(schriftlich üblich) gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer
Beginn der Gesellschaft sofort sofort sofort sofort sofort mit der Eintragung wie AG wie AG mit der Eintragung
Firma Vor- und Zuname des Inhaber (Personen firma) ohne Kennzeichen Namen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma) Namen der Volhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz Sachfirma mit Zusatz AG Sachfirma (oder Personen-firma) mit Zusatz KGaA Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH Sachfirma mit Zusatz eG
Anmeldung zum Handelsregister ja (Abt A) (wenn Kaufmann) nein ja (Abt. A) ja (Abt. A) nein ja (Abt. B) ja (Abt B) ja (Abt B) nein (Genossenschaftsregister)
Beteiligung am Kapital allein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasis stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage gesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasis gesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage gesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile Aktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital(Grundkap. ) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung Vollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten,Teilhaber: Aktien Geschäftsanteil mind 100,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteils­eigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer Gesellschafter Geschäftsguthaben (eingezahlt. Teil des Geschäftsanteils)aus Einlage der Genossen, Finanzg mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzg. und Mitgl. wechsel beschränkt
Gewinnbeteiligung allein angemessener Anteil 4% des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag 4% des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis nach Köpfen Dividende Vollhafter: 4% des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende entsprechend dem Geschäftsanteil entsprechend dem Geschäftsguthaben
Verlustbeteiligung allein nach Vertrag nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag nach Köpfen keine Beteiligung Ausnahme: Konkurs, Kapitalherabsetzung Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Konkurs beschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; Nachschlußpflicht Abzug vom Geschäftsgufhaben oder It. Statut
Leitung der Unter nehmen Geschäftsführung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Vertretung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam Vorstand Vollhafler (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Überwachendes Organ - - - - - Aufsichtsrat Aufsichtsrat bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat Aufsichtsrat
Beschließendes Organ - - - - - Hauptversammlung Hauptversamunlung Gesellschafterversammlung Generalversammlung
Kündigung eines Gesellschafters - nach Vertrag oder zum Schluß eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist zum Schluß eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist wie OHG jederzeit (nicht zur „Unzeit“) keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien - keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteils zum Schluß des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist
Auflosungsgrund Liquidation, Konkurs, Tod des Inhabers Kündigung, Beschluß der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquit. (Ausnahme: bei Tod eines Teihafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluß der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquidation Kündigung, Beschluß der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquit. (Ausnahme: bei Tod eines Teihafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluß der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs,Liquit. Zeitablauf Beschluß d. HV Konkurs wie KG (Vollhafter), wie AG(Teilhafter) Zeitablauf, Beschluß der Gesellschafter, Konkurs Zeitablauf, Beschluß der Generalversammlung, Konkurs
Beteiligung am Auflösungserlös allein Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Konkurs: Konkursforderung) nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsanteilen nach Anteilen nach Aktien wie KG u. AG nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsguthaben
Gesetzliche Regelung HGB §§ 1-104 HGB §§ 230-237 HGB §§105-160 HGB §§161-177 BGB §§ 705-740 Aktlengesetz (AktG) AktG §§ 278-290 GmbH Gesetz Genossenschaftsgesetz