No-longer-polymers (NLP)
Bis heute müssen Polymere in der Europäischen Union nicht chemikalienrechtlich angemeldet werden.
Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt [7. Änderung (RL 92/32/EWG) der Stoffrichtlinie 67/548/EWG], sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (daher: No-longer-Polymers).
Die Vorschriftenänderung brachte wesentlich engere Kriterien zur Klassifizierung als Polymer mit sich, als das zur Zeit der EINECS-Meldungen gesehen wurde.
Neben Stoffen, die eine EINECS- oder ELINCS-Kennzeichnung haben, wurde daher eine weitere Liste für No-longer-polymers (Nicht–länger-Polymere) eingerichtet.
Für die Stoffe dieser Liste wurden "No-Longer-polymer-Nummern" vergeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.