Taqīya

Verheimlichung des religiösen Bekenntnisses bei Zwang oder drohendem Schaden
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Taqiyya oft auch Taqiya (arab.: Vorsicht) beschreibt im Islam eine religiöse und rechtliche Praxis der Shiiten, welche den Gläubigen in Zeiten von Verfolgung und direkter Bedrohung die Möglichkeit gibt, Feinde zu täuschen oder zu belügen, um die eigene Situation zu verbessern, oder wenn es der Sache des Islam dient. Im Gegensatz dazu ist die Täuschung oder Lüge dem Freund gegenüber verboten.

Die Taqiyya spielte unter anderem in der Auseinandersetzung zwischen Sunniten und Shiiten eine gewisse Rolle. Sie wird hauptsächlich den Shiiten zugeordnet, ist jedoch historisch im Islam als solchem verankert. Über die jeweilige konkrete Rechtspraxis gibt es in der muslimischen Welt keinen gemeinsamen Standpunkt. Die erste Anwendung der Taquiyya findet sich historisch im Zusammenhang mit der Verfolgung Mohammeds und der ersten Muslime durch die Quraysh, dem arabischen Stamm, welcher in Mekka beheimatet war, und dem auch Mohammed angehörte. Der Überlieferung nach waren zwei der ersten Muslime den Verfolgern in die Hände gefallen. Der eine wurde zum Märtyrer, der andere überlebte weil er sich verstellte. Da er aber "im Herzen ein Gläubiger geblieben war", war es laut dem Propheten kein Vergehen, obwohl das Märtyrertum höhersteht.

Im Zuge der blutigen Auseinandersetzungen zwischen Sunniten und Schiiten in den ersten Jahrhunderten der Spaltung wurde die Taqqiya in der Schia bald auch vor anderen Muslimen verwendet. Auch heute passen sich Schiiten in sunnitischem Umfeld an, um nicht als Schiiten aufzufallen.

Aktuelle Bezüge ergeben sich aus der gesellschaftspolitschen und gesamtpolitischen Situation zwischen dem Westen und der islamischen Welt, da von Dialogkritikern -ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt- auf diese islamische Rechtspraxis hingewiesen wird, und zwar in dem Sinne, dass v.a. islamistische Funktionäre Taqiyya üben, um ihre wahren Absichten zu "verschleiern", nämlich die Errichtung eines islamischen Staates z.B. auch in Deutschland.