Gerichtsorganisation (Portugal)

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Die Gerichtsorganisation Portugals kennt drei Stufen.

Die unterste Stufe besteht aus den Comarcas, den erstinstanzlichen Gerichtsbezirken. Bis zur Reform des Justizsystems 2014 bestanden in Portugal 231 Comarcas. Mit der Reform wurden sie zu 23 neuen Comarcas zusammengefasst, die sich im Gebiet Kontinentalportugals meist an den Grenzen der Distrikte orientieren. Der Sitz des jeweiligen Hauptgerichts (Grande Tribunal) ist in der Distrikthauptstadt. Diesen 23 Hauptgerichten wurden die insgesamt 311 bestehenden Gerichte untergeordnet.[1]

Die 23 Comarcas als Amtsgerichte erster Instanz sind in die fünf Gerichtsbezirke der meist zweitinstanzlichen Oberlandesgerichte gegliedert:

Die Oberlandesgerichte unterstehen schließlich dem obersten Gericht, dem Supremo Tribunal de Justiça.

Als oberste Gerichte existieren nebeneinander vier Gerichte:[2]

Literatur

Commons: Portugiesisches Recht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Informationen zur neuen „Landkarte der Gerichtsbarkeit“ auf der Website der Regierung Portugals, abgerufen am 23. August 2015
  2. Gliederung des Justizsystems in Portugal auf www.verbalegis.net, abgerufen am 23. August 2015