Hallo Doc ;-), danke für die Überarbeitung von Aupair. Eine Bitte jedoch: Quellenangaben bitte gemäß Wikipedia:Quellenangaben in den Text einbinden. Ich habe schon mal angefangen, bitte schau mal danach... ;-) --NB > ?! > +/- 11:42, 21. Jun 2006 (CEST)
- Hallo, ich hatte keine spezielle Erwartung. Es gab halt einen Absatz 'Quellen' mit zwei leider unbezogenen Links, den ich auskommentierte. Ich hoffte, du hättest die bestimmten Textteilen zuordnen können - ich bin im Thema überhaupt nicht drin, sondern nur zufällig reingestolpert. Ansonsten wollte ich nur die Referenzierungstechnik bekannt machen... ;-) --NB > ?! > +/- 11:54, 21. Jun 2006 (CEST)
Zitat § 1 SGB X: "(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird. Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Ausführung von besonderen Teilen dieses Gesetzbuches, die nach Inkrafttreten der Vorschriften dieses Kapitels Bestandteil des Sozialgesetzbuches werden, gilt dies nur, soweit diese besonderen Teile mit Zustimmung des Bundesrates die Vorschriften dieses Kapitels für anwendbar erklären. Die Vorschriften gelten nicht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
Krankenkassen und Pflegekassen sind somit sehr wohl Behörden, auch wenn diese das in Zeiten von Wettbewerb und Kundenorientierung nicht wahrhaben wollen.
Falls du diesen Beleg für unzureichend erachtest: Kranken- und Pflegekassen können Verwaltungsakte erlassen, was nur Behörden können. Sie können auch Bußgelder nach dem OWiG verhängen, was ebenfalls nur Behörden zusteht. Weitere Beispiele bei Bedarf;-) Gruß --Thomas S.Postkastl 23:58, 26. Jun 2006 (CEST)