Majorat

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Unter Majorat versteht man das so genannte Ältestenrecht. Es bezeichnet die Erbfolge, nach der der am nächsten männliche Verwandte und bei gleichem Verwandschaftsgrad der Älteste zur Erbschaft berufen ist. Auch das so genannte Ältestengut, der sich nach dem Ältestenrecht vererbende Besitz, wird als Majorat bezeichnet. In dieser Verwendung taucht der Begriff häufig in Zusammenhang mit Fideikommissen auf. Ein Fideikommiss wird gewöhnlich im Wege des Majorats weitergegeben.