Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1919 und der Wehrmacht. Sie gibt es in vier Versionen in den Jahren 1867-1945; strafbar ist die Verwendung der letzten Version von 1935-1945.
Aussehen
Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen.
Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus
Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. Am 15. September 1935 wurde jedoch die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Flagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her an die ursprüngliche Flagge angelehnt war. Jedoch wurde sie rot grundiert und im weißen Kreis anstelle des Adlers das Hakenkreuz gesetzt. In der oberen linken Ecke ist nur das Eiserne Kreuz zu sehen. Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.
Verwendung nach 1945
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit dem Hakenkreuz) strafbar unter den §§ 86, 86a StGB. Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
- In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird eingezogen.
- In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang, in dem die Flagge gezeigt wird, ab. Zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gewertet werden kann.
Literatur
- Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799
- Flaggenbuch, bearbeitet und herausgegeben vom Oberkommando der Kriegsmarine, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377