Ein Geheimprozess ist ein Gerichtsverfahren, das sich vor allem durch seine völlige Abschottung gegenüber der Öffentlichkeit und durch die krasse rechtliche Benachteiligung des Angeklagten auszeichnet. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen. In modernen Rechtsstaaten sind Geheimprozesse durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen, in Deutschland etwa durch die Strafprozessordnung. In vielen Ländern gehören sie dagegen auch heute noch zu einem regelmäßig angewendeten Mittel zur staatlichen Unterdrückung.
Ein geheimer Prozess ist im allgemeinen weder für die Öffentlichkeit zugänglich, noch wird darüber in den Medien berichtet. Das Urteil bzw. die Urteilsbegründung werden in der Regel nicht veröffentlicht. Häufig gibt es auch keine formelle Anklage, und den Angeklagten wird rechtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt verweigert. Sie können auch keine Zeugen zu ihrer Entlastung benennen. Üblicherweise hat der Verurteilte keine Chance, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, es also von einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen.
Geheimprozesse waren ein beständiges Element der meisten autoritären oder Unrechtsregime der Neuzeit. Das bekannteste Beispiel sind die so genannten "Säuberungsaktionen" in der Sowjetunion unter Josef Stalin. Obwohl vor allem die Moskauer Schauprozesse bekannt wurden, wurden die meisten Opfer in Geheimprozessen verurteilt. Dazu gehörten neben vielen anderen Mikhail Tukhachevsky und andere Offiziere der Roten Armee, deren Hinrichtung erst nach der Ausführung bekanntgemacht wurde. Der vorsitzende Richter der Moskauer Schauprozesse, Vasili Ulrikh, leitete auch eine große Anzahl von Geheimprozessen, die teilweise nur einige Minuten dauerten.