Ein Beispiel mit Grafik zur Erläuterung wäre ganz gut! Este 23:53, 1. Jun 2005 (CEST)
Neutralität: Steueraufkommen vs. Steuerlast
Steuerlast ist kein neutraler Begriff, impliziert er doch, dass dem Betroffenen etwas genommen wird, ohne ihm etwas zu geben. Steuern werden allerdings verwendet, um staatliche Dienstleistungen (z.B. Schule, Gerichte, ...) zu finanzieren. Hat Benutzer:Sava da ein Problem mit der Neutralität... :-( Fgb 11:46, 3. Jun 2005 (CEST)
Steuerlast ist ein allgemein üblicher Begriff, siehe einfach mal die Website vom Bundesfinanzministerium. Bei Google an die 100.000 Treffer. Steueraufkommen ist kein alternativer Begriff, sondern bezeichnet etwas ganz anderes. --Sava 05:25, 4. Jun 2005 (CEST)
- "Steueraufkommen" bezeichnet ganz einfach die Steuereinnahmen, die den öffentlichen Kassen zufließen. "Steuerlast" wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet: Gesamtes Steueraufkommen im Verhältnis zum BIP oder Steueraufkommen einzelner Steuerarten zum BIP, oder Lohnsteueraufkommen im Verhältnis zur Bruttolohn- und -gehaltssumme oder Einkommensteuerschuld einer einzelnen Person im Verhältnis zu seinem zu versteuernden Einkommen oder zu seinem Bruttoeinkommen, usw.
Also gebt endlich Ruhe und erkärt die "kalte Progression" mit verständlichen Worten und möglichst mit grafischer Darstellung (nicht nur Link auf irgendeine wissenschaftliche Abhandlung!) Este 11:05, 4. Jun 2005 (CEST)
"versteckte" und "offensichtliche" kalte Progression
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen diesen beiden Effekten? In den beiden Absätzen wird genau das gleiche beschrieben - Leute verdienen auf dem Papier mehr, und haben dadurch einen höheren Steuersatz als vorher, obwohl sie inflationsbereinigt genauso viel verdienen wie vorher. -- Paul E. 23:40, 12. Nov 2005 (CET)
Die "offensichtliche" kalte Progression bezieht sich auf die "inflationsbedingte" Einkommensteigerung, die "versteckte" kalte Progression auf die realen Einkommensteigerungen.
- offenen Progression: Mit inflationsausgleichendem Gehalt steigt auch der Steuersatz (wenn dieser nicht ebenfalls nach oben angepasst wird).
- versteckte Progression: Hier ist der steuerliche Zweck der "sozialen Umverteilung" zu beachten: so ist im Jahre 1950 das überdurchschnittliche Einkommen - das mit dem Spitzensteuersatz zu versteuern ist - mit 100.000 DM anzunehmen, das von höchstens 10% der arbeitenden Bevölkerung erreicht wird. Aufgrund der steigenden Reallöhne wird im Jahre 2005 ein entsprechendes "inflationsbereinigtes" Einkommen von etwa 80.000 € jedoch von 30% der arbeitenden Bevölkerung erreicht. Das Einkommen ist damit nicht mehr "überdurchschnittlich" zu nennen, obwohl immer noch der Spitzensteuersatz dafür gezahlt werden muss. Mit anderen Worten: Immer mehr echte Durchschnittsverdiener rutschen in steuerlich höhere Klassen --Omi´s Törtchen 20:35, 13. Nov 2005 (CET)
Entfernung der Grafik
Soeben habe ich die Grafik entfernt, da ihr jeglicher Erklärungswert zum Thema fehlt.
- Der Beginn der obersten Proportionalitätszone ist lediglich ein einziger von mehreren anderen Tarifeckwerten die die Grenzsteuersatzfunktion abschließend definieren. Der entsprechende Graf hat i.Ü. keine Aussagekraft, da die Höhe des Spitzensteuersatz im Zeitablauf häufige Male verändert wurde.
- Die Preisentwicklungsfunktion wird durch eine wahllos hereingeklatschte krumme Linie dargestellt, anhand der man die Preisentwicklung nicht ansatzweise ablesesen kann. Es gibt ja gar keine Achsenbezeichnung!
- Folglich steht der Graph, der die Entwicklung der Grundfreibetragshöhe aufzeigt, isoliert da. Er besitzt keinen Aussagewert, da ihm die Preisentwicklung nicht gegenübergestellt wird. I.Ü. müsste das Jahr 1958 mit 100 indexiert werden. Tritonus05 14:38, 21. Jun 2006 (CEST)
Jaja, löschen ist sooo einfach - und ich mag es besonders, wenn ohne Rückfrage eine vernünftige Grafik rausfliegt, nur weil sie wieder irgendeinem Statistikpapst nicht in den Kram passt. zu 1) Hier geht es um Steuerprogression, also vor allem um die Frage, ab welchem Betrag der Höchststeuersatz anzuwenden ist. Wie hoch dieser Steuersatz dann ist, spielt doch überhaupt keine Rolle. Daneben ist der Betrag, ab dem der Höchststeuersatz gilt, in § 32a EStG fest definiert. zu 2) Der Preisindex wurde so gewählt, dass er zu Beginn der Grafik mit dem Durchschnittseinkommen übereinstimmt. Der Anstieg entspricht (in%) den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu 3) Auch ohne den Preisindex (der ja im Grunde nur begleitende Funktion hat), wäre die Entwicklung der Grundfreibeträge klar, denn dies ist (siehe §32a EStG!) ein feststehender Wert. Fazit: Es geht in der Grafik um die Schere zwischen der Entwicklung des Durchschnittseinkommens (ist aufgezeigt) und den relativ konstanten Werten Grundfreibetrag und Beginn des Höchststeuersatzes. Damit ist die kalte Progression treffend dargestellt. Ich werde die Grafik also wiederherstellen - schönen Abend noch --Omi´s Törtchen 19:38, 21. Jun 2006 (CEST)