CO2-Steuer

Abgabe auf die Emission von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen
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Die CO2-Steuer (auch Kohlenstoffsteuer bzw. „CO2-Abgabe“, englisch: Carbon tax) ist eine Umweltsteuer auf Kohlendioxid (CO2) und andere Treibhausgase: Der aus der Emission dieser Treibhausgase resultierenden globalen Erwärmung und Versauerung der Meere soll mit einem höheren Preis für fossile Energieträger entgegen gesteuert werden. Die Kosten für Klimafolgen sowie Umweltschäden wie z. B. an der Biodiversität der Meere sollen Unternehmen und Verbrauchern, die CO2-Emissionen verursachen, mit einem deutlichen Preissignal mitgeteilt werden. Damit soll ein wesentlichen Beitrag zu einer Senkung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre geleistet werden.

Globale Kohlenstoffemissionen aus fossilen Quellen zwischen 1800 und 2013
Keeling-Kurve“ der Kohlenstoffdioxidkonzentration (Messstation Mauna Loa)

Grundlagen

Bemessungsgrundlage einer CO2-Steuer sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Daneben gibt es auch verbrauchsmengenbezogene Steuern wie die Kohlesteuer oder Mineralölsteuern, die auch zu Lenkungszwecken verwendet werden können, oder Zuschläge zu den Steuern auf spezielle Produktgruppen. Die Bemessung anhand von Treibhausgasemissionen unterscheidet eine CO2-Steuer im eigentlichen Sinne von den nach verbrauchter Energie bemessenen Energiesteuern, wie zum Beispiel der deutschen Stromsteuer. Während Energiesteuern auch die Nutzung erneuerbarer und nuklearer Energie umfassen, ist dies bei CO2-Steuern nicht der Fall.[1]

Außer durch CO2-Steuern können Energieträger durch viele weitere Steuern betroffen sein. Die Gesamtsteuerlast eines Energieträgers, umgerechnet auf die durch seine Nutzung verursachten CO2-Emissionen, wird gelegentlich als die implizite CO2-Steuer bezeichnet.[1]

Andere Treibhausgase kann man über die Bemessung ihres CO2-Äquivalents in die Besteuerung miteinbeziehen.

CO2-Steuern sollen, wie andere Umweltsteuern auch, eine Lenkungswirkung entfalten. Über höhere Preise für Güter und Dienstleistungen, die mit hohen CO2-Emissionen verbunden sind, sollen Marktanreize geschaffen werden Emissionen zu reduzieren. Kostenminimierende Wirtschaftsteilnehmer werden Emissionen zuerst dort reduzieren, wo dies am günstigsten möglich ist. Dazu können sie emissionsärmere Produktionsweisen neu entwickeln, vorhandene einsetzen, auf Produkte ausweichen, die weniger Emissionen verursachen, oder den Konsum emissionsintensiver Produkte verringern. Man zählt CO2-Steuern wegen ihrer indirekten Wirkung über den Marktpreis auf die Emissionshöhe zu den marktwirtschaftlichen Instrumenten der Klimapolitik. Laut Weltbank ist dies ein „ökonomisches Instrument, mit der sich eine kosteneffektive Reduzierung von Emissionen aus fossilen Energien erreichen“ lasse.[2]

Daneben können CO2-Steuern auch dazu beitragen weitere wichtige gesellschaftliche Probleme zu lösen bzw. abzumildern, weshalb mittlerweile die Motivation für CO2-Steuern nicht mehr alleine durch den Klimaschutz bestimmt ist. Zu diesen Problemen, die in vielen Staaten der Erde von großer Bedeutung sind, zählen z. B. die Verbesserung der Ernährungssicherheit, die sichere Versorgung mit sauberem Wasser, der Zugang zu umweltfreundlicher und bezahlbarer Elektrizität oder die Vermeidung von Luftverschmutzung.[3]

Gestaltung

Steuerbasis: Basis der Besteuerung ist üblicherweise der Kohlenstoffgehalt von Energieträgern oder die Treibhauswirkung (Global warming potential). Bemessen werden demnach CO2-Äquivalente derjenigen Emissionen, die bei der Nutzung von Energieträgern frei werden. Hier ist festzulegen, welche Treibhausgase von der Steuer erfasst werden sollen. Dezentrale Emissionsquellen, zum Beispiel Methanemissionen aus der Landwirtschaft, können schwer zu erfassen sein und zu hohen administrativen Kosten führen. Denkbar ist auch, Kohlenstoffsenken, zum Beispiel Wälder aus Aufforstungsprojekten, mit einer „negativen Steuer“ zu versehen, also zu subventionieren (siehe auch Klimakompensation).[4]

Steuertarif: Der Steuertarif legt den pro Bemessungseinheit, also in der Regel pro CO2-Äquivalent zu zahlenden Geldbetrag fest. Die ökonomisch optimale Höhe wären genau die Kosten, die die Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 global verursacht, die sogenannten sozialen Kosten der CO2-Emissionen (Social Cost of Carbon). Diese sind in der Praxis jedoch nicht annähernd bekannt, Schätzungen liegen im Mittel bei 196 US$ mit einer erheblichen Streuung (die Standardabweichung liegt bei 322 US$). Alternativ kann sich die Steuer an einem definierten Emissionsziel, zum Beispiel dem Zwei-Grad-Ziel, orientieren.[5] Bei der Festlegung ist die implizite Steuerhöhe zu berücksichtigen, die sich aus der Einbeziehung weiterer, schon vorhandener Steuern oder Subventionen ergibt. So lag 1999 in vielen europäischen Ländern die implizite Steuer pro Tonne CO2 für Kohle unter der für Erdgas.[6] Um einen gewünschten Preis, auch in Relation zu anderen Energiequellen, und eine bestimmte Emissionsreduktion kosteneffizient zu erzielen, kann die Einführung einer CO2-Steuer mit anderen Änderungen des Steuersystems verbunden werden, welche die vorhandene Begünstigung emissionsintensiver Produkte abbaut.

Produktionsstufe der Besteuerung: CO2-Steuern können auf verschiedenen Stufen entlang der Produktionskette erhoben werden. Um die administrativen Kosten der Steuer niedrig zu halten ist es wünschenswert, sie an wenigen, leicht kontrollierbaren Stellen zu erheben. Das spricht dafür, die Steuer direkt bei der Extraktion bzw. dem Import fossiler Brennstoffe zu erheben. So werden auch Emissionen aufgrund von Leckagen oder anderen Aktivitäten einbezogen, die in späteren Stufen sonst nicht berücksichtigt würden. Wenn Verfahren existieren, die in späteren Stufen der Produktionskette CO2 oder andere Treibhausgase dauerhaft binden und entsorgen, zum Beispiel Carbon Capture and Storage (CCS) oder CC-Usage, würden diese vermiedenen Emissionen allerdings auch von der Steuer umfasst.[4] Die Stufe der Steuererhebung beeinflusst auch die Wahrnehmung und damit die Akzeptanz der Steuer in der Bevölkerung.

Border Tax Adjustments: Ein Land kann, soweit dies im Einklang mit internationalem Handelsrecht ist, Zölle und Steuern auf importierte Güter erheben oder Emissionssteuern auf exportierte Güter erstatten. Dies kann einerseits dazu dienen, Nachteile von Firmen im internationalen Wettbewerb zu vermeiden. Andererseits kann es auch dazu dienen, „graue Emissionen“, d. h. Emissionen, die im Ausland bei der Produktion importierter Güter entstanden sind, mit einzubeziehen und die Verlagerung emissionsintensiver Produktion, das so genannte Carbon Leakage, ins Ausland zu vermeiden.[7]

Allmähliche Einführung (Phase-in): CO2-Steuern werden üblicherweise allmählich eingeführt und erhöht, um der Wirtschaft die Anpassung zu erleichtern. Eine anfänglich niedrige Steuer verbunden mit einem glaubwürdigen Plan künftiger Steuererhöhungen würde zudem Anreize für emissionsmindernde Innovationen schaffen und so die anfänglichen und späteren Kosten niedrig halten.[5]

Verwendung der Steuereinnahmen: Siehe Abschnitt Verwendung der Einnahmen.

Wirkungen

Die CO2-Steuer erhöht den Preis der besteuerten kohlenstoffhaltigen Produkte. Dies führt nicht nur zu einem Anreiz Emissionen zu reduzieren, sondern kann, teils abhängig von ihrer Gestaltung, eine Reihe weiterer Folgen nach sich ziehen.

Verringerung von Treibhausgasemissionen

Eine CO2-Steuer dient primär dazu, bestimmte Emissionsminderungen bei Treibhausgasen zu erreichen bzw. einen bestimmten Grenzwert für den Gesamtausstoß eines Landes einzuhalten. Der Staat bestimmt bei der Ausgestaltung der Steuer aber nicht direkt die Emissionsmenge, sondern beeinflusst sie indirekt über den Preis. Er wird daher nicht genau wissen, inwieweit er die angestrebte Emissionsmenge tatsächlich erreichen wird. Zu den unbekannten Faktoren zählen:

  • Inflation, die die Netto-Höhe der Steuer verringert,
  • die Preiselastizität der Marktteilnehmer, also das Ausmaß, in dem sie auf eine bestimmte Preisänderung reagieren,
  • Innovationen, die eine weniger emissionsintensive Produktion ermöglichen, oder auch
  • die Einführung neuer Produkte in den Markt, die neue, nicht vorhergesehene Belastungen auslösen.

Daher sehen einige Staaten in der Praxis eine Anpassung der Steuerhöhe vor. So haben die skandinavischen Länder die Höhe ihrer Steuer an die Inflation gekoppelt.[8]

Verringerung weiterer Umweltschäden

Mit der Verbrennung fossiler Energieträger gehen in der Regel Umweltschäden durch Emissionen weiterer Schadstoffe einher, zum Beispiel von Luftschadstoffen wie Rußpartikeln oder Schwefeldioxid. Indem die CO2-Steuer die Nutzung fossiler Energien verringert, verringert sie also auch weitere Umweltschäden. Hierbei handelt es sich vor allem um kurzfristige und regionale Wirkungen. Verschiedene Studien kommen auf teils erhebliche, weitere Umweltvorteile in Höhe zwei bis mehrere hundert US-Dollar pro vermiedene Tonne CO2.[9]

Wettbewerbswirkungen

Eine CO2-Steuer führt zu höheren Kosten emissionsintensiver Produktionsfaktoren. Dies hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Branchen innerhalb des Landes, wenn die Steuer nicht in allen Bereichen gleichermaßen erhoben wird, und im internationalen Wettbewerb. Unternehmen benötigen einige Zeit und Investitionen, ihre Produktion auf emissionsärmere Technologien und Güter umzustellen. Kurzfristig sind sie daher gegenüber von der Steuer weniger betroffenen Unternehmen im Nachteil, wenn sie höhere Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben können. Wettbewerbsnachteile könnten Unternehmen sogar veranlassen, ihre Produktion an Standorte mit niedrigeren Kosten zu verlagern. Inwieweit Unternehmen nicht nur kurz-, sondern auch langfristig im Nachteil sind, hängt davon ab, wie gut sich die Emissionsintensität der Produktion verringern lässt. Langfristig könnten zudem Wettbewerbsvorteile entstehen, wenn durch die Steuer entsprechende Innovationen und Effizienzsteigerungen ausgelöst werden (Porter-Hypothese).

Wettbewerbliche Nachteile können durch eine gezielte Verwendung der Steuereinnahmen (siehe #Verwendung der Einnahmen) oder Steuererleichterungen abgemildert werden, wobei letztere die Steuer weniger effektiv machen.

Weil die Steuer nur ein Faktor unter vielen ist, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst, ist ihre wettbewerbliche Wirkung nur schwer zu untersuchen. Erste Studien aus den 1990er Jahren deuteten darauf hin, dass Wettbewerbsnachteile eher unbedeutend waren. Sie fanden Hinweise, dass energieintensive Industrien, wie Ölraffinerien, Aluminiumherstellung und Zementwerke, teilweise Investitionen und Produktion verlagert haben. Zu etwaigen Wettbewerbsvorteilen entsprechend der Porter-Hypothese gab es zu diesem Zeitpunkt keine klaren Befunde.[10]

Innovationsanreize

Eine CO2-Steuer schafft Anreize für Umweltinnovationen, etwa verbrauchsärmere Prozesse und Güter oder verbesserte Nutzung regenerativer Energien.

Distributive Effekte

Besondere Aufmerksamkeit haben die distributiven Effekte von CO2-Steuern erhalten. Dabei betrachtet man die Wirkung der Steuer nach Steuerüberwälzung: Unternehmen werden versuchen, Kostensteigerungen an Kunden weiterzugeben. Wenn die Steuer nicht in ihrer gesamten Höhe an Verbraucher weitergegeben wird, hat sie Einfluss auf Unternehmensgewinne und Arbeitseinkommen. Weitergegebene Kosten führen zu höheren Ausgaben der Verbraucher oder Konsumverzicht.

  • Die Frage ist hier vor allem, inwieweit Haushalte in Relation zu ihrem Einkommen und Vermögen durch die Steuer ungleich belastet werden. Dabei sind neben höheren Preisen für Strom, Heizung und Fahrkosten auch Preisänderungen weiterer konsumierter Produkte zu berücksichtigen.
  • Auch die Vorteile einer CO2-Steuer können ungleich verteilt sein. Von der Verringerung weiterer, oft regionaler Umweltschäden, etwa besserer Luftqualität, profitieren vor allem die betroffenen örtlichen Bevölkerungsgruppen.
  • Haushalte können zudem unterschiedlich von der Verwendung der Steuereinnahmen profitieren.

Insgesamt wirken CO2-Steuern eher regressiv. Das heißt, Haushalte mit geringem Einkommen werden verhältnismäßig stärker belastet. Dies liegt vor allem daran, dass sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Heizenergie und Strom ausgeben. Nicht alle Studien kommen jedoch zu diesem Ergebnis, einzelne Fallstudien ergaben proportionale Belastung, also keine Umverteilungswirkung, oder eine leicht progressive Wirkung, also eine verhältnismäßig höhere Belastung wohlhabender Haushalte. Eine leicht progressive Wirkung, jedenfalls in der Europäischen Union, scheint es im Verkehrssektor zu geben. Über eine gezielte Verwendung der Steuereinnahmen, zum Beispiel in Form von Steuer- und Abgabenerleichterungen, von denen vor allem einkommensschwächere Haushalte profitieren, kann der Staat regressive Wirkungen der Steuer korrigieren. Alternativ kann er Heizungsenergie und Haushaltsstrom bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer ausnehmen oder hierfür einen geringeren Steuersatz festlegen.[11] In der Schweiz werden die CO2-Lenkungsabgaben pro Kopf rückverteilt.[12]

Verwendung der Einnahmen

Steuerreform: Mit Einnahmen aus einer CO2-Steuer können andere, verzerrende Steuern verringert werden, zum Beispiel Lohnsteuern oder Sozialabgaben. Werden die gesamten erwarteten Einnahmen für diesen Zweck vorgesehen, so spricht man von einer aufkommensneutralen Steuer. Die Doppelte-Dividenden-Hypothese besagt, dass die Steuer durch solche weiteren ökonomischen Vorteile, etwa höhere Beschäftigungszahlen, kostenneutral sein kann.

Finanzierung von Umweltprogrammen: Steuereinnahmen können zweckgebunden für Forschung, Entwicklung und den Einsatz regenerativer Energien oder sparsamerer Produkte verwendet werden. In diesem Fall können sie weitere Emissionsreduzierungen oder die Verringerung weiterer Umweltschäden auslösen.

Kompensationsmaßnahmen: Sie können dazu dienen, distributive Effekte oder Wettbewerbseffekte der CO2-Steuer zu mildern, zum Beispiel durch Steuererleichterungen an anderer Stelle oder Subventionen.

Verbuchung im Gesamthaushalt: Sie können als Einnahmen im Staatshaushalt verbucht werden, ohne dass sie für bestimmte Zwecke reserviert sind. Der Staat erzielt einfach höhere Einnahmen.

CO2-Steuer nach Ländern

Laut Weltbank hatten bis 2015 insgesamt 18 Länder Varianten einer CO2-Steuer eingeführt oder deren Einführung fest vorgesehen.[13]

Australien

Unter Premierministerin Julia Gillard wurde 2012 eine Carbon tax eingeführt. Zuständig ist das Department of Climate Change and Energy Efficiency. Mehr als 50 % der Einnahmen sollen die Belastung von Haushalten und stark betroffenen Firmen reduzieren. Der Steuersatz lag anfänglich bei 23 AU$ pro Tonne CO2 (knapp 24 US$) und steigt jährlich um 2,5 %. Ab Juli 2015 sollte ein Emissionshandelssystem die Steuer ablösen.[14] Die in der Parlamentswahl in Australien 2013 neu gewählte Regierung unter Premierminister Tony Abbott schaffte die Steuer im Juli 2014 wieder ab.[15]

Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit keine CO2-Steuer. Citizens Climate Lobby Germany, CCL Germany[16], sowie CO2-Abgabe e.V.[17] fordern eine verbindliche nationale Abgabe auf alle Treibhausgase über den Europäischen Emissionshandel hinaus. CO2-Abgabe e.V fordert eine Abgabe von 40 Euro pro Tonne ausgestoßenem Treibhausgas, CCL Germany einen Betrag von mindestens 20 Euro je Tonne CO2. Beide verlangen der Abgabebetrag solle dynamisch über die Jahre steigen. CCL Germany fordert 100€ je Tonne CO2 im Jahr 2030.[18] Im Gegensatz zu anderen Konzepten, sieht das Konzept von CCL Germany eine vollständige und gleichmäßige Rückerstattung der Einnahmen aus der Steuer vor.[19] Durch die CO2-Abgabe soll ein größerer Anreiz entstehen, in klimaschonende Technologien zu investieren.[20][21][22] Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie setzt sich für eine CO2-Steuer ein und hat dazu eine Studie erstellen lassen und veröffentlicht.[23]

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2017 zur Kernbrennstoffsteuer hat der Einführung einer CO2-Steuer als Verbrauchssteuer in Deutschland hohe rechtliche Hürden entgegen gestellt.[24] Die Ausgestaltung als Steuer auf Kohle, Erdgas und Erdöl, so genannte Energiesteuer ist aber zulässig[25].

Europäische Union

In der Europäischen Union ist der EU-Emissionshandel, der ca. 45 % der Emissionen erfasst, Kerninstrument für das Erreichen der europäischen Emissionsminderungsziele. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht ausdrücklich die Möglichkeit ergänzender nationaler Steuern vor.[24]

Für Steuern auf Brennstoffe und Strom ist die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003[26] als Rahmengesetzgebung die Rechtsgrundlage für Energiesteuern, wie der Kerosinsteuer, in den jeweiligen Nationalstaaten. In ihr werden auch Mindeststeuersätze sowie Steuerbefreiungen festgelegt.

Die Richtlinie differenziert nicht nach der Klimaschädlichkeit von Energieerzeugnissen, bietet aber Mitgliedsstaaten Spielraum für die weitere Staffelung der Steuern auch anhand von CO2-Intensitäten.[24] Reine CO2-Steuern, die sich ausschließlich am Kohlenstoffgehalt orientieren, gehören hingegen nicht zu den durch EU-Richtlinien harmonisierten Steuern.[27] Der Verbrauch von Energie ist laut EU für 79 % der Treibhausgasemissionen insgesamt verantwortlich. Deshalb haben sich im Rahmen der Strategie Europa 2020 die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Ziele für Energieeffizienz festzulegen. Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte, einen Rahmen für die CO2-Besteuerung auf dem Binnenmarkt zu schaffen. Dieser Versuch scheiterte 2015, wie zuvor andere Versuche, EU-weit Energiesteuern anhand der CO2-intensität auszurichten.[24]

Frankreich

Seit 2014 enthält die französische Steuer auf Kraftstoffe und Heiz-Brennstoffe, die Taxe intérieure de consommation sur les produits énergétiques (TICPE), einen zum Kohlenstoffgehalt proportionalen Anteil, den „Klima-Energiebeitrag“ (contribution climat énergie (CCE)), 2014 betrug er sieben Euro pro Tonne CO2. Dort wurde der fixe, vom Kohlenstoffgehalt unabhängige Teil der Steuer in gleicher Höhe abgesenkt, sodass die Steuerhöhe 2014 insgesamt unverändert blieb. In den Folgejahren sollte der CCE ohne weiteren Ausgleich auf 14,50 Euro (2015) und 22 Euro (2016) pro Tonne CO2 steigen. Mit den Einnahmen will die französische Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.[28][29]

Großbritannien

Großbritannien hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 den Kohlenstoffdioxidausstoß gegenüber 1990 um 80 % zu reduzieren. Zudem soll bis in die 2030er Jahre der Elektrizitätssektor dekarbonisiert, d. h. weitgehend CO2-frei werden.[30] Um die Umstellung zu fördern, wird auf die Produktion von Kohlendioxid ein Mindestpreis von £18.08/Tonne (21,57 Euro/Tonne) erhoben. Dieser Mindestpreis wird zusätzlich zu den sich aus dem EU-Emissionshandel ergebenden Kosten berechnet und soll unter den aktuellen Marktbedingungen hoch genug sein, um einen Umstieg von emissionsintensiven Kohle- auf weniger emissionsstarke Gaskraftwerke zu bewirken.[31]

Kanada (British Columbia)

In der kanadischen Provinz British Columbia (BC) wurde im Juli 2008 eine Carbon tax in Höhe von 10 C$ pro Tonne CO2-Äquivalent auf fossile Brennstoffe eingeführt, deren Aufkommen zur Reduzierung anderer Steuern verwendet werden sollte und damit aufkommensneutral sein sollte. Der Steuersatz wurde allmählich auf 30 C$ im Jahr 2012 gesteigert.

Seit Einführung der Steuer ist der pro-Kopf-Verbrauch dieser Brennstoffe um 17,4 % in BC zurückgegangen, während er im übrigen Kanda um 1,5 % gestiegen ist. Das Bruttoinlandsprodukt ist im gleichen Zeitraum so wie im übrigen Kanada gestiegen. Durch die CO2-Steuer konnte die Einkommensteuer in BC verringert werden, sie war 2012 die niedrigste verglichen mit anderen kanadischen Provinzen. Eine Studie aus dem Jahr 2013 kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass es sich um eine sehr effektive Maßnahme handelt, die wirksam den Verbrauch fossiler Brennstoffe verringert hat ohne dass ein negativer Effekt auf die Gesamtwirtschaft zu verzeichnen war.[32] Umfragen zufolge befürwortet eine zunehmende Zahl der Einwohner von British Columbia die CO2-Steuer, im Jahr 2012 zählten knapp zwei Drittel der Befragten zu den Befürwortern.[33]

Im Oktober 2016 hat die kanadische Bundesregierung den „Pan-Canadian Framework on Clean Growth and Climate Change (PCF)“ verabschiedet. Dieser Plan zwingt die Provinzen entweder ein Cap-and-Trade-System auf CO2-Emissionen bis Januar 2019 einzuführen oder die bundesweite Federal Carbon Tax, analog zu dem Modell der Carbon Tax in der Provinz British Columbia, umzusetzen. Bis Januar 2018 hatten Alberta und British Columbia eine Carbon Tax eingeführt und Quebec und Ontaria ein Trade-and-Cap-System.[34] Die Federal Carbon Tax sieht im Jahr 2019 eine Abgabe von 20 Can$ je t CO2 vor. Danach steigt die Abgabe jährlich um 10 Can$, bis sie im Jahr 2022 50$ errreicht.[35]

Mexiko

Mexiko erhebt seit 2014 eine Steuer auf im Land produzierte und importierte fossile Brennstoffe. Besteuert werden die Kohlenstoffemissionen, die der Brennstoff im Vergleich zu Erdgas zusätzlich verursacht. Demzufolge wird Erdgas nicht besteuert. Die Höhe der Steuer ist auf 3 % des Verkaufspreises begrenzt. Unternehmen können die Steuer nicht nur monetär, sondern auch mit Zertifikaten aus mexikanischen Clean Development-Mechanismen bezahlen. Pro Tonne CO2 liegt die Steuer zwischen einem und vier US$, je nach Brennstoff. Die Steuer umfasst ca. 40 % der mexikanischen CO2-Emissionen.[36]

Schweden

Im Jahr 1991 wurde in Schweden eine CO2-Steuer eingeführt. Mit Einführung dieser Steuer wurden die schon länger erhobenen Energiesteuern halbiert. Die Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Staatshaushalt. Der Steuertarif stieg von anfänglich 27 Euro pro Tonne CO2 bis auf 110 Euro im Jahr 2010. Schweden hat von allen OECD-Staaten den mit Abstand höchsten impliziten Steuersatz auf CO2.[37][38]

Verschiedene Wirtschaftsbereiche werden sehr unterschiedlich durch CO2- und Energiesteuern belastet. Besonders hoch besteuert werden der private Konsum, Groß- und Einzelhandel, der öffentliche Sektor und Dienstleistungen. Verschiedene Industriezweige, die im internationalen Wettbewerb stehen, zahlen hingegen erheblich geringere Steuersätze, im Jahr 2010 waren es etwa 21 % des vollen CO2-Steuersatzes. Dieser Anteil soll bis 2015 auf 60 % ansteigen. Im Jahr 2005 wurden für manche Branchen weitere Ausnahmen vorgesehen, um eine Doppelbelastung durch den in diesem Jahr eingeführten EU-Emissionshandel zu vermeiden.[38]

Zwischen 1990 und 2008 sanken die Treibhausgasemissionen um knapp 12 %. Inwieweit sich dies auf die CO2-Steuer oder andere Instrumente, wie Emissionshandel und Energiesteuern, zurückführen lässt, ist schwer zu ermitteln, Schätzungen liegen bei 0,2 % bis 3,5 %.[38] Im gleichen Zeitraum verdoppelte sich das Bruttonationalprodukt. Schweden wird als ein Beispiel angesehen, wie sich die Reduktion von Treibhausgasemissionen und Wirtschaftswachstum vereinbaren lassen.[39][38][40]

Schweiz

Die CO2-Abgabe in der Schweiz ist eine Lenkungsabgabe auf Brennstoffe, es wird eine Erweiterung auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel erwogen. Der Staat zahlt die Einnahmen aus der Abgabe über die Krankenversicherung an die Bürger zurück.[41]

Slowenien

Slowenien hat – neben Estland – bereits seit 2002 die umfassendste CO2-Gesetzgebung in der EU: Die Uredba o okoljski dajatvi za onesna-ževanje zraka z emisijo ogljikovega dioksida („Verordnung über die Umweltabgabe für die Luftverschmutzung durch Kohlendioxid-Emissionen“) vom 17. Oktober 2002, in der Revision C 44/2004 vom 1. Mai 2005, enthält Bestimmungen über Emissionen von CO2, NOX und SO2,[42] ist also eigentlich eine umfangreiche Luftverschmutzungssteuer im weiteren Sinne.

Vergleich mit anderen Instrumenten der Klimapolitik

Auflagen und Verbote

Die Politik kann direkt über Auflagen Emissionsquellen regulieren. Hierzu gehören Abgasnormen, die unter anderem Grenzwerte für CO2-Emissionen für Kraftfahrzeuge festlegen, und sich beispielsweise auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken. Hersteller sind gezwungen, Vorgaben zu erreichen, auch wenn sie zu gleichen Kosten an anderer Stelle eine höhere Emissionsreduktion erreichen könnten. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz wie die CO2-Steuer lässt Marktakteuren diesen Spielraum, man verspricht sich von ihr niedrigere Vermeidungskosten im Vergleich zu einer Auflagenpolitik.

Emissionshandel

In internationalen Vereinbarungen ist es bislang der Emissionsrechtehandel, der als marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik eingesetzt wird. Es wird hierbei eine Höchstmenge an Emissionen festgelegt. Teilnehmer müssen Emissionsrechte erwerben, um Treibhausgase emittieren zu dürfen. Die Rechte sind handelbar. Hierbei ist also eine Höchstmenge an Emissionen vorgegeben, während der Preis variabel ist, man spricht vom mengenbasierten Ansatz. Im Gegensatz hierzu legt bei einer CO2-Steuern die Politik einen Preis fest, während die Emissionsmenge schwanken kann, es handelt sich also um einen preisbasierten Ansatz (Standard-Preis-Ansatz).

Die beiden Instrumente unterscheiden sich in ihrer Wirkung, wenn Preis oder Menge nicht genau auf das Niveau gesetzt werden kann, bei dem die Vermeidungskosten genau durch die vermiedenen Schäden aufgewogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schäden und Vermeidungskosten nicht genau bekannt sind. Die Schäden der globalen Erwärmung steigen mit der emittierten Menge an Treibhausgasen kurzfristig wahrscheinlich eher langsam, während die Vermeidungskosten stark steigen. Eine nicht in der optimalen Höhe gesetzte CO2-Steuer wird in diesem Fall das Ziel wahrscheinlich nur wenig verfehlen, während eine nicht optimal festgelegte Emissionsmenge es stark verfehlen und damit kurzfristig höhere volkswirtschaftliche Verluste nach sich zieht. Langfristig dagegen ist durch Innovationen eher mit relativ langsam steigenden Vermeidungskosten und überproportional steigenden Schäden zu rechnen. In diesem Fall verfehlt eine festgelegte, handelbare Emissionsmenge wahrscheinlich das Ziel weniger stark und kommt dem langfristigen volkswirtschaftlichen Optimum näher. Emissionshandel und Steuern können sich ergänzende Instrumente der Klimapolitik sein.[43]

Im Annex B des Kyoto-Protokolls genannte Staaten haben sich verpflichtet, am internationalen Emissionshandel teilzunehmen und bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Das Instrument des internationalen Emissionshandels kann durch nationale Instrumente ergänzt werden, um bestimmte Reduktionsverpflichtungen einzuhalten. Die CO2-Steuer kann die Rolle eines solchen nationalen Instrumentes übernehmen und zum Beispiel in Branchen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, Reduktionen bewirken. So belegt zum Beispiel Frankreich ab 2014 die nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Kfz-Kraftstoffe und Heizbrennstoffe mit einem „Klima-Energiebeitrag“.

Rezeption

Für Schwellen- bzw. Entwicklungsländer kann die Gestaltung einer CO2-Steuer besondere Schwierigkeiten aufwerfen: Sie haben eher mit ineffektiven Institutionen zur Steuererhebung zu kämpfen.[4] Zudem sind arme Haushalte oft nur in informellen Wirtschaftssektoren aktiv und werden von Sozialprogrammen unter Umständen nicht erfasst. So können Kompensationsmaßnahmen, die regressive Effekte einer CO2-Steuer für arme Haushalte minderten, hier besonders schwierig sein.

Siehe auch

  • Kohlesteuer, Mineralölsteuer
  • Fee and dividend stellt als Abgabe auf kohlenstoffbasierte Energieträger eine Alternative zu einer Besteuerung dar. Die Einnahmen aus der Abgabe würden vom Staat zu gleichen Teilen als Dividende an alle Bürger ausgezahlt.

Literatur

  • Andrea Baranzini, José Goldemberg, Stefan Speck: A future for carbon taxes. In: Ecological Economics. Band 32, 2000, Survey, S. 395–412, doi:10.1016/S0921-8009(99)00122-6.
  • Nicholas Stern: The Economics of Climate Change. Cambridge Univ. Press, 2007, ISBN 978-0-521-70080-1, The Stern Review, S. 351–367.
  • Jenny Sumner, Lori Bird, Hillary Smith: Carbon Taxes: A Review of Experience and Policy Design Considerations. Hrsg.: National Renewable Energy Laboratory [NREL]. NREL/TP-6A2-47312, Dezember 2009 (nrel.gov [PDF]).

Einzelnachweise

  1. a b Andrea Baranzini, José Goldemberg, Stefan Speck: A future for carbon taxes. In: Ecological Economics. Band 32, 2000, Survey, S. 395–412, doi:10.1016/S0921-8009(99)00122-6.
  2. World Bank: Putting a Price on Carbon with a Tax.
  3. Ottmar Edenhofer, Susanne Kadner, Jan Minx: Ist das Zwei-Grad-Ziel wünschenswert und ist es noch erreichtbar? Der Beitrag der Wissenschaft zu einer politischen Debatte. In: Jochem Marotzke, Martin Stratmann (Hrsg.): Die Zukunft des Klimas. Neue Erkenntnisse, neue Herausforderungen. Ein Report der Max-Planck-Gesellschaft. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-66968-2, S. 69–92, hier S. 88f.
  4. a b c Charles D. Kolstad, Michael Tolman: The Economics of Climate Policy. In: K.-G. Mäler, J. R. Vincent (Hrsg.): Handbook of Environmental Economics. Band 3. Elsevier B.V., 2005, Kap. 30, doi:10.1016/S1574-0099(05)03030-5.
  5. a b Donald B. Marron und Eric J. Toder: Tax Policy Issues in Designing a Carbon Tax. In: American Economic Review. Band 105, Nr. 5, Mai 2014, S. 563–564, doi:10.1257/aer.104.5.563 (taxpolicycenter.org [PDF]).
  6. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, Tabelle 1
  7. Dana Ruddigkeit: Border Tax Adjustment an der Schnittstelle von Welthandelsrecht und Klimaschutz vor dem Hintergrund des Europäischen Emissionszertifikatehandels. In: Christian Tietje und Gerhard Kraft (Hrsg.): Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht. Heft 89, 2009, ISBN 978-3-86829-151-3 (telc.jura.uni-halle.de [PDF]).
  8. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, S. 406–407.
  9. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, S. 405–406.
  10. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, Kapitel 3
  11. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, Kapitel 4
  12. Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2017. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/www.bafu.admin.ch Rückverteilung der CO2-Abgabe, BAFU, 7. Januar 2013, abgerufen 22. September 2013.
  13. Weltbank und Ecofys (Hrsg.): Carbon Pricing Watch 2016. 2016, S. 4 (worldbank.org [PDF; 1,3 MB]).
  14. Tom H. Tietenberg: Reflections—Carbon Pricing in Practice. In: Reviews of Environmental Economics and Policy. 2013, doi:10.1093/reep/ret008.
  15. Till Fähnders: Volle Kraft zurück Australien schafft Klimasteuer ab. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 17. Juli 2014 (faz.net).
  16. Bürgerlobby Klimaschutz - Citizens' Climate Lobby Germany e.V. | Politischer Wille für eine lebensfreundliche Welt. Abgerufen am 22. September 2018 (deutsch).
  17. - CO2 Abgabe e.V. - CO2-Preis auf Treibhausgase. Abgerufen am 22. September 2018 (deutsch).
  18. FAQ | Bürgerlobby Klimaschutz - Citizens' Climate Lobby Germany e.V. Abgerufen am 22. September 2018 (deutsch).
  19. Klimaschutz im Stile Robin Hoods. In: klimaretter.info. (klimaretter.info [abgerufen am 22. September 2018]).
  20. badische-zeitung.de, Kurz gemeldet, 28. März 2017: Initiative gründet sich (2. April 2017)
  21. co2abgabe.de (2. April 2017)
  22. badische-zeitung.de, Wirtschaft, 17. März 2017: Südbadener fordern eine CO2-Abgabe (2. April 2017)
  23. Mit nationaler CO2-Steuer lassen sich Klimaschutzziele erreichen, Mitteilung des BEE vom 11.7.2017, abgerufen am 5. September 2017.
  24. a b c d Hartmut Kahl und Lea Simmel: Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume einer CO2-Bepreisung in Deutschland. In: Stiftung Umweltenergierecht (Hrsg.): Würzburger Studien zum Umweltenergierecht. Nr. 6, Oktober 2017, ISSN 2365-7138 (stiftung-umweltenergierecht.de [PDF]).
  25. Der Staat darf keine Steuern erfinden. In: Verfassungsblog. (verfassungsblog.de [abgerufen am 26. September 2018]).
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