Wikipedia Diskussion:Umfragen/Benutzersperrverfahren
Anlaß der Umfrage
Stellungnahme. -- Uwe Martens (Diskussion) 20:09, 15. Sep. 2018 (CEST)
Info: Anlaß der Umfrage war das BSV gegen Dschungelfan und meine dortige- Sieht etwas peinlich aus. Möchtest du das ganze lassen? --Kenny McFly (Diskussion) 20:56, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Nein, er möchte sein Bild vom welt- und community-fremden Wikijuristen, der alles besser weiß, aber von niemandem mehr für voll genommen wird, engültig in Stein meißeln. --Felix frag 21:02, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Wieso? Egal, in welche Richtung die Umfrage ausgeht, wird das Ergebnis repräsentativ sein für nachfolgende Maßnahmen. Was übriges mittlerweile sogar die Umgestaltung der Umfrage durch IPs betrifft, so muß ich sagen, daß ich das einigermaßen belustigend finde! Aber sei's drum, vielleicht sollte man die Regeln für Umfragen auch mal überarbeiten. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:04, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Sollte man überhaupt nicht die ganze Wikipedia überarbeiten? Da gibt es noch eine Menge zu tun in Form von Umfragen, Meinungsbildern usw. Für Beschäftigung scheint gesorgt. -- Nicola - kölsche Europäerin 21:28, 15. Sep. 2018 (CEST)
Dauer der Umfrage
Jede Umfrage sollte zeitlich begrenzt werden, damit der Zeitpunkt der Auswertung nicht willkürlich vom Initiator bestimmt werden kann. Ich würde eine Dauer von 14 Tagen vorschlagen. --Count Count (Diskussion) 21:14, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Unendlich wäre auch nicht schlecht. -- Nicola - kölsche Europäerin 21:17, 15. Sep. 2018 (CEST)
- hier will der Initiator das nicht ... --Riepichiep (Diskussion) 21:19, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Sofern das Ergebnis nach angemessener Laufzeit eindeutig ist, kann es meiner Meinung nach jeder auswerten. Ein Kompromiß wäre es, die Sache dauerhaft offen zu lassen und eine Zwischenauswertung vorzunehmen. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:20, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Es kann bereits jetzt ausgewertet werden: nach bereits nichtmal zwei Stunden ist das Ergebnis eineindeutig ;) --ɱ 21:45, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Eine Umfrage wird dann repräsentativ sein, wenn die Community ausreichend Zeit hatte, die Umfrage überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wie viele User für gewöhnlich an Umfragen teilnehmen, kann man ja letzteren entnehmen. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:52, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Das nennt man Willkür. -- Nicola - kölsche Europäerin 21:59, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Eine Umfrage wird dann repräsentativ sein, wenn die Community ausreichend Zeit hatte, die Umfrage überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wie viele User für gewöhnlich an Umfragen teilnehmen, kann man ja letzteren entnehmen. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:52, 15. Sep. 2018 (CEST)
- Es kann bereits jetzt ausgewertet werden: nach bereits nichtmal zwei Stunden ist das Ergebnis eineindeutig ;) --ɱ 21:45, 15. Sep. 2018 (CEST)
Ja. Aber schon - Sofern das Ergebnis nach angemessener Laufzeit eindeutig ist, kann es meiner Meinung nach jeder auswerten. Ein Kompromiß wäre es, die Sache dauerhaft offen zu lassen und eine Zwischenauswertung vorzunehmen. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:20, 15. Sep. 2018 (CEST)
Ankündigung der Umfrage
Wo hat unser vorzügliche Wikilawyer eigentlich diese Umfrage eingetragen, damit die überhaupt gesehen wird? Hat er mal wieder die simpelsten Dine im Wikiversum nicht auf die Reihe bekommen? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 00:13, 16. Sep. 2018 (CEST)
- Service: Aktuelle Umfragen -- Uwe Martens (Diskussion) 00:48, 16. Sep. 2018 (CEST)
- Service: Vorlage:Beteiligen. Wann hättest Du Oberchecker das da reingeschrieben? Inzwischen, vor ca. 1,5h, hat jemand anders Dein Unvermögen ausgebügelt und sie dort eingetragen, Du scheinst Dich ja nicht die Bohne mit den Gepflogenheiten der deWP auszukennen, was auch der umseitige Unsinn eindeutig nachweist. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:21, 16. Sep. 2018 (CEST)
Begründung des Contras
Ich möchte mich hier nicht in abwertender Weise über den Initiator der Umfrage äußern, weil ich das als anmaßend und respektlos empfinde. Dennoch ist diese Umfrage meines Erachtens wenig sinnvoll. Und ich versuche wenigstens, es nachvollziehbar zu begründen. --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 01:31, 16. Sep. 2018 (CEST)
- Punkt 1 der Liste ist ja irgendwie bei jedem BSV gegeben, oder nicht? Warum sollte man ein BSV initiieren, wenn man nicht selbst vom zu Sperrenden betroffen wäre? Wie kann bei einem BSV kein Konflikt vorliegen, an dem der Initiator gescheitert ist? Nochmal die Frage: Warum sollte man ein BSV anstreben, wenn man eine zufriedenstellende Lösung außerhalb gefunden hat? Das würde doch gar keinen Sinn machen.
- Punkt 2: Warum sollte man Administratoren vom Anlegen einer BSV ausschließen sollen? Der Grundsatz in Wikipedia ist Gehe von guten Absichten aus, weshalb ein Admin wohl nicht direkt bei jeder Kleinigkeit unbeschränkt sperrt, gerade bei Autoren, die schon bekannter und auch länger dabei sind. Und wenn man einen Autor zehnmal sperrt, irgendwann ist es zu viel. Irgendwann ist der Admin wirklich befangen. Gerade dann ist doch ein BSV ein gutes Mittel.
- Punkt 3: Was soll ein BSV denn anderes als Ultima Ratio sein? Das ergibt sich doch aus dem Wesen dieses Mittels. Und wie soll man eine fehlgeschlagene VM belegen? Was soll das sein? Ist ziemlich schwammig formuliert.
- Punkt 4: Das ist doch selbstverständlich, dass man keine unsubstantieren Vorwürfe raushaut und Difflinks benützt; doch muss nicht jedem Vorwurf eine VM vorausgegangen sein. Man muss nicht alles melden, was andere Autoren falsch machen. Oft sind sie aber auch nicht an Lösungen interessiert.
- Danke für die Ausführungen, die ich wie folgt erwidere:
- Punkt 1 soll in erster Linie verhindern, daß sich hier Antragsteller zur gegenseitigen Unterstützung "zusammenrotten", die für sich allein genommen mit dem Konflikt/dem Betroffenen gar nichts zu tun hatten, um so ein BSV gewissermaßen an den Haaren herbeizuziehen. Bei dem anlaßgebenden BSV war nicht dargelegt, inwiefern die Unterstützer von dem Konflikt betroffen waren. Das BSV wäre mit Regelvorschlag 1 vielleicht nicht um einen vorherigen Vermittlungsausschuß umhingekommen.
- Punkt 2 schließt nicht grundsätzlich alle Admins aus, sondern lediglich den Admin, der den Betroffenen zuletzt gesperrt hatte. Der Regelentwurf soll verhindern, daß ein Admin dem Betroffenen eins über den alternativen Weg des BSV auswischen will, weil z.B. die durch ihn zuvor verhängte Sperre nicht die gewünschte Wirkung erzielt oder sich der Betroffene nach Ablauf der Sperre mit einer AWW-Stimme oder einem AP (= Beschwerde) "revanchiert" hat (Stichpunkt Verbot der Doppelbestrafung). Im anlaßgebenden Fall hatte Kenny McFly den Betroffenen am 1. September 2018 um 22:10 Uhr für drei Tage gesperrt, am 12. September 2018 um 23:55 Uhr, also eine Woche nach Ablauf der regulären Sperre, hat er das BSV initiiert.
- Punkt 3 soll ein BSV auf wiederholte Fälle unterhalb der administrativen Eingriffsschwelle begrenzen, dem eine VM vorausgegangen sein muß, die von einem Admin abschlägig beschieden wurde (= fehlgeschlagene VM). Dies soll verhindern, daß das BSV initiiert wird, ehe das Problem "auf dem kleinen Dienstweg" wenigstens versuchsweise gelöst wurde. Im anlaßgebenden Fall war keinerlei derartiger vorheriger Lösungsversuch durch die Initiatoren dargelegt. Die einzige Begründung zur Initiierung des BSV nach der abgelaufenen regulären Benutzersperre war: "Direkt nach Ablauf dieser Sperre legt er weiter Personenkategorien an". Ob dieses Anlegen der Personenkategorien ein sperrwürdiges Fehlverhalten darstellt, kann nicht festgestellt werden, da keine administrative Entscheidung diesbezüglich vorliegt. Vielmehr (bzw. umso mehr) ist die Initiierung eines BSV durch den vorher in gleicher Sache sperrenden Admins als Fortführung der administrativen Tätigkeit zu verstehen (Punkt 2).
- Punkt 4 soll eben verhindern, daß weitere Vorwürfe angeführt werden, über die keine administrativen Entscheidungen hinsichtlich der Schwere des behaupteten Fehlverhaltens vorliegen. Eine administrative Entscheidung über eine VM kann z.B. im einfachsten Fall eine Ermahnung des Betroffenen sein. Mehrere administrative Ermahnungen können in der Summe ein BSV rechtfertigen. Die administrative Entscheidung kann aber auch lauten: "Kein Fehlverhalten erkennbar". Eine Summierung von Vorwürfen, die bei administrativer Überprüfung "kein Fehlverhalten" ergeben haben, ist dann im BSV auch als solche eindeutig erkennbar. Damit soll verhindert werden, daß das BSV in eine willkürliche Art Lynch- und Selbstjustiz einer sich geschlossen zusammenrottenden Community ausufert. Im anlaßgebenden Fall wurde ein 7 DIN-A4-Seiten langes Pamphlet verfaßt, ohne daß der Abstimmende im Einzelnen jemals in der Lage wäre, sämtliche Vorwürfe auf Sperrwürdigkeit zu prüfen. Die Stimmen können also auch als reine Animosität gegenüber dem Betroffenen aufgefaßt werden, da/obwohl Diff-Links oder gar administrative Entscheidungen im behaupteten Umfang der Verfehlungen gar nicht dargetan sind.
- Mal wieder so einer der das Wahlvolk für zu blöd zum wählen hält und daher die Wahl abschaffen will? Liest sich jedenfalls so. Berihert ♦ (Disk.) 05:33, 16. Sep. 2018 (CEST)