Ingenieur

Berufsbezeichnung für wissenschaftlich ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet
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Ingenieur (Abk.: Ing.) ist die Berufsbezeichnung für Absolventen der Ingenieurwissenschaften. Sie sind wissenschaftlich ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet (Techniker). Der Begriff "Ingenieur" geht auf Sebastien le Pestre de Vauban zurück, dem Festungsbaumeister (Chef du Genie) von Ludwig XIV..

Die bekanntesten Fachrichtungen für Ingenieure sind das Bauingenieurwesen, der Maschinenbau, das Chemieingenieurwesen, die Verfahrenstechnik und die Elektrotechnik. Es gibt jedoch auch weniger technische Fachrichtungen wie das Agraringenieurwesen.

Deutschland

Die Ausbildung zum Ingenieur und die Berufsausübung ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Ingenieure werden an Technischen Hochschulen, Techn. Universitäten und Fachhochschulen ausgebildet. Die Verwendung der Bezeichnung 'Ingenieur' ist durch Landesgesetze (meist mit 'Ingenieurgesetz' benannt) geregelt und nur bestimmten Personen erlaubt. Beispielsweise dürfen Absolventen der früheren Ingenieurschulen, Ingenieurakademien oder Polytechnischen Schulen die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Dabei existiert noch ein Bestandsschutz für Personen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetze die Bezeichnung Ingenieur führten. Dies war auch notwendig, da die Bezeichnung Ingenieur teilweise als Rangbezeichnung in den Unternehmen verwendet wurde bzw. als Quasiamtsbezeichnung der "Fabrikbeamten" geführt wurde.

Hochschulabsolventen wird der akademische Grad Diplom-Ingenieur verliehen (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)). Absolventen von Berufsakademien wird der Titel Dipl.-Ing.(BA) als staatliche Bezeichnung verliehen.

Österreich

In Österreich ist die Bezeichnung Ingenieur eine Standesbezeichnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verliehen wird.

Voraussetzung ist die Matura einer österreichischen Höheren Technischen Lehranstalt oder einer höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schule, sowie eine dreijährige einschlägige fachliche Tätigkeit in dem Fachgebiet, wo die Matura abgelegt wurde. Wenn man keine Matura absolviert hat, aber trotzdem gleichwertige Kenntnisse nachweisen kann, so kann man die Standesbezeichnung nach acht Jahren Praxis erreichen.

Zusätzlich gibt es aber auch den Diplom-HTL-Ingenieur, der sechs Jahre Praxis, sowie eine Fachbereichsarbeit und eine Prüfung ablegen muss. Diese Bezeichnung wurde eingeführt, da der einfache Ingenieur nicht EU-weit anerkannt wird.

Daneben existiert ebenso in Österreich der Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, dem aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines technischen Studiengangs durch das Bestehen der 1. und 2. Diplomprüfung der akademische Grad Diplom-Ingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)) verliehen wird.


Siehe auch: Liste bedeutender Ingenieure