Mordfall Mia V.

Mord am 27. Dezember 2017 in Kandel (Rheinland-Pfalz)
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Im Mordfall Mia V. erstach am 27. Dezember 2017 in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein im Vorjahr als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereister Afghane seine 15-jährige Ex-Freundin.[1] Der Täter wurde wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.[2]

Tathergang

Am Nachmittag des 27. Dezember 2017 begegneten sich der Täter und das spätere Tatopfer laut Staatsanwaltschaft zunächst am Bahnhof; danach folgte der Täter dem Opfer in einen Supermarkt, wo er ein etwa 20 Zentimeter langes Brotmesser erwarb.[3] Er verfolgte das Opfer weiter in einen Drogeriemarkt, wo er ihm gegen 15:20 Uhr[4] ohne Vorwarnung das Messer mehrmals in den Oberkörper stach.[5] Laut dem Obduktionsergebnis traf einer der Messerstiche das Herz und war tödlich.[6] Der Täter wurde von Mitarbeitern und Kunden im Laden festgehalten. Er wurde zunächst wegen Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen;[7] am 16. Januar teilte die Staatsanwaltschaft Landau mit, dass sie die Tat wegen der heimtückischen Begehungsweise als Mord werte.[8]

Hintergrund

Abdul D. und das Opfer sollen über mehrere Monate ein Paar gewesen sein, ehe sich das Mädchen Anfang Dezember 2017 vom späteren Täter getrennt habe. Dieser habe dem Mädchen nachgestellt, es bedrängt und telefonisch und über soziale Netzwerke bedroht. Er habe Nacktbilder von ihr veröffentlicht[9] und gedroht, ihr aufzulauern.[10] Das Mädchen erstattete bei der Polizeiinspektion Wörth am 15. Dezember Strafanzeige wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung; ebenso ihr Vater am 17. Dezember, worauf die Polizei eine telefonische Gefährderansprache vornahm.[11] Am 18. Dezember wurde Abdul D. von zwei Polizeibeamten persönlich in der Integrierten Gesamtschule Kandel aufgesucht und im Beisein von zwei seiner Betreuerinnen verwarnt. Die Polizei informierte den behördlichen Vormund über die Strafanzeigen.[12] Das Jugendamt dementierte, über die Bedrohung des Mädchens informiert worden zu sein.[13] Die Polizei verwies darauf, dass die am 18. und 19. Dezember 2017 mit dem Vormund des Täters geführten Telefongespräche dokumentiert seien.[14] Am Morgen des Tattages war der Täter von Polizeibeamten nochmals in Neustadt besucht und vorgeladen worden, nachdem er schriftlichen Vorladungen zuvor mehrfach nicht nachgekommen war.[7][15][16][17]

Abdul D.

Abdul D. gab an, die afghanische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Er kam im April 2016 nach Deutschland.[1][18] Er beantragte Asyl und wurde in Frankfurt nach Inaugenscheinnahme und ärztlichem Erstscreening als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft.[19] Sein Asylantrag wurde im Februar 2017 abgelehnt; er erhielt keinen Flüchtlings- oder einen anderen Schutzstatus. Wegen seiner Einstufung als minderjährig wurde er nicht abgeschoben.[20] Der Täter wurde in Frankfurt am Main registriert, war dann in die Obhut des Jugendamts Germersheim übergeben worden und in einer Jugendhilfeeinrichtung in Wörth am Rhein untergebracht. Er besuchte die Gesamtschule im benachbarten Kandel. Ab September 2017 wurde er in eine betreute Jugendwohngruppe in Neustadt an der Weinstraße verlegt, ging aber weiterhin im jetzt 34 km entfernten Kandel zur Schule. Abdul D. ist mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen einer Schulhofschlägerei.[16] Zum Tatzeitpunkt gingen die Behörden davon aus, dass er 15 Jahre alt ist.[17] Die Altersangabe wurde im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft überprüft.[16]

Prozess

Laut ärztlichem Gutachten war der Täter zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre, höchstens 21 Jahre und mindestens 17,5 Jahre alt. Das Gericht ging daher nach dem Grundsatz in dubio pro reo von der Minderjährigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus.[21] Deshalb wurde das Jugendstrafrecht (Höchststrafe 10 Jahre Haft und Prozessausschluss der Öffentlichkeit) angewandt.

Der Strafprozess gegen den Beschuldigten begann am 18. Juni 2018 vor der Jugendkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz. Am 3. September 2018 wurde der Täter nach Jugendstrafrecht wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten zehn Jahre und die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe gefordert.[22] Der Strafverteidiger des Täters erklärte nach der Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht.[2] Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.[23][24]

Reaktionen

Politik

Angesichts der Tatumstände entstand auch eine politische Diskussion. So forderte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) „eine strikte Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Flüchtlingen, die nicht klar als Kinder zu erkennen sind“.[25] Der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner sprach sich für die Abschiebung „krimineller minderjähriger Asylbewerber“ aus, falls dies im jeweiligen Fall möglich sei.[26] Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) forderte nach dem Todesfall ein bundeseinheitliches Verfahren zur Altersfeststellung für „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF). Sie verweist darauf, dass im Saarland bei ärztlichen Untersuchungen festgestellt wurde, dass es sich bei 35 % der UMF tatsächlich um Erwachsene handelte. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer (SPD) sieht hingegen keine Notwendigkeit für Änderungen. Jugendämter sollten nur im Zweifelsfall eine ärztliche Untersuchung veranlassen. Die Bundesärztekammer lehnt Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung bei den UMF ab. Dies sei ein Eingriff in das Menschenwohl und nur im Strafprozess zulässig.[27][28] Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin wirft der Bundesärztekammer vor, die Vorwürfe seien „rational nicht nachvollziehbar“ und die Studienlage werde verzerrt dargestellt.[29]

Medien

Der Fall erhielt sehr hohe mediale Aufmerksamkeit. Es gab vereinzelte Kontroversen, wie über den Kriminalfall berichtet werden sollte.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) veröffentlichte auf ihrer Titelseite einen Kommentar, in dem Bezug nehmend auf die Tat die „wehrhafte Demokratie“ in Frage gestellt wurde.[30] Unter anderem die Bild-Zeitung veröffentlichte sehr schnell die Herkunft sowie den Asylstatus des Tatverdächtigen. Eine Überschrift lautete: „Afghane (15) ersticht deutsches Mädchen (15)“.[31] Der Chefredakteur der Welt am Sonntag, Peter Huth, forderte in einem Kommentar, die Bürger müssten alle Details des Falles erfahren, auch über den Tatverdächtigen. Der Journalist Tomas Avenarius kommentierte in der Süddeutschen Zeitung, wer Migranten integrieren wolle, müsse ihre Herkunft, auch ihre Wertvorstellungen nüchtern betrachten, um Eingliederungsmodelle zu entwickeln, „die über Deutschkurs und Tischlerlehre hinausgehen“.[32]

Die Tagesschau berichtete am Tag der Tat zunächst nicht über den Fall, aber schließlich am Folgetag in ihrer 20-Uhr-Hauptausgabe. Der zweite Chefredakteur von ARD-aktuell, Marcus Bornheim, erklärte dazu auf Facebook, auch wenn die Tat schrecklich gewesen sei, berichte man in der Regel nicht über Beziehungstaten, zumal es sich in diesem Fall um besonders zu schützende Jugendliche gehandelt habe. Der SWR habe zudem bereits berichtet und werde den Fall weiter beobachten.[33][34][35]

Im Hamburger Abendblatt kritisierte Matthias Iken an der Medien-Berichterstattung, dass „sich keiner sein Weltbild erschüttern lassen [möchte], sondern vor allem lesen, was ihn in seiner Haltung bestärkt“. Man müsse „Andersdenkenden zuhören, statt […] diskreditieren. Und […] Argumente abwägen, Zwischentöne zulassen und Fakten analysieren. Der Fall Kandel zeigt, wie weit entfernt wir von dieser Utopie sind.“[36] Die taz kritisierte, dass über den Fall gänzlich anders und intensiver berichtet wurde als über vergleichbare Fälle von Beziehungstaten. „Wenn bei einem Afghanen andere Maßstäbe angelegt werden, hat das einen Namen: Rassismus.“ Es sei nicht Aufgabe der Presse, jedes Opfer der jährlich etwa 150 Beziehungstaten zu betrauern. Man müsse jedoch vor politischer Instrumentalisierung der Opfer schützen.[37]

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) kritisierte wiederum das Vorgehen der Tagesschau und das der Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Theresia Höynck, sowie den Kommentar der taz. Michael Hanfeld bemängelte die vorschnelle Übernahme der Attribute Minderjähriger und Beziehungstat, weil keine dieser beiden Attribuierungen bislang abschließend geklärt sei, sowie die Ausrichtung der Berichterstattung auf den Täter und seine Vorgeschichte. Es gebe einen Täterschutz der linksliberalen Öffentlichkeit, der einsetze und die Verhältnisse auf den Kopf stelle, sobald Kriminalität, Herkunft, Flüchtlingszuzug und die Sozialisation in zutiefst patriarchalisch geprägten Gesellschaften in einen Zusammenhang gestellt würden.[38]

Die Rheinpfalz beklagte, dass „im Internet […] der Hass bei Weitem die Trauer“ überwiege. So musste die Zeitung auf ihrer Facebook-Seite mindestens 800 Einträge löschen, weil sie „unerträglich hasserfüllt sind, weil sie zur Selbstjustiz oder zur Lynchjustiz aufrufen, weil ihnen jegliches Bewusstsein für den Rechtsstaat fehlt, weil sie voller Verschwörungstheorien sind“.[39]

Am 4. Juni 2018 sendete die ARD die Doku „Das Mädchen und der Flüchtling“ über den Fall in Kandel und über einen ähnlichen in Darmstadt, bei dem das angegriffene Mädchen schwerverletzt überlebte. In der FAZ schrieb Michael Hanfeld über die Doku: „Man darf sich sein Urteil selbst bilden, dafür stellen die Journalisten ausreichend und weitestgehend ausgewogen Informationen zur Verfügung, erst am Ende legen sie den Eindruck nahe, dass es sich bei der Gefahr für die Sicherheit insbesondere für (junge) Frauen durch Zuwanderer um eine gefühlte, nicht eine tatsächliche Wahrheit handele.“[40]

Gedenkveranstaltungen

Am Neujahrstag 2018 besuchten rund 350 Menschen den ökumenischen Gedenkgottesdienst für die getötete 15-Jährige.[41] Am 10. Januar fand eine Schweigeminute statt, zu der die Schülervertretung aufgerufen hatte.[42] Die Beisetzung des Opfers und ein Trauergottesdienst fanden einen Tag später statt.[43][44]

Demonstrationen und Proteste

Im Nachgang zur Tat kam es in Kandel zu verschiedenen Demonstrationen rechtspopulistischer und rechtsextremer Gruppierungen sowie zu Gegendemonstrationen hierzu:

AfD

Am 30. Dezember folgten etwa 200 Menschen einem Aufruf der AfD. Zwei Gruppen (15 Personen aus dem Umfeld der Grünen sowie eine weitere Gruppe) demonstrierten dagegen.[45]

NPD

Am 6. Januar 2018 hielt die NPD eine Kundgebung mit 14 Teilnehmern ab. An einer Gegendemonstration beteiligten sich zwischen 100 und 150 Personen.[46][47]

„Frauenbündnis Kandel“/„Der Marsch 2017“

Nach der Tat veranstaltete der Gründer der rechtsextremen und reichsbürgernahen Bewegung „Der Marsch 2017“, Marco Kurz, unter der Bezeichnung „Frauenbündnis Kandel“ mehrere Demonstrationen.[48][49] In einem vorab in Kandel verteilten Flugblatt hatte das „Frauenbündnis Kandel“ den Eindruck erweckt, aus Frauen und Müttern aus Kandel zu bestehen, im Ort war es jedoch nicht bekannt.[50] Am 2. Januar zogen etwa 400 Sympathisanten durch Kandel. Die Teilnehmer riefen dabei Parolen wie „Merkel muss weg!“[51] Am Tatort kam es zu Auseinandersetzungen mit einer ca. 30-köpfigen Gruppe von Gegendemonstranten, welche mit bunten Regenschirmen für ein buntes Deutschland demonstrierte. Die Polizei musste die beiden Gruppen trennen.[52][51][53] Nach Einschätzung von Die Rheinpfalz handelte es sich bei den Schweigemarschteilnehmern neben „arglosen Kandelern auch“ um „recht viele Angehörige der rechten Szene aus der Pfalz, aus Baden und darüber hinaus“.[52][48] Am 28. Januar kamen ca. 1.000 Teilnehmer zu einer weiteren Demonstration, darunter rund 100 Personen aus der rechtsextremen Szene.[54][55] Gleichzeitig fand eine Gegendemonstration des „Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus Südpfalz“ mit rund 150 Teilnehmern statt.

Am 3. März rief Kurz zu einer weiteren Demo auf, die im Umfeld der unten genannten, gesonderten Demonstration des Bündnisses „Kandel ist überall“ stattfand.

Bündnis „Kandel ist überall“

Die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum rief unter der Bezeichnung „Kandel ist überall“ zu Demonstrationen in Kandel auf.

Am 3. März 2018 folgten rund 4000 Teilnehmer ihrem Aufruf.[56][57] Zeitgleich gab es antifaschistische Gegenproteste mit rund 500 Teilnehmern. An einer weiteren Demonstration am 24. März 2018 nahmen nach Polizeiangaben rund 1000 Personen teil. Das zwischenzeitlich von Kandeler Bürgern gegründete Bündnis „Wir sind Kandel“ konnte zu einer Gegendemonstration rund 2000 Menschen mobilisieren, darunter hochrangige Landespolitiker. Zudem gab es eine weitere Gegendemonstration aus den Reihen der Antifa mit ca. 250 Teilnehmern.[58]

Einzelnachweise

  1. a b Die Tat und ihre Puzzlestücke. faz.net, 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  2. a b Prozess um Bluttat von Kandel: Urteil im Fall Mia: Achteinhalb Jahre Haft für Ex-Freund. SWR Aktuell, 3. September 2018.
  3. Messerattacke in Kandel Staatsanwaltschaft legt Tatverdächtigem Mord zur Last. In: Spiegel Online, 16. Januar 2018
  4. Kandel: 15-Jährige erstochen. In: rheinpfalz.de. 27. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  5. Staatsanwaltschaft geht von Mord aus. In: swr.de, 16. Januar 2018
  6. Warum der Tatverdächtige nicht abgeschoben wurde. In: welt.de, 4. Januar 2018
  7. a b Polizei besuchte 15-jährigen Messerstecher kurz vor der Tat. In: Sueddeutsche.de. 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  8. Staatsanwaltschaft geht bei Bluttat von Kandel von Heimtücke aus. In: Die Welt, 16. Januar 2018
  9. Rüdiger Soldt: „Wie vorhersehbar war die Eskalation?“ In: faz.net. 4. Januar 2018, abgerufen am 8. Januar 2018.
  10. Jasper Rothfels: „Ich hörte Schreie“. WeltN24, 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  11. Bluttat Kandel: Vormund wusste laut Polizei von Strafanzeigen. In: rheinpfalz.de. 30. Dezember 2017, archiviert vom Original am 2. Januar 2018; abgerufen am 5. Januar 2018.
  12. Beziehungstat wird zum Politikum: Demo-Tumulte, Ämterstreit: Nach tödlicher Attacke auf 15-Jährige brodelt es in Kandel (focus.de vom 4. Januar 2018)
  13. Bluttat Kandel: Widersprüche zwischen Polizei und Jugendamt. rheinpfalz.de, 1. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  14. Streit zwischen Jugendamt und Polizei wegen Messermords von Kandel eskaliert. In: welt.de. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  15. Messerattacke: Haftbefehl gegen Jugendlichen. In: Zdf.de. 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  16. a b c 15-jähriges Opfer hatte sich von mutmaßlichem Messerstecher getrennt. In: Spiegel online. 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  17. a b Polizei besuchte Verdächtigen kurz vor der Tat – die neuesten Details zum Mord in Drogeriemarkt. In: stern.de. 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  18. Exfreund ersticht Mädchen – jetzt reden ihre Eltern. In: Heute.at. 29. Dezember 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  19. Parallelen zu Kandel16-Jähriger sticht Ex-Freundin nieder – Staatsanwaltschaft beantragt Altersüberprüfung. In: Focus, 7. Januar 2018
  20. Hintergrund: Staatsanwaltschaft lässt Alter des Messerstechers von Kandel ermitteln. rheinpfalz.de, 4. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  21. Keine Zuschauer im Prozess um Tod von Mia. In: swr.de. Abgerufen am 5. Juni 2018.
  22. https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/mia-prozess-abdul-d-als-moerder-zu-mehr-als-acht-jahren-haft-verurteilt/
  23. Achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes für Messerstecher von Kandel. In: welt.de, 3. September 2018.
  24. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kandel-mordfall-mia-staatsanwaltschaft-geht-in-revision-a-1226649.html
  25. Herrmann fordert Alterstest bei jungen Flüchtlingen. In: welt.de. 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  26. Tötung in Kandel – Lindner für Abschiebung minderjähriger krimineller Asylbewerber. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 31. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  27. Ärztekammer lehnt generelle Alterstests für Asylbewerber ab. In: Der Tagesspiegel. 2. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  28. Die Untersuchungsverfahren sind nicht aufwendig. In: Die Zeit. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  29. Sebastian Eder: Streit über Alterstest bei Flüchtlingen. FAZ.net, 2. Januar 2018, abgerufen am 2. Januar 2018.
  30. Wehrhafte Demokratie? In: faz.net. 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  31. Nach Streit in Drogeriemarkt: Afghane (15) ersticht deutsches Mädchen. In: bild.de. 27. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  32. Tomas Avenarius: Wer Migranten integrieren will, muss ihre Herkunft nüchtern betrachten. In: Sueddeutsche.de. 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  33. Deshalb berichtete die „Tagesschau“ zunächst nicht über Kandel. WeltN24, 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  34. Christian Meier: Wann der Kandel-Fall für die „Tagesschau“ die „Relevanzschwelle“ überschritt. WeltN24, 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  35. Kandel – wie die tagesschau damit umgeht. In: blog.tagesschau.de. 28. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  36. Deutschland in der Filterblase. In: abendblatt.de. Abgerufen am 6. Januar 2018.
  37. Null Relevanz von Einzelfällen. In: taz.de. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  38. Wo zeigt der Kompass denn hin? In: faz.net. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  39. Nur Hass, wo zuerst Trauer geboten ist. In: rheinpfalz.de. Abgerufen am 6. Januar 2018.
  40. Liest man davon nur in der Presse? In: FAZ, 4. Juni 2018
  41. Kandel: Gedenkgottesdienst für getötete Schülerin. In: rheinpfalz.de. 1. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  42. Kandel: Schüler rufen zu Gedenkminute auf. In: rheinpfalz.de. 2. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  43. Kandel nimmt mit Trauergottesdienst Abschied von Mia. In: pfalz-express.de. 11. Januar 2018, abgerufen am 18. Januar 2018.
  44. Trauer-Predigt für tote Mia. In: bild.de. 11. Januar 2018, abgerufen am 18. Januar 2018.
  45. Kandel: AfD und Grüne bekunden Anteilnahme. In: pfalz-express.de. 30. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  46. Kandel: Rund 100 Gegendemonstranten bei NPD-Kundgebung. In: rheinpfalz.de. Abgerufen am 6. Januar 2018.
  47. Kandel: Rund 150 Menschen protestieren gegen NPD-Kundgebung. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 7. Januar 2018.
  48. a b Rechte Szene hofft auf „Kandel-Effekt“, auf rheinpfalz.de, abgerufen am 26. Januar 2018.
  49. Tötungsdelikt in Kandel: Landkreis: Tatverdächtiger ist nicht volljährig. In: swr.online. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  50. Protestkundgebung in Kandel. In: swr.de. Abgerufen am 3. Februar 2018.
  51. a b Schweigemarsch durch Kandel – Rangelei vor Ort des Gedenken. In: pfalz-express.de. 3. Januar 2018, abgerufen am 5. Januar 2018.
  52. a b Handfeste Rangelei nach Schweigemarsch in Kandel. In: rheinpfalz.de. Abgerufen am 5. Januar 2018.
  53. Schweigemarsch Kandel Blum.MP3. In: soundcloud.com. 3. Januar 2018, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 5. Januar 2018.@1@2Vorlage:Toter Link/soundcloud.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht archiviert)
  54. Woher kommt das „Frauenbündnis“ von Kandel? In: t-online.de. 30. Januar 2018, abgerufen am 2. Februar 2018.
  55. Hardy Prothmann: Verschleierte Verhältnisse und gezielte Instrumentalisierung: Demo in Kandel durch AfD-nahes Umfeld organisiert. In: rheinneckarblog.de, 29. Januar 2018
  56. Kandel: 4500 Teilnehmer bei Demos – Zwei Festnahmen – dann kommt es zum Tumult. In: Die Rheinpfalz, 3. März 2018
  57. Vier Demonstrationen ziehen durch Kandel. In: SWR.de, 3. März 2018
  58. Demo für buntes Kandel mobilisiert 2000 Menschen – Krawalle auf Nebenschauplatz. In: pfalz-express.de, 3. März 2018

Koordinaten: 49° 4′ 33,9″ N, 8° 12′ 9,7″ O