Konteradmiral (französisch: contre-amiral = 'Gegenadmiral') ist der dritthöchste der vier Admiralsränge der Bundeswehr.
In der Wehrmacht bezeichnete Konteradmiral den niedrigsten Admiralsrang, welcher jetzt in der Deutschen Marine die Bezeichnung Flottillenadmiral trägt. Der Konteradmiral rangiert also zwischen Vizeadmiral und Flottillenadmiral, das entspricht beim Heer dem Generalmajor.
Konteradmiral in der Volksmarine
Der Konteradmiral war in der Volksmarine der DDR der niedrigste Dienstgrad im Admiralsrang. Er entsprach dem Generalmajor bei den Landstreitkräften (NVA), da die NVA den Dienstgrad des Brigadegenerals nicht verwendeten.
Etymologie
Die Bezeichnung Konteradmiral geht auf die britische Flotte zurück. Dort wird der Rang als rear admiral bezeichnet. Das Schiff des Befehlshabers einer Flotte, also des Admirals, fuhr in der Regel in der Mitte des Verbandes, sein Stellvertreter, der Vizeadmiral, an der Spitze des Verbandes und der zweite Stellvertreter, der Konteradmiral, am Ende (rear oder französisch contre 'gegen', das zum 1. Januar 1899 offiziell als Konter eingedeutscht wurde). Der Grund für den Namen ist folgender: Sollte der Verband in Gegenrichtung operieren müssen, befindet sich der "Konter"admiral an der Spitze.
Schiffe, die einen Admiral an Bord haben, zeigen das durch einen Wimpel an - daher die Bezeichnung Flaggschiff.
Siehe auch: Dienstgrade in der Bundeswehr, Dienstgrade der Kaiserlichen Marine, Volksmarine
Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Flottillenadmiral | Konteradmiral | Vizeadmiral |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).