Übereinkommen über die biologische Vielfalt

internationales Umweltabkommen
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Die Biodiversitäts-Konvention ist ein auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio ausgehandeltes Vertragswerk, das inzwischen von 187 Staaten sowie der EU unterzeichnet wurde. Dabei verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, die Biodiversität sowohl in ihren eigenen Ländern zu schützen, als auch geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in Entwicklungsländern zu unterstützen. Biodiversität oder biologische Vielfalt umfaßt dabei die genetische Vielfalt (innerhalb einzelner Arten), die Artenvielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme. Wichtige Elemente der Biodiversitäts-Konvention sind:

  • Identifizierung und Überwachung der Biodiversität;
  • Schutz der Biodiversität (in situ, also im Ökosystem und ex situ in entsprechenden Einrichtungen zur Speicherung von Saatgut);
  • Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit;
  • Regelung des Zugangs und der Nutzung zu genetischen Ressourcen;
  • Technologietransfer, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch;
  • Regelung der gerechten Verteilung der Nutzen und Profite durch Biotechnologische Inwertsetzung der genetischen Ressourcen;
  • Bei der Finanzierung der Umsetzung der Biodiversitäts-Konvention wird den entwickelten Ländern eine besondere Verantwortung zugeschrieben.

Definition (Bio)diversität

Diversität, die lat. diversitas: Vielfalt, Vielfältigkeit: Biodiversität bedeutet Vielfalt von Flora und Fauna.

Siehe auch: Liste Internationaler Umweltabkommen