Ehrenmord

Ermordung eines Menschen zur Wiederherstellung bzw. zum Bewahren der eigenen Ehre
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Ehrenmord ist ein Begriff, der die vorsätzliche Tötung eines Menschen bezeichnet, durch die – aus der Sicht des Täters – die Ehre des Getöteten, des Täters oder einer dritten Person oder Personengruppe wiederhergestellt werden soll. Im westlichen Strafrecht gibt es keinen Tatbestand „Ehrenmord“, sondern lediglich das Verbrechen Mord. Bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2005 belegte „Ehrenmord“ hinter Entlassungsproduktivität den zweiten Platz (siehe auch Euphemismus).

Laut Weltbevölkerungsbericht der UNO werden alljährlich weltweit mindestens 5.000 Mädchen und Frauen im Namen der „sittlichen Ehre“ ermordet. Grundlage für den so genannten Ehrenmord ist der traditionelle Ehrenkodex in bestimmten, traditionalistischen Teilen einiger Gesellschaften. Ehrenmorde treten oft in islamisch geprägten Ländern auf, beschränken sich jedoch nicht auf diese. In einigen islamisch geprägten Staaten sind Ehrenmorde dagegen praktisch unbekannt

Ehrbegriff

Im Wertesystem vieler traditionell streng patriarchaler Gesellschaften hängt die „gesellschaftliche Ehre“ der Männer in einer Familie auch vom normgerechten Verhalten ihrer weiblichen Angehörigen ab.

Als Verletzung der sittlichen Ehre gilt, wenn eine Frau die ihrem Geschlecht auferlegten Regeln und Normen verletzt, beispielsweise wenn eine Frau eine außereheliche sexuelle Beziehung eingeht bzw. auch nur im Verdacht steht, dies getan zu haben. Von der Verletzung der sexuellen Ehre gilt die ganze Familie als betroffen, vor allem ihre männlichen Verwandten, die als verantwortlich für den Schutz der Ehre gelten. Die „Ehre“ gilt auch als verletzt, wenn eine Frau von einem Mann vergewaltigt wird oder wenn er sie mit falschen Versprechen zu sexuellem Kontakt (quasi) gezwungen hat.

Der Begriff Ehrenmord bezieht sich auf eine traditionelle Vorstellung von Ehre, welche nichts mit der Achtungswürdigkeit im Sinne der Aufklärung zu tun hat.

Ehrverletzung

Je nachdem, wie streng der Ehrbegriff ausgelegt wird, verletzt eine Frau die Familienehre sehr schnell. Es reicht, wenn sie ihre von der UNO garantierten Menschenrechte in Anspruch nimmt und beispielsweise einen für sie auserwählten Ehemann ablehnt (siehe Zwangsheirat) oder ihren Ehemann verlassen will. In Ländern wie Afghanistan oder Pakistan reicht je nachdem bereits der Wille zu einer solchen „Tat“ oder gar der Verdacht, diesen Willen zu haben, damit sich die männlichen Verwandten in ihrer Ehre gefährdet sehen.

Ein Mann und seine Familie sind in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“, wenn die Frau keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird oder wenn sich ein „unpassender“ Mann in sie verliebt. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.

Im Verständnis dieser Kulturen geht es weniger darum, die Frau, die Schande über die Familie gebracht hat, zu bestrafen, sondern eher darum, den „Fleck“, den „Schmutz“ aus der Familie zu entfernen. In der Zielsetzung ist der Ehrenmord daher mit einer Verstoßung vergleichbar. 2002 hatte eine Strafkammer in Mardin (Türkei) über die Familie Allak zu richten. Semse Allak war von der Familie gesteinigt worden. Sie hatte eine außereheliche Beziehung zu einem 55-Jährigen. Beide starben. Das Gericht verurteilte den Bruder zu lebenslänglicher Haft. Die Strafe wurde später auf 20 Jahre reduziert.

Für Aufsehen in Deutschland sorgte 2005 die Ermordung der jungen kurdischen Frau Hatun Sürücü aus der Türkei durch ihren jüngsten Bruder. Sürücü hatte in Berlin, wo sie auch die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft erwarb, zusammen mit ihrem Sohn begonnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, nachdem sie sich zuvor von ihrem Ehemann in der Türkei, einem Cousin, getrennt hatte. Die Verbindung mit ihrem Mann war eine Zwangsehe gewesen, die von ihrer Familie arrangiert worden war. - Ihr Mörder wurde am 13. April 2006 nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monate verurteilt. Bei der Strafzumessung wurde die „besondere Schwere der Schuld” festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ausschließt. Den zwei mitangeklagten kurdischen Brüdern konnte man die Verwicklung in die Planung der Tat nicht nachweisen, sie wurden daher freigesprochen. Das Urteil gegen die Brüder ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Berliner Richter, dass die Rechtfertigung eines Mordes mit Religion und familiärem Ehrgefühl nicht als mildernder Tatumstand, sondern im Gegenteil als niederer Beweggrund gewertet werden müsse.

Wiederherstellung der Familienehre

Aufgrund der sozialen Struktur in den von Ehrenmorden betroffenen Ländern werden Ehrverletzungen vom sozialen Umfeld sehr streng sanktioniert. Deshalb darf die Ehrenmordproblematik nicht als „Männerproblem“ verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine „Familiensache“: Üblicherweise wird die gesamte erweiterte Familie über die Angelegenheit informiert und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen.

So sind zwar meist nahe männliche Verwandte (Väter, Brüder, Ehemänner) die Täter, an der Tatvorbereitung sind jedoch auch Frauen beteiligt. Da die Anstiftung zum Mord in den meisten Ländern ebenfalls als schwere Straftat gilt, sind juristisch gesehen häufig auch Frauen Täterinnen, auch wenn bei Ehrenmorden die Schuld häufig nicht zweifelsfrei den Familienoberen zugeordnet werden kann.

Geschichte

Altertum

Die Ermordung von Menschen wegen sexueller Vergehen ist seit den Zeiten des antiken Babylon (1700 v. Chr). (Codex Hammurabi) bekannt.

Wenn die Ehefrau eines Mannes mit einem anderen Mann beim Beischlaf ergriffen wird, bindet man beide und wirft sie ins Wasser.
Wenn jedoch der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben lässt, dann wird auch der König seinen Diener am Leben lassen.
Wenn die Ehefrau eines Mannes wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann töten lässt, dann wird man diese Frau pfählen.
Wenn ein Mann nach dem Tode seines Vaters im Schosse seiner Mutter schläft, wird man beide verbrennen.
§§ 127 ff.

Die ältesten den Ehrenmord legitimierenden Gesetze stammen aus dem Recht des assyrischen Reichs. Ehrenmorde basierten auf der Vorstellung, die Jungfräulichkeit einer Frau sei der Besitz ihrer Familie.

Amerika

In Peru wurden 1200 v. Chr.1532 angebliche Ehebrecher damit bestraft, dass man sie mit Händen und Füßen an eine Wand fesselte und sie dem Hungertod preisgab. Ein Mann durfte seine Frau töten, wenn er sie bei außerehelichem Verkehr überraschte oder einen solchen vermutete, hingegen verfiel eine Frau selbst der Todesstrafe, wenn sie ihren Ehemann wegen der gleichen Sache tötete. 150 v. Chr. - 1521 praktizierte man im Tal von Mexiko die Steinigung bzw. Erdrosselung für den Ehebruch der Frau, nachdem der Ehemann diesen bewiesen hatte.

Asien

Innerhalb bestimmter Chinesischer, Japanischer und anderer südostasiatischer Kulturen war den Ehemännern die Ermordung untreuer Frauen zum Schutze der Familienehre gestattet. In einigen (historischen wie auch gegenwärtigen) indischen bzw. Hindu-Kulturen kommt es vor, dass frisch verheiratete Frauen von ihren Ehemännern wegen unzureichender Mitgift ermordet werden.

Europa

In Westeuropa praktizierte man die Tötung ehebrecherischer Frauen bei bestimmten germanischen Stämmen.

Im alten Rom war dem pater familias oder dem Familienältesten das Recht vorbehalten, eine unverheiratete aber sexuell aktive Tochter oder eine ehebrecherische Frau zu töten.

Judentum

Im Judentum ordneten die Bibel (Levitikus und Deuteronomium) und die Halacha (jüdisches Gesetz) die Todesstrafe für zahlreiche Formen sexuellen Missbrauchs bei Männern wie bei Frauen an.

Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.
Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.
Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie.
Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.
Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.
Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.
Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten.
Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie.
Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.
Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
aus Altes Testament/Thora, Drittes Buch Moses: Levitikus 20

Sie wurden vom Gericht (Sanhedrin) verhängt.

Neuzeit

Selbst in der Rechtsprechung einiger US-Staaten galt bis in die Gegenwart die Tötung von Frauen durch ihre Ehemänner nicht als Verbrechen. Zwar findet gegenwärtig in Nordamerika diese Praxis weithin keinen Gebrauch mehr, allerdings wurde sie durch bestimmte Einwanderergruppen aus Nordafrika und dem nahen Osten in den letzten Jahrzehnten wieder belebt. [1]

Ehrenmorde gelten allgemein als vorsätzliche Delikte und werden normalerweise unterschieden von Verbrechen aus Leidenschaft, die weltweit auftreten. Verbrechen aus Leidenschaft haben häufig einen speziellen Status vor dem Gesetz. Zum Beispiel bis 1975, als das französische Strafrecht den Satz auswechselte, nach dem ein Ehemann seine Frau tötete, wenn er sie beim Ehebruch ertappte. [2]. Dieses Gesetz ging in die Rechtsgrundsätze vieler Nationen ein, die ihre moderne Rechtsssprechung auf den Code Napoleon gründeten. Jedoch werden Verbrechen aus Leidenschaft auf einen bestimmten Bereich begrenzt und von einem vorsätzlichen Verbrechen gegen einen ehebrecherischen Gatten unterschieden.

Ehrenmorde werden zuweilen selbst an geraubten Frauen verübt, da eine alleinstehende geraubte Frau bei der Heirat keinen Brautpreis erbringt und folglich der Familie als „wertlos“ gilt.

Auch Homosexualität kann die Ursache für einen Ehrenmord durch Angehörige sein.

Weit verbreitetes Vorkommen

Wie in der Einleitung erwähnt, sind der UNO ungefähr 5.000 belegte Fälle von Ehrenmorden im Jahr bekannt. Nur die wenigsten Fälle kommen jedoch vor Gericht, so dass die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte. Die Schätzungen liegen zwischen 10.000 und 100.000 Fällen jährlich, so dass hier keine verlässliche Aussage gemacht werden kann.

Opfer sind überwiegend Mädchen und Frauen aus dem islamischen Kulturkreis. Ehrenmorde findet man aber auch in Form von Blutrache in Brasilien, Ecuador oder Italien.

Ehrenmorde in muslimisch geprägten Ländern

Ehrenmorde kommen gehäuft in Ländern des muslimischen Kernbereichs vor, also in der arabischen, persisch-afghanischen und (türkisch)- kurdischen Welt. Auch Pakistan ist ein Land, in dem Ehrenmorde nicht nur an der Tagesordnung sind, sondern auch von der Öffentlichkeit weitgehend gebilligt werden.

Es sollte aber zwischen Ehrenmorden in muslimischen Ländern und Ehrenmorden nach muslimischem Recht (der Scharia) unterschieden werden. Gemäß der Scharia ist ein Menschenleben ein hohes Gut und darf nur auf Grund eines Urteils eines hohen Gerichts ausgelöscht werden - und dies kann kein Dorfmullah sein. Ehrenmorde, welche nur innerhalb einer Familie ausgeheckt werden, widersprechen also islamischem Recht.

Ehrenmorde in westlichen Ländern

Ehrenmorde sind hauptsächlich ein Phänomen traditioneller ländlicher Strukturen. Dort sind das Ansehen und der Ruf einer Familie noch von großer Bedeutung. In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen Ehrenmorde dagegen vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren mit hohem Anteil an muslimischen Einwanderern. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Migranten der dritten oder vierten Generation aus den Unterschichten. Dabei spielt auch die Männersubkultur der Gangs eine wichtige Rolle. Deren Einstellung arbeitet mit Versatzstücken aus Gangsterfilmen, der türkischen Kultur, des Islam und eines diffusen „machistischen“ Vorverständnisses von „Ehre“. Frauen, die einen vermeintlichen Ehrenkodex missachten, verletzen damit in den Augen der Täter die Ehre. Darin zeigen sich deren noch begrenzte Möglichkeiten, aus den repressiven Strukturen ihrer Familien auszubrechen.

Ehre und Mord in der modernen westlichen Literatur

  • Die verlorene Ehre der Katharina Blum

Die Kriminalerzählung Die verlorene Ehre der Katharina Blum oder Wie Gewalt entstehen und wohin sie führen kann von Heinrich Böll verarbeitet das Thema des Ehrverlustes einer integrierten deutschen Hausfrau durch eine Hetzkampagne der Boulevard-Medien. Böll, der hier seine Ehrverletzung durch die BILD-Zeitung verarbeitet, äußerte sich in einem Interview: „Die Gewalt von Worten kann manchmal schlimmer sein als die von Ohrfeigen und Pistolen“.

  • Literarisch ist die Erzählung an Schillers Der Verbrecher aus verlorener Ehre angelegt.
  • Ein weiterer Einblick zeigt Gabriel Garcia Marquez Roman „Die Chronik eines angekündigten Todes“.

Rechtliche Situation

In Deutschland wird davon ausgegangen, dass Notwehr zum Schutze der Ehre rechtmäßig ist. Allerdings ist die bloße Vorstellung, wie eine andere Person zu leben habe oder welche Vorstellung für sie tragend sei, nicht Bestandteil der Ehre des Täters. Umstritten ist, ob es das Rechtsgut der Familienehre gibt (sozial anerkannte Institute wie Familie, Staat, Armee, Kirche, Betriebe usw. als Träger von Ehre). Die Tötung einer Person gilt nicht als erforderliche Verteidigungshandlung gegen eine Ehrverletzung. Die Untersuchung des Einzelfalls entscheidet, ob eine über den Totschlag hinausgehende besonders verwerfliche Motivationslage oder Begehungsweise (z.B. Heimtücke) die Tat kennzeichnet, welche sie als Mord qualifizieren würde.

Rechtslage in den einzelnen Ländern

Obwohl in allen Staaten der Welt Mord und Totschlag verboten sind, gehen in vielen Ländern die Täter von Ehrenmorden noch straffrei aus. Durch archaische kulturelle Traditionen motivierte Verbrechen werden von Richtern, den Strafgesetzen widersprechend, toleriert. In Ländern, wo die Rechtsstaatlichkeit Fortschritte macht (wie z. B. in der Türkei), werden oft Minderjährige zur Tat angestiftet, um Strafmilderung zu erreichen. Inzwischen stehen in der Türkei Ehrenmorde auch bei Jugendlichen unter sehr hoher Strafandrohung, was dazu geführt hat, dass die Zahl der Ehrenmorde dort drastisch abgenommen hat.

Menschenrechtsorganisationen, Vereinte Nationen und NGOs

Bis weit in die 1990er Jahre wurden Ehrenmorde nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt, sondern als in die jeweilige nationale Gesetzgebung fallende „normale Verbrechen“. Erst auf Druck von Frauenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Terre des Femmes, haben in den letzten Jahren nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch angefangen, diese Problematik aus einer Menschenrechtsperspektive zu betrachten. Terre des Femmes Deutschland hat am 25. November 2004 eine zweijährige Kampagne „NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre“ begonnen. In Schweden hat die Organisation Kvinnoforum mit Unterstützung der EU das europaweite Projekt Shehrazad - Combating violence in the name of honour ins Leben gerufen, um Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in patriarchalen Familien vorzubeugen.

Siehe auch

Häusliche Gewalt, Familientragödie, Mord aus Leidenschaft, Blutrache, Sexuelle Selbstbestimmung

Literatur

  • Werner Schiffauer: Die Gewalt der Ehre. Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1983 ISBN 3-518-37394-3.
    - Schiffauer ist Professor für Vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder
  • Hanife Gashi, Sylvia Rizvi (2005): Mein Schmerz trägt deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland
  • Hülya Ates, Fabian Fatih Goldbach : Verstoß = Liebe. Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung. 2002

Filme

Literatur

  • http://www.kvinnoforum.se/PDF/HRV_resourcebook_rapport.pdf „Honour Related Violence - European Resource Book and Good Practice“] von Kvinnoforum (Frauenforum), Stockholm, 2005, 268 S., (engl.), pdf-Datei: 3.8 Mb
    EU-geförderte Studie zur Lage der Gewaltverbrechen im Namen der Ehre in sieben europäischen Ländern und Empfehlungen zur Bekämpfung
  • „Verbrechen im Namen der Ehre“ Fachtagung am 9. März 2005 in Berlin mit Terre des Femmes
    - „Jährlich werden ca. 5.000 Mädchen und Frauen im Namen der Ehre ermordet. Die Dunkelziffer liegt jedoch viel höher, da die wenigsten Fälle vor Gericht behandelt werden.“
  • „Ehrenmord und Emanzipation. Die Geschlechterdifferenz in Ritualen von Parallelgesellschaften“, Internationales Symposion vom 19. - 21. Januar 2006 an der Universität Würzburg

Hilfsangebote

  • SURGIR Weltweit tätige Hilfsbewegung zur Verteidigung von Mädchen und Frauen und deren Kinder, die kriminellen Traditionen und Bräuchen zum Opfer fallen

Links

Artikel