Ein Delikt ist in der deutschen Rechtssprache:
- im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung und
- im Strafrecht eine Straftat
Eine Ordnungswidrigkeit stellt im deutschen Recht im Unterschied zu den früher auch im deutschen Strafrecht bekannten und in anderen Rechtsordnungen noch heute existierenden Übertretungsdelikten (Bagatellstraftat) kein kriminelles Delikt dar.
Zur Kategorisierung von strafbaren Handlungen verwendet man u. a. die Rechtsbegriffe:
- Bagatelldelikt
- Begehungsdelikt
- Eigenhändiges Delikt
- Fahrlässigkeitsdelikt
- Unterlassungsdelikt
- Vorsatzdelikt
Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten auch zu Deliktgruppen zusammengefasst:
- Beziehungsdelikte
- Drogendelikte
- Gewaltdelikte
- Sittlichkeitsdelikte
- Verkehrsdelikte
- und viele andere mehr
Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei vorgeblich "entschuldbaren" Taten auch von einem Kavaliersdelikt.