Verbannung
Eine Verbannung (vgl. Bann) ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der dem oder der Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder seine oder ihre Freizügigkeit beschränkt. Häufig bleibt der oder die Verbannte auch innerhalb des Herrschafts- oder Einflussbereichs derjenigen, die die Verbannung ausgesprochen haben (bspw. in einer Strafkolonie oder abgelegenen Gegend des Landes). In der Geschichte praktizierten verschiedene Mächte wie bspw. Russland oder Großbritannien die Verbannung von Delinquenten besonders auch zum Zwecke der Kolonisierung weit entfernter Gebiete (Sibirien, Australien).
Berühmte Beispiele:
- Ovids Verbannung nach Tomis (heute Constanţa) am Schwarzen Meer.
- Dostojewskis Verbannung nach Sibirien, und ihre literarische Verarbeitung in "Aufzeichnungen aus einem Totenhaus"
- Napoleons Verbannungen auf die Inseln Elba und St. Helena
- Lenins Verbannung nach Schuschenskoje bei Abakan (53°43'N - 91°24'E) in Chakassien.
- Stalins Verbannung nach Turuchansk (65°51'N - 88°04'E) am Jenissej.
- Literarisches Zeugnis für Verbannung im Faschismus ist Carlo Levis Roman "Christus kam nur bis Eboli"