Der Stabsunteroffizier (StUffz) bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweitniedrigsten Unteroffizierdienstgrad bei der Bundeswehr. Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Obermaat. Angehörige der Laufbahngruppe der Offiziere durchlaufen diesen Dienstgrad in der Regel nicht.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften aufgrund des Dienstgrades Befehle erteilen.
StUffz werden nach der Besoldungstabelle des Bundes mit A6 entlohnt.
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Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Unteroffizier Fahnenjunker |
Stabsunteroffizier | Feldwebel Fähnrich |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).