Martin Luther

deutscher Theologe, Autor und Urheber der Reformation
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Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben, Grafschaft Mansfeld; † 18. Februar 1546 ebenda) ist die zentrale Persönlichkeit der Reformation, deren Wirken kirchengeschichtliche und weltgeschichtliche Bedeutung gewann. Als zu den Augustiner-Eremiten[1] gehörender Theologe sah er in Gottes Gnadenzusage und in der Rechtfertigung durch den Glauben das Wesen des christlichen Glaubens und orientierte sich fortan ausschließlich an Jesus Christus als dem „fleischgewordenen Wort Gottes“. Auf der Basis dieser Überzeugungen wollte Luther von ihm als Fehlentwicklungen wahrgenommene Erscheinungen der Kirche seiner Zeit beseitigen und sie in ihrer ursprünglichen evangelischen Gestalt wiederherstellen („re-formieren“[2]). Entgegen Luthers Absicht kam es jedoch durch die Bildung evangelisch-lutherischer Kirchen zu einer Kirchenspaltung und im Laufe der Entwicklung zur Entstehung weiterer Konfessionen des Protestantismus.

Martin Luther (aus der Werkstatt Lucas Cranachs des Älteren, 1529)
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Obgleich die Reformationsbewegung als Ganzes in vielfältiger Weise die Kontinuitätslinien[3] spätmittelalterlicher Vorstellungen, aus unterschiedlichen innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen und individueller Frömmigkeit, aufgriff und weiterentwickelte, wurde letztlich die europäische, christliche Religiosität grundlegend verändert.[4]

Luthers einflussreiche Theologie und Kirchenpolitik wie auch seine Sprache in Bibelübersetzung, Predigt und Lieddichtung trugen entscheidend zu den tiefgreifenden Veränderungen der im christlichen Glauben fundierten Gesellschaft und Kultur der frühen Neuzeit bei.

Auch die spätere Neuordnung der politischen Verhältnisse Deutschlands und Europas und die Umgestaltung des Verhältnisses von Kirche und Staat sind ohne die Reformation nicht zu erklären. Günstige Umstände, so der politische Schutz vor allem durch Friedrich den Weisen und die breite mediale Aufmerksamkeit und Bereitschaft, sich seiner Schriften anzunehmen, waren dabei ebenso bedeutungsvoll, wie der fortwährende Diskurs mit seinen Weggefährten aber auch den Widersachern der Reformation; darunter befanden sich etwa Konrad Wimpina, Silvester Mazzolini, Thomas Cajetan, Ambrosius Catharinus, Johannes Cochläus, Johann Tetzel und Johannes Eck.[5] So etablierte sich das Reformationsgeschehen in einem sozialen Netzwerk. Mehrere Weggefährten und Schüler Luthers waren einflussreiche Reformatoren auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches, darunter Andreas Bodenstein, Philipp Melanchthon, Caspar Aquila, Georg Spalatin, Justus Jonas der Ältere, Thomas Müntzer und Johannes Bugenhagen.

Leben

Herkunft und Name

 
Territoriale Situation zu Luthers Geburt. Karte der wettinischen Ländereien nach der Leipziger Teilung (1485)
 
Luthers Eltern Hans und Margarethe Luther (Lucas Cranach der Ältere)
 
Luthers Elternhaus in Mansfeld

Luthers Eltern waren der Bauer, Bergmann, Grubenbesitzer und spätere Ratsherr Hans (1459–1530), der aus Möhra stammte, und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459–1531), geboren in Neustadt an der Saale. Die Familie führte ihren Nachnamen in unterschiedlichen Varianten: „Lüder, Luder, Loder, Ludher, Lotter, Lutter“ oder „Lauther“. Damit führte sie sich auf den seit etwa 1302 in Möhra ansässigen Ritter Wigand von Lüder zurück, der aus dem Adelsgeschlecht von Lüder aus Großenlüder stammte.[6] Auch dieser Ort wurde abwechselnd „Luodera, Lutra, Luttura“ und „Lutar“ geschrieben.[7] Der Familienname Luder kann aber auch auf eine Form des Vornamens Lothar zurückgeführt werden.[8][9]

Martin Luther wählte seine Nachnamensform etwa 1512 oder 1517.[9] Er leitete sie vom Herzog Leuthari II. oder von dem Wort (altgriechisch ἐλεύθερος ‚eleutheros‘ frei) ab und benutzte vorübergehend die daraus abgeleitete Form „Eleutherios“ (der Freie).[10] Gemäß Jürgen Udolph (2016)[11] gab Luther nach seinem Aufstieg in die Wittenberger Oberschicht seinem Namen Luder, den Udolph als ursprünglich niederdeutsch ansieht, eine hochdeutsche Form, um das hochdeutsche Missverständnis seines Namens (liederlicher Mensch) zu vermeiden. Das „th“ habe in seiner Zeit als „schick“ gegolten.

Luther wurde als erster oder zweiter Sohn seiner Eltern in Eisleben geboren und hatte vermutlich neun Geschwister.[12] Am folgenden Martinstag, dem 11. November 1483, wurde er auf den Namen des Tagesheiligen in der St.-Petri-Pauli-Kirche getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Mansfelder Land, heute im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt, und hatten damals einige tausend Einwohner. Luthers Eltern waren kirchentreu, jedoch nicht übermäßig fromm.

Schulausbildung und Grundstudium

Mansfelder Stadtschule (1490–1497), Magdeburger Domschule (1497–1498)

Vom 12. März 1491 [13] bis zum Frühjahr 1497 besuchte Martin Luder die Trivialschule in Mansfeld; heute Junghuhnstraße 2. In dieser Stadtschule lernte der siebenjährige Martin zusammen mit etwa fünfzehn weiteren Kindern Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen und grundlegende Kenntnisse des Lateinischen. In der dem Schulgebäude gegenüberliegenden St.-Georg-Kirche diente er als Ministrant. Die Stadt Mansfeld ist seit dem Jahre 1400 als „Vallis Mansfeld“ dokumentiert und war seit 1408 mit einem Mauerring umgeben. Drei Schultheißen und neun Ratsherren (auch Thalherren) verwalteten die Stadt, die auch einen Stadtschreiber hatte. Je einer der Schultheißen und drei der Ratsherren bildeten im jährlichen Wechsel ein Ratsmittel, d. h., die Stadtregierung. Auch Martins Vater Hans Luder war ab 1491 ein Mitglied des Stadtrates.

Ein Jahr, von Frühjahr 1497 bis Ostern 1498, ging der junge Martin zusammen mit Hans Reinicke, mit dem ihn eine lebenslange Freundschaft verband, auf die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. Luther war bei Paul Moßhauer untergebracht, einem ebenfalls aus einer Mansfelder Bergbauunternehmerfamilie stammenden Offizial des Magdeburger Erzbischofs.[14]

St. Georgen (Eisenach) (1498–1501)

Von 1498 bis 1501 schickten ihn die Eltern auf die Pfarrschule zu St. Georgen in Eisenach, wo er seine Lateinkenntnisse so vervollständigte, dass er diese Sprache fließend sprechen und schreiben konnte. Kurze Zeit wohnte Luther bei seinem Großonkel mütterlicherseits. Dieser Konrad Hutter war Küster an St. Nikolai. Die Familie Hutters war arm, und so musste Luther als Kurrendensänger seinen Unterhalt bestreiten.[15] Dabei begegnete er Ursula Cotta, Herbergswirtin und Ehefrau des Vierherrn Conrad (Kunz) Cotta. Sie bot ihm Unterkunft in ihrem Hause an, in welchem auch die Familie Schalbe lebte. Das Haus stand am heutigen Lutherplatz 8. Heinrich Schalbe war von 1495 an bis zum Jahre 1499 Eisenacher Bürgermeister.

Nach Aussagen des Stadtschreibers Johann Biermast aus dem Jahre 1466 war Eisenach eine kleine Stadt mit ungefähr 3500 Einwohnern, deren wirtschaftliche Prosperität zum 16. Jahrhundert hin im Schwinden war. Es gab sieben Klöster, drei Kirchen, mehrere Kapellen und Einsiedeleien und etwa dreihundert Kleriker.

 
Luther als Augustinermönch (Lucas Cranach der Ältere, 1520)

Ob Luther in seiner Eisenacher Zeit auch den später in Klosterhaft lebenden Johann Hilten kennengelernt hat, bleibt umstritten.[16]

Namentlich bekannte Lehrer Luthers aus jener Zeit waren der Hauptlehrer Johann Trebonius, Wolfgang Ostermeyer, ein Augustiner-Eremit aus München, und der aus Fritzlar stammende Unterlehrer Wigand Güldenapf.[17] In seinen Gastfamilien nahm Luther am Kollegium Schalbense teil, einem Kreis von Bürgern und Mönchen aus dem nahe gelegenen Franziskanerkloster, in dem der Schüler eine besondere Förderung erfuhr. Luther erzählte, dass er im Hause von Cuntz Kotten (auch Conrad Cotta) Herberge und Unterhalt hatte. Conrad Cotta wurde noch 1505 als Gemeindevertreter der Stadt genannt. Ursula Cotta war die Tochter Heinrich Schalbes, des Initiators des Kollegium Schalbense. Bei Schalbe kam er auch in den Genuss eines Freitisches, mensa gratuita, als Gegenleistung für den Nachhilfeunterricht für Cottas Sohn und Kaspar Schalbe, den Bruder Ursulas. Das Cottasche Haus, in dem Luther als Schüler wohnte, befand sich in der im Westen Eisenachs gelegenen Georgenvorstadt („Cottasches Pallais“). Ursula Cotta starb am 29. November 1511.[18]

Universität Erfurt (Hierana) (1501–1505)

Im Frühjahr 1501 begann Luther sein Studium an der Universität Erfurt und bezog dort bis zum Jahr 1505 Quartier in der Georgenburse. Er besuchte wie im Mittelalter üblich zunächst die Artistenfakultät, die Grundkenntnisse in den Septem artes liberales (Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie) vermittelte. Im Januar 1505 schloss Luther mit dem Magister artium seine akademische Grundausbildung ab. Inwieweit Luther schon zu dieser Zeit Eobanus Hessus kennengelernt haben könnte, bleibt unbelegt; da aber da alle Studenten an den Heiligen Messen in der Michaeliskirche teilnahmen, ist eine Begegnung ab dem Jahre 1504 möglich. Anschließend, im Zeitraum vom Montag dem 19. Mai bis Juni 1505, besuchte er die Vorlesungen in der Juristenschule, in einer Zeit zwischen 1504 und 1505, in der in Erfurt und Umgebung eine (Pest-)Epidemie grassierte.

Einige seiner Lehrer sind namentlich bekannt: Jodocus Trutfetter aus Eisenach, Bartholomäus Arnoldi von Usingen stammend, Johannes Reynhard von Schmalkalden und Bernhard Ebelingk aus Braunschweig. Sie vertraten augenscheinlich einen an Wilhelm von Ockham orientierten Weg der aristotelischen Philosophie (Aristotelismus). Auch Luther verstand sich als Anhänger Ockhams.[19] Während seines Studiums der Theologie in den Jahren 1507 bis 1511, die Vorlesungen fanden im Erfurter Dom statt, lernte er die Philosophie des Aristoteles kennen, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik bestimmte. Jodocus Trutfetter und Bartholomäus Arnoldi, die seinerzeit an der Erfurter Artistenfakultät lehrten, machten ihn mit dem Nominalismusstreit bekannt. Im April des Jahres 1508 wurde er bereits dritter Lektor des Generalstudiums. Im folgenden Wintersemester 1508/1509 beorderte man ihn dann an die Universität Wittenberg, wo er im März 1509 seinen ersten theologischen Grad, den Baccalaureus biblicus, erlangte. Schon im Herbst 1509 hielt Luther im Auditorium Coelicum am Dom zu Erfurt seine bedeutende Sentenzenvorlesung; seine Ernennung zum Baccalaureus sententiarius folgte danach.[20] In der Zeit seines Erfurter Theologiestudiums nutzte er auch intensiv die Bibliotheca Amploniana. Kurz vor seiner Romreise im Jahre 1510 promovierte man Martin Luther zum Baccalaureus formatus.

Schon zu Beginn seiner Ordenszeit setzte sich Luther mit der hebräischen Sprache auseinander, so erwarb er bald nach dem Erscheinen im Jahre 1506 das von Johannes Reuchlin verfasste Werk De rudimentis hebraicis. Die Schrift eröffnete die Möglichkeit zum Selbststudium des Hebräischen, sie bestand aus einer Grammatik mit einem Wörterbuch. Luther arbeitete die De rudimentis hebraicis systematisch durch und erwarb darüber hinaus die im Jahre 1512 von Reuchlin, zum besseren Erlernen des Stoffs, herausgegebene Monographie Septem psalmi poenitentiales, eine mit dem hebräischen Text der sieben Bußpsalmen und den dazugehörigen lateinische Übersetzungen sowie grammatikalischen Erklärungen versehene Schrift.[21]

Obgleich Luther die zentrale Person des Erfurter Humanismus Mutianus Rufus erst im Jahre 1515 kennenlernte, hatte er doch zu dem Erfurter Humanisten Crotus Rubeanus intensiven Kontakt, wie aus einem Brief aus dem April 1520 hervorgeht.[22] Der aus Dornheim bei Arnstadt stammende Humanist Rubeanus verfasste zusammen mit Ulrich von Hutten, in der Zeit von 1515 bis 1517, in der Luther schon in Wittenberg verweilte, die Epistolae obscurorum vivorum, Dunkelmännerbriefe.[23]

Augustinermönch (1505–1511) und Theologiestudium zu Wittenberg (1508–1509)

Auf väterlichen Wunsch setzte Luther zum Sommersemester am 19. Mai 1505 sein Studium an der Juristenfakultät fort. Doch als ihn am 2. Juli 1505 nach einem Besuch bei seinen Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim ein schweres Gewitter überraschte, bekam er Todesangst, in der er der Heiligen Anna, der Mutter Marias und Schutzheiligen der Bergleute, gelobte, er wolle Mönch werden, wenn sie ihn rette.[24] Weshalb der junge Luther gerade dieses Gelübde ablegte und einen klösterlichen Lebensweg einschlug, erklärt sich nach Meinung einiger Lutherforscher zur Gänze weder aus seiner Erziehung noch seiner Todesangst und führte zu verschiedenen mehr oder weniger gut belegten Hypothesen.[25]

Am 16. Juli 1505 feierte Luther mit seinen Freunden ein Abschiedsmahl und stand am nächsten Tag nach der Lehmannsbrücke, von seinen Freunden begleitet, an den Pforten der Augustinereremiten in der Comthurgasse. Vorerst noch gegen den Willen seines Vaters trat er am Montag, den 17. Juli 1505, in das Kloster der Augustiner-Eremiten in Erfurt ein.[26] Seine gesamte Habe hatte er zurückgelassen, von seinen Büchern nahm er nur den Vergil und den Plautus mit. Bei Luthers Eintritt hatte das „Schwarze Kloster zu Erfurt“ etwa fünfzig Mönche, geleitet von ihrem Prior Winand von Diedenhofen. Vermutlich schon im Herbst 1505 wurde der Petent im Kapitelsaal in Gegenwart aller seiner Klosterbrüder als Novize aufgenommen und für ein Probejahr dem Novizenmeister Johann Greffenstein übergeben.

Im September 1506 wurde Luther vor dem Altar der Augustinerkirche auf dem Grabstein des Theologieprofessors Johannes Zachariae liegend, feierlich und endgültig als Mönch in das Kloster aufgenommen; er legte seinen Profess ab. Er befolgte die Ordensregeln so genau und streng, dass er schon am 27. Februar 1507 zum Diakon und am 4. April desselben Jahres durch den Erfurter Weihbischof Johann Bonemilch von Laasphe zum Priester geweiht wurde. Trotz täglicher Bußübungen litt Luther unter großer Gewissensnot, er verzweifelte an seiner unüberwindlichen Sündhaftigkeit (incurvatus in se).[27] Am 2. Mai 1507 las er in der Augustinerkirche seine erste Messe, die Primiz. Hierzu lud er seine Mansfelder Verwandten und Freunde aus Eisenach ein.

Schon während des Generalstudiums im Erfurter Augustinerorden begann Luther ab 1507 mit einem theologischen Studium. Er las die Schriften des Tübinger Nominalisten Gabriel Biel, um den Verlauf der Messliturgie, Epitoma Expositionis sacri canonis Missae (um 1500) zu verstehen. Später erhielt er durch den augustinischen Regens Johann Nathin († 1529), einen Schüler Gabriel Biels, eine gründliche Schulung in der scholastischen Theologie, die er in ockhamistischer Ausrichtung interpretierte. Auch ein grundlegendes Werk der scholastischen Theologie, die Sententiae (ca. 1280) des Petrus Lombardus, studierte Luther aus der Perspektive einer ockhamistischen Auslegung. Neben Gabriel Biel war auch der Pariser Theologe Pierre d’Ailly ihm ein wichtiger Leitfaden; er studierte beide so gründlich, dass er noch in späteren Jahren Biel und d’Ailly auswendig zitieren konnte.[28]

Darauf empfahl sein Beichtvater, der Augustiner Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, Luther für ein Theologiestudium, worauf das Kapitel der deutschen Kongregation in München ihn am 18. Oktober 1508 nach Wittenberg versetzte. Dort sollte er an die Stelle seines Ordensbruders Wolfgang Ostermayer, D. Wolfgangus de Monaco, treten und in der Artistenfakultät Moralphilosophie lehren, was satzungsgemäß den Augustinern zustand. Luthers Übersiedlung erfolgte bereits im November 1508, so dass er seine Lehrtätigkeit und sein weiteres Studium der Theologie rechtzeitig zum Wittenberger Semesterbeginn am 4. November aufnehmen konnte. An der dortigen Universität lernte er die Theologie des Wilhelm von Ockham, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, sowie die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die Sentenzen des Petrus LombardusAugustinus, kennen. Im März 1509 erwarb Luther den Grad des Baccalarius biblicus, was ihm erlaubte, kürzere biblische Abschnitte mit den Scholaren zu lesen. Nach einem weiteren Semester, in dem er neben den Vorlesungen in den artes auch einen Kursus in biblia durchführte, disputierte er für den nächsten Grad des Baccalaureus sententiarius. Bevor Luther jedoch seine Antrittsvorlesung halten konnte, erreichte ihn der plötzliche Rückruf seines Erfurter Klosters. Da dies weder mit von Staupitz abgesprochen noch von ihm genehmigt war, gibt es Anlass, den Schritt als einen frühen Akt des Protestes der Erfurter gegen Staupitz’ Wahl zum sächsisch-thüringischen Provinzial zu interpretieren.

Wenige Monate später wurde Luther in Erfurt Baccalaureus sententiarius und durfte nun selbst die Lombardischen Sentenzen auslegen. Luther begann im Frühjahr 1510 seine Vorlesung und hat ungefähr eineinhalb Jahre, also bis in den Sommer 1511, über die ersten drei Bücher des Lombarden gelesen. Danach erfolgte seine endgültige Übersiedlung nach Wittenberg.[29] Dort förderte von Staupitz Luther weiter, so dass dieser an der Leucorea das in Erfurt weitergeführte Theologiestudium bis zum Grad eines Doktors der Theologie fortsetzen konnte.

Romreise (um 1511–1512)

Nach älterer Forschung[30] soll sich Luther Ende 1510 zusammen mit einem Mitbruder nach Rom begeben haben, um dort im Auftrag seines Erfurter Konvents gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen Observanten mit den liberaleren Augustinerklöstern der sächsischen Provinz zu protestieren.

Neuen Forschungsergebnissen zufolge fand die Reise vermutlich erst nach der erneuten Übersiedlung Luthers von Erfurt nach Wittenberg statt. Bevor Luther 1513 seine regulären Vorlesungen aufnahm, hielt er dort bereits im Wintersemester 1509/10 erste Vorlesungen über die Sentenzensammlung[31] des Petrus Lombardus. Gestützt wird dieser Sachverhalt durch einige Randbemerkungen, die ihn als Theologen ockhamischer Prägung zeigen.[32] Er wäre dann im Spätsommer 1511 im Auftrag des Generalvikars der deutschen Augustiner-Reformkongregation von Staupitz in den Kirchenstaat gereist, um sich Weisungen des Generalpriors Aegidius de Viterbo in der „Staupitz-Auseinandersetzung“ über die geplante Union der Reformkongregation mit der sächsischen Ordensprovinz einzuholen. Deshalb spricht einiges für Johannem Mechliniam, den Prior von Enkhuizen, als Luthers Begleiter.[33]

Von Staupitz war am 7. Mai 1503 in Eschwege zum Generalvikar der deutschen Observanten-Kongregation des Augustinerordens gewählt worden, ein Amt, das er bis zum 29. August 1520 innehatte. Im Orden hatten sich die „Observanten“ von den „Konventualen“ abgesetzt. Die Observanten warfen den Konventualen vor, dass sie die Augustinusregeln, die Ordensregeln, nicht streng genug einhielten und im Besonderen das Armutsgebot verletzten.[34] Obgleich von Staupitz der strengeren Ordensfraktion vorstand, strebte er eine Überwindung der Teilung an, um somit eine Vereinigung der konkurrierenden Ordensfraktionen zu ermöglichen. Deshalb übernahm er die Leitung der sächsisch-thüringischen Ordenskongregation, die für den gemäßigten Weg stand.

Ob Luther das ordensintern umstrittene (und letztlich gescheiterte) Unionsprojekt in Rom verteidigt hat, bleibt unklar. Möglicherweise wollte von Staupitz auch den jungen Ordensmann durch die Entsendung vor dem Ordensgeneral fördern. Unabhängig davon legte Luther in Rom seine dritte Generalbeichte ab und erklomm auf Knien die Heilige Treppe am Lateran, um Sündenvergebung für sich zu erlangen und seine verstorbenen Verwandten aus dem Fegefeuer zu befreien. Zu der Zeit zweifelte er also noch nicht an der römischen Buß- und Ablasspraxis, war aber gleichwohl entsetzt über den Unernst und den Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten. Die Romreise war die längste und weiteste Reise im Leben Luthers, der den thüringisch-sächsischen Raum zuvor noch nie verlassen hatte; sie gilt als ein Schlüsselerlebnis, denn Luther hat in späteren Schriften und Reden immer wieder diese Reise erwähnt.[35] Nach den neuen Erkenntnissen hätte Luthers Rückreise dann zu Jahresbeginn 1512 stattgefunden.

Im Mai 1512, nahm Luther am Ordenskapitel des Augustinerordens in Köln teil. Auf dieser Versammlung fanden die Teilnehmer einen Kompromiss in der strittigen Unionsfrage, die eigentlich in Rom hätte geklärt werden sollen, was die Hypothese einer späteren Reisedatierung Luthers stützt.[36]

Professur für Bibelauslegung (1512)

Auf Staupitz’ Betreiben – möglicherweise im Zusammenhang mit dem ordensinternen Streit um die Vereinigung, in dem das Erfurter Kloster zu den Gegnern des Generalvikars gehörte – siedelte Luther im September 1511 nach Wittenberg um, wo er sich für ein theologisches Doktorat bewarb. Luther und von Staupitz verband bis zu dessen Tod 1524 eine enge Freundschaft. Am 18./19. Oktober 1512 wurde Luther zum Doctor theologiae promoviert. Er leistete einen Doktoreid, der ihn auf die Heilige Schrift verpflichtete, dabei sowohl im engeren Sinne auf die Bibel, aber auch bezüglich theologischer Reflexionen ihres Gehaltes. Späterhin, im Konflikt mit der Papstkirche berief er sich darauf.[37]

In Wittenberg übernahm Luther vielfältige Tätigkeiten sowohl im Kloster als auch an der Universität. Seit 1512 war er Subprior, Studienleiter des Wittenberger Konvents und auch Klosterprediger. Später, im Jahre 1512, übernahm er als Distriktsvikar die Verantwortung für zehn, ab 1516 für elf Konvente.

Doch 1514 erhielt er zunächst einen geringgradig besoldeten Predigtauftrag an der Stadtkirche zu Wittenberg. Am 21. Oktober 1512 nahm man Luther als Mitglied in die theologische Fakultät zu Wittenberg auf. Seine Lehrtätigkeit auf den von Staupitz übernommenen Professur begann Luther 1513. Den ehemals staupitzschen Lehrstuhl der Lectura in Biblia (Bibelauslegung) an der Wittenberger Universität behielt er bis zu seinem Lebensende.

 
Friedrich der Weise um 1500; Luthers Landes- und Schutzherr, 1486–1525 Kurfürst von Sachsen (Ernestinische Linie); Porträt von Albrecht Dürer
 
Johann der Beständige, 1525–1532 Kurfürst von Sachsen; porträtiert von Lucas Cranach d. Ä. 1526

Ab dem Wintersemester 1513/1514 hielt er zunächst zwei bis drei Stunden pro Woche seine Vorlesungen.[38] In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und die Paulusbriefe. Davon sind einige Originalmanuskripte, wörtliche Nachschriften und Arbeitstexte wie der Wolfenbütteler Psalter erhalten. Sie erlauben es, Luthers Entwicklung bis zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren im Detail nachzuvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des vierfachen Schriftsinns und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, des Neuplatonismus, der Mystik oder der Devotio moderna, formte sie jedoch bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen auswegloser Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, ohne deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente, das Papsttum und kirchliche Dogmen zu thematisieren.

1514 wurde Martin Luther zum Provinzialvikar ernannt und übernahm damit bereits in jungen Jahren zusätzlich zu seiner Lehrtätigkeit in Wittenberg Leitungsaufgaben in seinem Orden, die mit einer erheblichen Visitations- und Reisetätigkeit verbunden waren. Als Vikar unterstanden ihm elf Konvente, darunter sein ehemaliger Heimatkonvent in Erfurt, in dem er 1516 Johannes Lange zum Prior einsetzte.[39]

Als Professor für Bibelauslegung an der Universität Wittenberg behandelte Luther vier biblische Schriften. Zunächst kommentierte er von 1513 bis 1515 insgesamt 150 Psalmen aus der Fassung der damals geläufigen Biblia vulgata. Dabei ging er auf einzelne Verse auf der Basis von und in Auseinandersetzung mit antiken, kirchenväterlichen und mittelalterlichen philosophischen und theologischen Autoritäten sowie gängigen Bibelglossen ein. Zwischen 1515 und 1516 hielt er Vorlesungen über den Brief des Paulus an die Römer. Im Wintersemester 1516/1517 las er über den Brief des Paulus an die Galater und im Wintersemester 1517/1518 behandelte er den Hebräerbrief[40] Dies ist aber wegen des völlig anderen Stils – so etwa ein Wortschatz von 1000 verschiedenen Wörtern bei 3000 Wörtern Umfang gegenüber dem eher beschränkten des Paulus – sehr unwahrscheinlich.

Reformatorische Wende

In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther das Prinzip der Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) zuerst entdeckte und formulierte. In einer späteren Eigenaussage beschrieb er diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die ihm in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinerklosters widerfahren sei. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 1511 bis 1513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an. Datierung und nähere inhaltliche Bestimmung dieser Entdeckung hängen wechselseitig voneinander ab.

Seine theologische Ausgangsfrage war deshalb: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“[41] Diese Frage entzündete sich am Sakrament der Buße, die neben der obligatorischen Beichte aller Sünden die aufrichtige Reue aus Liebe zu Gott, nicht aber aus Angst vor Gottes Bestrafung voraussetzte. Luther nahm diese Forderungen sehr ernst. Er erlebte sich als unfähig, aus Liebe, nicht Angst, Gottes Forderungen zu erfüllen, so dass er an der verheißenen Vergebung zweifelte, und stürzte deshalb in verzweifelte Heilsungewissheit darüber, ob er diese Voraussetzung erfüllen könne oder vielmehr mit einer ungültigen Absolution ewige Verdammnis auf sich ziehen würde.[42]

Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm 1,17 LUT habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:

„Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht: Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“

Dieser Bibelvers führte schließlich zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit sei ein reines Gnadengeschenk, das dem Menschen nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben werde. Keinerlei Eigenleistung könne dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, sei kein menschenmögliches Werk. Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah, zunehmend kritisch in den Blick.

In der Römerbrief-Vorlesung von 1515 lag Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung[43] allein aus der Gnade Gottes, sola gratia, bereits ausformuliert vor, wenngleich noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler.

Ablass, 95 Thesen (1517) und Heidelberger Disputation (1518)

 
Die 95 Thesen am heutigen Portal der Schlosskirche zu Wittenberg

Der Ablass (Indulgenz, zu lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) bezeichnet einen in der römisch-katholischen Theologie geregelten Gnadenakt, fußend auf dem Gnadenschatz, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Durch die Praxis der Ablassbriefe sollten den Gläubigen ein dem Geldbetrag entsprechender Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigt werden können.

 
Europäischer Herrschaftsbereich Karls V., der im Jahre 1519 zum römisch-deutschen König bzw. Kaiser gewählt wurde.
  • Kastilien (weinrot)
  • Besitzungen Aragons (rot)
  • Burgundische Besitzungen (orange)
  • Österreichische Erblande (gelb)
  • Heiliges Römisches Reich (blassgelb)
  • Die Kurie hatte das Ablasswesen über die Jahre systematisch ausgebaut und betrieb im Gebiet des römisch-katholischen Glaubens europaweit feldzugartige Veranstaltungen für Jubiläumsablässe, Türkenkreuzzüge, Kirchenbauten usw. Die Konzeption hierzu hatte Raimundus Peraudi, seit dem Jahre 1493 in Kardinalswürde, entwickelt. Bis zu seinem Tode 1504 verfolgte er das durchplante Konzept in uniformer Weise, standardisiert und durch eine Massenproduktion vermittels gedruckter Ablassbriefe in die alltägliche Praxis umgesetzt.[44] Ein Jahr vor der Veröffentlichung seiner Thesen in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich gegen die Ablasspraxis. Im Sommer 1517 las er die vom Mainzer Erzbischof Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger. Mit einem Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Ablassbriefen wollte der Erzbischof seine Schulden bei den Fuggern bezahlen. Diese hatten ihm den Stuhl des Erzbischofs von Köln finanziert, der ihn zum Kurfürsten und zum Reichserzkanzler des Reiches machte.

    Aber Luthers Kritik war nicht nur gegen die Missbräuche gerichtet, die sich aus der Praxis des Ablasses ergaben, für ihn wurde der Ablass zu einer fundamentalen theologischen Frage bzw. zu Fragen zum Bußverständnis, zur Rechtfertigungslehre und zur Ekklesiologie. Die römisch-katholische Kirche war im Verlauf ihrer Geschichte mit der Entwicklung des Ablass’ aus dem Gnadenschatz und der Vorstellung des Fegefeuers zu einer Position gelangt, die einen Sonderweg innerhalb der christlichen Kirchen darstellte.[45]

    Am 4. September 1517 stellte Luther zunächst 97 Thesen vor, um einen Disput über die scholastische Theologie unter seinen Mitdozenten anzuregen. Im Oktober verfasste er weitere 95 Thesen, Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum, die direkt auf den Ablass Bezug nahmen, schickte sie in einem Brief an Albrecht und verbreitete sie unter Anhängern.[46] Philipp Melanchthon zufolge soll er diese Thesen am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben. Der Thesenanschlag wurde lange Zeit als Legende ohne historisches Fundament betrachtet, gilt jedoch nach der Entdeckung einer handschriftlichen Notiz von Georg Rörer, Luthers langjährigem Sekretär, im Jahr 2006 wieder als wahrscheinlicher.[47] Fest steht allerdings, dass die Ablassthesen schon vor ihrem möglichen Anschlag an der Kirchentür bekannt waren, kursierten und von den Gelehrten diskutiert wurden, sodass der Aushang nicht erst als Anlass der ablasstheologischen Diskussion angesehen werden kann, sondern allenfalls bereits auf deren Höhepunkt stattfand.

    Die Thesen fanden großen öffentlichen Widerhall. Luther protestierte darin weniger gegen die Finanzpraktiken der römischen Kirche, die auch vielen Fürsten und Bürgern missfielen, als gegen die im Ablasswesen zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung.[48] In einem ebenfalls am 31. Oktober 1517 verfassten Brief an den Mainzer Erzbischof prangerte Luther die Praxis an, dass Ablassprediger den Anschein erweckten, als wäre für einen Ablassbrief keine Reue nötig. Diese scheinbare Milderung bezog sich allerdings nur auf die Käufer der Ablassbriefe, nicht auf diejenigen, deren Sünden vergeben werden sollten. Diese mussten sehr wohl in Reue gestorben sein.[49] Dem Brief an den Erzbischof lag der Tractatus de indulgentiis (1516) bei, in dem Luther eine Theologie des Ablasses entwarf. Er zeigte sich hierbei durch die augustinische Bußspiritualität bestimmt.[50] Der Ablasshandel war für ihn nur der Anlass, um der allgemeinen Forderung einer grundlegenden Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ Ausdruck zu verleihen. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sondern wähnte ihn – zumindest rhetorisch – noch auf seiner Seite. Allerdings sah er die Funktion des Petrusnachfolgers beim Nachlass der Sündenstrafen nur in der Fürbitte für die Gläubigen und sprach ihm damit die verbindliche Schlüsselgewalt ab, die den Gläubigen nach der schultheologischen Ablasslehre letzte Gewissheit über die Aufhebung jenseitiger Sündenstrafen verschaffen sollte. Verständlich waren die Ablassthesen nur dem gelehrten Fachpublikum, das die Feinheiten der theologischen Debatten um die Wirkweise des Ablasses kannte. Für die breitere Bevölkerung verfasste Luther deshalb 1518 den in einfacher und verständlicher Weise abgefassten Sermon von dem Ablass und Gnade. Luther bediente sich darin erstmals der Volkssprache und verließ damit die akademische Welt. Die göttliche Genugtuung wird, plakativ gesagt, auf seine Gnade statt auf käuflichen Ablass zurückgeführt.[51]

    Albrecht von Mainz, inzwischen vom Papst zum Kardinal ernannt, zeigte Luther daraufhin in Rom an. Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte.

    Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in der Heidelberger Disputation seine Theologie erläutern. Das eigentliche Generalkonvent fand höchstwahrscheinlich vom 25. April bis zum 27. April 1518 statt. Es war eine öffentliche Disputation im Rahmen des Generalkapitels der Augustiner in Heidelberg in der Luther dann am 26. April 1518 sprechen konnte. Dabei grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Erhard Schnepf, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August 1518 berief die Universität Wittenberg an den neueingerichteten Lehrstuhl für Griechische Sprache Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.

    Luthers Kurfürst Friedrich III. war entschieden gegen den Ablasshandel in seinem Territorium. Grund war seine umfangreiche Reliquiensammlung, denn Betrachten und Berühren der Gegenstände religiöser Verehrung erließen dem Besucher eine bestimmte Anzahl von Tagen im Fegefeuer. Friedrich sah im Ablasshandel eine schädliche Konkurrenz für seine Pilgerstätte, die Reliquiensammlung in Wittenberg.[52]

    Der römische Prozess (1518), der Augsburger Reichstag (1518) und die Leipziger Disputation (1519)

     
    Martin Luther in Augsburg vor Kardinal Cajetan

    Der große Widerhall der 95 Thesen bewirkte u. a., dass die Ablasskäufe zurückgingen. Am 31. Oktober 1517 wandte sich Luther in Briefen an seine kirchlichen Vorgesetzten und übersandte ihnen seine 95 Thesen. Bischof Hieronymus Schulze, auch Hieronymus Scultetus von Brandenburg und Havelberg oblag es als erstem, die sich um 1517 zuspitzende Ablassdiskussion zu beruhigen. Der Bischof sah in Luther einen Erneuerer der katholischen Kirche, und so wähnte er, dem Augustinermönch und Hochschullehrer mit gutem Zureden beikommen zu können. Er sandte zunächst, Ende November 1517, den aus Jüterbog stammenden Abt Valentin aus dem Kloster Lehnin zu Luther nach Wittenberg.[53] Valentin bat Luther in bischöflichem Auftrag, sich mit seinen Publikationen zurückzuhalten. Luther stimmte zunächst zu. In dem Brief vom 13. Februar 1518 an Bischof Hieronymus Schulze erklärte er sogar, seine Ansichten völlig dem Urteil der katholischen Kirche zu unterstellen.

    Der Mainzer Erzbischof und Kardinal Albrecht hielt sich in Aschaffenburg auf und erhielt dort Luthers Schreiben erst Ende November 1517. Luther hatte den Brief nach Calbe gesandt, da der Adressant ihn dort vermutete. In der Folge zeigte er Luther am 13. Dezember 1517 bei der Kurie in Rom an. Er sah sich nicht dazu veranlasst, selbst ein Verfahren gegen den Mönch einzuleiten.[54] Das Schreiben Albrechts traf wahrscheinlich Januar 1518 dort ein, damit wurde der Fall in der römischen Kurie aktenkundig und sodann als Causa lutheri verfolgt.[55] Das Schreiben vom Januar 1518 ließen Leo X. zunächst nur zögerlich der Angelegenheit annehmen. Da kein Häresieverdacht geäußert worden war, setzte Leo X. zunächst nicht auf den kirchenrechtlich-prozessualen Weg, sondern versuchte in einem Breve vom 3. Februar 1518[56] Luther vermittels der Ordensdisziplin zum Einlenken und letztlich Widerruf zu bewegen. Dieser Weg wurde über den Promagister und Generalprior der Augustiner-Eremiten Gabriel della Volta, Gabriel Venetus (um 1468–1537) versucht zu bestreiten.[57]

    Während sich die Augustiner-Eremiten im März 1518 fast gänzlich hinter Luther stellten, klagten ihn die sächsischen Dominikaner aus dem Umfeld von Tetzel ebenfalls bzw.erneut im gleichen Monat in Rom an.[58] Das Schriftstück das im Frühjahr 1518 Rom erreichte war an den Procurator fiscalis generalis Mario de Perusco, auch Marius de Perusiis gerichtet, hierin war nicht nur ein Häresieverdacht geäußert worden, sondern man forderte die Eröffnung eines Inquisitionsverfahrens.

    Am 5. Mai 1518 übersandte Luther durch seinen Generalvikar und Beichtvater Johannes von Staupitz ein handschriftliche und ausführliche Erklärung seiner Thesen an Papst Leo X. So schrieb er:

    „Ich höre, Allerheiligster Vater, dass ein gar böses Gericht über mich gehe, daraus ich entnehme, dass etliche Freunde meinen Namen vor Eurer Heiligkeit […] stinkend gemacht haben: ich soll mich unterstanden haben, die Schlüsselwürde und die Gewalt des höchsten Bischofs zu verkleinern. […] aber der einige Trost und Fels meiner Freudigkeit steht fest, nämlich mein unschuldiges und ruhiges Gewissen. […] Die Prediger, in der Meinung, sie dürften unter dem Schutz von Eurem Namen, wagten öffentlich gottlose und ketzerische Lügen zu lehren, zu großem, schweren Ärgernis, Hohn und Spott der kirchlichen Obrigkeit. […] Widerrufen kann ich nicht, und sehe doch, dass ich mir gewaltigen Neid und Hass durch die Veröffentlichung [der Thesen] erweckt habe.“[59]

    In seinem Brief berief sich Luther auf sein akademisches Disputationsrecht. Ferner versuchte er, sich unter den Schutz des Papstes zu stellen, um sich so den Vorwürfen seiner dominikanischen Gegner zu erwehren, die von ihm behaupteten, er untergrabe die päpstliche Autorität.[60]

    Im Juni 1518 publizierte Luther in der Druckerwerkstatt des Johann Rhau-Grunenberg seinen deutschsprachigen Eyn Freyheyt desz Sermons. Bebstlichen ablasz vnd gnad belangend oder Eine Freiheit des Sermons päpstlichen Ablaß und Gnade belangend, der den eigentlichen Durchbruch Luthers als Schriftsteller ausmachte. Von dieser Schrift erschienen 1518 nicht weniger als 15 hochdeutsche Ausgaben sowie eine niederdeutsche, in den beiden folgenden Jahren weitere neun.“[61]

    Im Juli 1518 eröffnete die römische Kurie ein Verfahren gegen Luther, dessen Ergebnis ihm als citatio am 7. August 1518 zugestellt wurde. Er sollte sich binnen 60 Tagen in Rom einfinden, um sich gegen den Vorwurf der Häresie zu rechtfertigen. Grundlage des Verfahrens waren u. a. die von Silvester Mazzolini, genannt Prierias verfassten, scharfen Angriffe auf Luther im Dialogus de potestate papae (1518), auch Prierias-Gutachten. Weitere von Leo X. für die Causa lutheri beauftragte Beamte waren der päpstliche Fiskalprokurator, Procurator fiscalis Mario de Perusco, der eines der höchsten juristischen Ämter an der Kurie innehatte und der Bischof und spätere Nuntius Girolamo Ghinucci, dem es in seiner Funktion als auditor generalis oblag, allgemein die Qualität von Rechtsfällen zu untersuchen. Er hatte eine entscheidende Bedeutung für die Einleitung eines kanonischen Prozesses gegen Luther.[62] Theologisch hierzu arbeiteten ihnen der erwähnte Silvester Mazzolini zu, der mit dem Abfassen eines Gutachten gegen die 95 Thesen, Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum beauftragt wurde.[63] Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Häresie verschärft: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Luther ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet unter Berufung auf die Gravamina deutscher Nation. Friedrich der Weise, sein sächsischer Kurfürst, unterstützte ihn bei seinem Ersuchen, er versuchte seinen Universitätslehrer nach kräften zu schützen.

    Am 21. August 1518 publizierte Luther seine Resolutiones disputationum de indulgentiarum virtute worin er nicht nur die 95 Thesen präzisierte und erläuterte, sondern auch eine Vielzahl von Missständen innerhalb des römischen Klerus anführte. Gleichzeitig am 23. August wurde die Zitation nach Rom aufgehoben und Kardinal Thomas Cajetan, ein Dominikaner,[64] beauftragt, Luther beim Reichstag zu Augsburg zu verhören.[65]

    Am 25. August 1518 erteilte Luthers Ordensgeneral der Generalprior Gabriel della Volta, Gabriel Venetus den Provinizial der Augustiner in Sachsen Gerhard Hecker den Auftrag Luther gefangen zu nehmen und nach Rom auszuliefern.[66]

    Im Spätherbst 1518 ließ sich der schwerkranke[67] Maximilian I. in Innsbruck nieder. Von dort aus wollte er sein Reich regieren, sich auf seinen Tod vorbereiten (Ars moriendi) und seine Nachfolge regeln. Im Konflikt mit der Bürgerschaft der Stadt brach er nach Wien auf. Aber während der beschwerlichen Reise verstarb er am 12. Januar 1519 im Alter von 59 Jahren in der Burg von Wels. Maximilian I. bestimmte seinen Enkel Carlos I., den König von Spanien, zu seinem Nachfolger. Da dieser aber auch König der beiden Sizilien war, drohte dem Papst bzw. Kirchenstaat eine Umklammerung. In diesem Kontext kam nun Luthers Landesherrn Friedrich III. als Mitglied des Kurfürstenkollegiums eine wichtige Rolle zu.[68]

    Papst Leo X. benötigte die Stimme Friedrichs III. für seinen Kandidaten bei der anstehende Kaiserwahl und verfügte Luthers Anhörung in Augsburg. Damit geriet Luthers Prozess in ein politisches Fahrwasser. Cajetan, der päpstliche Legat, wohnte während des Reichstags im Stadtpalast des Jacob Fuggers[69] und auch die Anhörungen fanden dort statt. Luther hingegen wurde im Karmeliterkloster Augsburgs unmittelbar neben St. Anna[70] beherbergt, dessen Prior Johannes Frosch ein Ordensbruder aus den Erfurter Studientagen war. Luther fand Unterstützung durch eine Gruppe Augsburger Bürger, so etwa durch Konrad Peutinger.

     
    Christoph Langenmantel bringt Luther nach Hohenschwangau. Fresko von Wilhelm Lindenschmit dem Älteren, Schloss Hohenschwangau

    Vom 12. bis 14. Oktober 1518 sprach Luther mit Cajetan im Fuggerschen Stadtpalast, wobei Urbanus von Serralonga die Gespräche moderierte. Am dritten und letzten Tag seines Verhörs durch Cajetan thematisierte Luther die Bedeutung des Gnadenschatzes und des Glaubens im Sakrament. Dabei ging es nicht um die Abschaffung „guter Werke“, sondern ihre Bedeutung in Bezug auf die römisch-katholische Kirche und Gott. Nicht weil der Mensch gute Werke tut, liebt ihn Gott, sondern weil Gott ihn liebt, wird er als Gläubiger frei, gute Werke zu tun, sich dem Menschen zuzuwenden.

    Als Luther sich weigerte zu widerrufen, es sei denn, man würde ihn mit Zitaten aus der Bibel widerlegen, war er für Cajetan als Häretiker überführt. Luthers Freunde rechneten mit einer Verhaftung. Dieser entzog er sich unter Mithilfe des Bürgermeistersohnes Christoph Langenmantel durch seine Flucht aus Augsburg, in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag, den 20. /21. Oktober 1518.[71] Nach einer örtlichen Volksüberlieferung habe ihn Christoph Langenmantel überdies zu seinem Schutz nach Hohenschwangau gebracht, was allerdings historisch nicht belegt ist.[72] Über Nürnberg erreichte Luther am 31. Oktober wieder Wittenberg.[73] Dort ließ er die Erinnerungen an die Verhandlungen, die er in Augsburg führte, drucken und gab auch die päpstliche Zuschrift, das Breve, an den Kardinal, mit Anmerkungen heraus. Unterdessen erhielt Kurfürst Friedrich der Weise von Cajetan einen Brief, in dem dieser mitteilte, wie väterlich und gütig er gegen Luther verfahren sei, wie halsstarrig sich aber dieser den Widerruf seiner irrigen Meinungen verweigert habe. Es sei jetzt an dem Kurfürsten, den Mönch entweder nach Rom auszuliefern, oder ihn aus seinem Lande, dem Kurfürstentum Sachsen zu verjagen. Das erfordere seine fürstliche Stellung und Ehre.

    Am 9. November 1518 wurde von Leo X. in der Dekretale Cum postquam an Cajetan de Vio, den Legaten des Papstes festgestellt, dass ein Ablass sich lediglich auf die Strafen und nicht die Schuld bezögen, diese würde durch das Bußsakrament erlassen. Über die auferlegten Strafen übe der Papst kraft seiner Jurisdiktion Lösegewalt aus. Doch im Falle der Dauer der Fegefeuerstrafen könne er nichts mehr tun, als durch Fürbitte Gott den Gnadenschatz der überflüssigen Verdienste Christi und der Heiligen zum Gebrauch vorzuhalten. Die aus diesem Überschuss gespeisten Indulgenzen gälten für Tote und Lebende gleichermaßen.

    Mit dem 12. Januar 1519 änderte sich die Lage, Kaiser Maximilian I. starb und er hatte seinen Enkel, den spanischen König Karl I., als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte dies verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaates fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, Kurfürst Friedrich für eine friedliche Lösung in der Glaubensfrage zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte immerhin, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.

    Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Andreas Bodenstein (genannt Karlstadt) auf. Sie richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 persönlich an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte die These, der Papst sei erst seit 400 Jahren – dem Decretum Gratiani, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte – Führer der Christenheit.

    Eck versuchte Luther als Anhänger des hundert Jahre zuvor als Häretiker verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Ostkirche vor. Er ordnete das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, dabei jedoch die Autoritätsfrage – Konzil oder Papst – nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war faktisch der Bruch mit der katholischen Kirche.

    Nachdem Karl am 28. Juni 1519 zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Häresieprozess im Frühjahr 1520 wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannandrohungsbulle Exsurge Domine.[74] Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.[75]

    1518 entband Johann von Staupitz seinen Schützling Luther von seiner Gehorsamspflicht, als es in Augsburg zwischen diesem und dem päpstlichen Gesandten Kardinal Cajetan zu einer offenen Konfrontation gekommen war. Er war aus Sorge nach Augsburg nachgereist.[76] War dies noch eine Maßnahme, die wohl vor allem dem Schutz Luthers diente, so kann man den Rücktritt von Staupitz’ von seinen Ordensämtern im Jahr 1520 als Distanzierung von der sich radikalisierenden reformatorischen Entwicklung zu verstehen. Von Staupitz zog sich nach Salzburg zurück, wo er in den Benediktinerorden übertrat und Abt des Stift Sankt Peter wurde. Schon am 1. August 1522 legte er die Profess auf das Kloster St. Peter ab und wurde tags darauf zum Abt gewählt. Trotzdem blieb der Kontakt zwischen ihm und Luther bis zu seinem Tod am 28. Dezember 1524 erhalten; im letzten Brief Staupitz’ an Luther vom 1. April 1524 wird deutlich, dass er zwar den Weg des Reformators nicht mitging, aber ihn weiterhin wegen seiner Werte bzw. Wertvorstellungen und Haltung sehr schätzte.

    Reichstag zu Worms (1521)

    Dennoch widmete Luther im Oktober 1520 Papst Leo seine Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember 1520 aber vollzog er den endgültigen Bruch, indem er auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle Exsurge Domine sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor antwortete. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 mit der Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert.[77]

    Dies und seine reformatorischen Hauptschriften machten Luther im ganzen Reich bekannt. Der Buchdruck, die allgemeine soziale Unzufriedenheit und politische Reformbereitschaft verhalfen ihm zu einem außergewöhnlichen publizistischen Erfolg: Bis zum Jahresende waren bereits 81 Einzelschriften und Schriftsammlungen von ihm erschienen, vielfach in andere Sprachen übersetzt, in insgesamt 653 Auflagen.[78] In vielen Ländern regten sich ähnliche Reformbestrebungen, die sehr stark von den politischen Spannungen zwischen Fürstentümern und Zentralmächten bestimmt wurden.

     
    Luther auf dem Reichstag zu Worms. Kolorierter Holzschnitt von 1556

    Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte.[79]

    Luther begab sich mit seinen Gefährten am 2. April 1521 auf die Reise nach Worms, seine Weggefährten waren sein Ordensbruder Johannes Petzensteiner (1487–1554)[80], die Rechtsgelehrten Nikolaus von Amsdorf und Hieronymus Schurff. Auf seiner Reise predigte er u. a. in Erfurt, Gotha und Eisenach. Der Stadtrat zu Wittenberg stellte ihnen dafür einen einfachen Reisewagen zur Verfügung.[81]

    Am 17. April 1521 stand Luther vor Kaiser Karl V. und dem Reichstag zu Worms, wurde vor den im dortigen Bischofshof versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies seinen Tod bedeuten könne, lehnte er mit der Begründung ab:

    „… wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“[82]

    Die oft zitierte Version „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen“, ist nicht belegt. Sie befindet sich auf einem Holzschnitt aus dem Jahr 1556.

    Am 26. Mai 1521 verhängte der Reichstag das vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn. Man hatte es auf den 8. Mai zurückdatiert:[83] Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nunmehr „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.

    Der so Geächtete wurde am 4. Mai 1521 zwischen 17 und 18 Uhr nahe Schloss Altenstein bei Bad Liebenstein durch die Ritter Burkhard Hund von Wenkheim und Hans Sittich von Berlepsch zum Schein gefangen genommen, entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen.[84] Hans von Berlepsch war vom Jahre 1517 bis 1525 Burghauptmann auf der Wartburg, dort war er im Auftrag des Kurfürsten Friedrich mit der Betreuung des Staatsgefangenen Martin Luther vom 4. Mai 1521 bis zum 1.  März 1522 beauftragt. Neben Luthers Schutz sollte er ihn auch in die Lebenswelt der adligen Junker einführen. Hierzu zählten etwa das Reiten und die Jagd sowie sein gesamtes Auftreten als Edelmann.

    Wartburgzeit (1521–1522), Bibelübersetzung und sprachprägende Wirkung

     
    Lutherstube auf der Wartburg
     
    Martin Luther als „Junker Jörg“. Lucas Cranach der Ältere, 1522

    Auf der Wartburg blieb Luther vom 4. Mai 1521 bis zum 1. März 1522 inkognito. Dort änderte er sein äußeres Erscheinungsbild, seine Kleidung und sogar seinen Namen als „Junker Jörg“.[85] Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Als Vorlage diente ihm ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam,[86] zusammen mit dessen eigener lateinischer Übersetzung sowie der Vulgata. Eine erste Auflage des Neuen Testaments erschien im September 1522 (Septembertestament). 1523 erschien die erste Teilübersetzung des Alten Testaments; beide zusammen hatten bis 1525 bereits 22 autorisierte Auflagen und 110 Nachdrucke, so dass rund ein Drittel aller lesekundigen Deutschen dieses Buch besaß.[87] Bis 1534 übersetzte Luther dann zusammen mit einem Kreis aus Reformatoren und Professoren-Kollegen[88] das übrige Alte Testament aus damals wiederentdeckten Handschriften der Masoreten; beide Testamente zusammen – einschließlich der Apokryphen – bilden die berühmte Lutherbibel.

    Damit machte Luther biblische Inhalte dem einfachen Volk zugänglich. Zwar gab es vorher schon vierzehn hochdeutsche und vier niederdeutsche gedruckte Bibelausgaben, jedoch waren diese Übersetzungen durch ihre oft am lateinischen Urtext orientierte Wort-für-Wort-Übersetzung und die meist oberdeutsche Sprachfärbung schwer verständlich. Vor allem aber fußten sie auf der Vulgata, der die griechische Septuaginta zugrunde lag: Sie hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte. Dabei benutzte er auch frühere Übersetzungen wie die Zainer-Bibel[89] (vergleiche auch Vorlutherische deutsche Bibeln).

    Er übersetzte nicht wortgetreu, sondern versuchte, biblische Aussagen nach ihrem Sinn (sensus literalis) ins Deutsche zu übertragen. Dabei legte er die Bibel gemäß seiner Auffassung von dem her aus, „was Christum treibet“, und dies hieß für ihn, auszugehen von Gottes Gnade in Christus als Ziel und Mitte der ganzen Schrift. Er wollte außerdem eine gehobene, aber zugleich volksnahe Übersetzung erstellen.[90] Deshalb schaute er „dem Volk aufs Maul“[91] und gebrauchte eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Seine sprachliche Gestaltung wirkte bis zur Gegenwart stil- und sprachbildend und trug dazu bei, durch Ausgleich dialektaler Formen eine überregional verständliche deutsche Allgemeinsprache zu schaffen. Im Bereich des Wortschatzes ersann er Ausdrücke wie „Feuertaufe“, „Bluthund“, „Selbstverleugnung“, „Machtwort“, „Schandfleck“, „Lückenbüßer“, „Gewissensbisse“, „Lästermaul“, „Rotzlöffel“[92] und „Lockvogel“.[93] Auch metaphorische Redewendungen wie „Perlen vor die Säue werfen“, „ein Buch mit sieben Siegeln“, „die Zähne zusammenbeißen“, „etwas ausposaunen“, „im Dunkeln tappen“, „ein Herz und eine Seele“, „auf Sand bauen“, „Wolf im Schafpelz“ und „der große Unbekannte“ gehen auf ihn zurück.[94] Neben diesen Neuerungen bewahrte er aber auch historische Formen der Morphologie, die schon weitgehend durch Apokope verschwunden waren, wie das lutherische e in Plural, Präteritum und anderen Wortformen.[95] Für die Rechtschreibung führte seine Übersetzung dazu, dass die Großschreibung der Nomen beibehalten wurde.[96]

    Die Prinzipien seiner Übersetzungsarbeit hat Luther selbst in seinem Sendbrief vom Dolmetschen von 1530 ausführlich dargestellt und gegen den katholischen Vorwurf der Textverfälschung gerechtfertigt. Man hatte ihm zum Beispiel vorgeworfen, bei dem Ausdruck „allein durch den Glauben“, das die katholische Lehre von den guten Werken ausschließende „allein“ ohne Textgrundlage (lat. sola) eingefügt zu haben, ein Zusatz, den Luther aus dem Sinn des Textes begründete.

    „Wahr ist’s. Diese vier Buchstaben stehen nicht drinnen. Aber wo man’s will klar und gewaltiglich verdeutschen, so gehöret es hinein.
    […]
    Man muss nicht die Buchstaben in der lateinischen Sprache fragen, wie man soll Deutsch reden, wie diese Esel tun, sondern man muss die Mutter im Hause, die Kinder auf der Gassen, den gemeinen Mann auf dem Markt drum fragen und denselbigen auf das Maul sehen, wie sie reden, und darnach dolmetschen; da verstehen sie es denn und merken, daß man deutsch mit ihnen redet.“[97]

    Luthers Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon teilweise verschmolzen waren, was eine große Verbreitung seiner Schriften ermöglichte. Luthers Sprache ist nach Werner Besch außerdem eingebunden in die maßgebliche kursächsische Schreibtradition Wittenbergs.[98] Erst durch Luthers theologische Autorität gab seine Bibelübersetzung dem obersächsisch-meißnischen Dialekt den Impuls zum allgemeinsprachlichen Frühneuhochdeutsch in ganz Deutschland, vor allem im niederdeutschen Raum, später auch im Oberdeutschen. „Das Deutsch seiner Bibel ist wohl der wichtigste Steuerungsfaktor in der jüngeren Sprachgeschichte“, so das Fazit Werner Beschs zu seiner sprachgeschichtlichen Forschung.[98]

    Luthers Bibel gilt daneben auch dichterisch als große Leistung, da sie bis in den Silbenrhythmus hinein durchdacht ist.[99]

    Protestanten verwenden die Lutherbibel in ihren revidierten Neuauflagen bis heute. Sie ist eine wichtige Basis der Kirchenmusik: viele Kompositionen verwenden Luthers Textfassung für Choräle, Kantaten, Motetten und andere musikalische Formen.

    Reformation in Wittenberg

    Während sich Martin Luther - nach dem Reichstag zu Worms in Reichsacht - auf der Wartburg aufhielt, gab es in Wittenberg Bestrebungen zu weitreichenden Reformen, die auch praktische Konsequenzen aus Luthers Programmschriften von 1520 waren. Im November 1521 entstand Luthers Schrift De votis monasticis … iudicium. Darin fand er seine Lösung der Gelübdefrage in der Freiheit des Evangeliums: Ein Gelübde, das gegen die evangelische Freiheit verstoßt, ist nichtig, wenn es unter der Voraussetzung abgelegt wurde, dass der Ordensstand notwendig ist, um Gerechtigkeit und Heil zu finden.

    In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichendere Gottesdienstreformen, gegen Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl mit dem Laienkelch. Karlstadt und Justus Jonas der Ältere feierten Weihnachten 1521 mit über 2000 Gläubigen zum ersten Mal einen evangelischen Gottesdienst mit dem Abendmahl in beiderlei Gestalt.

    Ab 1522 setzte der Wittenberger Stadtrat Karlstadts Neuerungen um und beschloss außerdem Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte. Viele Nonnen und Mönche in Sachsen verließen die Klöster. Es kam zu Ausschreitungen gegen Geistliche, die dem alten Glauben anhingen, und die Tumulte ebbten nicht ab: Die Zwickauer Propheten, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhen.

    Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März über Borna, wo er den Aschermittwochbrief[100] an den Kurfürsten Friedrich den Weisen verfasste, nach Wittenberg zurück. Mit seinen acht Invokavitpredigten überzeugte Luther die Bürger mit seinen maßvollen Reformen. Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend; Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ Luther die römische Messordnung unverändert, führte daneben jedoch das evangelische Abendmahl ein. Sogar die im Vorjahr vom Rat verbotene Fronleichnamsprozession ließ er 1522 zunächst wieder wie früher stattfinden. Nachdem der alte Stadtpfarrer Simon Heins Anfang September 1523 gestorben war, wählten auf Luthers Empfehlung der Rat der Stadt und die Vertreter der Gemeinde Wittenberg um den 25. Oktober 1523 Johannes Bugenhagen als Stadtpfarrer an der Stadtkirche. Damit kehrte Ruhe ein und Karlstadt verließ die Stadt. Am 9. Oktober 1524 gab Luther seine Lebensform als Mönch auf.[101]

    Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigten Hussiten). Diese bewahrten unter seinem Einfluss ihre hussitische Tradition.[102] Am 29. Oktober 1525 hielt er die erste deutsche Messe ab. Ab Weihnachten wurde sie in Wittenberg üblich. Im folgenden Jahr veröffentlichte Luther seine Anleitung Deudsche Messe vnd ordnung Gottes diensts zu Wittemberg.

    Luthers Visitationsreisen

    Seine erste (vorreformatorische) Visitationsreise im Auftrag seines Ordens und in der Funktion als Distriktsvikar, das heißt als Aufseher über zehn, später elf Klöster der sächsischen Kongregation in Meißen und Thüringen, führte Luther im Frühjahr 1516 nach Dresden. Später am 25. Juli 1518 besuchte er noch einmal das Dresdner Augustinerkloster, wo ihn dort Hieronymus Emser, der damalige Geistliche am Hofe des Herzogs Georg des Bärtigen von Sachsen freundlich aufnahm. Im Juni 1516 visitierte Luther in gleicher Funktion das Magdeburger Augustinerkloster, Kloster Sankt Augustini.

    Nikolaus Hausmann hatte 1523 seinen Landesherrn Johann den Beständigen gebeten, Religionsunterricht an den Schulen einführen zu dürfen. Haussmann, der diese Pläne auch mit Luther besprochen hatte, schlug zur Überprüfung umfassende Visitationen vor. Hierzu sollte auch ein Katechismus verfasst werden, eine Aufgabe, die Luther zögerlich am 27. September 1525 in Angriff nehmen wollte, dann aber zurückstellte. Im November 1526 bat Luther seinen Landesherrn mit der Visitationsarbeit beginnen zu können.

    Seine erste (nachreformatorische) Visitationsreise trat Luther im Oktober 1528 an. Dabei sah er die Notwendigkeit eines evangelischen Katechismus ein und schrieb im Winter 1528/29 zunächst den Kleinen Katechismus für Unterrichtszwecke, dem er kurz darauf den Großen Katechismus für die Geistlichkeit folgen ließ.[103] Es folgten etliche weitere Visitationsreisen, auf denen Luther den Fortgang der Reformation in den Gemeinden begutachtete und beurteilte.

    Heirat (1525) und Familie, Krankheiten

     
    Katharina von Bora. Lucas Cranach der Ältere, um 1526

    Katharina von Bora war gemeinsam mit weiteren acht Nonnen zu Ostern im April 1523 aus dem Kloster Nimbschen (Zisterzienserinnen) geflohen und lebte seitdem in Wittenberg.[104] Luther verlobte sich mit ihr am Dienstag, dem 13. Juni, und heiratete sie am Dienstag, dem 27. Juni 1525. Die Heirat entsprach seiner Lehre, dass die Ehe kein Sakrament sei. Zudem hatte er den Zölibat abgelehnt und die Auflösung der Klöster verlangt.

    Katharina unterstützte ihn privat und sorgte durch Unterbringen von Studenten in ihrem Haus, die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben, für Einkommen. Luther hatte mit ihr drei Töchter und drei Söhne, die alle in Wittenberg geboren wurden:

    1. Johannes (1526–1575),
    2. Elisabeth (1527–1528),
    3. Magdalena (1529–1542),
    4. Martin (1531–1565),
    5. Paul (1533–1593),
    6. Margarete (1534–1570).

    Nachkommen Luthers und von Luthers Geschwistern sind als „Lutheriden“ organisiert.[105]

     
    Die Lutherrose

    Luthers Wappen war die Lutherrose, deren Symbolik er in einem Brief vom 8. Juli 1530 beschrieb.[106]

    Luther litt fast sein ganzes Leben lang an zahlreichen Krankheiten, so kann man aus den Darstellungen folgende vermuten: Magenbeschwerden, Verstopfungen, Schwindelanfälle, Angina pectoris, Nierensteinleiden und Tinnitus. Tinnitus (Ohrensausen), Schwindelanfälle und Schwerhörigkeit waren von 1527 bis zu seinem Tod bei Luther auftretende Zeichen eines als Menièresche Krankheit zu betrachtenden Anfallsleidens (einer anfallsweise auftretenden Hörminderung mit Tinnitus und Schwindelanfällen).[107] Seine Leiden gelten großenteils auch als Folge seiner enormen physischen und psychischen Belastungen und seines Lebenswandels.[108] Im Jahre 1537 wurde Luther von einem heftigen Blasen- bzw. Nierensteinleiden geplagt, es traf ihn auf seinem Weg von Schmalkalden zurück nach Wittenberg. In Erfurt traf er bei seinem Freund Georg Sturtz (1490–1548) ein, einem der reichsten Bürger der Stadt, der von 1516 bis 1526 auch Rektor der dortigen Universität war; er quartierte ihn in der Engelsburg ein, wo man Luther medizinisch betreute.

    Konsolidierung der Reformation, Reichstage zu Speyer (1529) und Augsburg (1530)

     
    Lutherzimmer in der Veste Coburg

    Nach dem Massaker an etwa 5000 aufständischen Bauern bei Frankenhausen (1525) verlor die Reformation ihren Charakter als Volksbewegung und wurde zur Angelegenheit der Landesfürsten, die aus der Niederlage der Bauern gestärkt hervorgingen. Konsequenz der Zwei-Reiche-Lehre wäre ein völliger Neuaufbau der Kirche auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl Andersgläubigen auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation, also die Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des Evangeliums, anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte Notkonzept wurde in evangelischen Gebieten bald zur Regel und begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren.[109]

    Als die katholischen Reichsstände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (fünf Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten. Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 wollten Luthers Anhänger den protestantischen Glauben reichsrechtlich anerkennen lassen. Dazu verfasste Melanchthon das protestantische Glaubensbekenntnis, die Confessio Augustana, die Kaiser Karl in Augsburg überreicht und schließlich von ihm geduldet wurde. Luther konnte als Geächteter nicht am Reichstag teilnehmen, doch unterstützte er seine Anhänger von der Veste Coburg aus, kritisierte aber auch einige der Kompromissformeln Melanchthons als zu entgegenkommend.

    Luther reiste am 14. April 1530, dem Gründonnerstag, unter dem Schutz des kurfürstlichen Reisezugs, bestehend aus 70 Edelleuten, 7 Rittern, insgesamt 120 Reisenden und Soldaten, von Gräfenthal aus über die Heer- und Handelsstraße Nürnberg-Coburg-Saalfeld-Leipzig nach Neustadt und dann weiter nach Coburg. Am Karfreitag erreichte der Reformator zusammen mit den Theologen Philipp Melanchthon und Justus Jonas als Begleiter des Kurfürsten Johann des Beständigen auf dem Weg nach Augsburg die Stadt, wobei der Tross durch das Coburger Spitaltor ritt. Anschließend reiste der Kurfürst mit den Aufzeichnungen Luthers und Melanchthon weiter nach Augsburg, um dort auf dem Reichstag die evangelische Konfession zu verteidigen. Da der Reformator unter Kirchenbann und Reichsacht stand, musste er auf der sicheren Veste Coburg zurückbleiben und konnte nicht am Reichstag zu Augsburg teilnehmen.[110]

    Luther lebte und arbeitete vom 24. April 1530 bis zum 4. Oktober 1530 auf der Veste zusammen mit seinem Sekretär Veit Dietrich und seinem Neffen Cyriacus Lindemann. Es standen ihm ein Arbeitszimmer und ein Schlafraum zur Verfügung. Luther stand mit seinen Freunden in Augsburg in engem brieflichen Kontakt. Er verfasste in der Zeit 16 Schriften (Sermone), übersetzte Bücher des Alten Testaments, die Fabeln des Äsop und schrieb rund 120 Briefe.[111] Er trat dann am 5. Oktober 1530 mit dem Kurfürsten die Heimreise an. Auf der Veste Coburg wurde Luther im Juni 1530 von seinem jüngeren Bruder Jacob Luther (1490–1571) besucht.[112] Jacob hatte Martin Luther auch 1521 auf seinem Weg zum Reichstag in Worms begleitet.

    Spätzeit und Tod (1535–1546)

     
    Eigenhändiger Brief Luthers an Kurfürst Johann den Beständigen, Juli 1531[113] (Briefsammlung Biblioteca Apostolica Vaticana, Ottob. Lat. 3029, fol. 4r)
     
    Luthers Sterbehaus in Eisleben

    Nach dem Augsburger Reichstag trat Luther nur noch als Seelsorger und Publizist hervor. Er hielt bis 1545 Vorlesungen in Wittenberg, ab 1535 fast ausschließlich über die Schöpfungsgeschichte. Mit verschiedenen Stellungnahmen zu theologischen und politischen Einzelfragen versuchte er zudem weiterhin, den Fortgang der Reformation zu beeinflussen, jedoch mit weit weniger direkter Wirkung.

    In den Türkenkriegen (1521–1543) benutzte Luther die Gefahr der osmanischen Expansion zunächst für seine kirchenpolitischen Zwecke.[114] Er erklärte, dass es zunächst gelte, den „inneren Türken“, also den Papst zu besiegen, bevor man sich daran machen könne, gegen den Großtürken von Istanbul loszuschlagen, die er beide für Inkarnationen des Antichristen hielt. Als die Gefahr mit der Belagerung Wiens durch die Truppen Sultan Süleymans 1529 auch Mitteleuropa betraf, differenzierte er seine Haltung.[115] In seiner Schrift Vom Kriege wider die Türken erläuterte er, dass der Papst den Türkenkrieg bisher nur als Vorwand zum Kassieren von Ablassgeldern benutzt habe. Die Misserfolge in der Abwehr der osmanischen Expansion erklärte er mit seiner Zwei-Reiche-Lehre: Es sei nun einmal nicht Aufgabe der Kirche, zu Kriegen aufzurufen oder sie selbst zu leiten – dies ist eine deutliche Anspielung auf den ungarischen Bischof Pál Tomori, der als einer der Kommandanten für die verheerende Niederlage von Mohács verantwortlich war. Für die Verteidigung gegen die Türken sei allein die weltliche Obrigkeit zuständig, der jeder Mensch Gehorsam schulde, die mit dem Glauben jedoch nichts zu tun habe. Mit dieser Argumentation war jede Vorstellung von einem Kreuzzug gegen die Osmanen unvereinbar. Den Krieg gegen die Türken selbst rechtfertigte Luther als Verteidigungskrieg und mahnte zu gemeinsamem Handeln.

     
    Luther auf dem Totenbett. Kreidezeichnung, 16. Jahrhundert. Deutsches Historisches Museum Berlin
     
    Grab Luthers unter der Kanzel der Schlosskirche Wittenberg

    Diese strikte Trennung von geistlichen und weltlichen Zuständigkeiten hob Luther wenige Monate später wieder auf, als er im Herbst 1529 in seiner Heerpredigt wider die Türken diese als Feinde Christi und eschatologische Vorzeichen des bevorstehenden Jüngsten Gerichts hinstellte und es zur Aufgabe gerade der Christen erklärte, „getrost dreinzuschlagen“. Mit diesen entschiedenen Tönen wollte er Vorwürfen den Boden entziehen, er habe sich durch Untergraben der Einheit des Christentums zum Handlanger der Türken gemacht.[116]

    So befürwortete er gegen seinen Grundsatz „Ketzer verbrennen ist wider den Willen des Heiligen Geistes“ (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung.[117] 1535 beendeten katholische und evangelische Fürsten gemeinsam das Täuferreich von Münster. 1543 erschien Von den Jüden und jren Lügen, 1545 Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet.

    Trotz eines schon länger währenden Herzleidens reiste Luther im Januar 1546 über Halle nach Eisleben, um einen Streit der Grafen von Mansfeld zu schlichten. Er starb am Zielort am 18. Februar 1546. Das heutige Haus Andreaskirchplatz 7 wird als sein Sterbehaus bezeichnet, gilt aber nach letzten Forschungen nicht mehr als der historische Ort, an dem Luther verstarb – das wirkliche Sterbehaus war vermutlich das Stadtschloss (Markt 56) des Grafen Albrecht VII. von Mansfeld, in dem sich heute das Hotel „Graf von Mansfeld“ befindet.[118] Sein Leichnam wurde nach Wittenberg überführt und am 22. Februar in der Schlosskirche beigesetzt. Vormund seiner Kinder wurde sein treuer Anhänger und Freund, der Arzt Matthäus Ratzenberger.

    Als seine letzten schriftlichen Worte wird eine lateinische Notiz auf einem Zettel vom 16. Februar betrachtet, der nach Luthers Tod gefunden wurde:

    „Die Hirtengedichte Vergils kann niemand verstehen, er sei denn fünf Jahre Hirte gewesen. Die Vergilschen Dichtungen über die Landwirtschaft kann niemand verstehen, er sei denn fünf Jahre Ackermann gewesen. Die Briefe Ciceros kann niemand verstehen, er habe denn 25 Jahre in einem großen Gemeinwesen sich bewegt. Die Heilige Schrift meine niemand genügsam geschmeckt zu haben, er habe denn hundert Jahre lang mit Propheten wie Elias und Elisa, Johannes dem Täufer, Christus und den Aposteln die Gemeinden regiert. Versuche nicht diese göttliche Aeneis, sondern neige dich tief anbetend vor ihren Spuren! Wir sind Bettler, das ist wahr.“[118]

    Martin Luther und die Druckmedien

    Die Geschichte und der Verlauf der Reformation ist auch Mediengeschichte, in die sich Luther, vor allem zu Beginn, auch direkt einbrachte. So verteilte er Druckaufträge an verschiedene Druckereien, begutachtete die Druckqualität und beklagte sich auch häufig über schlechte Ergebnisse.[119] Luther und seinen Mitstreitern gelang es durch die Verbreitung seiner Schriften, d. h. durch Herstellung von Öffentlichkeit, den theologischen Diskurs in eine größere Leserschaft zu tragen.

    Nachdem sich seit Mitte des 15. Jahrhunderts der Buchdruck mehr und mehr verbreitet hatte, kam es um die Jahrhundertwende zu einer gewissen Stagnation im Verlags- und Druckwesen. Dies änderte sich u. a. durch den Beginn der Reformation: Innerhalb kürzester Zeit stiegen die Auflagenzahlen immens an.[120] So sahen Pettegree (2016)[121] bzw. Pettegree und Hall (2004)[122] in der gelungenen Verbindung zwischen Buchdruck, der Volkssprachlichkeit, dem vermehrten Gebrauch von Illustrationen, so etwa aus der Werkstatt von Lucas Cranach, aber auch in der dezentralen Verbreitung der Druckerzeugnisse wichtige Säulen für die Ausbreitung der reformatorischen Ideen. Während die vorhandenen bzw. sich entwickelnden Briefnetzwerke das zentrale Informationsaustauschmedium für humanistische und reformatorische Inhalte unter der Bildungselite waren, öffneten die Druckmedien diese Botschaften einem immer größer werdenden Kreis der literalen Leserschaft.

    In Luthers Sermon von Ablass und Gnade (1518)[123] gelang es ihm, seine Gedanken in einer prägnanten und kurzen Ausdrucksweise darzulegen. Die Schrift erschien bei einem seiner ersten Drucker, Johann Gronenberg, in mehreren Auflagen und stellte gewissermaßen die Ausarbeitung seiner 95 Thesen dar.

    1520, auf dem Zenit von Luthers publizistischem Schaffen, kamen im deutschsprachigen Raum etwa 500.000 seiner Schriften und Flugschriften auf den Markt, obgleich das Analphabetentum in jener Zeit hoch war. Geschätzt konnten nur etwas mehr als eine Million von knapp zwölf Millionen Einwohnern des Heiligen Römischen Reiches lesen. Eine von Luthers meistverkauften Flugschriften, An den christlichen Adel deutscher Nation, wurde in ihrem Erscheinungsjahr 1520 insgesamt fünfzehnmal aufgelegt, bei bis zu 4000 Exemplaren pro Auflage.

    Theologie

    Grundlinien und Phasen

     
    Statue Martin Luthers im äußeren Eingangsportal der Lutherkirche in Zwickau (Sachsen)

    Vorbemerkungen

    Luthers Gottesbild wurde aus dem allgemeinen Verständnis und Vorstellungen der Menschen des ausgehenden Mittelalters geprägt. So stand die Angst vor dem Jüngsten Gericht im Mittelpunkt einer dies- bzw. jenseitigen Existenz: Denn ein strafender Gott, der auch über seine irdischen Vertreter und ihren Repräsentationen[124] präsent sei, entschiede über eine Existenz im Paradies oder die Qualen im Fegefeuer bzw. die ewigen Qualen in der Hölle[125]; eine Angst, die auch in Luthers Biographie zentral war.[126] Anfangs war Luther getrieben von Selbstzweifeln und einer tiefen Angst vor einem strafenden Gott.[127] Doch in der Auseinandersetzung mit der Bibel fand er keinen direkten Hinweis auf ein Fegefeuer, auch ließ sich das Seelenheil nicht durch Veräußerung von persönlichem Eigentum erwirken. Auch seien alle Beschlüsse und Schriften der Kirchenväter menschliche Argumente; so auf der Leipziger Disputation 1519.[128] Allein die heilige Schrift besäße die autoritative Kraft. So sei der Mensch vor Gott nur durch seinen Glauben allein gerechtfertigt. Die Rechtfertigungslehre fragt danach, was geschehen muss, damit das Verhältnis zwischen Mensch und Gott, das durch Sünden des Menschen belastet worden ist, wieder in Ordnung kommen kann.[129] Nicht die Strafe Gottes, sondern dessen Gnade führe zur Erlösung; Luther sah in Gott nicht den strafenden Gott, sondern den gnädigen Herrn.[130]

    Gott sei allgegenwärtig und allmächtig wirkend, damit sei die göttliche Schöpfung von ihm ständig durchdrungen und regiert. Die göttliche Schöpfung verwirkliche seinen Heilsplan (siehe auch Soteriologie).

    Für den Augustinischen Orden waren die Schriften von Augustinus von Hippo wegweisend. Luther studierte hierzu die Schriften des Paulus, dessen Gnadenlehre ein Zentralstück der augustinischen Theologie bildet. Luther beschäftigte sich eingehend mit Paulus, was sich auch anhand der Themenwahl seiner frühen Vorlesungen als Theologieprofessor in Wittenberg belegen lässt.

    So las er in den Semestern von 1515 bis 1516 über den Römerbrief, von 1516 bis 1517 über den Galaterbrief und von 1517 von 1518 über den Hebräerbrief.[131] Im Röm 3,28 EU heißt es: „Darum sind wir der Überzeugung, daß der Mensch gerecht wird durch Glauben, unabhängig von Werken des Gesetzes.“ So kann man vermuten, dass die lutherische Psalmenauslegung zwischen 1513 und 1515, die den Vorlesungen über die Paulusbriefe voranging war, wesentlich innerhalb der Paulusinterpretation lag, hatte Luther doch durch die Beschäftigung mit dem Buch der Psalmen wichtige Denkvoraussetzungen für das Verständnis der Paulus-Schriften erworben.
    Aber während sich Paulus im Rahmen seiner Missionstätigkeit fragte, wie die Menschen aus den verschiedenen Ethnien zum Gottesvolk oder zur messianischen Gemeinschaft gehören könnten (Gal 3,29 EU „Gehört ihr aber Christus an, so seid ihr ja Abrahams Kinder und nach der Verheißung Erben (…)“)[132], stellte sich für Luther die Frage, wie er zu einem gnädigen Gott käme.[133]

    Im seiner Auslegung des 51. Psalms, „Gott, sei mir gnädig nach deiner Güte“ Ps 51,3 LU findet sich die klarste Position Luthers zum rechtfertigenden Gott und zu den sündigen Menschen. Dieser Psalm enthält nach Luther die Hauptstücke seiner Religion, nämlich die Wahrheit über Sünde, Buße, Gnade und Rechtfertigung. In diesem Psalm ginge es nicht nur um David und dessen sündhafte Beziehung zu Batseba, sondern vielmehr um die „Wurzel der Gottlosigkeit“, um das Verstehen von Sünde und Gnade.

    Luther wehrte sich gegen die scholastischen Theologen, die nicht begriffen hätten, was Sünde und was Gnade sei; sie hätten eine rationale Theologie ohne das Wort Gottes gelehrt. Deswegen glaubten sie auch, Gott ließe sich durch das Verhalten der Menschen beeindrucken, und es ginge nur darum, einen moralisch besseren Lebensstil zu finden.

    Zur wahren Buße gehört nach Luther jedoch zweierlei:

    • erstens die Erkenntnis der Sünde und der Gnade,
    • zweitens die Furcht vor Gott und das Vertrauen zu seiner Barmherzigkeit.[134]

    Beides gelte es immer wieder neu zu erlernen; denn auch die vom Heiligen Geist erleuchteten Menschen blieben auf das Wort Gottes angewiesen. Aber nicht die einzelne Verfehlung stehe zur Debatte, sondern das gesamte Wesen der Sünde, ihre Quelle und ihr Ursprung müsse bedacht werden. Sünde bestehe nicht nur in Gedanken, Worten und Werken, Sünde sei das ganze Leben, das wir von Vater und Mutter übernommen haben und auf dieser Grundlage entstünden dann die einzelnen Vergehen. Die natürliche Konstitution des Menschen sei nicht intakt, nicht im zivilen und auch nicht im geistlichen Bereich. Infolge der Sünde hätten sich die Menschen von Gott abgewandt und suchten ihren eigenen Ruhm. Der Glaubende fühle die Last des Zornes Gottes und ebenso sinnlich erführe er die Gnade Gottes, wenn er schließlich voll Freude feststelle: Zwar kann ich vor mir selbst nicht bestehen aber in Christus bin ich gerechtfertigt und gerecht, gerecht gemacht durch Christus, der gerecht ist und gerecht macht.[135] Deshalb sei zentraler Inhalt und entscheidendes Kriterium der Schrift Christus, denn wenn man Christus aus der Schrift herausnehme, könne man nichts Wesentliches mehr in ihr finden: Die ganze Heilige Schrift spreche überall allein von Christus.[136] «[137]

    Für Luther, als Theologe des Kreuzes, Theologia crucis gehörten das Kreuz Christi, das Kreuz der einzelnen Christen und das der gesamten Kirche zusammen. Das Kreuz sei keine Idee, die man sich abstrakt vergegenwärtigen könne. Nur wer sich, laut Luther, auf das Kreuz einlässt, versteht, was es mit dem Kreuz auf sich hat. Daher sei das Kreuz in der christlichen Theologie auch nicht ein Thema neben anderen, sondern das Thema schlechthin.[138]

    Seine intensive Auseinandersetzung mit Paulus und Augustinus von Hippo führte zu einer Vertiefung und Radikalisierung seines Sündenverständnisses. Luther war dabei getragen von einer gewissenhaft-skrupulösen Selbstbeobachtung. Der Prozess führte letztendlich zur Absetzung von der Lehre, der Mensch könne mit seinen natürlichen Kräften Gottes Gebote erfüllen, sowie zur Problematisierung und Infragestellung der traditionellen Unterscheidung von peccata mortalia und peccata venialia.[139][140]

    Luthers Theologie

    Gottes Gerechtigkeit ist der Drehpunkt der Rechtfertigungslehre Luthers, um sie kreist die Frage: Wie wird der sündige Mensch gerecht vor Gott? Der eigentliche Gegenstand seiner Theologie ist der schuldige und verlorene Mensch und der rechtfertigende und rettende Gott. Ursprünglich verstand Luther unter der Gerechtigkeit vor Gott eine Strafgerechtigkeit, in der Gott über die Menschen ähnlich einem gerechten Richter urteile. Das trieb Luther anfangs zu den beschriebenen Selbstzweifeln und in eine tiefe Angst vor eben dem strafenden Gott, bis er sich intensiv mit dem Römerbrief von Paulus auseinandersetzte. Hieraus zog er den Schluss, dass sich die Gerechtigkeit vor Gott im Rechtfertigungsgeschehen fundamental von einer Strafgerechtigkeit und damit auch von allen anderen Gerechtigkeitsformen im menschlichen Miteinander unterscheidet. Gottes Gerechtigkeit äußere sich so in der Gerechterklärung des Glaubenden durch Gottes Barmherzigkeit, den bußfertigen Glaubenden würde ihre Schuld nicht zugerechnet werden, sondern gnädig vergeben. Gottesgerechtigkeit sei Gnadengerechtigkeit. Sie werde gnädig geschenkt, aber nicht durch menschliche Werke verdient. Hierzu steht die lutherische Interpretation im Sinne seiner theologica crucis, dass das allumfassende Erlösungshandeln von Jesus Christus am Kreuz nicht durch menschliche Mitwirkung geschmälert und dadurch entwertet werden könne. Allein im Glauben an das Heil durch Jesu Kreuzesopfer werde den Sündern die Rechtfertigung und Erlösung Gottes aus Gnade zuteil.[141]

    In der 62. These seiner 95 Thesen, Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum (1517) wird als der wahre Schatz der Kirche das allerheiligste Evangelium von der Herrlichkeit und Gnade Gottes angesehen. Damit wird die Haltung der römisch-katholischen Kirche zum Gnadenschatz, Thesaurus meritorum oder Thesaurus ecclesiae konterkariert. Nicht das Verdienst der Heiligen, sondern einzig und allein im Evangelium finde sich die Herrlichkeit und Gnade Gottes, es sei der wahre Schatz der Kirche.[142]

    Luthers komplexe Theologie wird systematisch oft mit dem vierfachen Sola/Solus[143] zusammengefasst:

    • solus Christus: „Allein Jesus Christus“, der wahre Mensch und wahre Gott, schaffe durch seine stellvertretende Hingabe am Kreuz ein für alle Mal des Glaubenden Rechtfertigung und Heiligung, die ihm im mündlichen Evangelium und im Sakrament des Abendmahls zugeeignet werde. Dies sei der tragende Grund der übrigen drei Prinzipien:
    • sola gratia: „Allein durch Gnade“, ohne jedes eigene Zutun werde der Mensch von Gott gerechtfertigt.
    • sola fide: „Allein durch den Glauben“, die geschenkte (nicht geleistete) Annahme Jesu Christi, komme unser Heil zustande.
    • sola scriptura: „Allein die Heilige Schrift“ sei die Quelle dieses Glaubens an und des Wissens von Gott und daher der kritische Maßstab allen christlichen Redens und Handelns. Sie sei aber von ihrer „Mitte“ Jesus Christus her kritisch zu beurteilen.

    Manchmal wird ein fünftes solus hinzugefügt:

    Dabei findet sich letztere theologische Denkfigur eher bei Johannes Calvin, der im Bezug auf die Prädestination, ebenso wie Luther, die Botschaft vom Heil ohne Verdienst, das in Jesus Christus dem Gläubigen zuteil wird, als grundlegend ansah. Wie Luther betonte Calvin die Rechtfertigung allein durch den Glauben (sola fide) und nicht durch Werke. Während bei Luther jedoch Jesus Christus im Mittelpunkt der Verkündigung stand, bezog sich Calvin mehr auf die Vorstellung von Gott, dem allein Ruhm und Ehre gebühre (Soli Deo Gloria, Gott allein sei Ehre).

    Luthers Schriften

    Bei seinen deutschen Texten verwendete Luther das Meißner Kanzleideutsch und auch mittelhochdeutsches Wortgut floss in seine Schriftsprache (Thüringisch-obersächsische Dialektgruppe) ein. Bei der quantifizierten Betrachtung des Schriftwerks Luthers fällt die intensive Arbeit an den Texten des Alten und Neuen Testaments auf, die den größten Teil seines Œuvre kenntlich machen bzw. auszeichnen. Dadurch qualifiziert sich Luther als Exeget. Die exegetische Auseinandersetzung mit der Schrift wurde für Luther und damit für den Reformationsprozess bestimmend und erst sekundär und in dessen konsequenter Folge stand die Ablasskritik und die Auseinandersetzung mit dem römischen Papsttum.[144]

    Luthers Schriften lassen sich vier nicht genau abgrenzbaren Phasen zuordnen[145]:

    • Reformatorische Wende (≈1509–1518)
      • Schriften (Auswahl)
        • Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum (1517, 95 Thesen); Sermo de triplici iustitia (1518) (Sermon über die dreifache Gerechtigkeit); Ein Sermon von Ablass und Gnade (1518); Quaestio de viribus et voluntate hominis sine gratia disputata (1516) (Disputationsfrage über die Kräfte und den Willen des Menschen ohne Gnade); Tractatus de indulgentiis (1516); Disputatio contra scholasticam theologiam (1517) (Disputation gegen die scholastische Theologie); Resolutiones disputationum de indulgentiarum virtute (1518); Disputatio Heidelbergae habita (1518) (Heidelberger Disputation)
    • Hervortreten gegen römisch-katholische Lehren (≈1517–1520)
      • Schriften (Auswahl)
        • Sermo de duplici iustitia (1519) (Sermon über die dreifache Gerechtigkeit); An den Christlichen Adel deutscher Nation: von des Christlichen standes besserung (1520); De libertate christiana (1520); De Captivitate Babylonica Ecclesiae praeludium (1520); Von der Freyheit eyniß Christen menschen (1520); An den christlichen Adel deutscher Nation von des sittlichen Standes Besserung (1520); Von der Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde (1523);
    • Innerevangelische Abgrenzungen (≈1521–1530)
      • Schriften (Auswahl)
        • De monasticis iudicium (1521) (Wider die Mönchsgelübde); Das Magnificat verdeutscht und ausgelegt (1521); Sermon vom Sakrament des Leibes und Blutes Christi. Wider die Schwarmgeister (1526); Deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes (1526); Kleiner Katechismus (1529);
    • Spätschriften (≈1530–1546).
      • Schriften (Auswahl)
        • Wider Hans Worst (1541);
     
    Schematische Darstellung zu Luthers Rechtfertigungslehre, modifiziert nach P. Blickle (1992)[146]
    Wichtige Frühschriften

    Schon in seinen Randbemerkungen zu Augustin und Petrus Lombardus (1509/10) betonte Luther gegen die Scholastik, aber noch mit dem Ockhamismus den Gegensatz zwischen Glauben und Wissen und die Autorität der Bibel gegenüber der kirchlichen Tradition. Er grenzte Glauben von einem menschlichen habitus ab und betonte seine Identität mit Hoffnung und Liebe, so dass er nicht neben unrechtem Handeln (Sünde) bestehen könne.[147]

    Indem Luther die menschliche Antwort auf Gottes Wort radikalisierte, wurde ihm Gottes Gerechtigkeit selbst zum Problem. Obwohl er alle damaligen theologischen Denkschulen genau kannte, legte er die Bibel in seiner ersten Psalmenvorlesung (1512/13) fast ohne scholastische Begriffe aus und grenzte ihren Wortlaut gegen die überkommenen, besonders die aristotelischen Deutungsmuster ab. Dabei fasste er den Literalsinn des Bibeltextes unmittelbar als Hinweis auf Christus auf: Dieser selbst war für ihn der Ausleger der Psalmen, der Geist in allen Buchstaben, der Grundtext, der sich selbst mitteilt und Glauben an ihn schafft. Der Mensch könne sein Dasein nur entweder aus dem Gesetz oder dem Glauben, dem Sichtbaren oder dem Unsichtbaren, der sinnlichen Wahrnehmung oder dem Von-Gott-erkannt-Sein heraus verstehen. Das, was Menschen aus dieser wahrnehmbaren Welt heraus für das höchste, göttliche Wesen halten, könne im Angesicht Jesu Christi nur der Gipfel ihrer Selbstgerechtigkeit und Heuchelei sein. Eine Vermittlung ist undenkbar.[148] Die theologia crucis (Gottes aktuelles Urteil im Gekreuzigten) und die theologia gloriae (der zum Eigenruhm menschlichen Erkenntnisvermögens geschaffenen Gottesbegriff der aristotelischen Metaphysik) schließen einander unbedingt aus (Römerbriefvorlesung 1515; Heidelberger Disputation 1518). Der Begriff der Kreuzestheologie, theologia crucis, wurde im Jahr 1517 gebildet. Aus dem Briefwechsel mit Christoph Scheurl geht hervor, dass damit eine Ablehnung der Scholastik und des Humanismus des Erasmus gemeint ist.

    Reformatorische Hauptschriften
     
    An den christlichen Adel

    Mit der Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung (deutsch) rief Luther die Fürsten auf, die Reformation praktisch durchzuführen, weil die Bischöfe darin versagt hätten. Denn die „Romanisten“ hätten die kirchliche Obrigkeit über die weltliche gestellt und behauptet, nur der Papst dürfe die Bibel auslegen und ein Konzil einberufen.[149] Bildung solle allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Zölibat und Kirchenstaat sollten abgeschafft, das Zinsnehmen eingeschränkt und das Betteln zugunsten einer geregelten Armenfürsorge verboten werden.

    Er verwarf das Papsttum, das katholische Bischofsamt und das Sakrament der Priesterweihe, weil das Neue Testament das „allgemeine Priestertum“ der Gläubigen lehre. Die Geistlichen sollten nur die Gemeinde leiten, besonders im Gottesdienst, mit Unterricht und Seelsorge. Jede Kirchengemeinde dürfe ihre Lehrer (Pfarrer) wählen und gegebenenfalls abwählen (Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, 1523). Dieser Grundsatz wurde nach dem Klevischen Krieg 1543 und dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47, den Luther nicht mehr erlebte, nicht weiterverfolgt. Das als Provisorium gedachte „landesherrliche Kirchenregiment“, das auch das Ein- und Absetzen von „Notbischöfen“ (Luther) umfasste, blieb bis 1918 bestehen.

     
    Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche

    Die Schrift Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche (1520) (lateinisch) reduziert die sieben katholischen Sakramente auf jene drei, die Jesus im Neuen Testament selbst eingesetzt habe: Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Er betonte in der Schrift die fundamentalen Bestandteile des Sakraments: a) Das Zeichen, b) die Bedeutung und c) den Glauben. Gerade dem Glauben maß Luther die größte Bedeutung zu, womit er dem katholischen Konzept des ex opere operato die Signifikanz absprach. Er hingegen betonte die Wichtigkeit des Glaubenden, d. h. des Subjekts und somit das Konzept des opus operantis. Bahnbrechend war vor allem die theologische Begründung: Jesu eigenes, gepredigtes Wort vermittle das Heil. Die Sakramente veranschaulichten seine Zusage und dienten ihrer Vergewisserung, fügten ihr aber nichts hinzu.

    Luthers Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520) fasst die „evangelische Freiheit“ eines Christen in Anlehnung an Paulus von Tarsus in zwei Sätzen dialektisch zusammen: „Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan – durch den Glauben. – Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan – durch die Liebe.“

    In der Schrift De servo arbitrio (1525) wandte er sich gegen die in Erasmus von Rotterdams Schrift De libero arbitrio entfaltete Lehre von der Vorherbestimmung zum Heil und vom Willen zum Guten. Luther selbst maß seiner Schrift höchste Bedeutung zu. Mit dem Thema habe Erasmus von Rotterdam den cardo rerum, den Dreh- und Angelpunkt der Theologie getroffen.[150] Wie Klaus Schwarzwäller hervorhebt, könne die Rechtfertigung allein durch Christus und allein durch Gnade nicht gedacht werden ohne den unfreien Willen des Menschen zur Seligkeit.[151]

    Der erste (1527) und der zweite antinomistische Streit (1537)

    Der erste antinomistische Streit war eine im Jahr 1527 entfachte theologische Kontroverse, die um die Frage der Geltung und Bedeutung des Gesetzes der Tora insbesondere der Zehn Gebote im Leben eines Christen geführt wurde.[152].

    Bei ihren Visitationen hatten Luther und Melanchthon beobachtet, dass die Predigt des Evangeliums in manchen Gemeinden leichtfertig vorgenommen wurde und zu einer ungebundenen Freiheit führte. Melanchthon kam zu der Überzeugung, dass das Gesetz, die Gebote Gottes, wieder stärker verkündigt werden müssten. Er verfasste im Jahre 1527 die Schrift  Articuli de quibus egerunt per visitatores, zu der Luther ein Vorwort schrieb. In seinem Aufsatz forderte er, dass eine christliche Verkündigung die Predigt von der Buße und die von der Vergebung der Sünden enthalten müsse. Die Predigt von der Buße setzt aber das Gesetz voraus. Dieser Position widersprach Johannes Agricola. Er behauptete, dass für den Christen als Erweckungsmittel zur Buße nicht die Befolgung der religiösen Gesetze des Alten Testamentes, sondern nur das Evangelium notwendig sei. Luther, der zunächst die Diskussion als „Wortgezänk“ nicht näher verfolgt hatte, konnte dann auf dem Torgauer Colloquium (vom 26. bis 29. November 1527) mit seiner Unterscheidung zwischen „fides generalis“ (an das richtende Gesetz) und „fides specialis“ (an die Vergebung des Evangeliums) die Streitigkeiten zwischen den beiden Gegnern und ihren Anhängern vorerst beigelegen. Luther hatte sich bei diesem ersten antinomistischen Streit sogar auf Agricolas Seite geschlagen.

    Als Agricola 1537 nach Wittenberg kam, brachte er in einer (zweiten) Disputation seine Ansichten erneut vor, wurde aber von Luther widerlegt und 1540 zum Widerruf genötigt. Dieser zweite antinomistische Streit wurde in insgesamt vier akademischen Disputationen ausgetragen.

    Abendmahl und Marburger Religionsgespräch (1529)

    Die katholische Kirche versteht die Eucharistie als Opfer, in dem der Kreuzestod Christi vergegenwärtigt und Gnade für die Sünden der Menschen erwirkt wird. Luther sah im Messopfer jedoch ein Opfer, welches neben den Kreuzestod Christi trat. Weil schon das Anschauen der Konsekration als segensvoll galt, nahmen viele mittelalterliche Messbesucher nicht an der Eucharistie teil.

    Luther galt die römische Messe als „das größte und schrecklichste Greuel“ von allen „päpstlichen Abgöttereien“. Für ihn war Christi Opfer am Kreuz immer gültig, so dass der Pfarrer den Gläubigen im Abendmahl die durch Christus erwirkte Gnade nur austeilt. Seit dem Hochmittelalter war es üblich geworden, den Gläubigen nur die Hostie, nicht aber den Kelch zu reichen (Kommunion). Luther führte den „Laienkelch“ ein.

    Luther wies in seinen Katechismen die Auffassung zurück, dass das Sakrament auch ohne den Glauben der Empfänger Heil bewirke (ex opere operato). Entscheidend war für ihn der Glaube an die Realpräsenz (wirkliche Gegenwart) von Christi Leib und Blut in Brot und Wein entsprechend der Zusage Christi („Das ist mein Leib; das ist mein Blut“). Wer als Empfänger des Abendmahl daran nicht glaube, empfange mit Brot und Wein nicht die Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit, sondern das ewige Gericht. So setze das Abendmahl den Glauben voraus, wecke ihn aber auch.

    Weil es Luther auf den individuellen Empfang des Heils ankam, machte er das Abendmahl neben Predigt und Lesung des Evangeliums in deutscher Sprache zum festen Bestandteil jedes Gottesdienstes (Deutsche Messe). Er verwarf die römische Transsubstantiationslehre nicht, betrachtete sie aber nicht als verbindliches Dogma, sondern kritisierte ihre Dogmatisierung beim IV. Laterankonzil (1215) als unbiblische und für den Glauben unnötige „Sophisterei“. Für ihn war das Sakrament eine besondere, sichtbare Gestalt des Wortes Gottes (verbum visibile).

     
    Luthers Abendmahl

    Luther führte sein Verständnis der Realpräsenz Christi in Brot und Wein seit 1523 auch gegenüber anderen christlichen Glaubensrichtungen aus: Wer das IST in Jesu Zusage „Das ist mein Leib/mein Blut“ nicht wörtlich verstehe, der entferne sich vom rechtfertigenden Glauben (Konsubstantiation). Dagegen vertraten Andreas Karlstadt und Ulrich Zwingli ab 1523 eine signitative Auffassung des Abendmahls: Brot und Wein seien nur Zeichen der leibhaften Anwesenheit Christi. Es sei ein reines Erinnerungsmahl an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz. Daraus entwickelte sich der innerprotestantische Abendmahlsstreit bis zur direkten Begegnung Luthers und Zwinglis im Marburger Religionsgespräch (1. bis 4. Oktober 1529). Dabei konnten sich beide in 14 von 15 Punkten einigen. Zentrale Differenz blieb die Auslegung von Joh 6,53–63 LUT und damit die Ubiquitätslehre.

    Gottesdienstordnungen

    Luther verfasste 1523 eine erste lateinische Messordnung, die „Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi“, eine gereinigte Form der Messe. Erst 1526 erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die „Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts“. Das in dieser Schrift enthaltene Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Am 29. Oktober 1525 hielt Luther in Wittenberg die erste Messe in deutscher Sprache. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen, damit die Jugend auch diese erlerne.

    Daneben nennt Luther eine dritte Form für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, „die ienigen, so mit ernst Christen wollen seyn und das Euangelion mit hand und munde bekennen“.[153] Dabei hat Luther wohl eine Art „Kerngemeinde“ vor Augen, die sich in privaten Häusern trifft und Gottesdienst hält und wo die Mitglieder sich gegenseitig ermahnen, wenn sie untereinander Sünden begehen, ganz nach dem Befehl Christi. Luthers Vorhaben mit dieser dritten Weise des Gottesdienstes ging in die Richtung einer Integration derjenigen, die ernsthaft nach neutestamentlichen Vorgaben leben mochten. Auch sie sollten neben den anderen einen Platz in der Gemeinde haben, indem ihre Bedürfnisse befriedigt wurden.

    Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.

    Einfluss der Mystik

    In der lutherischen Theologie finden sich durchaus mystische Wurzeln.[154][155] Während seiner Magdeburger Schulzeit von 1497 bis 1498 kam Luther mit den Brüdern vom gemeinsamen Leben, jenen Vertretern der Devotio moderna (der neuen Frömmigkeit) in Berührung. Sie betonten eine persönlich erfahrene und gelebte Religiosität. So ging es u. a. um die „De imitatione Christi“ (1418), wie auch der Titel einer weit verbreiteten Erbauungsschrift von Thomas von Kempen lautete. Aus dem Umfeld der Devotio moderna stammte noch ein anderes Werk, das der junge Erfurter Augustiner hoch schätzte, nämlich das „Rosetum exercitiorum spiritualium et sacrarum meditationum“ (1494)[156] geistlicher Übungen des Johannes Mauburnus aus Brüssel.[157]

    Am 3. April 1506 kam es während einer Visitation im Augustinerkloster zu Erfurt zur ersten Begegnung Luthers mit Johann von Staupitz, dem Generalvikar der Augustinereremiten. Staupitz, Theologieprofessor an der neugegründeten Wittenberger Universität, nahm sich des sich quälenden jungen Bruders an und wurde sein Beichtvater. Auch machte er Luther mit der spätmittelalterlichen Mystik bekannt und prägte ihn in seiner weiteren Entwicklung entscheidend.

    Im Jahre 1516 veröffentlichte Luther die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das er vermeintlich Johannes Tauler, einem Schüler im Geiste von Meister Eckart, zuordnete und das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte. Es wurde 1516 zunächst als fragmentarisches Tractat in der Druckerei von Johann Gronenberg erstellt und später 1518 von einer Leipziger Druckerei als vollständiger Text herausgegeben.[158]

    Als Luther sich um ein neues Heilsverständnis bemühte und eine eigene Kreuzestheologie, Theologia crucis entwickelte, setzte er sich auch mit den Erfahrungen aus den Predigten und der Theologia deutsch intensiv auseinander. Gott kann nach seiner Ansicht wahrhaft nur auf dem Weg des Kreuzes erkannt werden, den er selbst in seinem menschgewordenen Sohn gegangen ist. Hier schien Luther die Taulersche Kreuzesmystik besonders bedeutsam gewesen zu sein. Diese betonte die mortifikatorischen Akte der Reinigung von der Sünde, die in der mystischen Erfahrung gewöhnlich der Erleuchtung vorausgehen. Tauler identifizierte diese Reinigung mit der inneren Trübsal, die in Demut und Gelassenheit ertragen werden müsse.[159][160]

    Dennoch widersprach Luther auch einigen Grundannahmen der Mystik. Mit seinem Verständnis von der Erlösung sola gratia lehnte Luther die mitwirkende Rolle des Menschen im mystischen Erlebnis ab. Schließlich verneinte Luther auch die Möglichkeit, der Mensch könne sich mit Gott oder des Menschen Wille mit dem Willen Gottes in diesem Leben vereinigen (unio mystica). Insgesamt bestritt er die mittelalterliche Annahme, dass Rechtfertigung und Heiligung im Heilsprozess miteinander verbunden seien.[161][162][163][164]

    Aber auch Bernhard von Clairvaux[165] und die Mystik des Dionysius Areopagita sowie des Jean le Charlier de Gerson waren Luther gut bekannt.[166] Insbesondere die „Kreuzestheologie oder -frömmigkeit“ des Zisterziensermönches Bernhard von Clairvaux hätten Luther geprägt.[167] Bernhard gilt als der Begründer und Bahnbrecher der mittelalterlichen Christusmystik, der Christusdevotion. Im Mittelpunkt seiner Mystik steht Jesus als der Gekreuzigte, als Leidensmann im Ausdruck des Leidens und der Schwachheit. Bernhard entwickelte diese eigene „Kreuzesfrömmigkeit“ und „Kreuzestheologie“ in Bezugnahme auf Gal 6,14 EU und 1 Kor 2,2 EU. Bei Bernhard steht die humanitas, das irdische Leben Jesu von der Menschwerdung bis zu seinem Tod, das Bernhard als Ganzes als Passion sah, im Mittelpunkt seiner Theologie. Durch die erinnernde Betrachtung der Passion soll der Mensch zum Mitleiden mit Christus bewegt werden, daraus folgt, dass jeder Gläubige mit Jesus direkt in Beziehung treten darf. Aus der „Kreuzesfrömmigkeit“ des Bernhard habe Luther gelernt, dass Gott nicht nur einigen, sondern allen Menschen die Sünden vergebe und ewiges Heil zusage. Bewundernd schrieb Luther in den Predigten über das 2. Buch Mose (1525): „Ich schätze den heiligen Bernhard höher als alle Mönche und Geistlichen auf Erden. Seinesgleichen habe ich weder gehört noch gelesen.“

    Musik

    Luther maß der Musik wie der Theologie höchste Bedeutung für das Seelenheil des Menschen zu, weil sie „den Teufeln zuwider und unerträglich sei“ und „solches vermag, was nur die Theologie sonst verschafft, nämlich die Ruhe und ein fröhliches Gemüte.“[168] Er war selbst ein geübter Sänger, Lautenspieler und Liedkomponist und kannte Werke von Komponisten wie Ludwig Senfl, Pierre de la Rue, Heinrich Finck und Josquin Desprez.[169]

     
    Nun freut euch, lieben Christen g’mein“ im Achtliederbuch

    Dabei wies Luther im Unterschied zum mittelalterlichen Verständnis der Musikausübung (musica practica) eine stärkere Bedeutung bei als der Musiktheorie und Musikphilosophie (musica speculativa).[170] So reimte er in seiner Vorrede auf alle guten Gesangbücher von 1583 als Lob der „Frau Musica“: „Hier kann nicht sein ein böser Mut, / wo da singen Gesellen gut. / Hie bleibt kein Zorn, Zank, Haß noch Neid / weichen muß alles Herzeleid. / Geiz, Sorg und was sonst hart anleiht / fährt hin mit aller Traurigkeit. […] Dem Teufel sie sein Werk zerstört / und verhindert viel böser Mörd.“ Laut Friedrich Schorlemmer fasste er damit therapeutische, kathartische, sublimierende und friedensstiftende Funktionen der Musik zusammen.[171]

    Luther sah Musik als notwendigen Teil der schulischen und universitären Ausbildung. Jeder Schulmeister müsse singen können und auch der angehende Pfarrer solle theoretische und praktische Fertigkeiten in der Musik mitbringen.[172] Er sagte etwa in einer Tischrede: „Könige, Fürsten und Herren müssen die Musica erhalten. Denn grossen Potentaten und Regenten gebühret, über guten freyen Künsten und Gesetzen zu halten. […] Man muß Musicam von Noth wegen in Schulen behalten. […] Die Jugend soll man stets zu dieser Kunst gewöhnen, denn sie machet fein geschickte Leute.“[173]

     
    Luthers Choral Vom Himmel hoch, da komm ich her, 1567

    Luther wandte sich gegen Tendenzen in der Reformationsbewegung, für ein rein innerlich-geistiges Glaubensverständnis auf Kunst und Musik zu verzichten:[174] „Auch daß ich nicht der Meinung bin, daß durchs Evangelion sollten alle Künste zu Boden geschlagen werden und vergehen, wie etliche Abergeistliche fürgeben, sondern ich wollt alle Künste, sonderlich die Musica, gerne sehen im Dienst des, der sie geben und geschaffen hat.“[175]

    Um die Gemeinde stärker aktiv zu beteiligen, plädierte Luther für deutsche Lieder an bestimmten Stellen des Gottesdienstes. Nach seiner Schrift Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts von 1526 sollten deutschsprachige Gemeindelieder, sogenannte Ordinariumslieder, lateinische Teile der Messe ersetzen oder ergänzen.[176] Dabei wollte er nicht nur den lateinischen Text übersetzen, sondern auch die Melodik den Erfordernissen der deutschen Sprache anpassen:[177] „Es muß beide, Text und Noten, Accent, Weise und Geberbe aus rechter Muttersprache und Stimme kommen; sonst ist Alles ein Nachahmen wie die Affen thun.“[178]

    Von Luther sind 36 Lieder überliefert. Wahrscheinlich verfasste er insgesamt 45 Lieder und Gesänge und komponierte für mindestens 20 davon auch die Melodien selbst. Bei einigen unterstützten ihn der kurfürstliche Sangmeister Konrad Rupff und der Kantor Johann Walter.[179] Dabei verwendete Luther viele Formen der Übersetzung, Erweiterung und Kontrafaktur und schuf auch freie neue Lieder und Texte.[180] Er übersetzte traditionelle lateinische gregorianische Hymnen und veränderte bei Bedarf die Melodie, um sie dem Duktus der deutschen Sprache anzupassen. Seine eigenen dichterischen Fähigkeiten sah er dabei mit Äußerungen wie „garstige und schnöde Poeterey“ durchaus kritisch.[181] Daneben verwandte er Melodien von Volks- oder Weihnachtsliedern sowie Studenten- oder Kirchenliedern und wandelte sie teilweise geringfügig ab.[182] Durch neue Texte wollte er damals populäre weltliche Lieder allmählich dem geistlichen Gebrauch widmen:[183] „Gassenhauer, Reiter- und Bergliedlein christlich, moraliter und sittlich verändert, damit die bösen ärgerlichen Weisen, unnützen und schandbaren Liedlein auf der Gassen, Feldern, Häusern und anderswo zu singen, mit der Zeit abgehen möchten, wenn man christliche, gute, nützliche Texte und Worte darunter haben könnte.“

    Luthers Lieder werden in Gattungen gegliedert:[184]

    Die Lutherchoräle erschienen erstmals 1523/24 im Achtliederbuch und 1524 in Wittenberg in einem evangelischen Gesangbuch. Sie wurden zu einer Säule des reformatorischen Gottesdienstes und prägten die Geschichte des geistlichen Liedes auf dem europäischen Kontinent nachhaltig.

    Abgrenzungen, Unterschiede

    Insgesamt fünf wesentliche Punkte unterschieden die reformatorische Theologie von der römisch-katholischen Lehre:

    • die Lehre von der Rechtfertigung
    • die fehlende Übereinstimmung mit der Papstkirche
    • die differierende Auffassung zum Abendmahl
    • fehlende Akzeptanz des päpstlichen Primats
    • die Ablehnung des Mönchsgelübde[187]

    Verhältnis zu verschiedenen Gruppen

     
    Luther-Fenster in der Straßburger Erlöserkirche

    Bauern

    In deutschen Gebieten kam es 1524 bis 1526 zum Großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände rasch aus. Auch in einigen Städte erhoben sich ärmere Schichten gegen herrschende Patrizier und den Klerus. Mit den 12 Artikeln gaben sich die Aufständischen einheitliche Ziele, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten. Sie beriefen sich dabei auf das „göttliche Recht“ und Luthers Schriftprinzip sola scriptura. Wie er erklärten sie sich bereit, ihre Forderungen fallenzulassen, sobald man ihnen aus der Bibel ihr Unrecht beweise. Dies gab ihren schon früher religiös begründeten Hoffnungen auf soziale Befreiung erstmals Durchschlagskraft.[188]

    Luther distanzierte sich von den 12 Artikeln wegen ihrer aus seiner Sicht falschen Berufung auf die Bibel. Im April 1525 bemühte er sich in einer Flugschrift jedoch um eine gütliche Einigung und ein abgewogenes Urteil, griff einige berechtigte Forderungen der Bauern auf und wies sowohl sie als auch die Fürsten zurecht. Doch nachdem einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter ermordet hatten (Weinsberger Bluttat), verfasste Luther seine Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. In ihr verdammte er die Aufstände nunmehr als Werk des Teufels und forderte alle Fürsten – unabhängig von ihrer Konfession – dazu auf, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, ihr Gegenheer.

    1525 erreichten die Aufstände Thüringen und Sachsen. Hier war Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Anfangs hatte er wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Bad Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und ermordeten etwa 5000 von ihnen. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.

    Nach diesem Massaker wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass dabei im deutschen Sprachraum 75.000 bis 130.000 Bauern getötet wurden. Nur in einigen süddeutschen Städten und Gebieten wurden einige ihrer Forderungen erfüllt; vielfach wurden ihre Lasten sogar noch verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.

    Hinter Luthers Ablehnung der Bauernaufstände stand sein Zerwürfnis mit Müntzer. Dieser hatte als Lutherschüler in der Bibel Impulse für die soziale Revolution gefunden. Er glaubte, es sei Gottes Wille, die Lage der Elenden direkt zu ändern und die politischen Verhältnisse dem kommenden Reich Gottes anzugleichen, um so die Ungebildeten zum Empfang des Evangeliums bereit zu machen. Luther dagegen lehnte die unmittelbare Verwendung der Bibel für politische Ziele strikt ab und wehrte sich schon 1521 gegenüber Ulrich von Hutten dagegen, „mit Gewalt und Mord für das Evangelium [zu] streiten“. Er unterschied den „weltlichen“ vom „geistlichen“ Bereich; zwar begegne der Christ in beiden Gottes Willen, aber in verschiedener Gestalt. Die biblischen Gebote gälten nur für die Gläubigen; wer sie direkt auf die Politik übertrage, gefährde das Evangelium, das die Gewissen befreien und nicht durch neue Gesetze versklaven solle (siehe dazu Zwei-Reiche-Lehre). Daher begrüßte er Müntzers Ende als gerechte Strafe für den „Teufel“, der gegen Gottes Ordnung rebelliert habe. Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war. Mit seiner Empfehlung des Weingartner Vertrages unterschied er weiterhin für ihn berechtigte von unberechtigten Reformen.[189]

    Juden

    Luther beurteilte das Judentum mit Papsttum und Islam als werkgerechte Gesetzesreligion,[190] die Gottes Gnade im gekreuzigten Jesus Christus verleugne und damit den wahren Glauben gefährde.[191] Er hielt an Israels ursprünglicher, zeitlich begrenzter und seit Christus abgeschlossener Erwählung zum Volk Gottes fest,[192] verwarf aber ganz im Gegensatz zur üblichen Praxis noch 1523 (Dass Christus ein geborener Jude sei) Gewaltmission, Legenden von Ritualmord und Hostienfrevel. Er warb dabei nicht aus Toleranz für eine menschliche Behandlung der Juden, sondern weil er es noch für möglich hielt, viele Juden zum evangelischen Glauben zu bekehren. Später betrachtete er diese judenfreundliche Position als schweres Versagen.[193]

    Eine angebliche Gefahr der Konversion zum Judentum sowie angebliche „judaisierende“ Tendenzen unter den Reformierten verstärkten Luthers Angst um den Erfolg seiner Bemühungen und dienten seiner Darstellung der Gefährlichkeit des Judentums. Er unterstellte Juden Missionierung, Subversion und verführerische Propaganda, geheuchelte Konversion, Mordabsichten gegen ihn persönlich[194] und Vernichtungsabsichten gegen das Christentum allgemein. 1537 wies er den Gesprächswunsch Josel von Rosheims ab, des Anwalts der Juden im Reich. 1538 führte er die Entstehung der christlichen Sekte der Sabbater, die die Sabbatheiligung wiederherstellen wollten, wider besseres Wissen auf jüdischen Einfluss zurück, um die Vertreibung der Juden aus Mähren zu erreichen.

     
    1543 Von den Juden und ihren Lügen

    1543 (Von den Juden und ihren Lügen) griff er sämtliche damaligen antijudaistischen Stereotype auf, um die evangelischen Fürsten zur Vertreibung der Juden aus ihren Gebieten zu bewegen. Er rief dazu auf, ihre Synagogen, Schulen und Häuser zu zerstören, befürwortete Zwangsarbeit in Form harter körperlicher Arbeit und forderte das Verbot ihrer Religionsausübung und ihrer Geldgeschäfte. Private Gewaltakte gegen Juden lehnte er jedoch weiterhin ab.

    Zudem verhöhnte und entwürdigte er die Juden mithilfe von Interpretationen des Bildmotivs der „Judensau“, das in Form eines Sandsteinreliefs am Südostflügel der Stadtkirche Wittenbergs gegenüber dem jüdischen Ghetto dargestellt ist. Die rabbinische Bibelexegese wird hier durch die Darstellung sodomitischer Handlungen als ekelerregend und abstoßend dargestellt. In seiner Schrift Vom Schem Hamphoras interpretiert Luther das Bildmotiv im Einzelnen und bezieht sich dabei hauptsächlich auf die Bedeutung des Talmuds für das Judentum. Indem er den kabbalistischen Gottesnamen Šem ha-Meforaš mit den obszönen Handlungen an einem Schwein in Verbindung bringt, bekommt seine Darstellung außerdem den Charakter der Blasphemie und Dämonisierung[195], die jeden weiteren Dialog unmöglich machte.[196]

    Kurz vor seinem Tod fasste er seine Haltung zusammen: Den Juden solle man als Brüdern zunächst die christliche Taufe anbieten; im Fall ihrer Taufverweigerung solle man sie vertreiben, da ihre Religionsausübung sonst Gotteslästerung fortsetze und damit auch das Christentum bedrohe. Grund dafür war, dass er nur seine christologische Bibelauslegung als wahr gelten ließ und eine Gefährdung der Reformation durch die rabbinische Bibelauslegung befürchtete.[197]

    Das Kurfürstentum Sachsen (1536), Böhmen (1542), das Herzogtum Braunschweig (1546), die Landgrafschaft Hessen und die Grafschaft Mansfeld (beide 1547) sowie einige Reichsstädte folgten Luthers Vertreibungsforderung. Andere lutherische Regionen und Städte lehnten diese jedoch ebenso wie einige andere Reformatoren ab. Aus der Kurpfalz und dem Herzogtum Württemberg waren die Juden schon vorher vertrieben worden.[198] In Schweden wurde das bestehende Ansiedlungsverbot für Juden auch unter Berufung auf Luther begründet.[199]

    Der Pietismus des 18. Jahrhunderts begründete seine gewaltfreie Judenmission mit Luthers Schrift von 1523. Diese war auch für die lutherischen Kirchenleitungen im 19. Jahrhundert maßgebend.[200] Dagegen vereinnahmten Antisemiten seit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1870 Luthers judenfeindliche Spätschriften. Seit 1923 dienten diese auch zur NS-Propaganda. Die Deutschen Christen rechtfertigten damit seit 1933 den Ausschluss von Judenchristen aus der evangelischen Kirche und die staatliche Judenverfolgung, besonders im Kontext der Novemberpogrome 1938.

    Ab 1950 distanzierten sich die evangelischen Kirchen allmählich von Luthers Antijudaismus. Die Lutherforschung führte Luthers judenfeindliche Forderungen seit 1960 nicht mehr nur auf enttäuschte Missionserwartungen zurück, sondern begriff sie als Folge seiner antijudaistischen Theologie. Mit drei Denkschriften revidierte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bis 2000 die Thesen von Bundesverlust, Christenfeindlichkeit und wertloser Bibelexegese des Judentums.[201]

    Täufer

    In seinen Frühschriften warb Luther noch um Toleranz für abweichende religiöse Positionen. So schrieb er 1524, dass Häretikern mit der Schrift und nicht mit dem Feuer begegnet werden solle.[202] In seiner Ende 1527 verfassten Schrift Von der Wiedertaufe an zween Pfarrherrn wies Luther die Forderung der reformatorischen Täuferbewegung nach einer Bekenntnistaufe zwar zurück, kritisierte jedoch auch die bereits begonnenen Verfolgungen der noch jungen Bewegung. So schreibt er, es sei ihm „nicht recht und wahrlich leid, dass man solche elenden Leute so jämmerlich ermorde, verbrenne und greulich umbringe […] Man soll einen jeglichen lassen glauben, was er will. Glaubt er unrecht, so hat er genug Strafen an dem ewigen Feuer“.[203] Allein die täuferischen Anführer sollten außer Landes gewiesen werden.

    Ab 1530 jedoch wollte auch Luther die Todesstrafe für die Täufer nicht mehr ausschließen.[204] Dieser Umschwung ist eventuell auf den Einfluss Melanchthons und auf das ein Jahr zuvor vom Reichstag erlassene Wiedertäufermandat zurückzuführen. Im Jahr 1531 unterschrieb Luther zusammen mit Melanchthon schließlich ein Gutachten, das sich ausdrücklich für die Todesstrafe für Täufer aussprach. Luther sah die Täufer nun vor allem unter den Aspekten des Aufruhrs und der Blasphemie. Staatliche Stellen sollten sie nicht wegen ihres abweichenden Glaubens, sondern vor allem aufgrund des durch sie geschürten Aufruhrs verfolgen.[205] Für ihn waren die Täufer von einem „mörderischen, aufrührerischen, rachgierigen Geist, dem der Odem nach dem Schwert stinkt“.[206] Die infolge der zunehmenden Verfolgung geheim abgehaltenen Zusammenkünfte der Täufer waren für Luther „ein gewiss Zeichen des Teufels“.[207] Luther sprach selbst stets mit anti-täuferischer Tendenz von Wiedertäufern.[208]

    „Hexen“

    Luther glaubte wie viele seiner Zeitgenossen an die Existenz von Hexen. In seiner Erklärung der Zehn Gebote von 1518 forderte er die Exkommunikation der als Hexen verdächtigten Frauen. In einer Predigtreihe über das 2. Buch Mose predigte er zwischen März und Mai 1526 auch über Ex 22,17 LUT:

    „[…] sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen; […] Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird; […] Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann; […] Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

    Damit forderte er die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Zwar betätigte Luther sich nicht als Hexenjäger, doch wurden 1540 in Wittenberg Prista Frühbottin und andere als Hexen angeklagte Personen verbrannt. Die Urteile fällte der Stadtrichter Ambrosius Reuther und Lucas Cranach d. Ä. als Bürgermeister bestätigte sie. Am Dienstag, den 29. Juni 1540 wurden Prista Frühbottin und ihre Mitangeklagten hingerichtet.[209] Martin Luther war seit dem 20. Juni nicht in Wittenberg, sondern auf einer Reise nach Eisenach und hielt sich am 29. Juni in Weimar auf.[210]

    Dennoch scheint Luther in einem Brief vom 10. Juli 1540 an seine Frau Katharina auf die Hinrichtung in Wittenberg Bezug zu nehmen:

    „Nichts Neues, denn daß auch hie in diesen Landen der Teufel auch tobet mit schrecklichen Exempeln seiner Bosheit, und die Leute treibet [zu] Mord, Brand, Eigenmord etc. Werden auch flugs darüber gefangen und gerichtet, damit uns Gott vermahnet zu glauben, zu fürchten und zu beten. Denn es ist Gottes Strafe über die Undankbarkeit und Verachtung seines lieben Worts.“[211]

    Über andere Aspekte der mittelalterlichen Hexenlehre wie Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und Hexensabbat äußerte sich Luther eher kritisch. So beriefen sich später sowohl Befürworter der Hexenverfolgung als auch Gegner wie Johann Georg Gödelmann (1591) auf ihn.

    Behinderte

    Zur Zeit Luthers wurden mit Behinderungen geborene Kinder Wechselbälger genannt, weil man sich ihre später ausgeprägte Behinderung damit erklärte, dass der Teufel das gesund geborene Kind heimlich gegen das behinderte Kind ausgewechselt habe. Luther übernahm diese Sicht und beschrieb Behinderte in seinen Reden und Schriften ausnahmslos als Teufelsgeschöpfe. Er folgte damit den Quellen, auf die er sich berief.[212]

    Zwei Tischreden (Nr. 4513[213] und 5207[214]) werden oft für Luthers Haltung zu Behinderten zitiert: Darin beschrieb er den Fall eines geistig schwer behinderten Kindes, zu dem zwei Fürsten seinen Rat als Autorität für Dämonologie eingeholt hatten. Er beschrieb das Kind als „Fleischmasse“, das keine Seele besitze. In ihm habe der Teufel den Platz der Seele eingenommen. Deshalb habe er den Fürsten geraten, es im Fluss zu ertränken. Als Fürst hätte er diese Tötung (lat. homicidium) durchgeführt, doch man habe nicht auf ihn gehört. Darum habe er dann zum Beten eines Vaterunsers für das Kind geraten. Auf Nachfrage befürwortete er die Taufe solcher „Wechselbälger“, da man ihnen die Behinderung nach der Geburt noch nicht ansehen könne.

    Diese Aussagen lassen sich nicht als Handlungsanweisung deuten, da Luther den beschriebenen Fall nur vom Hörensagen kannte und keine konsistente Haltung dazu einnahm. Dass seine Hörer das Töten Behinderter hinterfragten und die Fürsten Luthers Rat ablehnten, zeigt, dass diese Praxis damals unüblich war und blieb.[215] Luther war subjektiv überzeugt, dass er nicht die Tötung eines Menschen, sondern eines teuflischen Dämonen befürwortete.[216]

    Gleichwohl rechtfertigte der NS-Gutachter Werner Catel 1940 die „Euthanasie“ genannte Ermordung von bis zu 16.000 missgebildeten Kindern mit Luthers Aussagen: Sie besäßen keine Persönlichkeit und Willensentscheidung. Ein Kriterium dafür gab er nicht an.[217] 1964 beriefen sich Werner Heyde und Hans Hefelmann, die am Massenmord der „Aktion T4“ beteiligt waren, erneut auf diese Aussagen Luthers.[218] Der Teufelsglaube ist jedoch mit der modernen Medizin unvereinbar und scheidet daher als Rechtfertigung aus. Auch gesellschaftliche Nützlichkeitserwägungen, die oft für Euthanasie geltend gemacht wurden und werden, hätte Luther nicht als Maßstab gelten lassen, da er als Theologe den Geboten Gottes verpflichtet war.[217]

    Türken

    Luther hat drei große Türkenschriften verfasst: Vom Kriege wider die Türken (1528), Heerpredigt wider die Türken (1530) und Vermahnung zum Gebet wider den Türken (1541). In seinen Türkenschriften reagierte Luther auf eine aktuelle Bedrohung. In der Einleitung zum ersten Teil von Vom Kriege wider die Türken erklärte er: „Die Veranlassung zu dieser Schrift war die Besorgniß vor einem Einfalle der Türken in Deutschland und der durch einige Prediger erzeugte Wahn, man solle und dürfe den Türken nicht widerstehen.“ 1529 standen die Türken erstmals vor Wien. Luthers große Türkenschrift Heerpredigt wider die Türken folgte 1530. Zugleich begriff Luther den Türkeneinbruch heilsgeschichtlich als Strafe Gottes: Der Türke „ist Gottes rute und des Teuffels diener, das hat keinen Zweifel“, so urteilt Luther in Vom Kriege wider die Türken. Dass durch den Türkenglauben der Teufel wirke, begründet Luther mit Verweis auf (Joh 8,44 EU), wo der Teufel als Lügner und Mörder identifiziert wird. Der Türkenglaube sei nicht mit Predigen, sondern mit Schwert und Morden so weit gekommen.

    Rezeption

     
    Portalinschrift Ein feste Burg ist unser Gott an der Georgenkirche in Eisenach

    Forschung

    Luthers Theologie wird seit 1800 erforscht, systematisch seit etwa 1900. Ihre Deutung war stets eng mit der Zeitgeschichte verbunden. Wichtige Lutherforscher waren Theodosius Harnack (konfessionelle preußisch-konservative Restauration), Albrecht Ritschl und Wilhelm Herrmann (neukantianischer Individualismus), Karl Holl und Erich Seeberg (Lutherrenaissance), wichtige Lutherinterpreten waren Friedrich Gogarten, Rudolf Bultmann, Gerhard Ebeling (existentiale Interpretation), Walther von Loewenich, Ernst Wolf und Hans Joachim Iwand (sozialkritisches Luthertum nach 1945).

    Die kritische Weimarer Gesamtausgabe entstand seit 1883. Bis 1920 wurden viele Luthermanuskripte entdeckt (Vorlesungen 1509–1518, Predigtnachschriften, Disputationsprotokolle 1522–1546). 1918 wurde die Luther-Gesellschaft gegründet, die sich der Erforschung des Lebens und Wirkens Martin Luthers widmet und die Zeitschrift Luther sowie die Lutherjahrbücher herausgibt. Seit 1945 finden im mehrjährigen Turnus interkonfessionelle und internationale Kongresse für Lutherforschung in verschiedenen Städten weltweit statt.

    Zahlreiche Studien zu bestimmten Lebensabschnitten oder Einzelfragen erschienen. Dabei wurde auf evangelischer Seite lange vorrangig die reformatorische Wende erforscht. Neuere Textfunde und interkonfessionelle Forschungsprojekte hellten allmählich das differenzierte und komplexe Verhältnis Luthers zur katholischen Tradition auf.[219] Der Kirchenhistoriker Otto Scheel stellte als Erster fest, dass Luther vor seinem Theologiestudium mit keinen häretischen, humanistischen und kirchenkritischen Strömungen seiner Zeit in Berührung gekommen war.[220] Der Psychoanalytiker Erik H. Erikson versuchte 1958, Luthers Theologie aus frühkindlichen Deformationen seiner Sexualität und angestauten Schuld- und Hassgefühlen gegen seinen Vater zu erklären.[221]

    Nationaler Mythos

     
    Hermann Wislicenus (1825–1899): Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521

    Im 19. Jahrhundert entstand in Deutschland ein nationaler Mythos, der Luther zum Vorkämpfer deutscher Sprache, Unabhängigkeit und Identität stilisierte.[222] So fand beim Wartburgfest am Reformationstag 1817 auch eine Bücherverbrennung statt, die an Luthers Verbrennung der päpstlichen Bannbulle und des kanonischen Rechts im Jahre 1520 anknüpfte.

     
    Paul Thumann: Luther verbrennt die Papstbulle (1872)

    Die nationalistische Vereinnahmung Luthers bestimmte den Kulturkampf mit. Zum Jubiläumsjahr 1883 besuchten Zehntausende die Stätten seines Wirkens. Der Historiker Heinrich von Treitschke behauptete in seinem Vortrag Luther und die deutsche Nation ein germanisches Erbe als Erfolgsbedingung der Reformation und fasste so seine antikatholische, antirepublikanische und implizit antifranzösische Lutherdeutung zusammen.[223] Auch die Hohenzollern arbeiteten an diesem Mythos mit.

    Bilder

     
    Martin Luther, Holzschnitt von Albrecht Altdorfer
     
    Martin Luther. Lucas Cranach der Jüngere

    Luther gehört zu den am häufigsten abgebildeten Personen der deutschen Geschichte. Er war die erste Person des christlichen Mittelalters, die ähnlich wie katholische Heilige bildlich verehrt wurde.[224] Zu Lebzeiten schuf die Cranach-Werkstatt rund 500 Bilder von ihm, davon mindestens 306 Porträts. Viele davon beruhen auf elf Porträts, die Lucas Cranach der Ältere und seine Söhne als Hofmaler des sächsischen Kurfürsten herstellten und für die Luther Modell saß. Originale Federzeichnungen erstellte außerdem Johann Wilhelm Reifenstein, der auch die Lutherrose schuf. Das Totenbild schuf Lucas Furtenagel. Zudem malten fast alle damalige wichtigen Künstler nicht persönlich autorisierte Lutherbilder. Nur Albrecht Dürer, der Luthers Lehren seit 1520 anhing und wünschte, ihn abbilden zu dürfen, fehlt aus unbekannten Gründen. Zudem wird eine hohe Dunkelziffer verschollener Lutherbilder aller Art vermutet.[225]

    Verschiedene Bildmerkmale kennzeichnen bestimmte Aspekte seiner Biografie: Luther als Mönch (mit Tonsur und Mönchskutte), Theologe (mit Doktorhut), Junker Joerg (mit Vollbart), Ehemann (mit Katharina von Bora), Prediger bzw. Kirchenvater (in schwarzem Gewand, mit Buch oder Schriftrolle), Professor (in Schaube[226] mit Pelzkragen).[227]

     
    Evangelische Kirche (Rodheim-Bieber): Luther als Schwan symbolisiert

    Im 19. Jahrhundert trugen massenhaft hergestellte Lutherbilder zu einem national-heroischen Lutherimage bei.[228]

    Film

    Seit der Stummfilmzeit wurde Luthers Biografie mehrfach verfilmt und war Gegenstand mehrerer Dokumentationen. Der bisher neueste Spielfilm Luther (2003) stellt sein Leben vom Ordenseintritt 1505 bis 1530 dar. Martin Luther – Ein Leben zwischen Gott und Teufel, ebenfalls aus dem Jahr 2003, ist eine bekannte Dokumentation.

    Theater

    Dieter Wedel brachte 2017 bei den Bad Hersfelder Festspielen das Theaterstück Martin Luther – Der Anschlag auf die Bühne.[229]

    Musik

    • Der Komponist Günter Kochan komponierte das Melodram Luther. für zwei Sprecher, gemischten Chor und großes Orchester (1981) nach einem Text von Johannes R. Becher.
    • Kari Tikka veröffentlichte im Jahr 2000 eine Oper namens Luther.
    • Anlässlich der Eröffnung des Theater Erfurt 2003 wurde Peter Aderholds Oper Luther uraufgeführt.
    • Neal Morses Konzeptalbum Sola Scriptura (von 2007) beschäftigt sich mit dem Wirken Luthers und seinen Auseinandersetzungen mit der katholischen Elite.
    • 2008 wurde in Erfurt Martin L. – Das Musical von Gisle Kverndokk und Øystein Wiik uraufgeführt.
    • Anfang Juli 2013 wurde in Eisenach das Musical Luther! Rebell wider Willen (Regie und Libretto: Tatjana Rese, Musik: Erich A. Radke) uraufgeführt.
    • Lukas Markus Schmid komponierte für die Lutherdekade The Martin Luther Suite – A Jazz Reformation.[230]
    • Das Doppelalbum The Sound of Martin Luther zeigt als eine Art Zeitreise Kompositionen aus Luthers Geist heraus bis ins späte 19. Jahrhundert hinein.

    Gedenken

     
    Büste in der Walhalla bei Regensburg, Bildhauer Ernst Rietschel (1831)

    Im 19. Jahrhundert erhielten viele deutsche Städte ein Lutherdenkmal. Darunter sind das Lutherdenkmal Wittenberg von Johann Gottfried Schadow (1821) und das Lutherdenkmal Worms (1868) als größtes seiner Art. In vielen Orten sind Straßen und Plätze nach Luther benannt, so seit dem 16. September 2015 die Piazza Martin Lutero in Rom.[231]

    Zum 500. Luthergeburtstag 1983 prägten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR jeweils eine silberne Gedenkmünze. Die Postverwaltung der Bundesrepublik emittierte 1983 aus demselben Anlass eine Sondermarke, die der DDR 1982 und 1983 insgesamt 5 Sondermotive, nachdem sie sein Porträt mit Doktorhut bereits 1967 anlässlich des 450. Jahrestages der Reformation ins Markenbild gerückt hatte.

    Datei:Luther VS.JPG
    5-DM-Gedenkmünze zum 500. Geburtstag Martin Luthers
    Datei:Luther-1.jpg
    20 Mark-Gedenkmünze (1983)

    Viele Kirchengebäude heißen Lutherkirche. In der Stadtkirche St. Michael in Jena steht seit 1571 sein Grabstein. Der Evangelische Namenkalender hebt vielfach seinen Geburtstag (10. November), Todestag (18. Februar) und seine Übersetzung des Neuen Testaments (20. September) hervor, an die auch Gottesdienste erinnern.[232] Anglikaner und Lutheraner feiern die Reformation jährlich am 31. Oktober mit besonderen Gottesdiensten im Kirchenjahr.

    Im September 2008 eröffnete der Lutherische Weltbund die Luther-Dekade, die auf das 500-jährige Jubiläum des Thesenanschlags in Wittenberg hinführen und die weltweite Bedeutung der Reformation vermitteln soll. Dazu wird ein Luthergarten Wittenberg angelegt.

     
    Museum Luthers Elternhaus in Mansfeld

    Martin Luthers Geburtshaus in Eisleben wurde 1689 bei einem Brand zerstört. 1693 errichtete die Stadt auf dem Grundstück einen Barockbau als Luthergedenkstätte und als eines der ersten deutschen Museen. Als Martin Luthers Sterbehaus galt seit 1726 das Haus Andreaskirchplatz 7. Es wurde 1862 von Preußen erworben und als weiteres Luthermuseum ausgebaut.[233] Beide Häuser wurden 1972 zum Weltkulturerbe erklärt.[234] Als tatsächliches Sterbehaus nehmen Historiker heute jedoch das Stadtschloss an, das auf dem Grundstück Markt 56 stand.[235]

    Das Augusteum und Lutherhaus Wittenberg beherbergt das größte reformationsgeschichtliche Museum der Welt.[236] Das Lutherhaus Eisenach legt den Fokus auf seine Bibelübersetzung und deren Wirkungen.[237] Das Stadtmuseum Erfurt zeigt eine Dauerausstellung zum Leben und Werk Martin Luthers.[238]

    Eine seit Februar 2015 als Sonderausgabe des Systemspielzeugs Playmobil hergestellte Lutherfigur verwendeten die EKD und die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) als „Reformationsbotschafter“ für das Reformationsjubiläum 2017.[239] Mit mehr als einer Million verkaufter Figuren bis Mitte 2017 ist der Playmobil-Luther die meistverkaufte Einzelfigur in der Geschichte von Playmobil.[240]

    Werke

    Handschriften

    Werkausgaben

    • Weimarer Lutherausgabe (WA), 120 Bände, 1883–2009 (Sonderedition 2000–2007), ISBN 3-7400-0945-4.
    • Kurt Aland (Hrsg.): Luther deutsch. Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart, 10 Bände, ein Registerband, ein Ergänzungsband. 1. Auflage 1957–1974. 4. Auflage: Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, ISBN 3-8252-1656-X.
    Kurt Aland (Hrsg.): Martin Luther. Gesammelte Werke. (= CD-Rom, Digitale Bibliothek. Band 63). Directmedia, Berlin 2002, ISBN 3-89853-639-4.
    • Martin Luther. Studienausgabe in 6 Bänden. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig, 1987–1999.

    Einzelausgaben

     
    Auslegungsschrift zum 147. Psalm, 1532

    Literatur

     
    Tomus secundus omnium operum, 1562

    Bibliographien

    • Josef Benzing, Helmut Claus: Lutherbibliographie: Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod (= Bibliotheca bibliographica Aureliana). Band 2 mit Anhang: Bibel und Bibelteile in Luthers Übersetzung 1522–1546. Koerner, Baden-Baden 1989, 1994.

    Historische Überblicke

    Biografien

    Biografische Einzelthemen

    Theologie

    Theologische Einzelthemen

    • Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen. Kohlhammer, Stuttgart 1990, ISBN 3-17-010769-0.
    • Jörg Haustein: Zwischen Aberglaube und Wissenschaft: Zauberei und Hexen in der Sicht Martin Luthers. In: Rosemarie Knape (Hrsg.): Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben 2000, ISBN 3-9806328-7-3, S. 327–337.
    • Klaus-Peter Hertzsch, Claus Bernet: Martin Luther in seiner Zeit – und das Himmlische Jerusalem. Norderstedt 2016, ISBN 978-3-7392-4692-5.
    • Thomas Kaufmann: Luthers „Judenschriften“: Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung. Mohr & Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150772-4.
    • Volkmar Joestel, Friedrich Schorlemmer (Hrsg.): Wir sind allzu lange deutsche Bestien gewesen: Volksbildung bei Luther und Melanchthon. Eine Textsammlung. Drei-Kastanien-Verlag, Wittenberg 2000, ISBN 3-933028-35-3.
    • Volker Stümke: Das Friedensverständnis Martin Luthers: Grundlagen und Anwendungsbereiche seiner politischen Ethik. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019970-5.
    • Martin Treu: Martin Luther und das Geld. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Wittenberg 2000, ISBN 3-9806328-9-X.
    • Sylvia Weigelt: „Der Männer Lust und Freude sein.“ Frauen um Luther. Wartburg, Weimar 2011, ISBN 978-3-86160-241-5.
    • Peter Zimmerling: Evangelische Mystik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-57041-8. Martin Luther (1483–1546): Demokratisierung der Mystik. S. 37–57.

    Lutherorte

    • Jochen Birkenmeier: Das/The Lutherhaus in Eisenach. (Veröffentlichungen der Stiftung Lutherhaus Eisenach 1), Stiftung Lutherhaus Eisenach, Eisenach 2015, ISBN 978-3-00-050498-3.
    • Jochen Birkenmeier: Luthers Land. Eine Zeitreise nach Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gmeiner Verlag, Meßkirch 2016, ISBN 978-3-8392-4997-0.
    • Arnt Cobbers: Auf den Spuren von Martin Luther. Die Lebensstationen des großen Reformators. Jaron Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-89773-710-5.
    • Reinhard Dithmar: Auf Luthers Spuren. Ein biographischer Reiseführer. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, ISBN 3-374-02360-6.
    • Cornelia Dömer: Mit Luther unterwegs. Ein biografischer Reiseführer. SCM Hänssler Verlag, 2008, ISBN 978-3-7751-4879-5.
    • Hartmut Ellrich: Reisewege zu Luther. Michael Imhof Verlag, Petersberg 2015, ISBN 978-3-7319-0236-2.
    • Udo Rössling, Paul Ambros: Reisen zu Luther. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin 1983, ISBN 3-87584-113-1.
    • Norbert Roth: Martin Luther neu begegnen. Auf Entdeckungsreise durch Mitteldeutschland. Bonifatius Verlag, Paderborn 2010, ISBN 978-3-86506-270-3.
    • Werner Schwanfelder: 95 Lutherorte, die Sie gesehen haben müssen. Spurensuche auf den Lutherwegen durch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neukirchener Aussaat, Neukirchen-Vluyn 2015, ISBN 978-3-7615-6193-5.
    • Heinz Stade, Thomas A. Seidel: Unterwegs zu Luther. Eine Reise durch 50 Lutherorte mit Fotografien von Harald Wenzel-Orf. Wartburg-Verlag, Weimar und Eisenach 2010, ISBN 978-3-86160-196-8.
    • Uwe Stamer: Luthers Land. Literarische Streifzüge zwischen Coburg und Wittenberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2002, ISBN 3-608-93265-8.

    Rezeption

    Fiktion

    Commons: Martin Luther – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wikisource: Martin Luther – Quellen und Volltexte
    Wikisource: Martinus Luther – Quellen und Volltexte (Latein)
    Commons: Bilder von westdeutschen DM Gedenkmünzen (1948–1990) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Biographien

    Quellen

    Luther und die Juden

    Luther und das Alte Testament

    Luther und die Hexenverfolgung

    Luther und seine Testamente (1537 und 1542)

    Luther und die 95 Thesen

    Einzelnachweise

    1. Der Augustiner-Eremiten, Ordo Eremitarum Sancti Augustini, OESA. Grundlage des Ordens war von Anfang an die Augustinusregel. Gehören zu den Bettelorden, d. h. die Brüder blieben in den Anfängen nicht nur persönlich, sondern auch als Ordensgemeinschaft besitzlos. Sie wirken vor allem als Seelsorger und Prediger.
    2. zu lateinisch reformatio „Wiederherstellung, Erneuerung“ zu lateinisch formare „gestalten“, „bilden“, „formieren“
    3. Im Sinne einzelner Bewusstseinsinhalte die durch Kommunikation weitergegeben und damit vervielfältigt werden und so soziokulturell verbreitet werden (Mem).
    4. Irene Dingel, Hennig P. Jürgens (Hrsg.): Meilensteine der Reformation. Schlüsseldokumente der frühejn Wirksamkeit Martin Luthers. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2014, ISBN 978-3-579-08170-0, S. 11
    5. Martin Luther’s Catholic Opponents. Emory University, Candler school of theology 2018, abgerufen am 22. Januar 2018 (englisch).
    6. A. Rübsam: Beziehungen des Adelsgeschlechts von Lüder zum Stift Fulda im Mittelalter. Fulda 1907.
    7. Horst Herrmann: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann. München 1999, ISBN 3-572-10044-5, S. 14.
    8. Julius Köstlin: Martin Luther. 2012, ISBN 978-5-87667-626-9 (google.de [abgerufen am 28. Januar 2017]).
    9. a b Willi Wild: Der Reformator war ein Luder. Interview mit Jürgen Udolph auf mitteldeutsche-kirchenzeitungen.de, 7. November 2016, abgerufen am 28. Januar 2017.
    10. Bernd Moeller, K. Stackmann: Luder – Luther – Eleutherius. Erwägungen zu Luthers Namen. In: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Phil.-Hist. Klasse 1981, Nr. 7.
    11. Jürgen Udolph: Martinus Luder – Eleutherius – Martin Luther: Warum änderte Martin Luther seinen Namen? Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-8253-6640-7.
    12. Patrik Hof: Seid fruchtbar und mehret euch! – Die große Sippe des deutschen Reformers. In: PM History #10/2005, S. 14–20.
    13. Nach anderen Angaben schon seit dem Jahre 1490; auch der 12. März 1488 wurde genannt.
      Martin Brecht: Martin Luther. Band 1: Sein Weg zur Reformation, 1483–1521. 2. Auflage. Stuttgart 1983, S. 24.
      Heinz Schilling: Martin Luther. Rebell in einer Zeit des Umbruchs. Eine Biographie. München 2012, S. 68.
    14. Lyndal Roper: Der Mensch Martin Luther – Die Biographie. S. Fischer, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-10-066088-6, S. 53.
    15. Hartmut Ellrich: Luther. Eine Spurensuche in Thüringen. Sutton Verlag, Erfurt 2009, ISBN 978-3-86680-523-1, S. 12.
    16. Gustav Ferdinand Leopold König, Heinrich Gelzer: Dr. Martin Luther der deutsche Reformator. S. 32, abgerufen am 25. Februar 2009 (Digitalisierte Ansicht auf books.google.de).
    17. Herrmann Horst: Martin Luther – Vom Mönch zum Menschen: Eine Biografie. Tectum Wissenschaftsverlag, Baden-Baden 2017, ISBN 978-3-8288-6636-2.
    18. Vom »Partekenhengst« zum »Junker Jörg« – Auf den Spuren Luthers und der heiligen Elisabeth von Eisenach auf die Wartburg 6: Lutherhaus [1]
    19. Horst Herrmann: Martin Luther. Vom Mönch zum Menschen. Eine Biographie. Tectum, Marburg 2017, ISBN 978-3-8288-3850-5, S. 52
    20. Der lange Schatten Erfurts in Luthers Werk. S. 1–15 www.db-thueringen.de PDF.
    21. Siegfried Hermle: Luther, Martin (AT): Luthers Hebräischkenntnisse. In: Michaela Bauks, Klaus Koenen, Stefan Alkier (Hrsg.): Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet (WiBiLex), Stuttgart, Januar 2008, abgerufen am 25. März 2018.
    22. WAB 2; 91,3 f.
    23. Albrecht Beutel (Hrsg.): Luther Handbuch. 3. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-153892-6, S. 91 f.
    24. John Balserak: Das mittelalterliche Erbe Martin Luthers. In: Alberto Melloni (Hrsg.): Martin Luther. Ein Christ zwischen Reformen und Moderne (1517–2017), Teilband 1, Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2017, ISBN 978-3-11-049825-7, S. 147–162, hier 150 (abgerufen über De Gruyter Online).
    25. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte. S. 276.
      Hans-Dieter Göring: Der kranke Martin Luther, Teil 1. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt, 10/2017, Ärztekammer Sachsen-Anhalt, abgerufen am 28. Januar 2018.
    26. Martin Treu: Martin Luther in Wittenberg. Ein biografischer Rundgang. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt (Hrsg.), 2. Auflage 2006, S. 9.
    27. Holger Speier: Das in sich verkrümmte Herz: Anamnesen, Diagnosen und Perspektiven menschlichen Seins im 21. Jahrhundert. Tectum, 2015, ISBN 978-3-8288-6348-4, S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    28. Johannes Wallmann: Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation. 7. Auflage, UTB, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-8252-3731-1, S. 7–8.
    29. Hans Schneider: Martin Luthers Reise nach Rom – neu datiert und neu gedeutet. In: Werner Lehfeldt (Hrsg.): Studien zur Wissenschafts- und zur Religionsgeschichte. Walter de Gruyter, Berlin/ New York 2011, ISBN 978-3-11-025175-3, S. 45 f., abgerufen am 10. April 2018 [2]
    30. Maßgeblich basierend auf: Heinrich Böhmer: Luthers Romfahrt. Deichert, Leipzig 1914. Böhmers sorgfältig recherchierte Hypothesen stießen auf breite Akzeptanz und galten über viele Jahrzehnte als unüberholbarer Stand der Forschung. Erst die Entdeckung neuer Quellen führte im vergangenen Jahrzehnt dazu, dass Inkonsistenzen in Böhmers Rekonstruktion hinterfragt und letztlich eine überzeugendere Datierung und historische Einordnung von Luthers Romreise entwickelt werden konnte.
    31. Sententia (lat.) in: docteurangelique.fr.
    32. Athina Lexutt: Luther. UTB, Böhlau, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8252-3021-0, S. 31.
    33. Otto Clemen: Das Antwerpener Augustiner-Kloster bei Beginn der Reformation (1513–1523). In: Ludwig Keller (Hrsg.): Monatshefte der Comenius-Gesellschaft, Band 10, Hefte 9 und 10, November–Dezember 1901, R. Gaertners Verlagsbuchhandlung Hermann Heyfelder, Berlin, 1901, S. 306–313, hier S. 307, abgerufen am 15. April 2018 (pdf; 2,5 MB).
      Tagungsbericht von Christina Mayer: Martin Luther in Rom. Kosmopolitisches Zentrum und seine Wahrnehmung. Internationale Tagung organisiert vom Deutschen Historischen Institut in Zusammenarbeit mit dem Centro Filippo Melantone. Protestantisches Zentrum für ökumenische Studien Rom. 16.–20. Februar 2011, Deutsches Historisches Institut in Rom, 22. März 2011, abgerufen am 15. April 2018 (pdf; 111 kB).
    34. Volker Leppin: Die fremde Reformation. Luthers mystische Wurzeln. C.H.Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69081-5, S. 12.
    35. Hans Schneider: Martin Luthers Reise nach Rom – neu datiert und neu gedeutet. In: Werner Lehfeldt (Hrsg.): Studien zur Wissenschafts- und zur Religionsgeschichte. Walter de Gruyter, Berlin/ New York 2011, ISBN 978-3-11-025175-3, S. 1–157, besonders S. 6., abgerufen am 10. April 2018 [3].
    36. Christina Mayer: Martin Luther in Rom. Kosmopolitisches Zentrum und seine Wahrnehmung. Internationale Tagung organisiert vom Deutschen Historischen Institut in Zusammenarbeit mit dem Centro Filippo Melantone. Protestantisches Zentrum für ökumenische Studien Rom. 16.–20. Februar 2011, Deutsches Historisches Institut in Rom. Deutsches Historisches Institut in Rom, 22. März 2011, abgerufen am 27. Februar 2018 (pdf; 111 kB).
    37. Albrecht Beutel (Hrsg.): Luther Handbuch. 3. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-153892-6, S. 108 f.
    38. Eric W. Gritsch: Martin - God's Court Jester: Luther in Retrospect. Wipf and Stock Publishers, Eugene (Oregon) 2009, ISBN 978-1-60608-637-7, S. 10.
      Otto Hermann Pesch: Gnade und Rechtfertigung. Am Vorabend der Reformation und bei Luther. Vortrag gehalten am Ökum. Forum Heidelberg 20. Juli 2007, abgerufen am 6. April 2018 [4]
    39. Christoph Burger: Luther im Spannungsfeld zwischen Heiligungsstreben und dem Alltag eines Ordensmannes. In: Christoph Bultmann, Volker Leppin, Andreas Lindner (Hrsg.): Luther und das monastische Erbe. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, S. 171.
    40. Weil die ältesten Handschriften (Papyrus 46, Codex Vaticanus und Codex Sinaiticus) den Hebräerbrief unter die Paulusbriefe einordneten (siehe hierzu Barbara Aland, Kurt Aland: Novum Testamentum Graece, 27. Auflage, Stuttgart 2001, ISBN 3-438-05115-X, S. 686.), rechnete man während des Mittelalters und der frühen Neuzeit die Schrift dem Paulus zu, unter der Annahme, sie sei die griechische Übersetzung eines im Original hebräischen Paulusbriefes.
      William MacDonald: Kommentar zum Neuen Testament. CLV, Bielefeld 1997, S. 1189
    41. Wilfried Härle: Spurensuche nach Gott: Studien zur Fundamentaltheologie und Gotteslehre. Walter de Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-11-021167-2, S. 69 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    42. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte. S. 277–278.
    43. Otto Hermann Pesch: Gnade und Rechtfertigung am Vorabend der der Reformation und bei Luther. S. 1–15, unveröffentlichter Text, www.uni-heidelberg.de, abgerufen 6. Februar 2018, PDF.
    44. Martin Heckel: Martin Luthers Reformation und das Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2016, ISBN 978-3-16-154468-2, S. 93
    45. Reinhard Brandt: Lasst ab vom Ablass. Ein evangelisches Plädoyer. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-61910-0, S. 32–33.
    46. Bernhard Lohse: Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung und in ihrem systematischen Zusammenhang. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, S. 115 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    47. Reinhard Schwarz: Die Aktualität der Ablass-Thesen. Sonntagsblatt Bayern, 18. März 2007.
    48. Christiane Laudage: Das Geschäft mit der Sünde. Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2016, S. 243–245.
    49. Christiane Laudage: Das Geschäft mit der Sünde. Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2016, S. 246–247.
    50. Jared Wicks: Martin Luther’s Treatise on Indulgences. In: Theological Studies. 28, 1967, S. 481–518.
    51. Christiane Laudage: Das Geschäft mit der Sünde. Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2016, S. 250 f.
    52. Lyndal Roper: Der Mensch Martin Luther – Die Biographie. S. Fischer, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-10-066088-6, S. 110.
    53. Stephan Warnatsch: Geschichte des Klosters Lehnin, 1180-1542. Bd. 1, Lukas Verlag, Berlin 2000, ISBN 978-3-9318-3645-0, S. 367.
    54. Robert Kolb: Luthers Appell an Albrecht von Mainz – Sein Brief vom 31. Oktober 1517. In Irene Dingel, Hennig P. Jürgens: Meilensteine der Reformation. Schlüsseldokumente der frühen Wirksamkeit Martin Luthers. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2014, ISBN 978-3-579-08170-0, S. 80–88.
    55. Christopher Spehr: Luther und das Konzil: zur Entwicklung eines zentralen Themas in der Reformationszeit. Bd. 153 Beiträge zur historischen Theologie, Mohr Siebeck, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-1615-0474-7, S. 52.
    56. Bernhard Alfred R. Felmberg: De Indulgentiis: Die Ablasstheologie Kardinal Cajetans 1469-1534. Bd. 66 Studies in medieval and reformation thought / Studies in medieval and reformation thought, Brill, Amsterdam 1998, ISBN 978-9-0041-1091-5, S. 74.
      Hans Schneider: Die Echtheitsfrage des Breve Leos Χ. vom 3. Februar 1518 an Gabriele della Volta Ein Beitrag zum Lutherprozeß. Archiv für Diplomatik, Band 43, Heft JG, Seiten 455–496, ISSN (Online) 2194-5020, ISSN (Print) 0066-6297.
    57. Luther's correspondence and other contemporary letters 1507-1521.djvu/111, en.wikisource.org [5]
    58. Karl-Heinz Zur Mühlen: Reformation und Gegenreformation. Teil 1, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 978-3-5253-4014-1, S. 57.
    59. Carl Alfred Hase: Luther-Briefe. In: Luther, Martin – An Papst Leo X. (30.5.1518). in Glaubensstimme - Das evangelische Archiv im Internet.
    60. Christopher Spehr: Luther und das Konzil: zur Entwicklung eines zentralen Themas in der Reformationszeit. Bd. 153 Beiträge zur historischen Theologie, Mohr Siebeck, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-1615-0474-7, S. 47.
    61. Johannes Schilling: Historische Einordnung der 95 Thesen. In: luther2017.de. Archiviert vom Original am 11. November 2014; abgerufen am 1. Mai 2018.
      Eine Auflistung der Ausgaben bei: Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Bd. 1, S. 412.
    62. Volker Reinhardt: Luther, der Ketzer: Rom und die Reformation. C.H.Beck, München 2016, ISBN 978-3-4066-8829-4.
    63. Volker Leppin: Die fremde Reformation. Luthers mystische Wurzeln. C.H.Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69081-5, S. 89–90.
    64. Der Dominikaner-Orden, Ordo Praedicatorum, OP: Grundlage des Ordens war von Anfang an die Augustinusregel, weshalb die Dominikaner zu den augustinischen Orden gezählt werden. Ein Bettelorden, der Zentral in Provinzen organisiert ist; ein Ordensbruder, frater wechselt mehrmals im Leben die Ordensgemeinschaft; starkes Gewicht auf Studium, wird sogar dem gemeinsamen Gebet vorgezogen sowie einer fundierten Ausbildung.
    65. Alf Özen: Luther und Cajetan in Augsburg 1518. Göttingen 1992, S. 1–15 (pdf; 38 kB).
    66. Rudolf Rocholl: Geschichte der evangelischen Kirche in Deutschland. A. Deichert, Leipzig 1897, S. 30
    67. Maximilian I. litt wahrscheinlich an Darmkrebs.
    68. Volker Leppin: Die Reformation. WBG, Darmstadt 2017, ISBN 978-3-534-26875-7, S. 34.
    69. Stadtpalast der Fugger Augsburg, Maximilianstr. 36–38.
    70. Das Karmeliterkloster. Website der Evangelisch Lutherischen Kirchengemeinde St. Anna Augsburg, abgerufen am 12. Mai 2018.
    71. Volkmar Joestel: Martin Luther. Rebell und Reformator. Biographien zur Reformation. 8. Auflage. Drei-Kastanien-Verlag, 2005, S. 24.
    72. Johann Gottfried Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste in alphabetischer Folge, Band 51. Brockhaus Verlag, Leipzig 1850, S. 346 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
      Der spätere bayerische König Maximilian II. ließ diese Szene 1836 von Wilhelm Lindenschmit dem Älteren in Schloss Hohenschwangau als romantisches Wandgemälde gestalten. Webseite zum Gemälde in Hohenschwangau
    73. Roland H. Bainton: Martin Luther. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1967, S. 77
    74. Bannandrohungsbulle gegen Martin Luther. Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena, archive.thulb.uni-jena.de [6].
    75. Christiane Laudage: Das Geschäft mit der Sünde. Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2016, S. 264.
    76. Walther Killy u. a. (Hrsg.): Killy Literaturlexikon, Band 11: Si–Vi. Walter de Gruyter, Berlin 2011, ISBN 978-3-1102-2041-4, S. 186
    77. Christiane Laudage: Das Geschäft mit der Sünde. Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2016, S. 264 f.
    78. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation. 2. Auflage. 1981, S. 62.
    79. Karl Dienst: Luthers Reise nach Worms 1521. In: Günter Bezzenberger, Karl Dienst (Hrsg.): Luther in Hessen. Verlag Evangelischer Presseverband, Kassel/Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-920310-38-1, S. 30.
    80. Länder- und konfessionsübergreifendes Pfarrerbuch. Ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte, des Instituts für Kirchengeschichte der Universität Leipzig und der HTWK Leipzig, Johann Petzensteiner (1487-1554) Digitalisat.
    81. Verena Sohns 1000 Stunden für Luthers Reisewagen. Holz-Zentralblatt, Nummer 15, 13. April 2017, S. 354, abgerufen am 4. April 2018 [7]
    82. Dt. Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Band II, n. 80, S. 581–582.
    83. Volkmar Joestel, Martin Luther. Rebell und Reformator, S. 31.
    84. Friedrich Wilhelm Genthe: Das Leben Dr. Martin Luthers. Pönicke, 1841, S. 299–300.
    85. Albrecht Beutel: Lutherjahrbuch 79. Jahrgang 2012: Organ der internationalen Lutherforschung. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-647-87444-9, S. 66 f.
    86. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie. 2. Auflage. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2003, S. 464.
    87. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation. 1981, S. 90.
    88. Martin Luthers Bibelübersetzung (auf www.die-bibel.de).
    89. Deutsche Bibeln vor Luther. Abgerufen am 28. Januar 2017.
    90. Das Interview führte Hanna Lucassen: Wem hat Luther „aufs Maul geschaut“? – Luthers Einfluss auf die Sprache: Luther2017. Abgerufen am 23. Mai 2017.
    91. Dudenredaktion: Zitate und Aussprüche: Herkunft und aktueller Gebrauch. Bibliographisches Institut GmbH, 2011, ISBN 978-3-411-90512-6 (google.de [abgerufen am 23. Mai 2017]).
    92. Luther verunglimpfte seinen Gegner Johannes Cochläus (1479-1552) mit Vorliebe als Koch- bzw. Rotzlöffel (lateinisch cochlear Löffel).
    93. Friedrich Maurer, Heinz Rupp: Deutsche Wortgeschichte. Walter de Gruyter, 1974, ISBN 978-3-11-003627-5 (google.de [abgerufen am 28. Januar 2017]).
    94. Jan von Flocken: Wie Martin Luthers Bibel unsere Sprache prägt. In: Die Welt. 25. Januar 2008.
    95. Martin Luther: Wie seine Bibel-Übersetzung des Endungs-e rettete – Welt. Abgerufen am 28. Januar 2017.
    96. Das Interview führte Hanna Lucassen: Wem hat Luther „aufs Maul geschaut“? – Luthers Einfluss auf die Sprache: Luther2017. Abgerufen am 23. Mai 2017.
    97. Martin Luther: Sendbrief vom Dolmetschen. sochorek.cz, 1530, abgerufen am 28. Januar 2017.
    98. a b Werner Besch: Luther und die deutsche Sprache: 500 Jahre deutsche Sprachgeschichte im Lichte der neueren Forschung. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-503-15522-4.
    99. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte. S. 334.
    100. Der Aschermittwochbrief für den Fürsten. Website zum Lutherjahr 2017, abgerufen am 17. März 2017.
    101. retrobibliothek.de.
    102. Winfried Eberhard: Konfessionsbildung und Stände in Böhmen 1478–1530. Oldenbourg, München 1981, ISBN 3-486-49531-3, S. 26 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    103. Bjarne Hareide: Die Konfirmation in der Reformationszeit: eine Untersuchung der lutherischen Konformation in Deutschland 1520-1585. Bd. 8 Arbeiten zur Pastoraltheologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1971, ISBN 978-3-525-57110-1, S. 73 f.
    104. Martin Treu, Martin Luther und das Geld, S. 76; Volkmar Joestel, Martin Luther. Rebell und Reformator, S. 46.
    105. Die Nachkommen von Katharina und Martin Luther, organisiert in der Lutheriden-Vereinigung, siehe www.lutheriden.de.
    106. Variationen und Bedeutung der Lutherrose.
    107. Harald Feldmann: Martin Luthers Anfallsleiden. In: Sudhoffs Archiv. Band 73, 1989, S. 26–44.
    108. Hans-Joachim Neumann: Luthers Leiden. Die Krankheitsgeschichte des Reformators. Wichern, Berlin 1995, ISBN 3-88981-081-0; Eckart Roloff: Sehr beengt ums Herz. Der angeblich kraftstrotzende Luther war ein schwerkranker Mann. In: zeitzeichen. Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft. Ausgabe Oktober 2012, S. 57–59.
    109. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte. S. 343.
    110. Anlässlich der 500-Jahres-Feier des Thesenanschlags in Wittenberg wurde von Mai bis November 2017 in der Veste Coburg die vom Haus der Bayerischen Geschichte kuratierte Bayerische Landesausstellung mit dem Titel Ritter, Bauern, Lutheraner gezeigt.
    111. Auf Luthers Spuren im Coburger Land: Wander- und Pilgerführer auf dem Lutherweg durch das Evangelisch-Lutherische Dekanat Coburg, S. 12. Evangelisch-Lutherisches Dekanat Coburg, 26. Oktober 2012, abgerufen am 21. Mai 2018 (pdf, 1,7 MB).
    112. Otmar Hesse: Martin Luthers Brüder. Hüttenmeister Jacob Luther (1490–1571). Harz-Zeitschrift 2016. Harzverein für Geschichte und Altertumskunde e.V., Lukas Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-86732-252-2, S. 104.
    113. Druckfassung 1558
    114. Michael Klein: Geschichtsdenken und Ständekritik in apokalyptischer Perspektive. Hamm 2004, S. 69–78 (PDF, 841 KB [abgerufen am 19. Februar 2013] Dissertation an der Fernuni Hagen).
    115. Michael Klein: Geschichtsdenken und Ständekritik in apokalyptischer Perspektive. Hamm 2004, S. 137 (PDF, 841 KB [abgerufen am 19. Februar 2013] Dissertation an der Fernuni Hagen).
    116. Klaus-Peter Matschke: Das Kreuz und der Halbmond. Die Geschichte der Türkenkriege. Artemis & Winkler, Düsseldorf/ Zürich 2004, S. 249–252.
    117. Gottfried Herrmann: Luthers Absage an die Täufer. (pdf, 450 kB) Seminararbeit im Fach Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule Leipzig, Betreuer: Dr. Christoph M. Haufe, März 1975, S. 1–27, abgerufen am 21. Juli 2018 (der Verfasser ist seit 1989 Dozent für Kirchengeschichte am Luth. Theol. Seminar Leipzig).
    118. a b Volkmar Joestel: Luthers Tod. Abgerufen am 28. Januar 2017.
    119. Olaf Mörke: Die Reformation. Voraussetzungen und Durchsetzung. Oldenbourg, München 2011.
      Andreas Würgler: Medien in der frühen Neuzeit. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, ISBN 3-486-75521-8.
      Marcel Nieden: Die Wittenberger Reformation als Medienereignis., 23. April 2012.
    120. Helga Schnabel-Schüle (Hrsg.): Reformation. Historisch-kulturwissenschaftliches Handbuch. Metzler, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-476-02593-7, S. 298–310.
    121. Andrew Pettegree: Die Marke Luther. Wie ein unbekannter Mönch eine deutsche Kleinstadt zum Zentrum der Druckindustrie und sich selbst zum berühmtesten Mann Europas machte - und die protestantische Reformation lostrat. Insel, Berlin 2016, ISBN 978-3-458-17691-6.
    122. Andrew Pettegree, Metthew Hall: The reformation and the book. A reconsideration. The Historical Journal 47, 2004, S. 785–808.
    123. Martin Luther: Ein Sermon von Ablaß und Gnade (1517/1518). In: Reinhard Brandt: Übertragung in heutiges deutsch, Einführung und Erläuterung zu: Ein Sermon vom Ablass und von der Gnade durch den würdigen Dr. Martin Luther, Augustiner zu Wittenberg. In: Luther (Lutherzeitschrift der Luther-Gesellschaft), Jg. 73 (2002), Heft 1, S. 4–9.
    124. Die Kirche des Mittelalters entwickelte sich dazu, die fundamentalen biblischen Botschaften zu verlassen oder den Gläubigen vorzuenthalten. Der Ersatz waren eine Fülle tradierter Richtlinien, Bräuche und Vorschriften, die dahingehend misszuverstehen waren, dass ein Mensch in der Lage sei, durch die Erfüllung von Beichtauflagen sowie Frömmigkeitsübungen die Lebensantwort auf das Rechtfertigungswerk Christi geben zu können (Taten der Liebe, aber auch Reliquien­verehrung, Ablass­zahlungen oder Messen).
    125. Reinhold Rieger: Martin Luthers theologische Grundbegriffe: Von „Abendmahl“ bis „Zweifel“. Mohr Siebeck, UTB, Tübingen 2017, ISBN 3-8252-4871-2, S. 146–147.
    126. Hans-Henning Kortüm: Menschen und Mentalitäten: Einführung in Vorstellungswelten des Mittelalters. Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-05-007023-4, S. 337–338.
      Hans-Werner Goetz: Gott und die Welt. Religiöse Vorstellungen des frühen und hohen Mittelalters. Teil I, Bd. 3: IV. Die Geschöpfe: Engel, Teufel, Menschen, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8471-0581-7, S. 365–366, sowie Teil I, Bd. 1., S. 51 f.
    127. Rudolf Hermann: Luthers Theologie. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1967, S. 232–233.
    128. Helga Schnabel-Schüle: Reformation. Historisch-kulturwissenschaftliches Handbuch. Metzler, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-476-02593-7, S. 29.
    129. Joachim Schäfer: Artikel „Rechtfertigungslehre“. Ökumenisches Heiligenlexikon, 2. November 2016, abgerufen am 3. April 2018.
    130. „Was heißt „einen Gott haben“, bzw. was ist Gott? Antwort: Ein „Gott“ heißt etwas, von dem man alles Gute erhoffen und zu dem man in allen Nöten seine Zuflucht nehmen soll. „Einen Gott haben“ heißt also nichts anderes, als ihm von Herzen vertrauen und glauben; wie ich oft gesagt habe, daß allein das Vertrauen und Glauben des Herzens etwas sowohl zu einem Gott als zu einem Abgott macht. […] Worauf du nun, sage ich, dein Herz hängst und verlässt, das ist eigentlich dein Gott.“ Martin Luther: Der Große Katechismus. Gütersloher-Verlagshaus 1998 ISBN 3-579-05142-3, Kapitel 4, Link.
    131. Martin BrechtLuther, Martin (1483–1546). I. Leben. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 21, de Gruyter, Berlin / New York 1991, ISBN 3-11-012952-3, S. 516.
    132. Bernhard Oestreich: Volk Gottes im Hebräerbrief. Spes Christiana 21, (2010) 25–42 [8]
    133. Martin Luther: Disputatio contra scholasticam theologiam (1517) (Disputation gegen die scholastische Theologie)
    134. Luther, Martin - Heidelberger Disputation. Thesen aus der Theologie. Glaubenstimme. Das evangelische Archiv im Internet. www.glaubensstimme.de [9]
    135. Hans-Martin Barth: Die Theologie Martin Luthers. Güterloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-08045-1, B. Wahrnehmungen: Luthers Theologie als Provokation - 1. Konflikt zwischen Theologie und Philosophie - 1.3. Theologie emanzipiert und emanzipierend - 1.3.1 Der rechtfertigende Gott und der sündige Mensch: Gegenstand der Theologie, S. 117–118.
    136. Luther, Martin, Werke. Kritische Gesamtausgabe, Weimar 1883ff, 56, 414,15.
    137. Hans-Martin Barth: Die Theologie Martin Luthers. Güterloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-08045-1, B. Wahrnehmungen: Luthers Theologie als Provokation - 2. Rivalität zwischen Heiliger Schrift und menschlicher Tradition - 2.3. Gottes Wort und die Heilige Schrift - 2.3.3 Die Mitte der Schrift: Christus, S. 154.
    138. Hans-Martin Barth: Die Theologie Martin Luthers. Güterloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-08045-1, B. Wahrnehmungen: Luthers Theologie als Provokation – 3. Alternative zwischen Kreuz und Selbstbestimmung – 3.4. Theologia crucis als theologische Gesamtperspektive, S. 180.
    139. Otto Hermann Pesch: Gnade und Rechtfertigung am Vorabend der Reformation und bei Luther. S. 1–15, Abgerufen am 31. März 2018 [10]
    140. Bernhard Lohse: Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung und in ihrem systematischen Zusammenhang. Forschungen Zur Systematischen und Ökumenischen Theologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-52196-0, S. 32
    141. Martin Heckel: Martin Luthers Reformation und das Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2016, ISBN 978-3-16-154468-2, S. 130
    142. Athina Lexutt: Luther. UTB, Böhlau, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8252-3021-0, S. 67
    143. zum Adjektiv lateinisch solus „allein“, „nur“; solus masculinum, sola femininum
    144. Athina Lexutt: Luther. UTB, Böhlau, Köln / Weimar / Wien 2008, ISBN 978-3-8252-3021-0, S. 29 f.
    145. Schriften Martin Luthers (chronologisch). 1theolexamen.de, 13. Oktober 2003, abgerufen am 15. April 2018 (pdf; 96 kB).
    146. Peter Blickle: Die Reformation im Reich. 2. Aufl., UTB 1181, Eugen Ulmer, Stuttgart 1992, ISBN 3-8001-2626-5, S. 44.
    147. Bernhard Lohse: Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung und in ihrem systematischen Zusammenhang. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, S. 55.
    148. Gerhard Ebeling: Martin Luther. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 4, Mohr-Siebeck, Tübingen 1960, Sp. 499.
    149. WA 6, 406–407.
    150. WA 18, 614.
    151. Klaus Schwarzwäller: Das Gotteslob der angefochtenen Gemeinde. Neukirchen-Vluyn 1970.
    152. Heinz-Erich Eisenhuth: Luther und der Antinomismus. In: „In disciplina Domini“ – In der Schule des Herrn (= Thüringer kirchliche Studien; Bd. 1). Berlin 1963, S. 18–44, abgerufen am 22. Juli 2018 (pdf; 168 kB).
      Theologische Realenzyklopädie 13 (1984), S. 86.
    153. WA 19, 75, 5–6.
    154. Peter Zimmerling: Martin Luther: Vater der evangelischen Mystik? Mystische Wurzeln der reformatorischen Wende. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 10. August 2017 [11]
    155. Volker Leppin: Die fremde Reformation: Luthers mystische Wurzeln. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-69081-5
    156. Johannes Mauburnus: Rosetum exercitiorum spiritualium et sacrarum meditationum. Peter van Os, Zwolle 1494 (Digitalisat)
    157. Gerhard Wehr: Martin Luther. Mystik und Freiheit des Christenmenschen. marixverlag, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-86539-264-0, S. 13[12] (Leseprobe)
    158. Martin Luther [Vorrede]: Eyn deutsch Theologia: das ist Eyn edles Buchlein, vo[m] rechtem vorstand, w[a]z Adam vn[d] Christus sey, vn[d] wie Adam yn vns sterben vn[d] Christus ersteen sall. Leipzig 1518.
      Christopher Spehr: Luthers Psalmen-Vorlesung (1513–1515) – Historische und theologische Aspekte. In: Irene Dingel, Henning P. Jürgens (Hrsg.): Meilensteine der Reformation: Schlüsseldokumente der frühen Wirksamkeit Martin Luthers. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2014, ISBN 978-3-579-08170-0 (pdf; 1 MB).
    159. Rudolf Hermann: Luthers Theologie. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1967, ISBN 3-525-55314-5, S. 70
    160. Thorsten Dietz: Der Begriff der Furcht bei Luther. Bd. 147 Beiträge zur historischen Theologie, Mohr Siebeck, Heidelberg 2009, ISBN 3-16-149893-3, S. 144 f
    161. Volker Leppin: Luther – Reformator mit mystischen Wurzeln. Textauszug aus Volker Leppin: Die fremde Reformation. C.H. Beck Verlag, München 2016, ISBN 978-3-406-69081-5 (Online, PDF)
    162. Hartmut Rosenau: Von der Freiheit eines Christenmenschen: Grundzüge und Aktualität reformatorischer Theologie. Bd. 15 Kieler Theologische Reihe, LIT Verlag, Münster 2017, ISBN 3-643-13606-4, S. 54
    163. Berndt Hamm: Der frühe Luther: Etappen reformatorischer Neuorientierung. Mohr Siebeck, Heidelberg 2010, ISBN 3-16-150604-9, S. 242
    164. Vorlesung Prof. Dr. W. Dietz (Univ. Mainz, SS 2016): Die Theologie Martin Luthers (Abschluß der Vorlesung am 20. Juli 2016) 24 Thesen zu Luther, vorläufig zum Luther-Gedenkjahr 2017 [13]
    165. Theo M.M. A.C. Bell: Die Rezeption Bernhards von Clairvaux bei Luther. Archiv für Reformationsgeschichte, Band 90, Heft jg, S. 72–102, ISSN (Online) 2198-0489, ISSN (Print) 0003-9381, DOI: https://doi.org/10.14315/arg-1999-jg04
    166. 6. Luther und die Mystik. Referat auf dem 3. Internationalen Kongress für Lutherforschung in Järvenpää, Finnland, 11.-16. August 1966. In: Ivar Asheim (Hrsg.): Kirche, Mystik, Heiligung und das Natürliche bei Luther. Göttingen 1967, 60-83, abgerufen am 9. April 2018 [14]
    167. Augustinus Sander (Hrsg.): Luther in Laach. Ausstellung 2. Aufl. 2017 Begleitbroschüre Maria Laach, Koblenz, Berlin, Speyer. [15]
    168. Karin Bornkamm, Gerhard Ebeling (Hrsg.): Martin Luther: Ausgewählte Schriften. Band 6, Insel Verlag, 1982, S. 134 (Brief an Ludwig Senfl, 1. Oktober 1530).
    169. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie. 2. Auflage. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2003, S. 488.
    170. Oskar Söhngen: Theologie der Musik. Johannes Stauda Verlag, Kassel 1967, S. 84.
    171. Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther. Aufbau-Verlag, Berlin 2003, S. 95f.
    172. Christoph Krummacher: Musik als praxis pietatis – zum Selbstverständnis evangelischer Kirchenmusik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1994, S. 17.
    173. Helmar Junghans, Johann Aurifaber (Hrsg.): Luthers Tischreden. Neuauflage. Edition Leipzig, Lizenzausgabe für Drei Lilien Verlag, 1981 (Nr. 6248).
    174. Christoph Krummacher: Musik als praxis pietatis – zum Selbstverständnis evangelischer Kirchenmusik. Göttingen 1994, S. 16.
    175. Zitiert nach Georg Merz, Hans Heinrich Borcherdt (Hrsg.): Martin Luther. Ausgewählte Werke. Band 3, Christian Kaiser, München 1962, S. 322.
    176. Karl Heinrich Wörner, Wolfgang Gratzer, Lenz Meierott: Geschichte der Musik – Ein Studien- und Nachschlagebuch. 8. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1993, S. 233.
    177. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie. Berlin 2003, S. 487.
    178. Helmar Junghans, Johann Aurifaber (Hrsg.): Luthers Tischreden. Leipzig 1981 (Nr. 6739).
    179. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie. Berlin 2003, S. 490; Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther. Berlin 2003, S. 97.
    180. Karl Heinrich Wörner, Wolfgang Gratzer, Lenz Meierott: Geschichte der Musik – Ein Studien- und Nachschlagebuch. Göttingen 1998, S. 233.
    181. Manfred Lemmer: Beiträge zur Sprachwirkung Martin Luthers im 17./18. Jahrhundert. Teil 2. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 1988, S. 98.
    182. Andrew Wilson-Dickson: Geistliche Musik – Ihre großen Traditionen – Vom Psalmengesang zum Gospel. Brunnen Verlag, Gießen 1994, S. 63.
    183. Zitiert nach Friedrich Blume: Geschichte der evangelischen Kirchenmusik. Bärenreiter, Kassel 1965, S. 20.
    184. Birger Petersen-Mikkelsen, Axel Frieb-Preis (Hrsg.): Kirchenmusik und Verkündigung – Verkündigung als Kirchenmusik. 2003, S. 33.
    185. Christoph Markschies, Michael Trowitzsch: Luther zwischen den Zeiten – Eine Jenaer Ringvorlesung. Mohr/Siebeck, Tübingen 1999, S. 215–219.
    186. Martin Rößler: Liedermacher im Gesangbuch, Band 1 mit Martin Luther, Ambrosius Blarer, Nikolaus Herman, Philipp Nicolai, Johann Heermann. 2. Auflage. Calwer Taschenbibliothek, 2002, S. 21 ff.
    187. Athina Lexutt: Luther. UTB, Böhlau, Köln / Weimar / Wien 2008, ISBN 978-3-8252-3021-0, S. 49
    188. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation. 1981, S. 94.
    189. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation. 1981, S. 98–101.
    190. Walter Dietrich, Wolfgang Lienemann: Religionen – Wahrheitsansprüche – Konflikte: Theologische Perspektiven. Theologischer Verlag Zürich, 2010, ISBN 978-3-290-17558-0, S. 118 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
      Andreas Renz, Stephan Leimgruber: Lernprozess Christen Muslime: gesellschaftliche Kontexte, theologische Grundlagen, Begegnungsfelder. LIT Verlag Münster, 2002, ISBN 978-3-8258-6165-0 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
    191. Johannes Ehmann: Luther, Türken und Islam: eine Untersuchung zum Türken- und Islambild Martin Luthers (1515–1546). Gütersloher Verlagshaus, 2008, ISBN 978-3-579-05371-4 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
      Heinz Schilling: Der Reformator Martin Luther 2017: Eine wissenschaftliche und gedenkpolitische Bestandsaufnahme. Walter de Gruyter, 2015, ISBN 978-3-11-044351-6, S. 81 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
    192. Folker Siegert: Israel als Gegenüber: vom Alten Orient bis in die Gegenwart : Studien zur Geschichte eines wechselvollen Zusammenlebens. Vandenhoeck & Ruprecht, 2000, ISBN 3-525-54204-6, S. 343 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
    193. Thomas Kaufmann: Luther und die Juden. Vortrag in Lüneburg am 19. November 2016.
    194. Heinz Schilling: Der Reformator Martin Luther 2017: Eine wissenschaftliche und gedenkpolitische Bestandsaufnahme. Walter de Gruyter, 2015, ISBN 978-3-11-044351-6, S. 79 (google.de [abgerufen am 29. Januar 2017]).
    195. Alex Töllner: Judensau. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus, Band 3: Begriffe, Theorien, Ideologien. Walter de Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-023379-7, S. 159–160 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    196. Folker Siegert: Israel als Gegenüber: Vom Alten Orient bis in die Gegenwart. Studien zur Geschichte eines wechselvollen Zusammenlebens. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-54204-6, S. 299 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche) und Fn. 39; S. 355.
    197. Peter von der Osten-Sacken: Martin Luther und die Juden. Stuttgart 2002, S. 137–138.
      Thomas Kaufmann: Luthers „Judenschriften“. Tübingen 2011, S. 146–155.
    198. Thomas Kaufmann: Konfession und Kultur: lutherischer Protestantismus in der zweiten Hälfte des Reformationsjahrhunderts. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-149017-7, S. 138 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    199. Wolfgang Benz: Länder und Regionen. Walter de Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-023137-3 (google.de [abgerufen am 31. Januar 2017]).
    200. Dan Diner: Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur Band 3: He–Lu. Springer, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-476-01218-0, S. 233 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    201. Harry Oelke: „Luther und die Juden“ in der kirchengeschichtlichen Forschung; Wolfgang Kraus: „Luther und die Juden“ in den kirchenpolitischen Entwicklungen. Beide in: Harry Oelke, Wolfgang Kraus, Gury Schneider-Ludorff, Axel Töllner, Anselm Schubert (Hrsg.): Martin Luthers „Judenschriften“. Die Rezeption im 19. und 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 978-3-647-55789-2, S. 218–224, 289–306.
    202. Marc Lienhard: Die Grenzen der Toleranz. Martin Luther und die Dissidenten seiner Zeit. In: Norbert Fischer und Marion Kobelt-Groch (Hrsg.): Aussenseiter zwischen Mittelalter und Neuzeit. Brill 1997, S. 128.
    203. Gottfried Seebass, Irene Dingel, Christine Kress (Hrsg.): Die Reformation und ihre Außenseiter. Gesammelte Aufsätze und Vorträge. Brill 1997, S. 270.
    204. Reinhard Schwarz: Luther. Göttingen 1998, S. 219.
    205. Martin Luther. In: Christian Hege, Christian Neff (Hrsg.): Mennonitisches Lexikon. Band II. Eigenverlag.
    206. Clarence Baumann: Gewaltlosigkeit als Kennzeichen der Gemeinde. In: Hans-Jürgen Goertz (Hrsg.): Die Mennoniten. Evangelisches Verlagswerk, Stuttgart 1971, S. 129.
    207. Martin Luther. In: Christian Hege, Christian Neff (Hrsg.): Mennonitisches Lexikon. Band II. Eigenverlag, Frankfurt am Main und Weierhof (Pfalz) 1932, S. 704.
    208. Martin Luther. In: Christian Hege, Christian Neff (Hrsg.): Mennonitisches Lexikon. Band II. Eigenverlag, Frankfurt am Main und Weierhof (Pfalz) 1932, S. 703.
    209. Hartmut Hegeler: 1540 Hexenprozess in Wittenberg. S. 1–12, abgerufen am 24. Januar 2018 PDF.
    210. Georg Buchwald: Luther-Kalendarium. In: Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte (SVRG) 47, Leipzig 1929, S. 137.
    211. Brief vom 10. Juli 1540, WA BR 9, 172. 17–22, S. 2488.
    212. Luther-Gesellschaft (Hrsg.): Luther-Jahrbuch. Band 41, 1974, S. 107–110.
    213. Martin Luther, Tischreden Nr. 4513 – Weimarer Ausgabe, Abt. 2, Tischreden, Bd. 4, S. 357; PDF.
    214. Martin Luther, Tischreden Nr. 5207 – Weimarer Ausgabe, Abt. 2, Tischreden, Bd. 5, S. 9; PDF.
    215. Nils Petersen: Geistigbehinderte Menschen – im Gefüge von Gesellschaft, Diakonie und Kirche. Lit Verlag, 2003, ISBN 3-8258-6645-9, S. 58–69 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
      M. Miles: Martin Luther and Childhood Disability in 16th Century Germany: What did he write? What did he say? In: Journal of Religion, Disability & Health. 5 (4), S. 5–36.
    216. Katrin Moeller: Der Wechselbalg. Magie als konfessionelles Konstrukt (Abstract). In: Historicum. Heft 4, 2012, S. 8–17.
    217. a b Martin Honecker: Grundriss der Sozialethik. Walter de Gruyter, Berlin 1995, S. 125 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    218. Luther-Gesellschaft (Hrsg.): Luther. Zeitschrift der Luther-Gesellschaft, 35. Jahrgang 1964, Band 1, S. 81.
    219. Gerhard Ebeling: Martin Luther. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 4, Mohr-Siebeck, Tübingen 1960, Sp. 495–496.
    220. Otto Scheel: Die Entwicklung Luthers bis zum Abschluß der Vorlesung über den Römerbrief. Leipzig 1910; Dokumente zu Luthers Entwicklung (bis 1519). Tübingen 1911. Dazu K. D. Schmidt, S. 276.
    221. Erik H. Erikson: Der junge Mann Luther. Eine psychoanalytische und historische Studie.
    222. Monika Flacke: Die Begründung der Nation aus der Krise. In: Monika Flacke (Hrsg.): Mythen der Nationen. Ein europäisches Panorama. Eine Ausstellung des Deutschen Historischen Museums unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Begleitband zur Ausstellung vom 20. März 1998 bis 9. Juni 1998. Köhler & Amelang, München/ Berlin 1998, S. 111–115.
    223. Hartmut Lehmann: „Er ist wir selber: Der ewige Deutsche“. Zur langanhaltenden Wirkung der Lutherdeutung von Heinrich von Treitschke. In: Gerd Krumeich, Hartmut Lehmann (Hrsg.): „Gott mit uns“. Nation, Religion und Gewalt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, S. 91–104.
    224. Markus Springer: Bilder des Reformators in Bayerns Kirchen. In: Bayerisches Sonntagsblatt. 7. September 2003, archiviert vom Original am 10. September 2007; abgerufen am 25. März 2018.
    225. Günter Schuchardt: Cranach, Luther und die Bildnisse. Thüringer Themenjahr „Bild und Botschaft“ Katalog zur Sonderausstellung auf der Wartburg, 2. April bis 19. Juli 2015. Schnell & Steiner, Regensburg 2015, ISBN 978-3-7954-2977-5, S. 9.
    226. Die Schaube, sie wurde vorn stets offen getragen, war ein verbreitetes Kleidungsstück im 16. Jahrhunderts, vor allem bis um 1550. Als Herrenkleidungsstück war sie anfänglich knöchellang, nahm aber seit 1510 allmählich in der Länge ab und reichte später nur noch bis knapp über die Knie. Verbreitet waren sowohl ärmellose Schauben als auch solche mit Armschlitzen. Letztere ermöglichten es, den Ärmel unterhalb des Ellenbogens lose herabhängen zu lassen, so dass das darunter getragene Wams zum Vorschein kam. Das Schulterstück war glatt, daran wurde der Stoff in Falten angesetzt. Der Kragen war oftmals mit Pelz verbrämt und reichte nicht selten bis über die Schultern. Obwohl die Schaube über dem Untergewand getragen wurde, war sie in ihrer Funktion kein Mantel, den man im Haus ablegt; vielmehr trug man sie als Obergewand, welches in Kombination mit den Untergewändern eine Art Garnitur bildete.
    227. Johannes Ficker: Die Bildnisse Luthers aus der Zeit seines Lebens. In: Lutherjahrbuch. 1934, S. 103–161.
    228. Regine C. Hrosch: Das Bild als historische Quelle? Abbildungen zur Reformation in Geschichtsbüchern. Dissertation. Universität Oldenburg, 2006.
    229. hessenschau.de, Frankfurt, Germany: Luther und Titanic stehen auf Spielplan der Festspiele Bad Hersfeld | hessenschau.de | Kultur. In: hessenschau.de. 18. November 2016 (hessenschau.de [abgerufen am 17. Dezember 2016]).
    230. CD-Präsentation auf Spiegel online.
    231. Joachim Frank: Eine neue Adresse: Piazza Martin Lutero. In: Frankfurter Rundschau. 15./16. August 2015, S. 33.
    232. Martin Luther im Ökumenischen Heiligenlexikon; evangelische-liturgie.de.
    233. Museum Luthers Sterbehaus.
    234. Hintergrund: Unesco Weltkulturerbe. In: Der Spiegel. 28. Juni 2002.
    235. Museum „Luthers Sterbehaus“ in Eisleben. (Memento vom 18. März 2015 im Internet Archive) auf: luther2017.de.
    236. Lutherstadt Wittenberg: Lutherhaus.
    237. Lutherhaus Eisenach.
    238. „Tolle Jahre – An der Schwelle der Reformation“. Ausstellung, Geschichtslabor und Luther-Sammlung im Stadtmuseum. Mitteilung der Stadt Erfurt, abgerufen am 18. Oktober 2015.
    239. Reformator Luther als Playmobil-Figur. In: pro. Christliches Medienmagazin. 6. Februar 2015, abgerufen am 18. Oktober 2017.
    240. Heinrich Bedford-Strohm freut sich über eine Million Luther-Figuren. Website der EKD, 20. Juni 2017, abgerufen am 18. Oktober 2017.
    241. Susanne Schmidt-Knaebel: Ludwig Bechstein. Prosasagen außerhalb der großen Anthologien (1826–1859). Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-55653-5, S. 45 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    242. Ralf Forsbach (Hrsg.): Eugen Fischer-Baling 1881–1964: Manuskripte, Artikel, Briefe und Tagebücher. Harald Boldt, 2001, ISBN 3-486-56561-3, S. 15.
    243. Norbert Mecklenburg: Durch politische Brille und Butzenscheibe. Köln 2002, S. 14–15 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    244. Wolfgang Grünberg: „Ich will Zeugnis ablegen bis zum Letzten.“. In: Klaus M. Kodalle, Anne M. Steinmeier (Hrsg.): Subjektiver Geist: Reflexion und Erfahrung im Glauben. Festschrift zum 65. Geburtstag von Traugott Koch. Königshausen & Neumann, 2002, ISBN 3-8260-2307-2, S. 250 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    245. Bernd Moeller: Luther in der Neuzeit. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1985, ISBN 3-579-01661-X, S. 139.
    246. George B. von der Lippe: The Figure of Martin Luther in Twentieth-century German Literature: The Metamorphosis of a National Symbol. E. Mellen Press, 1996, ISBN 0-88946-863-X, S. 6.
    247. Günter Hartung: Luther-Bilder in deutscher Literatur. In: Günter Hartung: Literatur und Welt. Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2001, ISBN 3-935693-49-4, S. 32 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    248. Alban Nikolai Herbst: Klio, ein Wirbel um L., Roman von Dieter Opitz. (Rezension 1996).
    249. Norbert Mecklenburg: Durch politische Brille und Butzenscheibe. Literarische Lutherbilder in der Heine-Zeit. In: Hartmut Kircher, Maria Klanska: Literatur und Politik in der Heine- Zeit. Die 48er Revolution in Texten zwischen Vormärz und Nachmärz. Böhlau, Köln 2002, ISBN 3-412-11997-0, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    250. Fred und Gabriele Oberhauser: Literarischer Führer durch Deutschland: ein Insel-Reiselexikon für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin. Insel, 1983, ISBN 3-458-14083-2, S. 763.
    251. Günter Hartung: Luther-Bilder in deutscher Literatur. In: Günter Hartung: Literatur und Welt. Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2001, ISBN 3-935693-49-4, S. 26 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).