Die Tschechische Republik führt als offizielle Staatsflagge die Flagge der ehemaligen Tschechoslowakei weiter, wie sie 1920 eingeführt wurde.




Nach der Entstehung der Tschechoslowakei (CSR) wurde lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben solle. Seit 1914 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet, die sich wiederum vom böhmischen Wappen ableitet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt.
Zwei Jahre später, 1920, wurde am linken Rand der Flagge ein blaues Dreieck für die Slowakei (siehe Flagge der Slowakei) eingefügt, so dass die Flagge nunmehr in den panslawistischen Farben weiß-blau-rot gehalten war. Nach anderen Quellen ist die blaue Farbe dem Wappen Mährens entnommen[1].
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 entschied man sich in Tschechien, die Flagge beizubehalten, obwohl dadurch Art. 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes der Tschechoslowakei vom 25. November 1992 über die Auflösung der Tschechoslowakei verletzt wurde[2].
Quellen
- ↑ Observer´s Book of Flaggs. I. O. Evans, Frederick Warne and Co. Ltd., London, 1959
- ↑ http://mvcr.iol.cz/sbirka/1992/sb110-92.pdf