Frank Rennicke

deutscher Liedermacher und Rechtsextremist
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Frank Rennicke (* 1964 in Braunschweig), ist ein deutscher Liedermacher.

Musik und Texte

Die Lyrik zu seiner hauptsächlich für Gitarre komponierten Musik greift nationale Themen und Wertvorstellungen auf. Seine Texte bezeichnet er selbst als kritisch und hinterfragend. Sein Motto lautet: "Wo Recht zu Unnrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!". So äußert er sich beispielsweise kritisch gegenüber deutschen Kriegseinsätzen im Balkan. Auch greift er antiamerikanische Themen auf. Im Weiteren setzt er sich in seinen Liedern mit der Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland und den Kriegsverbrechen gegen Deutsche nach dem 2. Weltkrieg (z.B. die Vertreibung der Sudetendeutschen)auseinander.

Stil

Rennicke, der bei seinen Auftritten selbst Gitarre spielt und dazu singt, hat den musikalischen Stil in weiten Teilen von Liedermachern wie Reinhard Mey übernommen. Dieser ist nach eigener Aussage – in kompositorischer Hinsicht – sein Vorbild.

Veröffentlichungen (Auszüge)

Frank Rennicke hat zahlreiche Tonträger veröffentlicht

Auslese Der Väter Land Deutsche Freiheitslieder von 1848 Balladen des nationalen Widerstands Kameraden Hautnah Nur unsere Gedanken sind frei usw.

Prozess gegen Frank Rennicke

Am 20 Juli 1999 wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung wegen des [Heimatvertriebenenliedes] bei der Familie Rennicke durchgeführt. In dem Lied wird das Vertreibungsunrecht der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat geschildert und das Recht auf Selbsbestimmung, Freiheit und Bewahrung der eigenen Identität und Kultur für das deutsche Volk in der Gegenwart gefordert. Das Gedicht aus dem Jahr 1946 des Dichters Wolfgang Mertig vertonte Frank Rennicke 1986. 15 Jahre später hatte dieses Lied juristische Folgen wegen "Volksverhetzung": mehrere Hausdurchsuchungen bei der 7-köpfigen Familie und deren persönlichem Umfeld sowie Beschlagnahme von Wohnungsinventar und aller Familienkonten. Daß die beschlagnahmten Gelder für die Deckung der Ausbildungskosten für 5 Kinder und als Existenzgrundlage einer Großfamilie angedacht waren, spielte für die Justiz keine Rolle. Gefordert wurden von der Staatsanwaltschaft dagegen Haftstrafen. Der Staatsanwalt forderte 2 1/2 Jahre Inhaftierung für den nicht vorbestraften Liedermacher sowie 9 Monate Haft auf Bewährung für dessen Ehefrau, Ute Rennicke. Vergehen der Mutter von 5 Kindern war die telefonische Annahme einer Bestellung. "Einwandfrei nachgewiesen" werden konnte ihr dies aufgrund von Protokollen der Telefonüberwachung. Verurteilt wurde der Familienvater zu 10 Monaten ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung, seine Frau bekam eine Geldstrafe von 1000 DM aufgebrummt. Umgehend legte der Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung ein. Mitte Juni sollte es vor dem Landgericht Stuttgart in der nächsten Instanz weitergehen, dieser Termin wurde jedoch verschoben. Parallel dazu ermittelte ein Staatsanwalt in Österreich seit Oktober 2000 gegen den Barden. Aufgrund eines Liederabends in Österreich wird ihm "Wiederbetätigung_für_den_Nationalsozialismus" vorgeworfen - was mit bis zu 20 Jahren Kerker bestraft werden kann.