Sperrklausel

Regelung im Verhältniswahlrecht
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Eine Sperrklausel verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, und es zu einer zu großen Zersplitterung kommt.

Zu Unterscheiden ist zwischen einer faktischen Sperrklausel, bei der durch das Wahlsystem als solchem implizit eine solche Mindeststimmenzahl erforderlich ist, um zu einem Sitz zu gelangen, und einer expliziten Sperrklausel, bei der die Höhe der Sperre im Gesetz beschrieben wird.

Bekannte Sperrklauseln etwa sind: