Parlament

Gesamtheit aller gewählten Volksvertreter, die die Regierung kontrollieren und Gesetze verabschieden
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Das Parlament (altfranzösisch parlement "Unterredung", von französisch parler "reden") ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer administrativen Gebietseinheit (z. B. Europäische Union, Staat, Bundesrepublik, Bundesland, Kanton). Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind insbesondere die Gemeindevertretungen. In einer Demokratie werden die Vertreter durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.

Das Wort "Parla-ment" kommt ganz offensichtlich von "parler" (Reden), Parley (Diskurs zwischen Feinden) und -ment, in diesem Fall wie bei Monument, ein Ort. Also ein Ort des Diskurses.

Europäische Union

Das Europaparlament ist die Volkvertretung der EU-Bürger der Europäischen Union, die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.

Datei:Europaeisches Parlament.jpg
Europäisches Parlament, Straßburg

Deutschland

Deutsche Parlamente sind beispielweise der Bundestag und der Bundesrat, die auf nationaler Ebene ein Zweikammersystem bilden, sowie die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im engeren Sinn des Wortes.

Österreich

In Österreich sind es auf nationaler Ebene der Nationalrat als Volksvertretung und der Bundesrat (Österreich) als Vertretung der Bundesländer.

 
Österreichisches Parlament, Wien
 
Bundeshaus (Parlamentsgebäude) in Bern, Südfassade

Schweiz

In der Schweiz besteht die nationale parlamentarische Ebene ebenfalls aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat, die zusammen als Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte (Minister) und Richter wählen.

Weitere Parlamente

Siehe auch: Politik, politische Partei, Minderheitenschutz, Politisches Spektrum, Studierendenparlament (StuPa), Nationalversammlung in Frankfurter Paulskirche

Historisch Frankreich

Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.

Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besancon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.

Siehe auch: Parlement