Risikotransformation ist eine der drei Funktionen, die Finanzmärkte und Finanzinstitutionen in einer Volkswirtschaft übernehmen. (Die übrigen zwei Funktionen sind Losgrößentransformation und Fristentransformation). Durch die Finanzmärkte werden die unterschiedlichen Risikobereitschaften der Schuldner (Privatpersonen, Unternehmen, der Staat) und der Sparer in Übereinklang gebracht.
Methoden: Risikoreduktion und Risikoaufspaltung
Risikoreduktion erfolgt mittels Portefeuillebildung durch Verteilung mehrerer Kapitalnehmer, deren Risiko nicht vollständig korelliert ist. Eine Reduktion ist möglich, indem der Investor unterschiedliche Kontrakte hält oder neue Kontrakte durch Bündelung von Zahlungsverpflichtungen unterschiedlicher Kapitalnehmer erzeugt.
Risikoaufspaltung ist die Zerlegung in anders strukturierte Kontrakte. Dabei werden die Wünsche der Kapitalgeber und der Marktteilnehmer bezüglich des Risikos abgestimmt. Es ist bspw. möglich durch Aufspaltung eine relativ sichere Anlage zu generieren und andererseit eine riskante Anlage, die Verlustrisiko in einem bestimmten Zustand ausgleichen soll. In der Praxis existieren solche Finanzkontrakte mit speziellem Risikoprofil: Optionen, variabel verzinste Anleihen mit Zinsuntergrenze (Floor), Zinsobergrenze (Cap) oder eingschränkter Zinsbandbreite (Collar) .
Regulierung
Im Rahmen der Risikotransformation ist es Aufgabe und Funktion der Banken, solche Risiken zu übernehmen. Sie sind jedoch durch die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages den zukünftigen Schuldner auf seine Bonität oder Kreditwürdigkeit hin zu überprüfen bzw. die vergebenen Kredite permanent auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit hin zu überwachen. Risiko der Bank ist es, durch den Ausfall von Schuldnern selber illiquide zu werden.
Siehe auch: Finanzintermediär