Flugbegleiter

Berufsbezeichnung für Servicekräfte in einem Verkehrsflugzeug
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Der Flugbegleiter, auch Stewardess oder Hostess (weibl.), Steward (männl.), ist eine Dienstleistungskraft in einem Flugzeug, die Passagiere auf Flugreisen in Verkehrsflugzeugen begleitet. Sie zählt zum fliegenden Personal einer Fluggesellschaft (Kabinenbesatzung) oder einer Luftwaffeneinheit.

Flugbegleiterin an Bord einer Embraer ERJ 145 LR (PBair)

Der erste Steward versah seinen Dienst 1911 auf dem Verkehrsluftschiff LZ10 Schwaben für die DELAG.

In der Anfangszeit der Luftfahrt galt diese Tätigkeit als glamouröser Traumberuf vieler Mädchen. Dieses Bild hat sich mit dem Aufkommen des massenhaften Luftverkehrs gewandelt.

Neuerdings werden auch reine Servicekräfte bei einigen Unternehmensgruppen der Deutsche Bahn AG (z.B. Autozug) als Stewards bezeichnet.

Aufgaben und Funktionen

Zu den Hauptaufgaben von Flugbegleitern gehört die Gewährleistung von Sicherheit an Bord und die Betreuung der Passagiere (z.B. das Erklären der Lage und Handhabung der Notausgänge und der Benutzung der Sauerstoffmasken, sowie der Schwimmwesten, das Hinweisen auf Rauchverbot, das Verstauen von Gepäck, ). Das größte Tätigkeitsfeld ist das Servieren des Flugzeugessens und der Getränke sowie das Zubereiten, Auf- und Abräumen. Auch Erste Hilfe gehört dazu.

Der ranghöchste Flugbegleiter, welcher dem Flugkapitän gegenüber verantwortlich ist, ist der Purser 'AP' oder 'PUR' [weibliche Form: Purserette, auch: Chefsteward(ess)]. Purser ist ursprünglich die englische Bezeichnung für Zahl- und Proviantmeister auf Schiffen. Er ist die Schnittstelle zwischen der Kabinenbesatzung und der Besatzung der Pilotenkanzel.

Flight director oder cabin services director sind veraltete Bezeichnungen und nur im englischen Sprachraum auf Großraumflugzeugen gebräuchlich. Darüberhinaus gibt es noch die Bezeichnung Chef de Cabine (CDC).

Der Purser Assistant kommt bei manchen Fluggesellschaften auf Großraumflugzeugen als Verantwortlicher eines separaten Kabinenbereichs oder einer Klasse zum Einsatz und ist dem Purser unterstellt.

Die Anzahl der Flugbegleiter hängt von der Größe des Flugzeuges, präziser, von der Anzahl der Sitzplätze ab. Bis 19 Fluggassitzen ist kein Kabinenmitarbeiter vorgeschrieben. Ab dem 20. Sitzplatz ist ein Flugbegleiter(in) vorgeschrieben. Danach ist ab jedem 50. Passagiersitzplatz ein weiterer Kabinenmitarbeiter einzusetzen.

Der Flugbegleiter ist ein Repräsentant der Fluggesellschaft, welcher dem Fluggast am intensivsten begegnet und durch extensiven Kundenkontakt an der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbildes der Fluggesellschaft beteiligt ist. Deshalb wird bei den meisten Fluggesellschaften der Ausbildung und dem Auftreten des Kabinenpersonals eine wichtige Bedeutung beigemessen. Im weiteren Sinne sind Flugbegleiter auch „Botschafter“ des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat; so ist es bei asiatischen Fluggesellschaften üblich, dass die Flugbegleiter in Landestracht gekleidet sind und sich traditionell verhalten (z.B. die Begrüßung mit einem Wâi).

In Passagierflugzeugen des Militärs (z.B. für Minister) übernehmen Soldaten und eigene Angestellte die Flugbegleitung.

Ausbildung

Flugbegleiter gelten als formal nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien

  • Mindestausbildungsdauer
  • ökonomischer Nutzen
  • Zukunftsperspektive

in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.

Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Fluggesellschaft zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Fluggesellschaft bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.

Die Bedingungen der Tätigkeit

Die Tätigkeit des Flugbegleiters ist geprägt durch folgende Bedingungen:

Allgemein

  • Die Dienstausübung unterliegt strengen betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Flugbegleiter bilden die unterste Hierarchieebene innerhalb der Besatzung und werden mit einer Vielzahl von Reglementierungen und Vorschriften konfrontiert.
  • Das persönliche Erscheinungsbild spielt eine große Rolle und ist stark reglementiert
  • Die Arbeitsleistung wird konstant überprüft und bewertet (Feedback durch Purser oder anderen Flugbegleiter).
  • Es gibt eine spezifische Abhängigkeit des Flugbegleiters vom Flugbetrieb (Arbeitgeber Fluggesellschaft hat ein Selektions- und Gestaltungsmonopol).

Psychische/psychologische Aspekte

  • Konzentration von Menschen in einem engen Raum. Das natürliche Distanzverhalten wird ständig unterschritten.
  • Es besteht keine Möglichkeit des Rückzugs am Arbeitsplatz (private Pause).
  • Die kommunikativen und sozialen Fähigkeiten des Flugbegleiters, die bei der Einstellung eine wichtige Rolle spielen, werden als Dienstleistung verkauft (Emotions-/Stimmungsmanagement, PDF-Dokument).
  • Flugbegleiter bilden die Projektionsfläche für die Befindlichkeiten der Passagiere.
  • Angesichts des objektiven Zwangs zum Passagierkontakt erscheint der Verschleiß von Energie, wie er sich im Burn-out-Syndrom manifestiert, als logische Folge.
  • Wenig Einfluss auf die sowieso sehr kurzfristige Einteilung der Arbeits- und Freizeit (Monats-/4-Wochen-Plan), sodass Freizeitpläne und -aktivitäten schwierig zu planen sind.

Körperliche Beschwerden

  • Jetlag
  • Unwohlsein
  • Schlafstörungen
  • Manche Flugbegleiter neigen zu Essstörungen, bedingt durch unregelmäßiges Essen und Trinken. Daher ist es sehr wichtig, in seiner Freizeit entspannen zu können und sich gesund zu ernähren. Sportlicher Ausgleich wird unbedingt empfohlen.

Dienstzeiten

  • Die maximale Dienstzeit beträgt 16 Stunden; die minimale Ruhezeit beträgt 10 Stunden.
  • Bei der Arbeit auf interkontinentalen Flügen findet ein häufiger, unregelmäßiger Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit und Zeit- und Klimazonen statt, der Unwohlsein, Schlafstörungen, Krankheitsrisiko hervorrufen kann (Jetlag).
  • Mehrtägige Abwesenheit vom Wohnort bedingt die Gefahr einer Isolierung vom sozialen Umfeld und der Familie.

Anforderungen

Flugbegleiterinnen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Natürlich ist das von Airline zu Airline verschieden.

===Vorteile===für die dumme tizi

  • Als Vorteil der Tätigkeit wird angesehen, dass man in der Welt herumkommt, mit den verschiedensten Passagieren zu tun hat und seine Fremdsprachenkenntnisse anwenden kann.
  • Verbilligte Flugtickets. Allgemein kann man sagen, dass fliegendes Personal weltweit bei touristisch angebotenen Dienstleistungen (wie z. B. Hotel, Mietwagen usw.) Nachlässe und Rabatte erhält.
  • Flugbegleiter werden durch den Umgang mit vielen verschiedenen Menschen gefordert und sind gezwungen, sich immer wieder neu auf andere einzustellen. Man kann sagen: Sie bleiben - zumindest geistig - länger jung.

viki ist so wie die tizi

Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten

Der Arbeitsplatz im Flugzeug

  • bewegt sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 80-85 % des Schalls im Bezug zu der umgebenden Luftmasse
  • ist um drei Achsen in sechs verschiedene Richtungen beweglich
  • hat einen Anstellwinkel von ca 1,5-5 °, der Fußboden ist also nie horizontal
  • hat in der Kabine eine Luftfeuchtigkeit von ca. 20 % (normal sind 40-50 %)
  • hat in der Kabine einen Luftdruck entsprechend ca. 2700 m über NN
  • hat einen erhöhten Lärmpegel von ca. 80 dB
  • ist einer erhöhten und in ihren Folgen bisher nicht eindeutig geklärten kosmischen Strahlung und höherer Belastung durch Ozon ausgesetzt, jedoch konnten bisher in keiner Studie Risiken oder Nebenwirkungen auf den Menschen nachgewiesen werden. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber alle Fluggesellschaften verpflichtet, die anfallenden Strahlendosen aufzuzeichnen und zu archivieren. Jeder Mitarbeiter muss jederzeit Zugriff auf diese Statistiken haben.

Rechtliches

Flugbegleiter dürfen auf Anordnung des Flugkapitäns als Luftfahrzeugführer im Rahmen von dessen Eingriffsbefugnissen nach § 12 Luftsicherheitsgesetz (Bordgewalt) auch körperliche Gewalt gegen Passagiere ausüben. Zum Schutz vor Terroristen fliegen zum Teil in Deutschland auch zivil gekleidete Beamte der Bundespolizei, sogenannte Sky Marshals, mit, denen - anders als den Flugbegleitern - nach § 12 Abs. 3 Satz 3 LuftsicherheitsG auch der Einsatz von Schusswaffen gestattet ist.

Sonstiges

Saftschubse ist eine umgangssprachliche, abwertende Bezeichnung der Berufsgruppe der Flugbegleiter. Es wurde in die am 28. August 2004 erschienenen 23. Auflage des Dudens aufgenommen.

Ursprünglich wurde das Wort als ironische Selbstbezeichnung für den sekundären Bereich dieser Tätigkeit gebildet - dem Verteilen von Speisen und Getränken an die Passagiere -, als eine zynische Reaktion auf die Reduzierung der Tätigkeit des Flugbegleiters in der öffentlichen Wahrnehmung. Auch „Trolly-Dolly“ oder „Luftkellner“ wurden in diesem Zusammenhang als Spitzname für Flugbegleiter entwickelt.

Interessant ist, dass nur die weibliche Form des Wortes Saftschubser Eingang in die deutsche Sprache als eine herabwürdigende Bezeichnung findet. Dies liegt wohl daran, dass die Flugbegleitung (noch) als ein typisch weiblicher Beruf angesehen wird.

Schutzpatronin der Stewardessen ist Bona von Pisa.

"Stewardesses" ist das längste englische Wort, das nur mit der linken Hand (nach dem Zehnfingersystem) getippt wird.