Cuius regio, eius religio

wessen Gebiet, dessen Religion
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Cuius regio, eius religio (Latein für wessen Land, dessen Religion) auch cujus regio ejus religio ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes die Religion für alle Bewohner des Landes vorgibt. Das Prinzip ist so alt wie die Christianisierung, eingeführt in Armenien und im Römischen Reich von Kaiser Konstantin.

Während der Reformationszeit gewinnt dieser Grundsatz wieder mehr an Bedeutung. Er ist Leitsatz im Passauer Vertrag von 1552 und im Augsburger Religionsfrieden von 1555 zwischen Kaiser Karl V. und dem Schmalkaldischen Bund, einem Kompromiss zwischen den protestantischen und katholischen Landesherren des Heiligen Römischen Reiches.