Regensburger Vertrag (1353)

in Regensburg geschlossenen Vertrag, zwischen den wittelsbachischen Herzögen Stephan II, Wilhelm I und Albrecht I
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Als Regensburger Vertrag bezeichnet man einen am 3. Juni 1353 zwischen den wittelsbachischen Herzögen Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. geschlossenen Vertrag, in dem die drei Söhne Kaiser Ludwigs des Bayern ihr niederbayerisches Erbe untereinander aufteilten. Stephan II. erhielt den Süden Niederbayerns mit der Hauptstadt Landshut und begründete damit das Herzogtum Bayern-Landshut, das bis 1503 Bestand haben sollte. Wilhelm I. und Albrecht I. erhielten die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Seeland und Friesland sowie das „Straubinger Ländchen“. Dieses erstreckte sich von Dietfurt im Westen bis nach Schärding im Osten und von Furth im Wald im Norden bis nach Dingolfing im Süden. Das Herzogtum Straubing-Holland wurde von Straubing und Den Haag aus regiert und bestand bis 1425/29.

Literatur

  • Dorit-Maria Krenn, Joachim Wild: „Fürste in der Ferne“. Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland 1353–1425. Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 2003, ISBN 3-927233-86-2 (Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur 28).
  • Georg Spitzlberger: Das Herzogtum Bayern-Landshut und seine Residenzstadt 1392–1503. Hornung, Riemerling 1993 (Ausstellungskatalog).