Frauenwahlrecht

das Recht von Frauen, in einem Land an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen
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Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der teilweise bereits im 17. Jahrhundert begann. Die erste "moderne" Kämpferin für das Frauenwahlrecht war Olympe de Gouges die für ihre im Laufe der französischen Revolution verfasste "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" geköpft wurde.

Eingeführt wurde das Frauenwahlrecht erstmals 1869 im US Bundesstaat Wyoming, 1902 dann Australien, 1906 dann Finnland als erstes europäisches Land. In Deutschland erlangten Frauen ab 1918 mit der Gründung der Republik das aktive und passive Wahlrecht. US Frauen erhielten 1920 mit der Verabschiedung des 19. Verfassungszusatzes das vollständige Wahlrecht. Die Schweizerinnen mussten bis 1971 warten. In einigen, vorwiegend islamischen Ländern der Welt wie z.B. Kuwait haben die Frauen bis heute kein Wahlrecht erhalten.

Siehe auch: Wahlrecht, Suffragetten, Frauenstimmrecht (Schweiz)