Flaggschiff
Als Flaggschiff wird das Führungsfahrzeug eines Kriegsschiffverbandes bezeichnet. Von diesem Schiff aus führt der Flaggoffizier, oftmals im Admiralsrang, mit seinem Stab den Verband. Das Flaggschiff führt die Flagge des Befehlshabers bei Tag und Nacht. In der Segelschiffzeit war das Flaggschiff oftmals das kampfstärkste Schiff der Flotte. Diese Flaggschiffe waren darüber hinaus meist prunkvoll verziert (z.B. die schwedische Vasa). Flaggschiffe der Segelschiffzeit führten nachts außerdem eine Flaggschiff-Laterne im Topp des Großmastes. Mit Beginn der Dampfschiffzeit waren meist Linienschiffe, später Schlachtschiffe die Flaggschiffe in den Kriegsflotten. Es wurden aber auch Schiffe anderer Klassen (z.B. Kreuzer) als Flaggschiffe eingesetzt. In der heutigen Zeit wird die Funktion eines Flaggschiffs von verschiedenen Schiffsklassen wahrgenommen, denn große Kriegsschiffeinheiten sind in den meisten Kriegsmarinen nicht mehr vorhanden.
In der Kaiserlichen deutschen Marine war außerdem noch der Begriff des Flotten-Flaggschiffs als Sitz des Befehlshabers der Flotte und des Flottenstabs gebräuchlich. Zwischen 1900 und 1918 übernahmen mehrere moderne Linienschiffe die Funktion des Flotten-Flaggschiffs.
Auch im Zweiten Weltkrieg gab es Flaggschiffe und auch einige Flotten-Flagschiffe. Eines der letzten Flotten-Flagschiffe überhaupt war das Italienische Schlachtschiff Roma von 1942.
Handelsmarine
Im übertragenen Sinne wird die Bezeichnung Flaggschiff auch für das herausragende Schiff einer Handels- oder Personenschiffahrts-Flotte, bzw. einer Reederei verwendet.
Umgangssprache
Umgangssprachlich, von der Seefahrt abgeleitet, gebräuchlich ist darüber hinaus die Verwendung für ein herausragendes und typisierendes Element eines Ganzen, wie in: „Nachrichten-Flaggschiff der ARD ist die 20-Uhr-Tagesschau“ dder das luxuriöseste Fahrzeug eines Kfz-Herstellers.