Mit Staatsstraße werden
- in den Freistaaten Sachsen und Bayern die Landesstraßen benannt
- in der Schweiz die Straßen bezeichnet, welche dem Staat (d.h. dem Kanton) gehören.
- in Italien die Straßen des Staates (Strada statale (abgekürzt SS), im Gegensatz zu den Provinzstraßen, den Strade provinciale (SP)) benannt.
Siehe auch: Liste der Staatsstraßen in Bayern