Vertrag von Lausanne

Friedensvertrag zwischen der Türkei und den Alliierten 1923, ersetzte den Vertrag von Sèvres
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Im Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 im Schloss von Ouchy abgeschlossen wurde, konnte die Türkei, der Sieger im türkisch-griechischen Krieg von 1922, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres nach ihren Vorstellungen revidieren lassen.

Türkische Delegation in Lausanne mit Ismet Pasha in der Mitte

Die Türkei erhielt den Großteil Armeniens, Südostanatoliens, Ostthrakien (der europäische Teil der heutigen Türkei) sowie İzmir. Griechenland erhielt Westthrakien. Zwischen Griechenland und der Türkei wurde außerdem ein Bevölkerungsaustausch vereinbart. Das heißt die in Kleinasien ansässigen Griechen (etwa 1,5 Mio) mussten nach Griechenland auswandern, die in dem nun Griechenland zugefallenen Teil Makedoniens beheimateten Türken (ca. 0,5 Mio) wurden in die Türkei ausgewiesen. Von dem Bevölkerungsaustausch ausgenommen waren die alteingesessene griechische Bevölkerung Istanbuls (ca. 150.000 Menschen), sowie die Einwohner der überwiegend von Griechen bewohnten, aber wegen ihrer strategischen Lage in Bezug auf die Kontrolle des Zugangs zum schwarzen Meer, der Türkei zugesprochenen Inseln Imbros und Tenedos. Im Gegenzug durften ca. 110.000 damalige Osmanische Bürger West-Thrakiens in Griechenland bleiben. Diese Personen erhielten im Vertrag von Lausanne den Status der muslimischen Minderheit Griechenlands. Die muslimische Minderheit Westthrakiens umfasst seitdem ethnische Türken, Pomaken und (muslimische) Roma. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei muslimischen Volksgruppen in Westthrakien ist seitdem die Türkei.

Ziel der Maßnahme des Bevölkerungsaustausches war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Allerdings brachte die durch einen zwischenstaatlichen Vertrag sanktionierte Vertreibung großes Leid über die betroffenen Menschen. Sie verloren ihre Heimat und ihren Besitz. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen.

Die Praxis der Vertreibung von Minderheiten nach griechisch-türkischem Vorbild wurde durch das nationalsozialistische Deutschland im Gefolge des Münchener Abkommens wieder aufgenommen, als die Tschechen aus dem Sudetengebiet ausgesiedelt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa durch das Potsdamer Abkommen bestimmt.