Die Güteverhandlung im Rahmen des deutschen Zivilprozesses dient der Herbeiführung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits. Häufig wird diese einvernehmliche Erledigung im Abschluss eines Vergleichs liegen. Sie kann jedoch auch darin liegen, dass die beklagte Partei die Foderung anerkennt oder die klagende Partei auf die Forderung verzichtet oder die Klage zurücknimmt. Zur Güteverhandlung wird in der Regel das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.