Der Wehrdisziplinaranwalt ist ein Beamter der Rechtspflege der Bundeswehr. Meistens ist dieser Beamte im Hauptamt Rechtsberater einer Kommandobehörde. Seine Stellung ist vergleichbar mit der eines Staatsanwaltes. Im Einsatz gibt es keinen W., da die Beamten dann als Reservisten sich im Soldatenstatus befinden. Rechtsgrundlage für das Handeln des W. ist die Wehrdisziplinarordnung.