Verwaltungsfachangestellter
Hinweis: Dieser Artikel behandelt die Situation in Niedersachsen und den Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung.
Verwaltungsfachangestellte sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, arbeiten in den Verwaltungen des Bundes, der Bundesländer, der Kommunen sowie in Kirchenverwaltungen der evangelischen Kirche.
Die Ausbildung im dualen System dauert drei Jahre und umfasst praktische Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsbehörden sowie theoretische in Berufsschule (Blockunterricht), an den Studieninstituten der Bundesländer sowie ggfls. in internen Lehrgängen der Verwaltung.
Um in diesem Beruf ausgebildet werden zu können, ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss Mindestvoraussetzung, meistens wird jedoch die Mittlere Reife gefordert. Ein Höchstalter, wie bei einem Beamtenverhältnis im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst, gibt es nicht.
Während der praktischen Ausbildung kann der Auszubildende eine große Zahl von Ämtern durchlaufen. Als Beispiele seien hier Bauamt, Einwohnermeldeamt, Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und Kasse erwähnt, die in den unterschiedlichen Verwaltungen allerdings auch andere Bezeichnungen haben können.
Üblich sind drei Berufsschulblöcke, einer in jedem Ausbildungsjahr. Auch wird in jedem Ausbildungsjahr ein Lehrgang am Studieninstitut besucht. Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, deren Ergebnis keinen Einfluss auf die Endnote haben. Unterrichtet werden primär rechtswissenschaftliche Fächer, wie Privat-, Kommunal- und Staatsrecht sowie öffentliche Finanzwirtschaft. In den Berufsschulblöcken werden zusätzlich Deutsch, Englisch, Sport, Politik, Allgemeine Wirtschaftslehre und ggfls. Religion unterrichtet. Die Benotung an den Berufsschulen erfolgt nach dem regulären sechsstufigen Notensystem von sehr gut bis ungenügend. An den Studieninstituten wird eine modifizierte Form des sechszehnstufigen Oberschul-Punktesystems eingesetzt. Der Unterschied liegt darin dass eine so genannte "eins plus" nicht erreicht werden kann, eine "sechs plus" sehr wohl. (Beispiel: 4 Punkte entsprechen einem guten mangelhaft: 5+, auf Gymnasien hingegen einem schlechten ausreichend: 4-)
Die Ausbildung endet mit einer mehrtägigen Abschlussprüfung am jeweiligen Studieninstitut, gegliedert in vier schriftliche Prüfungen zu je ca. 120 Minuten in rechtswissenschaftlichen Fächern und einer praktischen Prüfung von etwa 40 Minuten, einschließlich Vorbereitung. Die Ausbildung gilt am Tag der praktischen Prüfung als abgeschlossen, soweit diese bestanden wird. Ein Freispruch wie in anderen Berufen ist nicht notwendig.
Nach der Ausbildung wird ein Verwaltungsfachangestellter üblicherweise als Sachbearbeiter in einer Abteilung der jeweiligen Verwaltung eingesetzt. Ihre Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst). Sie nehmen damit Aufgaben wahr, die vergleichbar mit denen der mittleren Beamtenlaufbahn sind. Nach vier Jahren können sie über ihren Dienstherren den Angestelltenlehrgang 2 besuchen, nach dessen Abschluss sie Aufgaben wahrnehmen können, die vergleichbar mit denen der gehobenen Beamtenlaufbahn sind. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges dürfen sie die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt führen.
Ein Wechsel zwischen verschiedenen Körperschaften auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. von der Kommunalverwaltung zur Bundesverwaltung) und über die Landesgrenzen hinweg gestaltet sich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen in den Bundesländern, als schwierig.